Facility Management im Gesundheitswesen: Benchmarking am Universitätsklinikum Aachen

von: Thomas A. Aichmayr

Diplomica Verlag GmbH, 2012

ISBN: 9783842819078 , 164 Seiten

Format: PDF, OL

Kopierschutz: frei

Windows PC,Mac OSX für alle DRM-fähigen eReader Apple iPad, Android Tablet PC's Online-Lesen für: Windows PC,Mac OSX,Linux

Preis: 34,99 EUR

Mehr zum Inhalt

Facility Management im Gesundheitswesen: Benchmarking am Universitätsklinikum Aachen


 

Textprobe: Kapitel 2.3.4.2, Verpflegung / Catering ( Anzahl Essen) (mengenmäßig erfassbar): Der Prozess wird in der DIN 32736 wie folgt beschrieben: 'Verpflegungsdienste' ist die 'Gesamtheit der Leistungen für Gemeinschafts- oder Sozialverpflegung wie: Beschaffen und Zubereiten von Nahrungsmitteln für Haupt- und Zwischenverpflegung; Ausstatten und Unterhalten von Restaurants/Kantinen oder Pausenräumen'. In der DIN EN 15221-1 wird 'der Bedarf des Auftraggebers für Bewirtung [...] durch Dienstleistungen [...]' mit folgenden Punkten beschrieben: 'Verpflegungsdienste und Automatenverkauf;' in der GEFMA Richtlinie 100-2 wird der Prozess 'Verpflegung bereitstellen/Catering' durch folgende Einzelleistungen beschrieben: Beschaffung und Zwischenlagerung von Lebensmitteln und Halbfertigprodukten; Vor- und Zubereitung von Speisen; Speisenausgabe mit verschiedensten Ausgabesysteme; Betrieb von Kiosk oder Verkaufsstelle; Automatenversorgung; Bewirtung bei Veranstaltungen; Etagenservices'. Als Verrechnungsgröße benennt die GEFMA Richtlinie 812 die Anzahl der Essen. Unterschieden werden könnte hier noch in Frühstück, Mittag- und Abendessen. 2.3.4.3, Reinigung und Pflege (flächenbezogen): In der GEFMA Richtlinie 100-2 wird in Unterhaltsreinigung, Glas- und Fassadenreinigung und Sonderreinigungen unterschieden. Zum Teilprozess 'Unterhaltsreinigung' gehört: ' Bodenflächen reinigen; Oberflächen von Sanitär- und Einrichtungsgegenständen reinigen; Abfälle von Arbeitsplätzen, Teeküchen etc. einsammeln und Sammelstellen zuführen; Weitere Untergliederung nach den zu reinigenden Raumtypen, z. B. Büro- und Besprechungsräume, Sanitärräume, Teeküchen, Archive und Lager, Flure und Treppenhäuser, Aufzüge, Funktionsflächen, sonstige'. Zum Teilprozess 'Glas- und Fassadenreinigung' gehört: 'Glasreinigung: Fenster und Fassadenglas reinigen, Innenglasflächen reinigen, Rahmenflächen und Oberlichter reinigen; Fassadenreinigung: Fassadenflächen reinigen (je nach Werkstoffen), Fassaden-Bauelemente reinigen, Sonnenschutzeinrichtungen reinigen'. Zum Teilprozess 'Sonderreinigungen' gehört: 'Grundreinigung / Intensivreinigung durchführen, Einpflege / Grundpflege durchführen, sonstige Reinigungsarbeiten außerhalb des normalen Zyklusses, z. B. Fleckentfernung'. Zu diesem Facility Management Produkt gehört nach DIN 32736 aus den 'Leistungen des Infrastrukturellen Gebäudemanagements' die Leistung 'Reinigungs- und Pflegedienste'. Diese wird hier so definiert: 'Gesamtheit der Leistungen zur Reinigung und Pflege von Gebäuden/Liegenschaften und Außenanlagen wie: Unterhaltsreinigung; Glasreinigung; Fassadenreinigung; Reinigen der Außenanlagen; Pflegemaßnahmen für Böden und Flächen'. In der DIN 3273660 kommen zur GEFMA Richtlinie 100-2 noch die Leistung 'Reinigen der Außenanlagen' hinzu. Als Verrechnungsgröße benennt die GEFMA Richtlinie 812 die Fläche in Quadratmetern (m²). 2.3.4.4, Instandhaltung Baukonstruktion / Bau (flächenbezogen): 'Die Instandhaltung kann vollständig in die Grundmaßnahmen Wartung, Inspektion, Instandsetzung und Verbesserung unterteilt werden, [...]. Instandhaltung: Kombination aller technischen und administrativen Maßnahmen sowie Maßnahmen des Managements während des Lebenszyklus einer Betrachtungseinheit zur Erhaltung des funktionsfähigen Zustandes oder der Rückführung in diesen, so dass sie die geforderte Funktion erfüllen kann'. In der DIN 276 'Kosten im Hochbau' wird in der Kostengruppe 300 unter dem Begriff Bauwerk- Baukonstruktion wie folgt definiert: 'Kosten von Bauleistungen und Lieferungen zur Herstellung des Bauwerks, jedoch ohne die Technischen Anlagen (Kostengruppe 400). Dazu gehören auch die mit dem Bauwerk fest verbundenen Einbauten, die der besonderen Zweckbestimmung dienen, sowie übergreifende Maßnahmen in Zusammenhang mit den Baukonstruktionen. Bei Umbauten und Modernisierungen zählen hierzu auch die Kosten von Teilabbruch-, Instandsetzungs-, Sicherungs- und Demontagearbeiten. Die Kosten sind bei den betreffenden Kostengruppen auszuweisen.' Als Verrechnungsgröße benennt die GEFMA Richtlinie 812 die Fläche in Quadratmetern (m²).