Gestaltungsoptionen bei der Auslagerung von Pensionsverpflichtungen

von: Mirko Buchwald, Fred Wagner

Verlag Versicherungswirtschaft, 2009

ISBN: 9783862981229 , 78 Seiten

Format: PDF, OL

Kopierschutz: Wasserzeichen

Windows PC,Mac OSX für alle DRM-fähigen eReader Apple iPad, Android Tablet PC's Online-Lesen für: Windows PC,Mac OSX,Linux

Preis: 25,99 EUR

Mehr zum Inhalt

Gestaltungsoptionen bei der Auslagerung von Pensionsverpflichtungen


 

4 Ausfinanzierung der Verpflichtung mittels CTA (S. 35-36)

4.1 Wesensmerkmale eines CTA


Unter einem Contructual Trust Arrangement (CTA) wird die Verschaffung einer zusätzlichen Insolvenzsicherung unter Einbeziehung eines Treuhänders verstanden. Diese Vereinbarung erfolgt ausschließlich auf privatrechtlicher Basis und ist weder im Betriebsrentengesetz noch im BGB geregelt. Ziel solcher Treuhandgestaltungen ist regelmäßig die Qualifizierung von Vermögensgegenständen als sog. plan assets.156 Nach IFRS157 und US-GAAP158 können Pensionsverpflichtungen mit plan assets saldiert werden und führen damit zu der gewünschten Bilanzverkürzung.

Mit der Einrichtung eines CTA ändert sich an der zu Grunde liegenden Versorgungszusage des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer nichts. Es liegt weiterhin eine betriebliche Altersversorgung in Form einer Direktzusage vor und der Versorgungsberechtigte hat unverändert einen unmittelbaren Versorgungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber. Somit ergeben sich weder arbeits- noch steuerrechtliche Konsequenzen.

Eine Zustimmung des Arbeitnehmers ist grundsätzlich nicht erforderlich. Trotz privatrechtlicher Insolvenzsicherung mittels Treuhänder bleiben die Versorgungsanwartschaften und -leistungen weiterhin in voller Höhe insolvenzsicherungspflichtig beim PSVaG.161 Als Beitragsbemessungsgrundlage ist unverändert der steuerliche Teilwert nach § 6 a EStG heranzuziehen.162

4.2 Ausprägungsformen


Da es für CTA keine gesetzliche Definition gibt, haben sich in den letzten Jahren unterschiedlichste Gestaltungsvarianten am Markt etabliert.163 Wesentliches Merkmal aller Ausprägungsformen ist die rechtliche Übertragung von Vermögensgegenständen vom Arbeitgeber (Treugeber) auf einen Treuhänder. Wirtschaftlich bleiben die übertragenen Werte jedoch Teil des Betriebsvermögens. Die rechtliche Grundlage stellt ein Treuhandvertrag dar, in dem die Zweckbindung des Treuhandvermögens, die Verwendung des Treuhandvermögens bei Auflösung des Treuhandvertrages (in der Regel durch Insolvenz des Arbeitgebers) sowie weitere administrative Aspekte geregelt sind.

Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens erlöschen alle vom Schuldner erteilten Aufträge.165 Damit geht auch die auf diesem Weg geschlossene Verwaltungstreuhand unter.166 Insofern sind zur Sicherung der Ansprüche im Insolvenzfall weitere Schritte erforderlich. Hierbei haben sich in der Praxis zwei Gestaltungsansätze herauskristallisiert.