Arbeitnehmerüberlassung als Ingenieurdienstleistung: Innovation durch Personalflexibilisierung in Industrieunternehmen

von: Mario Schuster

Diplomica Verlag GmbH, 2011

ISBN: 9783842803022 , 57 Seiten

Format: PDF, OL

Kopierschutz: frei

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Preis: 19,99 EUR

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Arbeitnehmerüberlassung als Ingenieurdienstleistung: Innovation durch Personalflexibilisierung in Industrieunternehmen


 

Textprobe: Kapitel 3.1.2, Gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung als rechtliche Kooperationsgrundlage: Es existieren verschiedene rechtliche Kooperationsgrundlagen für den überbetrieblichen Personaleinsatz von Projektingenieuren, wie beispielsweise die Zusammenarbeit auf der Grundlage von Dienstverträgen gemäß § 611 ff. BGB (vgl. Abschnitt 2.1.2). Bei projektbezogenen Dienstverträgen organisiert der Ingenieurdienstleister (Auftragnehmer) die zur Erreichung des Vertragszwecks notwendigen Handlungen nach seinen Vorstellungen und Zielen und bleibt für die Erfüllung der im Vertrag vorgesehenen Dienste gegenüber dem Industrieunternehmen (Auftraggeber) verantwortlich. Hierbei sind die eingesetzten Projektingenieure in Bezug auf die Ausführung der zu erbringenden Dienstleistung im Wesentlichen frei von Weisungen der Projektleiter im Industrieunternehmen und können ihre Arbeitszeit selbst bestimmen. Für den in Abschnitt 3.1.1 dargestellten überbetrieblich flexiblen Personaleinsatz fehlt es allerdings an dem Merkmal der unternehmerischen Dispositionsfreiheit, da die überlassenen Projektingenieure definierte Aufgaben ausführen und im Rahmen des Projektmanagements den Weisungen der Projektleiter im Industrie-unternehmen unterliegen. Aus diesem Grund liegt ein 'drittbezogener Personaleinsatz' vor, der in rechtlichen Kooperationsformen, wie z.B. Fremd-firmeneinsatz, zwischenbetrieblichem Personalaustausch, echter Leiharbeit oder in gewerbsmäßiger Arbeitnehmerüberlassung erfolgen muss. Im Unterschied zu anderen Kooperationsformen, die überwiegend auf einen unsystematischen und kurzfristigen Personalaustausch innerhalb eines Firmenverbundes abstellen, betrifft gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung eine auf geplante Wiederholung gerichtete und zeitlich unbegrenzte Überlassung von Arbeitnehmern zur Arbeitsleistung in einem anderen Betrieb ('unechte Leiharbeit'). Die Gewerbsmäßigkeit dieser Kooperationsform ist durch die Gewinnerzielungs-absicht des Ingenieurdienstleisters begründet, dessen geschäftliche Tätigkeit nach dem Gesetz zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) legalisiert ist. Die überbetriebliche Personalflexibilisierung erfolgt demnach systematisch, wobei es zu einer Trennung von Arbeits- und Beschäftigungs-verhältnis kommt. Hierbei werden arbeitsvertraglich gebundene Ingenieure von Ingenieurdienstleistern kostenpflichtig auf der Grundlage eines Dienstvertrages (Arbeitnehmerüberlassungsvertrag) an Industrieunternehmen überlassen, um ihre Arbeitsleistung zur Verfügung zu stellen. Die Vertragsbeziehungen sind in Abbildung 3 auf der folgenden Seite dargestellt. Nachdem die rechtlichen Kooperationsgrundlagen der überbetrieblichen Personalflexibilisierung geklärt sind, werden im folgenden Abschnitt verhaltens-analytische Kriterien in Bezug auf den Innovationstransfer durch Arbeitnehmer-überlassung von Projektingenieuren abgeleitet.