Brachflächenreaktivierung als Instrument der Stadterhaltung und nachhaltiger Innenentwicklung

von: Christof Austermann, Bernhard Stüer

Vandenhoeck & Ruprecht Unipress, 2011

ISBN: 9783862349050 , 276 Seiten

Format: PDF, OL

Kopierschutz: Wasserzeichen

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Preis: 55,00 EUR

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Brachflächenreaktivierung als Instrument der Stadterhaltung und nachhaltiger Innenentwicklung


 

Teil 3: Handlungsempfehlungen zur Effektivierung des Gegenstandes der Brachflächenreaktivierung (S. 205-206)

Die vorhergehende Untersuchung hat gezeigt, dass sowohl vor dem Hintergrund des Bestandes an Brachflächen und der noch zu erwartenden Zunahme dieser Flächenkategorie als auch hinsichtlich der rechtlichen und tatsächlichen Bewältigung dieses Phänomens Handlungsbedarf besteht. Zum Gegenstand des Flächenrecyclings kann festgestellt werden, dass die Revitalisierung bereits genutzter Flächen in zunehmendem Umfang in Gesetze und Programme Eingang gefunden hat.

Zwar werden die in der Revitalisierung von Brachflächen liegenden Entwicklungsmöglichkeiten bereits in einer Reihe von Normen des Bundesgesetzgebers genannt, die Steuerungswirkung dieser Normen stellt sich bis jetzt jedoch nur als begrenzt dar. Ebenso lässt sich hinter der Aufnahme des Gegenstandes der Brachflächenreaktivierung in Gesetze und Verordnungen nicht immer eine einheitliche Strategie des Gesetzgebers erkennen.

Im Folgenden werden verschiedene Möglichkeiten aufgezeigt, wie die Wiedernutzung brachliegender Flächen im Bereich der praktischen Umsetzung von Revitalisierungsprojekten effektiv und zielgerichtet erfolgen kann, wie die Brachflächenrevitalisierung innerhalb des Planungsrechts verbindlichen Charakter erhalten kann und wie durch gezielte finanzielle Förderung Restriktionen bei der Umnutzung von Brachen überwunden werden können.

Die zu diesem Zweck erarbeiteten Handlungsempfehlungen richten sich in einem ersten Teil an die mit der Revitalisierung von Brachen befasste Praxis. In einem weiteren Abschnitt werden konkrete gesetzliche Regelungen vorgestellt, die einen Beitrag zu einer gelingenden Brachflächenreaktivierung leisten können.

Kapitel A: Empfehlungen im Umgang mit Brachflächen für die Praxis


I. Nutzung des kooperativen Städtebaurechts – Brachflächenreaktivierung durch Kooperation von Kommune und Privaten

Die Verwendung von Public-Private-Partnership-Modellen im Bereich der Brachflächenreaktivierung ist in der Praxis ein erprobtes Modell für die Revitalisierung von Brachflächenstandorten. Einer der Hauptgründe für die Durchführung von Kooperationen zwischen öffentlicher Hand und Privaten im Bereich des Städtebaus bildet die Finanzkraft privater Investoren, durch die die Kommune die Umsetzung städtebaulicher Projekte trotz fehlender kommunaler Finanzmittel erreichen kann.

Auf dem Gebiet der Brachflächenreaktivierung bietet sich die Kooperation von Gemeinde und Investor aus weiteren Gründen an. Ein Hauptgrund bildet die Einzelfallbezogenheit der Planung. Durch die weitgehenden vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten städtebaulicher Verträge kann der Prozess der Entwicklung eines Brachenstandortes für den jeweiligen Einzelfall fixiert werden. Auf dieseWeise sind vertragliche Regelungen zwischen dem Vorhabenträger und der Gemeinde geeignet, Projekten zur Umsetzung zu verhelfen, die ohne diesen Weg auf erhebliche Realisierungsprobleme stoßen würden. Gerade bei derWiedernutzung von Brachen hat jeweils im Einzelfall die Erarbeitung eines Nutzungskonzepts zu erfolgen.

Dabei bieten Public-Private- Partnership-Modelle die Gelegenheit, jeweils individuell auf bestimmte in der Fläche liegenden Restriktionen reagieren zu können. Dafür bildet das kooperative Städtebaurecht der §§ 11 ff. BauGB die Grundlage. Ein entscheidender Vorteil beim Abschluss eines städtebaulichen Vertrages oder bei der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist die Möglichkeit, Investoren oder Eigentümer bereits in einer frühen Planungsphase bei der Bewältigung von Planungs- oder Finanzierungsschwierigkeiten einzubinden.