Abschied vom Begriff der Tatbeendigung im Strafrecht.

von: Chih-Jen Hsueh

Duncker & Humblot GmbH, 2013

ISBN: 9783428535668 , 315 Seiten

Format: PDF, OL

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Preis: 69,90 EUR

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Abschied vom Begriff der Tatbeendigung im Strafrecht.


 

Vorwort

6

Inhaltsverzeichnis

8

Einleitung

18

Erster Teil: Tatbeendigung als ein ungelöstes Problem in der Strafrechtsdogmatik

22

A. Tatbeendigung und ihre Relevanz im Strafrecht: Problemstellung

22

I. Die Fallgruppen des Auseinanderfallens von Tatvollendung und -beendigung

22

II. Die praktische Relevanz des Beendigungsbegriffs im Strafrecht

24

III. Fehlende gesetzliche Vorgaben für den Beendigungsbegriff

27

IV. Tatbeendigung als Abschluss einer Straftateinheit

30

1. Die Unvereinbarkeit der Stufenlehre mit dem formellen Verbrechensbegriff

30

2. Die Zugrundelegung eines materiellen Verbrechensbegriffs in der Stufenlehre

32

3. Straftateinheit als Grundlage des Beendigungsbegriffs

35

a) Die Bedeutung der "Straftateinheit"

35

b) Die Formen der "Straftateinheit"

37

V. Die möglichen Vorgehensweisen zur Lösung der Beendigungsproblematik

39

1. Ein bloßes Auslegungsproblem des Straftatbestands

39

2. Ein Auslegungsproblem des Straftatbestands mit Rücksicht auf die strafrechtlichen Konsequenzen

41

3. Ein Auslegungsproblem der gesetzlichen Regelungen in den einzelnen Rechtsbereichen

42

VI. Ausblick

44

B. Analyse und Kritik der bisherigen Beendigungslehre

44

I. Die Untauglichkeit des empirischen Verständnisses

45

1. Das rein empirische Verständnis

45

2. Das empirisch-normativ kombinierte Verständnis

47

II. Die Hilflosigkeit der Rechtsfigur des Dauerdelikts

48

1. Die bisherigen Versuche zur Abgrenzung des Dauerdelikts vom Zustandsdelikt

48

2. Die Austauschbarkeit der terminologischen Verwendung zwischen Dauer- und Zustandsdelikt

50

3. Die inhaltlichen Bedenken gegen das Dauer- bzw. Zustandsdelikt

52

4. Fazit

56

III. Die Fragwürdigkeit des allgemeinen normativen Verständnisses

56

1. Die Absichtsverwirklichung als Tatbeendigung

57

a) Kein allgemeines Kriterium für Nicht-Absichtsdelikte

57

b) Kein entscheidendes Kriterium für Absichtsdelikte

60

aa) Die Absichtsverwirklichung als eine selbständige Straftat

60

bb) Differenzierende Betrachtung der Absichtsverwirklichung für den Unrechtsgehalt

60

c) Fazit

64

2. Der Abschluss der Rechtsgutsverletzung als Tatbeendigung

64

a) Beendigungsbegriff und dualistische Unrechtslehre

65

aa) Uneinheitliche Begriffsbestimmungen

65

bb) Gruppierung auf der Grundlage der dualistischen Unrechtslehre

66

b) Argumente gegen den erfolgsorientierten Beendigungsbegriff

68

aa) Die Außerachtlassung des Handlungsunwerts

68

bb) Die Verletzung des Gesetzlichkeitsprinzips

70

c) Argumente für den erfolgsorientierten Beendigungsbegriff

70

aa) Die Undurchsetzbarkeit der Beendigungslehre des RG

72

bb) Die rechtsstaatlich beschränkende Funktion des Handlungsunwerts nach der Tatvollendung

74

cc) Die Vereinbarkeit des Beendigungsbegriffs mit dem Gesetzlichkeitsprinzip

76

3. Fazit

78

IV. Kritik der tatbestandsbezogenen Differenzierung des Beendigungsbegriffs

79

1. Widersprüche und Unsicherheiten zwischen den Auslegungskriterien

80

a) Widersprüche wegen fehlenden Grundgedankens

81

b) Unsicherheiten bei der Auswahl des Auslegungskriteriums

81

2. Die irreführende Auswirkung des Differenzierungsansatzes

83

V. Zwischenbilanz

86

VI. Kritik der problemorientierten Differenzierung des Beendigungsbegriffs

87

1. Zwei Modelle einer problemorientierten Differenzierung

87

a) Tatbestandsbezogene und tatbestandslose Beendigung

87

b) Erfolgs- und Verhaltensbeendigung (Kühl)

88

2. Kritik

89

a) "Rechtsfolgen" oder "Konsequenzen" des Beendigungsbegriffs?

89

aa) Die Überflüssigkeit des Beendigungsbegriffs in der Notwehrdogmatik

90

bb) Das Bedürfnis nach Überprüfung der Relevanz des Beendigungsbegriffs im jeweiligen Rechtsbereich

94

b) Die Verkennung des Stellenwerts des Gesetzlichkeitsprinzips

95

VII. Schlussbemerkung

98

C. Grundzüge des eigenen Lösungsansatzes

98

I. Grundlage: Rechtsbereichsspezifische Untersuchung

98

II. Zweiteilung aller einschlägigen Rechtsbereiche

99

Zweiter Teil: Beendigungsbegriff im Verjährungs- und intertemporalen Strafanwendungsrecht

101

A. Einführung

101

B. Beendigungsbegriff im Verjährungsrecht

102

I. Die Zugrundelegung der Straftateinheit trotz missglückter Regelungstechnik

104

1. Eine systematische Überlegung zu § 78 a

104

2. Eine historische Überlegung zu § 67 Abs. 4 a.F.

105

II. Grundgedanken zum Verjährungsrecht

107

1. Verfolgungsverjährung infolge Beweisverlusts?

107

a) Beweisverlust i.S. der einzelnen Beweislage

107

b) Beweisverlust i.S. einer typischen Erscheinung

110

2. Positive Auswirkung der Verfolgungsverjährung auf die Strafrechtspflege?

111

3. Verfolgungsverjährung infolge Schwindens des Strafbedürfnisses

113

a) Aspekt der Schuldvergeltung?

114

b) Aspekt der Spezialprävention?

115

c) Aspekt der Generalprävention

118

III. Unzweckmäßigkeit der Straftateinheit im Lichte des Schwindens des generalpräventiven Bedürfnisses

122

1. Erfolgsbeendigung als Verjährungsbeginn

122

2. Verhaltensbeendigung als Verjährungsbeginn

125

a) Tatbegriff i.S. der Straftateinheit

126

aa) Umstrittene Einzelfälle der Trennbarkeit der Straftateinheit

126

(1) Fortsetzungstat

126

(2) Tatbestandliche Handlungseinheit

127

(3) Sog. Presseinhaltsdelikte

129

bb) Keine zwingende Vorgabe im geltenden Recht

131

cc) Folgerung aus dem Schwinden des positiven generalpräventiven Bedürfnisses

133

b) Tatbestandsmäßigkeit des Beendigungsbegriffs

135

aa) Aktuelle Rechtsprechung beim Verjährungsbeginn von Bestechungsdelikten

135

(1) Grundlage: Unrechtsvereinbarung als ungeschriebenes Element des Unrechtskerns

135

(2) Mehrere Möglichkeiten der Beendigung von Bestechungsdelikten im Hinblick auf den Erfüllungsgrad der Unrechtsvereinbarung

136

bb) Endgültiger Abschluss des Rechtsgutsangriffs als Verjährungsbeginn?

137

cc) Konsequenzen für den Verjährungsbeginn von Bestechungsdelikten

140

IV. Konsequenzen für den Beendigungsbegriff

142

C. Beendigungsbegriff im intertemporalen Strafanwendungsrecht

143

I. Einheitliches tatbestandsmäßiges Verhalten gemäß § 2 Abs. 2

144

II. Die rückwirkende Auswirkung des § 2 Abs. 2 und seine Einschränkung durch das Rückwirkungsverbot

145

1. Die Rückwirkung des neuen Gesetzes aufgrund der Einheitlichkeit des tatbestandsmäßigen Verhaltens

145

2. Einschränkung des § 2 Abs. 2 durch das Rückwirkungsverbot

146

3. Faktische Aufgabe der Einheitlichkeit des tatbestandsmäßigen Verhaltens

148

III. Konsequenzen für den Tat- und Beendigungsbegriff

149

D. Zusammenfassung des Zweiten Teils

150

Dritter Teil: Beendigungsbegriff in weiteren Rechtsbereichen

152

A. Einführung

152

B. Der Beendigungsbegriff und die Auslegung einzelner Tatbestandsmerkmale

153

I. Die Beendigungsphase des Grunddelikts als tauglicher Anknüpfungspunkt des qualifizierenden Umstandes (§§ 244, 250, 251)

154

1. Einteilung in Fallgruppen

154

2. Beendigungsbegriff und Koinzidenzverhältnis

155

a) Meinungsstand zum maßgebenden Zeitraum des Grunddelikts

155

aa) Die Rechtsprechung: Beendigung als das Ende des Zeitraums des Grunddelikts

155

bb) Die herrschende Meinung: Vollendung als das Ende des Zeitraums des Grunddelikts

157

cc) Die differenzierende Position

158

b) Verhältnis zwischen Wegnahmebegriff und Gewahrsamssicherung

159

aa) Die Offenheit des Wortlautarguments

159

(1) Der Streitpunkt: Die Wortlautgrenze der "Wegnahme"

159

(2) Die Vereinbarkeit der Gewahrsamssicherung mit dem Wortlaut der "Wegnahme"

160

(3) Fazit

162

bb) Gesetzessystematische Überlegungen

162

(1) Die Auffangfunktion des § 252 gegenüber § 249

163

(2) Tatbestandsmerkmale des § 252 als Anhaltspunkte für den Rückschluss auf die Reichweite des Wegnahmebegriffs

163

(3) Die Einheitlichkeit des Wegnahmebegriffs innerhalb der Eigentumsdelikte

165

(4) Konsequenzen für den Wegnahmebegriff

166

c) Konsequenzen für das Koinzidenzverhältnis des Grunddelikts zum qualifizierenden Umstand

166

3. Beendigungsbegriff und Konditionalverhältnis

168

a) Meinungsstand zum maßgeblichen Zeitraum des Grunddelikts

168

b) Die innertatbestandliche Funktion des Merkmals des Grunddelikts beim erfolgsqualifizierten Delikt

169

c) Konsequenzen für die Rolle des Beendigungsbegriffs bei Auslegung des Merkmals des Grunddelikts

172

4. Zwischenergebnis

174

II. Der Beendigungszeitpunkt der Vortat als deren zeitliche Abgrenzung zum Anschlussdelikt (§§ 257 ff.)

175

1. Begünstigung (§ 257)

175

a) Meinungsstand zum Verhältnis zwischen Vortatbeteiligung und Begünstigung

176

b) Die Abgrenzung zwischen Vortatbeteiligung und Begünstigung als konkurrenzrechtliches Problem

178

aa) Die Zweideutigkeit des Abgrenzungsproblems

178

bb) Die Ablehnung des tatbestandlichen Exklusivverhältnisses

178

(1) Der Strafausschlussgrund nach § 257 Abs. 3 S. 1 als Anhaltspunkt für das tatbestandliche Exklusivverhältnis

179

(2) Die Tatbestandsfassung des § 257 Abs. 1 als Anhaltspunkt für das tatbestandliche Exklusivverhältnis

180

(3) Fallkonstellationen

182

(4) Die Fragwürdigkeit der tatbestandlichen Abgrenzung anhand der Willensrichtung des Hilfeleistenden

183

(5) Fazit

184

c) Konsequenzen für den Beendigungsbegriff

184

2. Strafvereitelung (§ 258)

185

a) Kein tatbestandliches Abgrenzungsproblem

186

b) Das Konkurrenzproblem

187

c) Konsequenzen für den Beendigungsbegriff

188

3. Hehlerei (§ 259)

188

a) Meinungsstand zum Verhältnis zwischen Vortat und Hehlerhandlung

188

b) Sacherlangung als Abschluss der Vortat

190

c) Das Konkurrenzproblem bei gleichzeitiger Verwirklichung von Vortatbeteiligung und Hehlerei

191

d) Konsequenzen für den Beendigungsbegriff

192

III. Die Beendigung des Diebstahls als Endpunkt des § 252

193

1. Meinungsstand über das Verhältnis der Beendigung des Diebstahls zum Endpunkt des § 252

193

2. Die innertatbestandliche Funktion des Merkmals "bei dem Diebstahl"

194

3. Die Auswirkung der Ratio des § 252 auf das Merkmal "Tatfrische"

196

a) Die Ratio des § 252 und ihre Konsequenz für die Reichweite der Tatfrische

196

b) Die Gleichrangigkeit des Unwertgehalts in den §§ 252 und 249

199

aa) Die Ablehnung des kriminalpsychologischen Erklärungsmodells

199

bb) Kein Unwertdefizit zwischen Nötigungsmitteleinsätzen vor und solchen nach der Wegnahme

199

c) Gewahrsamssicherung als äußerste Grenze der Tatfrische

201

4. Konsequenzen für den Beendigungsbegriff

203

IV. Zusammenfassung

203

C. Beendigungsbegriff und Beteiligungslehre

205

I. Formen der sukzessiven Tatbeteiligung und ihre Problematik

206

1. Formen der sukzessiven Tatbeteiligung

206

a) Beteiligungsformen

206

b) Beteiligungszeitpunkte

207

2. Analyse der "besonderen" Problematik der sukzessiven Tatbeteiligung

208

a) Zwei Hauptprobleme der Rechtsfigur der sukzessiven Tatbeteiligung

208

b) Das Kernproblem: Umfang des beteiligungsfähigen Tatbegriffs

209

aa) Gesetzliche Beteiligungsregelungen als Grundlage der rechtlichen Würdigung der sukzessiven Tatbeteiligung

209

bb) Die entscheidende Bedeutung des Merkmals "die Straftat" (§ 25 Abs. 2) und des Merkmals "rechtswidrige Tat" (§§ 26, 27 Abs. 1)

210

II. Meinungsstand zum Umfang der beteiligungsfähigen Tat

212

1. Standpunkt der Rechtsprechung

212

2. Standpunkt der überwiegenden Lehre

214

a) Der letztmögliche Zeitpunkt der Tatbeteiligung

214

b) Der Umfang der Verantwortlichkeit des sukzessiv Beteiligten

216

III. Die Orientierung des beteiligungsfähigen Tatbegriffs am Straftatbestand des einzelnen Delikts

217

1. Strafbare Beteiligung als Beitrag zur zukünftigen Tatbestandsverwirklichung

217

2. Die Beteiligungsunfähigkeit der tatbestandslosen Beendigungsphase einer Tat

218

a) Ein Problem der Auslegung des Straftatbestands

218

b) Unzutreffende Zugrundelegung des konkurrenzrechtlichen Handlungsbegriffs

219

IV. Abstellen des beteiligungsfähigen Tatbegriffs auf die formelle Tatbestandsverwirklichung

221

1. Mehrdeutigkeit des Kriteriums der zukünftigen Tatbestandsverwirklichung

221

2. Differenzierung des Tatbegriffs nach Täterschaft und Teilnahme durch den Grundsatz der Akzessorietät?

222

3. Das Abstellen auf die Tatbestandsverwirklichung im formellen Sinne

224

a) Grundsätzliches

224

b) Folgerungen für die Problematik der sukzessiven Beteiligung

225

aa) Zurechenbarkeit des qualifizierenden Umstands

225

bb) Beteiligung am reinen Kausalverlauf zum tatbestandsmäßigen Erfolg

226

cc) Sukzessive Beteiligung am mehraktigen Delikt

228

c) Fazit

228

V. Konsequenzen für den Beendigungsbegriff

229

D. Beendigungsbegriff und Vorsatzlehre

229

I. Tatbeendigung als Gegenstand des Anstiftervorsatzes (§ 26)

230

1. Der Beendigungsbegriff in der Vorsatzlösung des "agent provocateur"

230

a) Kriminalpolitische Hintergründe für die Straffreiheit des agent provocateur

230

b) Grundzüge der Vorsatzlösung

232

2. Inhalt und Anwendungsbereich des Beendigungsvorsatzes sowie Einwände dagegen

235

a) Inhalt des Beendigungsvorsatzes

235

b) Anwendungsbereich des Beendigungsvorsatzes

235

c) Einwände gegen den Beendigungsvorsatz

237

3. Stellungnahme

238

a) Funktionales Verhältnis der Anstiftung zum Deliktstatbestand

238

b) Konsequenz für die Provokation des abstrakten Gefährdungsdelikts

240

c) Konsequenz für die Provokation von Delikten mit überschießender Innentendenz

242

aa) Das Legitimationsbedürfnis der Vorsatzlösung

242

bb) Das Rechtsgüterschutzprinzip innerhalb der Teilnahmedogmatik

244

d) Erwiderungen auf die Kritik von Schwarzburg

245

e) Fazit

246

4. Konsequenzen für den Beendigungsbegriff

247

II. Tatbeendigung als tauglicher Zeitpunkt der Vorsatzbildung

248

1. Zulässigkeit der Vorsatzbildung in der Beendigungsphase beim Entfernen vom Unfallort nach § 142 Abs. 1

249

a) Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung

249

b) Kritische Würdigung

251

aa) Die extensive Auslegung des Tatbestandsmerkmals "Unfallort"

251

bb) Die zeitliche Ausdehnung des "Sich-Entfernens"

253

2. Ergebnis

255

III. Konsequenzen für den Beendigungsbegriff

255

E. Beendigungsbegriff und Konkurrenzlehre

256

I. Die Beendigungsphase der Straftat als tauglicher Zeitraum für "dieselbe Handlung" (§ 52 Abs. 1)

257

1. Das Verhältnis zwischen Handlungseinheit und Beendigungsbegriff

257

2. Das Legitimationsproblem der Teilidentitätsformel

260

a) Das Fehlen eines gesetzlichen Anhaltspunkts

260

b) Widerspruch innerhalb der Teilidentitätsformel und ihr Konflikt mit anderen Konkurrenzregeln

261

aa) Widerspruch innerhalb der Teilidentitätsformel

261

bb) Konflikt der Teilidentitätsformel mit anderen Konkurrenzregeln

263

c) Fazit

264

3. Prüfung der Legitimation der Teilidentitätsformel

265

a) Grundsätzliches zum konkurrenzrechtlichen Handlungsbegriff

265

b) Handlungsidentität innerhalb der natürlichen Handlungseinheit

268

c) Handlungsidentität innerhalb der rechtlichen Handlungseinheit

270

aa) Einheitlichkeit des Rechtsgutsangriffs als Grundlage der rechtlichen Handlungseinheit

270

bb) Die Ergänzungsfunktion der Teilidentitätsformel gegenüber der rechtlichen Handlungseinheit

271

cc) Die Problematik der Ergänzungsfunktion der Teilidentitätsformel

273

dd) Die Anwendbarkeit der Teilidentitätsformel in Einzelfällen

276

(1) Sog. Dauerdelikte

276

(2) Mehraktige und zusammengesetzte Delikte

280

ee) Fazit

282

4. Konsequenzen für den Beendigungsbegriff

283

II. Der Beendigungszeitpunkt der neuen Tat als maßgeblicher Begehungszeitpunkt für die nachträgliche Gesamtstrafenbildung (§ 55 Abs. 1)

283

1. Meinungsstand

284

2. Die Ableitung des Begehungszeitpunkts aus dem Grundgedanken der nachträglichen Gesamtstrafenbildung

287

a) Der Begehungszeitpunkt des Täters

287

aa) Unabhängigkeit der Gesamtstrafenbildung von prozessualen Zufälligkeiten

287

bb) Missachtung der Warnfunktion der Vorverurteilung

290

b) Der Begehungszeitpunkt des Teilnehmers

292

3. Konsequenzen für den Beendigungsbegriff

293

III. Zusammenfassung

294

F. Zusammenfassung des Dritten Teils

294

Gesamtergebnis

297

Literaturverzeichnis

298

Stichwortverzeichnis

314