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Vorwort
6
Inhaltsverzeichnis
8
Einleitung
18
Erster Teil: Tatbeendigung als ein ungelöstes Problem in der Strafrechtsdogmatik
22
A. Tatbeendigung und ihre Relevanz im Strafrecht: Problemstellung
22
I. Die Fallgruppen des Auseinanderfallens von Tatvollendung und -beendigung
22
II. Die praktische Relevanz des Beendigungsbegriffs im Strafrecht
24
III. Fehlende gesetzliche Vorgaben für den Beendigungsbegriff
27
IV. Tatbeendigung als Abschluss einer Straftateinheit
30
1. Die Unvereinbarkeit der Stufenlehre mit dem formellen Verbrechensbegriff
30
2. Die Zugrundelegung eines materiellen Verbrechensbegriffs in der Stufenlehre
32
3. Straftateinheit als Grundlage des Beendigungsbegriffs
35
a) Die Bedeutung der "Straftateinheit"
35
b) Die Formen der "Straftateinheit"
37
V. Die möglichen Vorgehensweisen zur Lösung der Beendigungsproblematik
39
1. Ein bloßes Auslegungsproblem des Straftatbestands
39
2. Ein Auslegungsproblem des Straftatbestands mit Rücksicht auf die strafrechtlichen Konsequenzen
41
3. Ein Auslegungsproblem der gesetzlichen Regelungen in den einzelnen Rechtsbereichen
42
VI. Ausblick
44
B. Analyse und Kritik der bisherigen Beendigungslehre
44
I. Die Untauglichkeit des empirischen Verständnisses
45
1. Das rein empirische Verständnis
45
2. Das empirisch-normativ kombinierte Verständnis
47
II. Die Hilflosigkeit der Rechtsfigur des Dauerdelikts
48
1. Die bisherigen Versuche zur Abgrenzung des Dauerdelikts vom Zustandsdelikt
48
2. Die Austauschbarkeit der terminologischen Verwendung zwischen Dauer- und Zustandsdelikt
50
3. Die inhaltlichen Bedenken gegen das Dauer- bzw. Zustandsdelikt
52
4. Fazit
56
III. Die Fragwürdigkeit des allgemeinen normativen Verständnisses
56
1. Die Absichtsverwirklichung als Tatbeendigung
57
a) Kein allgemeines Kriterium für Nicht-Absichtsdelikte
57
b) Kein entscheidendes Kriterium für Absichtsdelikte
60
aa) Die Absichtsverwirklichung als eine selbständige Straftat
60
bb) Differenzierende Betrachtung der Absichtsverwirklichung für den Unrechtsgehalt
60
c) Fazit
64
2. Der Abschluss der Rechtsgutsverletzung als Tatbeendigung
64
a) Beendigungsbegriff und dualistische Unrechtslehre
65
aa) Uneinheitliche Begriffsbestimmungen
65
bb) Gruppierung auf der Grundlage der dualistischen Unrechtslehre
66
b) Argumente gegen den erfolgsorientierten Beendigungsbegriff
68
aa) Die Außerachtlassung des Handlungsunwerts
68
bb) Die Verletzung des Gesetzlichkeitsprinzips
70
c) Argumente für den erfolgsorientierten Beendigungsbegriff
70
aa) Die Undurchsetzbarkeit der Beendigungslehre des RG
72
bb) Die rechtsstaatlich beschränkende Funktion des Handlungsunwerts nach der Tatvollendung
74
cc) Die Vereinbarkeit des Beendigungsbegriffs mit dem Gesetzlichkeitsprinzip
76
3. Fazit
78
IV. Kritik der tatbestandsbezogenen Differenzierung des Beendigungsbegriffs
79
1. Widersprüche und Unsicherheiten zwischen den Auslegungskriterien
80
a) Widersprüche wegen fehlenden Grundgedankens
81
b) Unsicherheiten bei der Auswahl des Auslegungskriteriums
81
2. Die irreführende Auswirkung des Differenzierungsansatzes
83
V. Zwischenbilanz
86
VI. Kritik der problemorientierten Differenzierung des Beendigungsbegriffs
87
1. Zwei Modelle einer problemorientierten Differenzierung
87
a) Tatbestandsbezogene und tatbestandslose Beendigung
87
b) Erfolgs- und Verhaltensbeendigung (Kühl)
88
2. Kritik
89
a) "Rechtsfolgen" oder "Konsequenzen" des Beendigungsbegriffs?
89
aa) Die Überflüssigkeit des Beendigungsbegriffs in der Notwehrdogmatik
90
bb) Das Bedürfnis nach Überprüfung der Relevanz des Beendigungsbegriffs im jeweiligen Rechtsbereich
94
b) Die Verkennung des Stellenwerts des Gesetzlichkeitsprinzips
95
VII. Schlussbemerkung
98
C. Grundzüge des eigenen Lösungsansatzes
98
I. Grundlage: Rechtsbereichsspezifische Untersuchung
98
II. Zweiteilung aller einschlägigen Rechtsbereiche
99
Zweiter Teil: Beendigungsbegriff im Verjährungs- und intertemporalen Strafanwendungsrecht
101
A. Einführung
101
B. Beendigungsbegriff im Verjährungsrecht
102
I. Die Zugrundelegung der Straftateinheit trotz missglückter Regelungstechnik
104
1. Eine systematische Überlegung zu § 78 a
104
2. Eine historische Überlegung zu § 67 Abs. 4 a.F.
105
II. Grundgedanken zum Verjährungsrecht
107
1. Verfolgungsverjährung infolge Beweisverlusts?
107
a) Beweisverlust i.S. der einzelnen Beweislage
107
b) Beweisverlust i.S. einer typischen Erscheinung
110
2. Positive Auswirkung der Verfolgungsverjährung auf die Strafrechtspflege?
111
3. Verfolgungsverjährung infolge Schwindens des Strafbedürfnisses
113
a) Aspekt der Schuldvergeltung?
114
b) Aspekt der Spezialprävention?
115
c) Aspekt der Generalprävention
118
III. Unzweckmäßigkeit der Straftateinheit im Lichte des Schwindens des generalpräventiven Bedürfnisses
122
1. Erfolgsbeendigung als Verjährungsbeginn
122
2. Verhaltensbeendigung als Verjährungsbeginn
125
a) Tatbegriff i.S. der Straftateinheit
126
aa) Umstrittene Einzelfälle der Trennbarkeit der Straftateinheit
126
(1) Fortsetzungstat
126
(2) Tatbestandliche Handlungseinheit
127
(3) Sog. Presseinhaltsdelikte
129
bb) Keine zwingende Vorgabe im geltenden Recht
131
cc) Folgerung aus dem Schwinden des positiven generalpräventiven Bedürfnisses
133
b) Tatbestandsmäßigkeit des Beendigungsbegriffs
135
aa) Aktuelle Rechtsprechung beim Verjährungsbeginn von Bestechungsdelikten
135
(1) Grundlage: Unrechtsvereinbarung als ungeschriebenes Element des Unrechtskerns
135
(2) Mehrere Möglichkeiten der Beendigung von Bestechungsdelikten im Hinblick auf den Erfüllungsgrad der Unrechtsvereinbarung
136
bb) Endgültiger Abschluss des Rechtsgutsangriffs als Verjährungsbeginn?
137
cc) Konsequenzen für den Verjährungsbeginn von Bestechungsdelikten
140
IV. Konsequenzen für den Beendigungsbegriff
142
C. Beendigungsbegriff im intertemporalen Strafanwendungsrecht
143
I. Einheitliches tatbestandsmäßiges Verhalten gemäß § 2 Abs. 2
144
II. Die rückwirkende Auswirkung des § 2 Abs. 2 und seine Einschränkung durch das Rückwirkungsverbot
145
1. Die Rückwirkung des neuen Gesetzes aufgrund der Einheitlichkeit des tatbestandsmäßigen Verhaltens
145
2. Einschränkung des § 2 Abs. 2 durch das Rückwirkungsverbot
146
3. Faktische Aufgabe der Einheitlichkeit des tatbestandsmäßigen Verhaltens
148
III. Konsequenzen für den Tat- und Beendigungsbegriff
149
D. Zusammenfassung des Zweiten Teils
150
Dritter Teil: Beendigungsbegriff in weiteren Rechtsbereichen
152
A. Einführung
152
B. Der Beendigungsbegriff und die Auslegung einzelner Tatbestandsmerkmale
153
I. Die Beendigungsphase des Grunddelikts als tauglicher Anknüpfungspunkt des qualifizierenden Umstandes (§§ 244, 250, 251)
154
1. Einteilung in Fallgruppen
154
2. Beendigungsbegriff und Koinzidenzverhältnis
155
a) Meinungsstand zum maßgebenden Zeitraum des Grunddelikts
155
aa) Die Rechtsprechung: Beendigung als das Ende des Zeitraums des Grunddelikts
155
bb) Die herrschende Meinung: Vollendung als das Ende des Zeitraums des Grunddelikts
157
cc) Die differenzierende Position
158
b) Verhältnis zwischen Wegnahmebegriff und Gewahrsamssicherung
159
aa) Die Offenheit des Wortlautarguments
159
(1) Der Streitpunkt: Die Wortlautgrenze der "Wegnahme"
159
(2) Die Vereinbarkeit der Gewahrsamssicherung mit dem Wortlaut der "Wegnahme"
160
(3) Fazit
162
bb) Gesetzessystematische Überlegungen
162
(1) Die Auffangfunktion des § 252 gegenüber § 249
163
(2) Tatbestandsmerkmale des § 252 als Anhaltspunkte für den Rückschluss auf die Reichweite des Wegnahmebegriffs
163
(3) Die Einheitlichkeit des Wegnahmebegriffs innerhalb der Eigentumsdelikte
165
(4) Konsequenzen für den Wegnahmebegriff
166
c) Konsequenzen für das Koinzidenzverhältnis des Grunddelikts zum qualifizierenden Umstand
166
3. Beendigungsbegriff und Konditionalverhältnis
168
a) Meinungsstand zum maßgeblichen Zeitraum des Grunddelikts
168
b) Die innertatbestandliche Funktion des Merkmals des Grunddelikts beim erfolgsqualifizierten Delikt
169
c) Konsequenzen für die Rolle des Beendigungsbegriffs bei Auslegung des Merkmals des Grunddelikts
172
4. Zwischenergebnis
174
II. Der Beendigungszeitpunkt der Vortat als deren zeitliche Abgrenzung zum Anschlussdelikt (§§ 257 ff.)
175
1. Begünstigung (§ 257)
175
a) Meinungsstand zum Verhältnis zwischen Vortatbeteiligung und Begünstigung
176
b) Die Abgrenzung zwischen Vortatbeteiligung und Begünstigung als konkurrenzrechtliches Problem
178
aa) Die Zweideutigkeit des Abgrenzungsproblems
178
bb) Die Ablehnung des tatbestandlichen Exklusivverhältnisses
178
(1) Der Strafausschlussgrund nach § 257 Abs. 3 S. 1 als Anhaltspunkt für das tatbestandliche Exklusivverhältnis
179
(2) Die Tatbestandsfassung des § 257 Abs. 1 als Anhaltspunkt für das tatbestandliche Exklusivverhältnis
180
(3) Fallkonstellationen
182
(4) Die Fragwürdigkeit der tatbestandlichen Abgrenzung anhand der Willensrichtung des Hilfeleistenden
183
(5) Fazit
184
c) Konsequenzen für den Beendigungsbegriff
184
2. Strafvereitelung (§ 258)
185
a) Kein tatbestandliches Abgrenzungsproblem
186
b) Das Konkurrenzproblem
187
c) Konsequenzen für den Beendigungsbegriff
188
3. Hehlerei (§ 259)
188
a) Meinungsstand zum Verhältnis zwischen Vortat und Hehlerhandlung
188
b) Sacherlangung als Abschluss der Vortat
190
c) Das Konkurrenzproblem bei gleichzeitiger Verwirklichung von Vortatbeteiligung und Hehlerei
191
d) Konsequenzen für den Beendigungsbegriff
192
III. Die Beendigung des Diebstahls als Endpunkt des § 252
193
1. Meinungsstand über das Verhältnis der Beendigung des Diebstahls zum Endpunkt des § 252
193
2. Die innertatbestandliche Funktion des Merkmals "bei dem Diebstahl"
194
3. Die Auswirkung der Ratio des § 252 auf das Merkmal "Tatfrische"
196
a) Die Ratio des § 252 und ihre Konsequenz für die Reichweite der Tatfrische
196
b) Die Gleichrangigkeit des Unwertgehalts in den §§ 252 und 249
199
aa) Die Ablehnung des kriminalpsychologischen Erklärungsmodells
199
bb) Kein Unwertdefizit zwischen Nötigungsmitteleinsätzen vor und solchen nach der Wegnahme
199
c) Gewahrsamssicherung als äußerste Grenze der Tatfrische
201
4. Konsequenzen für den Beendigungsbegriff
203
IV. Zusammenfassung
203
C. Beendigungsbegriff und Beteiligungslehre
205
I. Formen der sukzessiven Tatbeteiligung und ihre Problematik
206
1. Formen der sukzessiven Tatbeteiligung
206
a) Beteiligungsformen
206
b) Beteiligungszeitpunkte
207
2. Analyse der "besonderen" Problematik der sukzessiven Tatbeteiligung
208
a) Zwei Hauptprobleme der Rechtsfigur der sukzessiven Tatbeteiligung
208
b) Das Kernproblem: Umfang des beteiligungsfähigen Tatbegriffs
209
aa) Gesetzliche Beteiligungsregelungen als Grundlage der rechtlichen Würdigung der sukzessiven Tatbeteiligung
209
bb) Die entscheidende Bedeutung des Merkmals "die Straftat" (§ 25 Abs. 2) und des Merkmals "rechtswidrige Tat" (§§ 26, 27 Abs. 1)
210
II. Meinungsstand zum Umfang der beteiligungsfähigen Tat
212
1. Standpunkt der Rechtsprechung
212
2. Standpunkt der überwiegenden Lehre
214
a) Der letztmögliche Zeitpunkt der Tatbeteiligung
214
b) Der Umfang der Verantwortlichkeit des sukzessiv Beteiligten
216
III. Die Orientierung des beteiligungsfähigen Tatbegriffs am Straftatbestand des einzelnen Delikts
217
1. Strafbare Beteiligung als Beitrag zur zukünftigen Tatbestandsverwirklichung
217
2. Die Beteiligungsunfähigkeit der tatbestandslosen Beendigungsphase einer Tat
218
a) Ein Problem der Auslegung des Straftatbestands
218
b) Unzutreffende Zugrundelegung des konkurrenzrechtlichen Handlungsbegriffs
219
IV. Abstellen des beteiligungsfähigen Tatbegriffs auf die formelle Tatbestandsverwirklichung
221
1. Mehrdeutigkeit des Kriteriums der zukünftigen Tatbestandsverwirklichung
221
2. Differenzierung des Tatbegriffs nach Täterschaft und Teilnahme durch den Grundsatz der Akzessorietät?
222
3. Das Abstellen auf die Tatbestandsverwirklichung im formellen Sinne
224
a) Grundsätzliches
224
b) Folgerungen für die Problematik der sukzessiven Beteiligung
225
aa) Zurechenbarkeit des qualifizierenden Umstands
225
bb) Beteiligung am reinen Kausalverlauf zum tatbestandsmäßigen Erfolg
226
cc) Sukzessive Beteiligung am mehraktigen Delikt
228
c) Fazit
228
V. Konsequenzen für den Beendigungsbegriff
229
D. Beendigungsbegriff und Vorsatzlehre
229
I. Tatbeendigung als Gegenstand des Anstiftervorsatzes (§ 26)
230
1. Der Beendigungsbegriff in der Vorsatzlösung des "agent provocateur"
230
a) Kriminalpolitische Hintergründe für die Straffreiheit des agent provocateur
230
b) Grundzüge der Vorsatzlösung
232
2. Inhalt und Anwendungsbereich des Beendigungsvorsatzes sowie Einwände dagegen
235
a) Inhalt des Beendigungsvorsatzes
235
b) Anwendungsbereich des Beendigungsvorsatzes
235
c) Einwände gegen den Beendigungsvorsatz
237
3. Stellungnahme
238
a) Funktionales Verhältnis der Anstiftung zum Deliktstatbestand
238
b) Konsequenz für die Provokation des abstrakten Gefährdungsdelikts
240
c) Konsequenz für die Provokation von Delikten mit überschießender Innentendenz
242
aa) Das Legitimationsbedürfnis der Vorsatzlösung
242
bb) Das Rechtsgüterschutzprinzip innerhalb der Teilnahmedogmatik
244
d) Erwiderungen auf die Kritik von Schwarzburg
245
e) Fazit
246
4. Konsequenzen für den Beendigungsbegriff
247
II. Tatbeendigung als tauglicher Zeitpunkt der Vorsatzbildung
248
1. Zulässigkeit der Vorsatzbildung in der Beendigungsphase beim Entfernen vom Unfallort nach § 142 Abs. 1
249
a) Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
249
b) Kritische Würdigung
251
aa) Die extensive Auslegung des Tatbestandsmerkmals "Unfallort"
251
bb) Die zeitliche Ausdehnung des "Sich-Entfernens"
253
2. Ergebnis
255
III. Konsequenzen für den Beendigungsbegriff
255
E. Beendigungsbegriff und Konkurrenzlehre
256
I. Die Beendigungsphase der Straftat als tauglicher Zeitraum für "dieselbe Handlung" (§ 52 Abs. 1)
257
1. Das Verhältnis zwischen Handlungseinheit und Beendigungsbegriff
257
2. Das Legitimationsproblem der Teilidentitätsformel
260
a) Das Fehlen eines gesetzlichen Anhaltspunkts
260
b) Widerspruch innerhalb der Teilidentitätsformel und ihr Konflikt mit anderen Konkurrenzregeln
261
aa) Widerspruch innerhalb der Teilidentitätsformel
261
bb) Konflikt der Teilidentitätsformel mit anderen Konkurrenzregeln
263
c) Fazit
264
3. Prüfung der Legitimation der Teilidentitätsformel
265
a) Grundsätzliches zum konkurrenzrechtlichen Handlungsbegriff
265
b) Handlungsidentität innerhalb der natürlichen Handlungseinheit
268
c) Handlungsidentität innerhalb der rechtlichen Handlungseinheit
270
aa) Einheitlichkeit des Rechtsgutsangriffs als Grundlage der rechtlichen Handlungseinheit
270
bb) Die Ergänzungsfunktion der Teilidentitätsformel gegenüber der rechtlichen Handlungseinheit
271
cc) Die Problematik der Ergänzungsfunktion der Teilidentitätsformel
273
dd) Die Anwendbarkeit der Teilidentitätsformel in Einzelfällen
276
(1) Sog. Dauerdelikte
276
(2) Mehraktige und zusammengesetzte Delikte
280
ee) Fazit
282
4. Konsequenzen für den Beendigungsbegriff
283
II. Der Beendigungszeitpunkt der neuen Tat als maßgeblicher Begehungszeitpunkt für die nachträgliche Gesamtstrafenbildung (§ 55 Abs. 1)
283
1. Meinungsstand
284
2. Die Ableitung des Begehungszeitpunkts aus dem Grundgedanken der nachträglichen Gesamtstrafenbildung
287
a) Der Begehungszeitpunkt des Täters
287
aa) Unabhängigkeit der Gesamtstrafenbildung von prozessualen Zufälligkeiten
287
bb) Missachtung der Warnfunktion der Vorverurteilung
290
b) Der Begehungszeitpunkt des Teilnehmers
292
3. Konsequenzen für den Beendigungsbegriff
293
III. Zusammenfassung
294
F. Zusammenfassung des Dritten Teils
294
Gesamtergebnis
297
Literaturverzeichnis
298
Stichwortverzeichnis
314
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