Das Recht der Biomedizin - Textsammlung mit Einführung

von: Ralf Müller-Terpitz

Springer-Verlag, 2006

ISBN: 9783540349150 , 364 Seiten

Format: PDF, OL

Kopierschutz: Wasserzeichen

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Preis: 26,96 EUR

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Das Recht der Biomedizin - Textsammlung mit Einführung


 

la. Biomedizin-Übereinkommen - Erläuternder Bericht (S.75)

Erläuternder Bericht zu dem Übereinkommen zum Schutz der Menschenrechte und der Menschenwürde im Hinblick auf die Anwendung von Biologie und Medizin: Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin

Dieser Erläutende Bericht zum Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin wurde vom Generalsekretariat des Europarats auf der Grundlage eines Entwurfs erstellt, den der Vorsitzende des Lenkungsausschusses für Bioethik (CDBI), Herr Jean MICHAUD (Frankreich), auf Anforderung durch den CDBI ausgearbeitet hat. Er berücksichtigt die Erörterungen im CDBI und in der Arbeitsgruppe, die mit der Erarbeitung des Übereinkommens beauftragt war, sowie Bemerkungen und Vorschläge der Regierungsdelegationen.

Das Ministerkomitee hat die Veröffentlichung dieses Erläutenden Berichts am 17. Dezember 1996 genehmigt. Der Erläuternde Bericht ist keine amtliche Auslegung des Übereinkommens. Er enthält vielmehr die wesentlichen Punkte der vorbereitenden Arbeiten und Informationen zum besseren Verständnis der Zielsetzung und des Gegenstands des Übereinkommens sowie zum Anwendungsbereich seiner Bestimmungen.

Einfuhrung

1. Dank der Arbeit der Parlamentarischen Versammlung und des Ad hoc- Sachverstandigenausschusses für Bioethik (CAHBI), der spaterhin in Lenkungsausschuss für Bioethik (CDBI) umbenannt wurde, ist der Europarat seit mehreren Jahren mit Problemen befasst, denen sich die Menschheit aufgrund der Fortschritte in Medizin und Biologie gegenübersieht. Gleichzeitig sind in einer Reihe von Ländern im innerstaatlichen Bereich eigene Arbeiten zu dieser Thematik geleistet worden, die weitergeführt werden.

Somit sind bisher Anstrengungen auf zwei Ebenen

- auf nationaler und
- auf intemationaler Ebene

untemommen worden.
 
2. Diese Arbeiten sind vor allem das Ergebnis von Beobachtungen und Besorgnissen, und zwar der Beobachtung der umwalzenden Entwicklungen in der Wissenschaft und deren Umsetzung im Bereich von Medizin und Biologie, d.h. auf Gebieten, von denen der Mensch unmittelbar betroffen ist; von Besorgnissen wegen des ambivalenten Charakters vieler dieser Fortschritte. Die Wissenschaftler und die Praktiker, die dahinter stehen, verfolgen ehrenwerte Ziele, die sie häufig auch erreichen.

Aber einige der bekannten oder vermuteten Entwicklungen ihrer Arbeit nehmen aufgrund einer Verfälschung ihrer ursprunglichen Zielsetzungen eine gefährliche Richtung oder bergen zumindest diese Gefahr. Die heute immer komplexere und sich auf immer weitverzweigtere Bereiche erstreckende Wissenschaft zeigt daher eine Licht- und Schattenseite, je nachdem wie sie angewandt wird.

3. Es muss daher sichergestellt werden, dass der Nutzen überwiegt, indem ein Bewusstsein dafür geschaffen wird, was auf dem Spiel steht und alle möglichen Folgen einer ständigen Prüfung unterzogen werden. Zweifellos haben sich die Ethik- Kommissionen und andere nationale Gremien und Gesetzgeber ebenso wie die intemationalen Organisationen dieser Aufgabe bereits angenommen; jedoch sind ihre Bemühungen entweder auf ein bestimmtes geographisches Gebiet begrenzt oder wegen ihrer Fixierung auf einen bestimmten Gegenstand unvollständig geblieben.

Andererseits berufen sich die verschiedenen Texte, Standpunkte und Empfehlungen häufig auf diesen zugrundeliegende gemeinsame Werte. Im Zusammenhang mit bestimmten Aspekten der behandelten Probleme können jedoch Unterschiede zutage treten. Selbst einfache Definitionen können Anlass für tiefgreifende Divergenzen sein.

Entwurf eines Übereinkommens

4. Somit ist die Notwendigkeit verstärkter Bemühungen um eine Harmonisierung offenkundig geworden. Auf ihrer 17. Konferenz (in Istanbul vom 5 . - 7 . Juni 1990) haben die europäischen Justizminister auf Vorschlag der Generalsekretärin des Europarats, Frau Catherine LALUMIERE, die Entschließung Nr. 3 über Bioethik angenommen, in der die Empfehlung ausgesprochen wird, das Ministerkomitee möge den CAHBI mit der Prüfung der Möglichkeit der Ausarbeitung eines Rahmenübereinkommens beauftragen, das „gemeinsame allgemeine Grundsätze zum Schutze des Menschen im Zusammenhang mit der Entwicklung auf dem Gebiet der biomedizinischen Wissenschaften festlegt".