Der öffentlich-rechtliche Beauftragte. - Ein Beitrag zur Systematisierung der deutschen Variante des Ombudsmannes.

von: Julia Kruse

Duncker & Humblot GmbH, 2010

ISBN: 9783428523924 , 320 Seiten

Format: PDF

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Preis: 84,90 EUR

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Der öffentlich-rechtliche Beauftragte. - Ein Beitrag zur Systematisierung der deutschen Variante des Ombudsmannes.


 

Vorwort

6

Inhaltsübersicht

8

Inhaltsverzeichnis

10

Abkürzungsverzeichnis

22

Erster Teil: Allgemeine Wesensmerkmale des öffentlich-rechtlichen Beauftragten

30

Erster Abschnitt: Kennzeichen des Beauftragten in der Bundesrepublik Deutschland

30

§ 1 Einleitung

30

I. Die neue Popularität des Beauftragten

30

II. Zum Stand der wissenschaftlichen Diskussion des öffentlich-rechtlichen Beauftragten

33

1. Gibt es eine spezielle „Beauftragtenforschung“? – Notwendigkeit eines interdisziplinären Ansatzes

33

2. Überblick über das Schrifttum zum Beauftragten

34

3. Wissenschaftliche Distanz zum Beauftragten – Befürworter und Gegner

39

III. Gang der Untersuchung

42

§ 2 Begriffsbestimmung

42

I. Begriffsbestimmung des „eigentlichen Beauftragten“

43

1. Definition

43

2. Zu den einzelnen Begriffsmerkmalen

44

a) Gesetzliche Regelung oder Organisationsgewalt als Rechtsgrundlage für die Schaffung von Beauftragten

44

b) Der öffentlich-rechtliche Beauftragte als neuartige Organisationseinheit

45

aa) Etablierung als eigenständige Organisationseinheit

45

bb) Neuartigkeit trotz älterer Erscheinungsformen

47

c) Vorkommen von Beauftragten im Bereich der Exekutive und der Legislative

48

d) Persönliche Aufgabenwahrnehmung durch Beauftragte

48

e) Fehlen einer Fachaufsicht

49

f) Internes und externes Wirken von Beauftragten

50

g) Besonderheit der Aufgabenstellung

50

h) Typische Pflichten und korrespondierende Kompetenzen von Beauftragten

51

aa) Kontroll-, Beratungs- und Berichtspflichten

51

bb) Auskunfts- und Beteiligungsrechte

52

cc) Der Beauftragte als spezielle Petitionsinstanz

53

dd) Fehlen hoheitlicher Weisungs- und Eingriffsbefugnisse

53

3. Vergleich mit den bisherigen Definitionsansätzen in der Literatur

54

II. Ausgrenzungen

56

1. „Uneigentliche Beauftragte“ im öffentlichen Bereich

56

a) Behördenbeauftragte

57

b) Aufsichtsbeauftragte

58

c) Betriebsbeauftragte

60

d) Lehrbeauftragte

63

e) Beauftragte Richter

63

f) Sonstige „uneigentliche Beauftragte“

64

2. Kollegialgremien

64

3. Politisch geforderte Beauftragte

66

4. Beauftragte im privatrechtlichen Bereich

68

III. Sprachliche Kritik des Beauftragtenbegriffes

69

1. Zivilrechtlicher Anklang

69

2. Geringe Kennzeichnungskraft des Begriffes „Beauftragter“ – Fehlen einer prägnanten Alternativbezeichnung

70

3. Personalisierte Bezeichnung einer öffentlich-rechtlichen Organisationseinheit

73

4. Problem der fehlenden Geschlechtsneutralität

75

5. Die Bezeichnung einzelner Beauftragter als Betätigungsfeld der political correctness – Der Name ist Programm

76

6. Sprachliche Fehlgriffe bei der Benennung von Beauftragten

77

a) Die Bandwurmbeauftragten

77

b) Die Beauftragten der Beauftragten

78

IV. Zum Problem der uneinheitlichen Verwendung der Bezeichnung „Beauftragter“: „Beauftragte“, die nur so heißen, und „Beauftragte“, die nicht so heißen

79

§ 3 Unterscheidungskriterien und Arten öffentlich-rechtlicher Beauftragter

81

I. Differenzierung nach der Verwaltungsebene

81

1. Bundesbeauftragte

82

2. Landesbeauftragte

82

3. Kommunalbeauftragte

83

4. Institutionalisierte Zusammenarbeit zwischen Beauftragten verschiedener Ebenen

83

II. Differenzierung nach der Staatsfunktion

85

1. Parlamentsbeauftragte

85

2. Exekutivbeauftragte

86

a) Verwaltungs- oder Administrativbeauftragte

86

b) Regierungs- oder Gubernativbeauftragte

86

3. Justizbeauftragte

87

III. Differenzierung nach der Rechtsgrundlage

88

1. Gesetzlich vorgesehene Beauftragte

88

2. Kraft Organisationsgewalt geschaffene Beauftragte

89

3. Notwendiger Inhalt einer Regelung zur Beauftragteneinsetzung

89

IV. Differenzierung nach der Zugehörigkeit zum berufenden Hoheitsträger

90

1. Interne Beauftragte

90

2. Externe Beauftragte

91

V. Differenzierung nach der Art der Rechtsbeziehung zum berufenden Hoheitsträger

92

1. Öffentlich-rechtliche Rechtsbeziehung zwischen Beauftragtem und Hoheitsträger

92

a) Herkömmliches Dienstverhältnis

92

b) Öffentlich-rechtliches Amtsverhältnis

92

2. Privatrechtliche Rechtsbeziehung zwischen Beauftragtem und Hoheitsträger

93

VI. Differenzierung nach der Art der Aufgabe

94

1. Kontrollbeauftragte

94

2. Schutzbeauftragte

95

3. Integrationsbeauftragte

96

4. Koordinationsbeauftragte

96

VII. Differenzierung nach der zeitlichen Komponente der Aufgabe

97

1. Zeitbeauftragte

97

2. Dauerbeauftragte

98

VIII. Differenzierung nach dem Umfang und der Entlohnung des Amtes

98

1. Hauptamtliche Beauftragte

98

2. Nebenamtliche Beauftragte

99

3. Ehrenamtliche Beauftragte

99

§ 4 Rechtliche Rahmenbedingungen, Organisationsformen und Eingliederung in den allgemeinen Staatsaufbau

100

I. Rechtliche Rahmenbedingungen für den Einsatz von Beauftragten

100

1. Demokratieprinzip

101

2. Bundesstaatsprinzip

102

3. Rechtsstaatsprinzip

103

II. Organisationsmodelle für den Beauftragten

104

1. Das „monistische“ Modell: Der Beauftragte als Einzelperson

104

2. Das „körperschaftliche“ Modell: Der Beauftragte als Behörde

105

III. Eingliederung in den allgemeinen Staatsaufbau

105

1. Die Ausnahme: Die „systemkonforme“ Eingliederung des Beauftragten in den hierarchischen Behördenaufbau

105

2. Der Regelfall: Beauftragte mit „Sonderstellung“

106

a) Beauftragte mit Sonderbehördencharakter

106

b) Beauftragte als bei-, an- oder ausgegliederte Organisationseinheiten

107

aa) Beauftragte als bei- oder angegliederte Organisationseinheiten

107

bb) Beauftragte als ausgegliederte oder verselbständigte Organisationseinheiten

108

c) Beauftragte mit Stabsstellencharakter

109

d) Beauftragte und die Einheit der Verwaltung

110

§ 5 Gründe und Alternativen für die Einsetzung von Beauftragten

113

I. Besonderheiten der Aufgabenstellung

114

1. Dokumentation der besonderen Bedeutung der Aufgabe

115

a) Die Einsetzung des Beauftragten als politisches Signal

115

b) Speziell: Die Beauftragten als Wahlkampfthema

116

c) Andere Möglichkeiten einer politischen Schwerpunktsetzung

117

2. Gesamtbedeutung der Aufgabe für den Hoheitsträger und für die Gesellschaft

117

a) Wahrnehmung von Querschnittsaufgaben durch Beauftragte

117

b) Gesamtgesellschaftliches Wirken von Beauftragten

118

c) Andere Möglichkeiten zur Koordinierung interner und externer Querschnittsaufgaben

118

3. Besondere Schutzbedürftigkeit der Zielgruppe

120

a) Anerkennung der besonderen Schutzbedürftigkeit einzelner Personengruppen und Rechtsgüter

120

b) Andere Möglichkeiten zur Berücksichtigung besonderer Schutzinteressen

122

4. Besondere Grundrechtsrelevanz des Aufgabenbereichs

123

a) Gründe für die besondere Grundrechtsrelevanz bestimmter Bereiche – Notwendigkeit einer präventiven Kontrolle

123

b) Andere Möglichkeiten zur Berücksichtigung besonderer Grundrechtsrelevanz

124

5. Besondere Anforderungen an den Aufgabenträger

124

a) Inhalt der Anforderungen

124

b) Berücksichtigung spezieller Anforderungen im Rahmen von Personalauswahl und Qualifizierung

125

6. Zeitlich befristete Bedeutung der Aufgabenstellung

125

a) Abgrenzung zwischen Zeit- und Daueraufgaben

126

b) Drei Kategorien von Beauftragten unter zeitlichem Gesichtspunkt

126

aa) Beauftragte mit Zeitauftrag (echte Zeitbeauftragte)

126

bb) Beauftragte mit Dauerauftrag (echte Dauerbeauftragte)

128

cc) Zum Dauerorgan tendierende Zeitbeauftragte (unechte Zeitbeauftragte)

128

c) Berücksichtigung der zeitlichen Dimension einer Aufgabe im Rahmen der Aufbauorganisation

129

II. Erfordernis unabhängiger Aufgabenwahrnehmung

130

1. Notwendigkeit der unabhängigen Wahrnehmung von Beauftragtenaufgaben

130

2. Sicherstellung von Unabhängigkeit durch Verfahren und Organisation

131

III. Wunsch nach „unbürokratischer“ Aufgabenwahrnehmung

131

1. Die bürokratische Ordnung nach Max Weber

132

2. Heutiges Verständnis von Bürokratie – Zur Überwindung „bürokratischer Strukturen“ durch die so genannte Verwaltungsreform

133

3. Inwiefern agieren Beauftragte „unbürokratisch“? – Zum Unterschied zwischen „unbürokratisch“ und „ungesetzlich“

135

4. Das Dilemma: Die Bürokratisierung der Beauftragten und der Verwaltungsreform – Die zwangsläufige Ent-Täuschung

136

5. Zur Notwendigkeit einer modernen Bürokratiekritik: Neubestimmung der Vor- und Nachteile einer bürokratischen Aufgabenerledigung

140

IV. Beauftragte als ideale Krisenmanager und Reformer?

143

1. Beauftragte als Sonderermittler

145

2. Beauftragte als Opferhelfer

146

3. Beauftragte als Reformer

147

4. Zur Notwendigkeit von Krisenbewältigungskompetenz und Reformfähigkeit bei allen Verwaltungsträgern

148

V. Kostengründe

149

1. Zu den Kosten von Beauftragten

149

2. Zur Notwendigkeit von Kostenbewusstsein bei allen Verwaltungsträgern

152

VI. Zwischenergebnis: Sind Beauftragte überflüssig?

153

§ 6 Rechtspolitische Probleme und Gefahren des Beauftragtenwesens

154

I. Unübersichtlichkeit und Ineffizienz der Staatsorganisation: Die Zuständigerklärung des Unzuständigen

155

II. Delegation von Verantwortung statt eigenverantwortlicher Kompetenzwahrnehmung: Die schleichende Selbstentmachtung von Parlament und Regierung

156

III. Strukturzersplitterung statt Strukturreform: Die Schaffung neuer Organisationseinheiten aus Unzufriedenheit mit den alten

157

IV. Partikularinteressenvertretung statt Allgemeinwohlverantwortlichkeit: Der Beauftragte als Lobbyist

159

V. Personalisierung öffentlicher Aufgabenwahrnehmung: Das Amt ist nichts, die Person ist alles

161

VI. „Sieh’, Wähler, was ich Gutes getan habe“: Der Beauftragte als Feigenblatt

162

VII. „Weil Du Gutes getan hast“: Das Beauftragtenamt als Versorgungsposten

163

VIII. „Die ich rief, die Geister“: Kontrolle und Verselbständigungstendenzen der Beauftragten

164

Zweiter Abschnitt: Herkunft und Geschichte des Beauftragten – Erscheinungsformen außerhalb Deutschlands

165

§ 7 Die geschichtliche Entwicklung des Beauftragten in Deutschland

165

I. Die Kommissare als Vorläufer des modernen Beauftragten

166

1. Der Kommissar als Vorfahr aller Behörden

166

2. Deutsches Reich und Weimarer Republik

167

3. Die Zeit des Nationalsozialismus

168

II. Der Ombudsmann als „zweiter Pate“ des heutigen Beauftragten

170

1. Die Ombudsmannidee aus Skandinavien

170

2. Das Obsiegen des Petitionsrechts in Deutschland

172

III. Der Beauftragte als Synthese von Kommissar und Ombudsmann

174

IV. Die Entwicklung des Beauftragten nach dem Zweiten Weltkrieg

175

1. Die Zeit der Besatzung

175

2. Die Konsolidierung der Bundesrepublik

177

3. Die Wiedervereinigung

177

4. Von der Bonner zur Berliner Republik – Tendenzen für einen Überdruss an den Beauftragten?

178

§ 8 Erscheinungsformen außerhalb Deutschlands

181

I. Der Ombudsmann in Skandinavien

181

II. Die Volksanwaltschaft in Österreich

183

III. Beauftragte in den reformierten osteuropäischen Staaten

184

IV. Der Europäische Bürgerbeauftragte

184

Zweiter Teil: Erscheinungsformen des öffentlich-rechtlichen Beauftragten in der Bundesrepublik Deutschland

186

Erster Abschnitt: Bundesebene

187

§ 9 Der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages

187

I. Rechtsstellung und Organisationsform

187

1. Rechtsgrundlage und Entstehungsgeschichte

187

2. Verfassungsrechtliche Stellung und Zuordnung

188

3. Art, Beginn und Ende des Amtes

190

4. Einbindung in den Bundestag und personelle Ausstattung

191

II. Aufgaben und Befugnisse

192

1. Gesetzlicher Katalog

192

2. Verhältnis zum Verteidigungsausschuss

194

3. Tätigwerden

195

III. Aufsicht und Kontrolle

196

IV. Würdigung

196

1. Der Wehrbeauftragte als Prototyp des Beauftragten im bundesdeutschen Verfassungsrecht

196

2. Der Wehrbeauftragte: ein zahnloser Kettenhund?

198

a) Zur Kritik an seiner formalen Machtlosigkeit

198

b) Zur Kritik am Wahl- bzw. Abwahlquorum

200

3. Kontrollineffizienz durch Summierung von Kontrollkompetenzen?

203

4. Militär und Demokratie: ewiger Gegensatz?

203

5. Institutionelle Bestandsgarantie des Wehrbeauftragten?

205

V. Anhang: Der Bundesbeauftragte für den Zivildienst

206

§ 10 Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

208

I. Rechtsstellung und Organisationsform

208

1. Rechtsgrundlage und Entstehungsgeschichte

208

a) Das Gesetzgebungsverfahren zum Bundesdatenschutzgesetz 1977

209

b) Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes 1990

212

c) Verabschiedung des Informationsfreiheitsgesetzes 2005

215

2. Verfassungsrechtliche Stellung und Zuordnung

215

a) Notwendigkeit einer Zuordnung

216

b) Zuordnung

217

aa) Indizien für die Einordnung als Regierungsbeauftragter

217

bb) Indizien für die Einordnung als Parlamentsbeauftragter

218

cc) Gesetzliche Konzeption: parlamentarisch gewählter Exekutivbeauftragter

218

3. Art, Beginn und Ende des Amtes

219

4. Einrichtung beim Bundesminister des Innern und personelle Ausstattung

222

II. Aufgaben und Befugnisse

222

III. Aufsicht und Kontrolle

224

IV. Würdigung

226

1. Der Datenschutzbeauftragte als Garant präventiver Kontrolle im besonders grundrechtssensiblen Bereich

226

2. Verfassungsrechtliches Gebot zur Schaffung bzw. zum Erhalt von Datenschutzbeauftragten?

227

3. Zur Zwitterstellung zwischen Regierungs- und Parlamentsbeauftragtem

230

4. Institutionalisierungs- und Verselbständigungstendenzen der Datenschutzbeauftragten

231

§ 11 Der Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration

232

I. Rechtsstellung und Organisationsform

232

1. Rechtsgrundlage und Entstehungsgeschichte

232

2. Verfassungsrechtliche Stellung und Zuordnung

234

3. Art, Beginn und Ende des Amtes

234

4. Einrichtung beim Bundeskanzleramt und personelle Ausstattung

235

II. Aufgaben und Befugnisse

236

III. Aufsicht und Kontrolle

238

IV. Würdigung

238

1. Der Beauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration als politischer „Erfüllungsgehilfe“ der Bundesregierung

238

2. Integration als Daueraufgabe – der Integrationsbeauftragte als Dauerorgan?

239

V. Anhang: Der Bundesbeauftragte für Asylangelegenheiten beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge

240

§ 12 Der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik

241

I. Rechtsstellung und Organisationsform

241

1. Rechtsgrundlage und Entstehungsgeschichte

241

2. Verfassungsrechtliche Stellung und Zuordnung

242

II. Aufgaben und Befugnisse

243

III. Aufsicht und Kontrolle

244

IV. Würdigung

245

1. Von der Gauck-Behörde zur Birthler-Behörde

245

2. Die Stasi-Unterlagen – „ewige“ DDR-Hinterlassenschaft?

245

§ 13 Sonstige Beauftragte auf Bundesebene

246

I. Der Bundesbeauftragte für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung

246

II. Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen

248

III. Der Drogenbeauftragte der Bundesregierung

249

IV. Der Beauftragte der Bundesregierung für die neuen Bundesländer

249

V. Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien

250

VI. Weitere Beauftragte

251

Zweiter Abschnitt: Landesebene

252

§ 14 Überblick

253

I. Überblick über die Bundesbeauftragten entsprechenden Landesbeauftragten

253

1. Landesdatenschutzbeauftragte

253

2. Landesausländerbeauftragte

254

3. Landesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik

255

4. Sonstige Beauftragte

255

II. Landesbeauftragte ohne Entsprechung auf Bundesebene

255

1. Einzelne Beauftragte

255

a) Kinderbeauftragte

256

b) Opferschutzbeauftragte

256

c) Tierschutzbeauftragte

257

2. Die Generalklausel zur Wahl von Beauftragten in der Brandenburger Verfassung

257

§ 15 Bürgerbeauftragte

258

I. Rechtsstellung und Organisationsform

258

II. Aufgaben und Befugnisse

260

III. Aufsicht und Kontrolle

261

IV. Würdigung

262

Dritter Abschnitt: Kommunalebene

263

§ 16 Überblick

263

I. Ausländerbeauftragte

263

II. Kinderbeauftragte

264

III. Seniorenbeauftragte

265

IV. Fahrradbeauftragte

265

V. Sonstige Beauftragte

267

§ 17 Gleichstellungsbeauftragte

267

I. Rechtsstellung und Organisationsform

267

1. Rechtsgrundlage und Entstehungsgeschichte

267

2. Kommunalverfassungsrechtliche Stellung und Zuordnung

270

3. Art, Beginn und Ende des Amtes

270

II. Aufgaben und Befugnisse

271

III. Aufsicht und Kontrolle

273

IV. Würdigung

274

1. Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten als Projektionsfläche ideologischer Grabenkämpfe

274

2. Gleichstellung als Daueraufgabe – die Gleichstellungsbeauftragten als Dauerorgane?

275

§ 18 Fazit

276

I. Zusammenfassung in Thesen

276

II. Resümee

283

Anhang I: Definition des öffentlich-rechtlichen Beauftragten

285

Anhang II: Synopse der ausführlicher dargestellten Beauftragten des Bundes

286

Anhang III: Alphabetisches Verzeichnis der Beauftragten

287

Literaturverzeichnis

301

Sachwortverzeichnis

318