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Der öffentlich-rechtliche Beauftragte. - Ein Beitrag zur Systematisierung der deutschen Variante des Ombudsmannes.
Vorwort
6
Inhaltsübersicht
8
Inhaltsverzeichnis
10
Abkürzungsverzeichnis
22
Erster Teil: Allgemeine Wesensmerkmale des öffentlich-rechtlichen Beauftragten
30
Erster Abschnitt: Kennzeichen des Beauftragten in der Bundesrepublik Deutschland
30
§ 1 Einleitung
30
I. Die neue Popularität des Beauftragten
30
II. Zum Stand der wissenschaftlichen Diskussion des öffentlich-rechtlichen Beauftragten
33
1. Gibt es eine spezielle „Beauftragtenforschung“? – Notwendigkeit eines interdisziplinären Ansatzes
33
2. Überblick über das Schrifttum zum Beauftragten
34
3. Wissenschaftliche Distanz zum Beauftragten – Befürworter und Gegner
39
III. Gang der Untersuchung
42
§ 2 Begriffsbestimmung
42
I. Begriffsbestimmung des „eigentlichen Beauftragten“
43
1. Definition
43
2. Zu den einzelnen Begriffsmerkmalen
44
a) Gesetzliche Regelung oder Organisationsgewalt als Rechtsgrundlage für die Schaffung von Beauftragten
44
b) Der öffentlich-rechtliche Beauftragte als neuartige Organisationseinheit
45
aa) Etablierung als eigenständige Organisationseinheit
45
bb) Neuartigkeit trotz älterer Erscheinungsformen
47
c) Vorkommen von Beauftragten im Bereich der Exekutive und der Legislative
48
d) Persönliche Aufgabenwahrnehmung durch Beauftragte
48
e) Fehlen einer Fachaufsicht
49
f) Internes und externes Wirken von Beauftragten
50
g) Besonderheit der Aufgabenstellung
50
h) Typische Pflichten und korrespondierende Kompetenzen von Beauftragten
51
aa) Kontroll-, Beratungs- und Berichtspflichten
51
bb) Auskunfts- und Beteiligungsrechte
52
cc) Der Beauftragte als spezielle Petitionsinstanz
53
dd) Fehlen hoheitlicher Weisungs- und Eingriffsbefugnisse
53
3. Vergleich mit den bisherigen Definitionsansätzen in der Literatur
54
II. Ausgrenzungen
56
1. „Uneigentliche Beauftragte“ im öffentlichen Bereich
56
a) Behördenbeauftragte
57
b) Aufsichtsbeauftragte
58
c) Betriebsbeauftragte
60
d) Lehrbeauftragte
63
e) Beauftragte Richter
63
f) Sonstige „uneigentliche Beauftragte“
64
2. Kollegialgremien
64
3. Politisch geforderte Beauftragte
66
4. Beauftragte im privatrechtlichen Bereich
68
III. Sprachliche Kritik des Beauftragtenbegriffes
69
1. Zivilrechtlicher Anklang
69
2. Geringe Kennzeichnungskraft des Begriffes „Beauftragter“ – Fehlen einer prägnanten Alternativbezeichnung
70
3. Personalisierte Bezeichnung einer öffentlich-rechtlichen Organisationseinheit
73
4. Problem der fehlenden Geschlechtsneutralität
75
5. Die Bezeichnung einzelner Beauftragter als Betätigungsfeld der political correctness – Der Name ist Programm
76
6. Sprachliche Fehlgriffe bei der Benennung von Beauftragten
77
a) Die Bandwurmbeauftragten
77
b) Die Beauftragten der Beauftragten
78
IV. Zum Problem der uneinheitlichen Verwendung der Bezeichnung „Beauftragter“: „Beauftragte“, die nur so heißen, und „Beauftragte“, die nicht so heißen
79
§ 3 Unterscheidungskriterien und Arten öffentlich-rechtlicher Beauftragter
81
I. Differenzierung nach der Verwaltungsebene
81
1. Bundesbeauftragte
82
2. Landesbeauftragte
82
3. Kommunalbeauftragte
83
4. Institutionalisierte Zusammenarbeit zwischen Beauftragten verschiedener Ebenen
83
II. Differenzierung nach der Staatsfunktion
85
1. Parlamentsbeauftragte
85
2. Exekutivbeauftragte
86
a) Verwaltungs- oder Administrativbeauftragte
86
b) Regierungs- oder Gubernativbeauftragte
86
3. Justizbeauftragte
87
III. Differenzierung nach der Rechtsgrundlage
88
1. Gesetzlich vorgesehene Beauftragte
88
2. Kraft Organisationsgewalt geschaffene Beauftragte
89
3. Notwendiger Inhalt einer Regelung zur Beauftragteneinsetzung
89
IV. Differenzierung nach der Zugehörigkeit zum berufenden Hoheitsträger
90
1. Interne Beauftragte
90
2. Externe Beauftragte
91
V. Differenzierung nach der Art der Rechtsbeziehung zum berufenden Hoheitsträger
92
1. Öffentlich-rechtliche Rechtsbeziehung zwischen Beauftragtem und Hoheitsträger
92
a) Herkömmliches Dienstverhältnis
92
b) Öffentlich-rechtliches Amtsverhältnis
92
2. Privatrechtliche Rechtsbeziehung zwischen Beauftragtem und Hoheitsträger
93
VI. Differenzierung nach der Art der Aufgabe
94
1. Kontrollbeauftragte
94
2. Schutzbeauftragte
95
3. Integrationsbeauftragte
96
4. Koordinationsbeauftragte
96
VII. Differenzierung nach der zeitlichen Komponente der Aufgabe
97
1. Zeitbeauftragte
97
2. Dauerbeauftragte
98
VIII. Differenzierung nach dem Umfang und der Entlohnung des Amtes
98
1. Hauptamtliche Beauftragte
98
2. Nebenamtliche Beauftragte
99
3. Ehrenamtliche Beauftragte
99
§ 4 Rechtliche Rahmenbedingungen, Organisationsformen und Eingliederung in den allgemeinen Staatsaufbau
100
I. Rechtliche Rahmenbedingungen für den Einsatz von Beauftragten
100
1. Demokratieprinzip
101
2. Bundesstaatsprinzip
102
3. Rechtsstaatsprinzip
103
II. Organisationsmodelle für den Beauftragten
104
1. Das „monistische“ Modell: Der Beauftragte als Einzelperson
104
2. Das „körperschaftliche“ Modell: Der Beauftragte als Behörde
105
III. Eingliederung in den allgemeinen Staatsaufbau
105
1. Die Ausnahme: Die „systemkonforme“ Eingliederung des Beauftragten in den hierarchischen Behördenaufbau
105
2. Der Regelfall: Beauftragte mit „Sonderstellung“
106
a) Beauftragte mit Sonderbehördencharakter
106
b) Beauftragte als bei-, an- oder ausgegliederte Organisationseinheiten
107
aa) Beauftragte als bei- oder angegliederte Organisationseinheiten
107
bb) Beauftragte als ausgegliederte oder verselbständigte Organisationseinheiten
108
c) Beauftragte mit Stabsstellencharakter
109
d) Beauftragte und die Einheit der Verwaltung
110
§ 5 Gründe und Alternativen für die Einsetzung von Beauftragten
113
I. Besonderheiten der Aufgabenstellung
114
1. Dokumentation der besonderen Bedeutung der Aufgabe
115
a) Die Einsetzung des Beauftragten als politisches Signal
115
b) Speziell: Die Beauftragten als Wahlkampfthema
116
c) Andere Möglichkeiten einer politischen Schwerpunktsetzung
117
2. Gesamtbedeutung der Aufgabe für den Hoheitsträger und für die Gesellschaft
117
a) Wahrnehmung von Querschnittsaufgaben durch Beauftragte
117
b) Gesamtgesellschaftliches Wirken von Beauftragten
118
c) Andere Möglichkeiten zur Koordinierung interner und externer Querschnittsaufgaben
118
3. Besondere Schutzbedürftigkeit der Zielgruppe
120
a) Anerkennung der besonderen Schutzbedürftigkeit einzelner Personengruppen und Rechtsgüter
120
b) Andere Möglichkeiten zur Berücksichtigung besonderer Schutzinteressen
122
4. Besondere Grundrechtsrelevanz des Aufgabenbereichs
123
a) Gründe für die besondere Grundrechtsrelevanz bestimmter Bereiche – Notwendigkeit einer präventiven Kontrolle
123
b) Andere Möglichkeiten zur Berücksichtigung besonderer Grundrechtsrelevanz
124
5. Besondere Anforderungen an den Aufgabenträger
124
a) Inhalt der Anforderungen
124
b) Berücksichtigung spezieller Anforderungen im Rahmen von Personalauswahl und Qualifizierung
125
6. Zeitlich befristete Bedeutung der Aufgabenstellung
125
a) Abgrenzung zwischen Zeit- und Daueraufgaben
126
b) Drei Kategorien von Beauftragten unter zeitlichem Gesichtspunkt
126
aa) Beauftragte mit Zeitauftrag (echte Zeitbeauftragte)
126
bb) Beauftragte mit Dauerauftrag (echte Dauerbeauftragte)
128
cc) Zum Dauerorgan tendierende Zeitbeauftragte (unechte Zeitbeauftragte)
128
c) Berücksichtigung der zeitlichen Dimension einer Aufgabe im Rahmen der Aufbauorganisation
129
II. Erfordernis unabhängiger Aufgabenwahrnehmung
130
1. Notwendigkeit der unabhängigen Wahrnehmung von Beauftragtenaufgaben
130
2. Sicherstellung von Unabhängigkeit durch Verfahren und Organisation
131
III. Wunsch nach „unbürokratischer“ Aufgabenwahrnehmung
131
1. Die bürokratische Ordnung nach Max Weber
132
2. Heutiges Verständnis von Bürokratie – Zur Überwindung „bürokratischer Strukturen“ durch die so genannte Verwaltungsreform
133
3. Inwiefern agieren Beauftragte „unbürokratisch“? – Zum Unterschied zwischen „unbürokratisch“ und „ungesetzlich“
135
4. Das Dilemma: Die Bürokratisierung der Beauftragten und der Verwaltungsreform – Die zwangsläufige Ent-Täuschung
136
5. Zur Notwendigkeit einer modernen Bürokratiekritik: Neubestimmung der Vor- und Nachteile einer bürokratischen Aufgabenerledigung
140
IV. Beauftragte als ideale Krisenmanager und Reformer?
143
1. Beauftragte als Sonderermittler
145
2. Beauftragte als Opferhelfer
146
3. Beauftragte als Reformer
147
4. Zur Notwendigkeit von Krisenbewältigungskompetenz und Reformfähigkeit bei allen Verwaltungsträgern
148
V. Kostengründe
149
1. Zu den Kosten von Beauftragten
149
2. Zur Notwendigkeit von Kostenbewusstsein bei allen Verwaltungsträgern
152
VI. Zwischenergebnis: Sind Beauftragte überflüssig?
153
§ 6 Rechtspolitische Probleme und Gefahren des Beauftragtenwesens
154
I. Unübersichtlichkeit und Ineffizienz der Staatsorganisation: Die Zuständigerklärung des Unzuständigen
155
II. Delegation von Verantwortung statt eigenverantwortlicher Kompetenzwahrnehmung: Die schleichende Selbstentmachtung von Parlament und Regierung
156
III. Strukturzersplitterung statt Strukturreform: Die Schaffung neuer Organisationseinheiten aus Unzufriedenheit mit den alten
157
IV. Partikularinteressenvertretung statt Allgemeinwohlverantwortlichkeit: Der Beauftragte als Lobbyist
159
V. Personalisierung öffentlicher Aufgabenwahrnehmung: Das Amt ist nichts, die Person ist alles
161
VI. „Sieh’, Wähler, was ich Gutes getan habe“: Der Beauftragte als Feigenblatt
162
VII. „Weil Du Gutes getan hast“: Das Beauftragtenamt als Versorgungsposten
163
VIII. „Die ich rief, die Geister“: Kontrolle und Verselbständigungstendenzen der Beauftragten
164
Zweiter Abschnitt: Herkunft und Geschichte des Beauftragten – Erscheinungsformen außerhalb Deutschlands
165
§ 7 Die geschichtliche Entwicklung des Beauftragten in Deutschland
165
I. Die Kommissare als Vorläufer des modernen Beauftragten
166
1. Der Kommissar als Vorfahr aller Behörden
166
2. Deutsches Reich und Weimarer Republik
167
3. Die Zeit des Nationalsozialismus
168
II. Der Ombudsmann als „zweiter Pate“ des heutigen Beauftragten
170
1. Die Ombudsmannidee aus Skandinavien
170
2. Das Obsiegen des Petitionsrechts in Deutschland
172
III. Der Beauftragte als Synthese von Kommissar und Ombudsmann
174
IV. Die Entwicklung des Beauftragten nach dem Zweiten Weltkrieg
175
1. Die Zeit der Besatzung
175
2. Die Konsolidierung der Bundesrepublik
177
3. Die Wiedervereinigung
177
4. Von der Bonner zur Berliner Republik – Tendenzen für einen Überdruss an den Beauftragten?
178
§ 8 Erscheinungsformen außerhalb Deutschlands
181
I. Der Ombudsmann in Skandinavien
181
II. Die Volksanwaltschaft in Österreich
183
III. Beauftragte in den reformierten osteuropäischen Staaten
184
IV. Der Europäische Bürgerbeauftragte
184
Zweiter Teil: Erscheinungsformen des öffentlich-rechtlichen Beauftragten in der Bundesrepublik Deutschland
186
Erster Abschnitt: Bundesebene
187
§ 9 Der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages
187
I. Rechtsstellung und Organisationsform
187
1. Rechtsgrundlage und Entstehungsgeschichte
187
2. Verfassungsrechtliche Stellung und Zuordnung
188
3. Art, Beginn und Ende des Amtes
190
4. Einbindung in den Bundestag und personelle Ausstattung
191
II. Aufgaben und Befugnisse
192
1. Gesetzlicher Katalog
192
2. Verhältnis zum Verteidigungsausschuss
194
3. Tätigwerden
195
III. Aufsicht und Kontrolle
196
IV. Würdigung
196
1. Der Wehrbeauftragte als Prototyp des Beauftragten im bundesdeutschen Verfassungsrecht
196
2. Der Wehrbeauftragte: ein zahnloser Kettenhund?
198
a) Zur Kritik an seiner formalen Machtlosigkeit
198
b) Zur Kritik am Wahl- bzw. Abwahlquorum
200
3. Kontrollineffizienz durch Summierung von Kontrollkompetenzen?
203
4. Militär und Demokratie: ewiger Gegensatz?
203
5. Institutionelle Bestandsgarantie des Wehrbeauftragten?
205
V. Anhang: Der Bundesbeauftragte für den Zivildienst
206
§ 10 Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
208
I. Rechtsstellung und Organisationsform
208
1. Rechtsgrundlage und Entstehungsgeschichte
208
a) Das Gesetzgebungsverfahren zum Bundesdatenschutzgesetz 1977
209
b) Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes 1990
212
c) Verabschiedung des Informationsfreiheitsgesetzes 2005
215
2. Verfassungsrechtliche Stellung und Zuordnung
215
a) Notwendigkeit einer Zuordnung
216
b) Zuordnung
217
aa) Indizien für die Einordnung als Regierungsbeauftragter
217
bb) Indizien für die Einordnung als Parlamentsbeauftragter
218
cc) Gesetzliche Konzeption: parlamentarisch gewählter Exekutivbeauftragter
218
3. Art, Beginn und Ende des Amtes
219
4. Einrichtung beim Bundesminister des Innern und personelle Ausstattung
222
II. Aufgaben und Befugnisse
222
III. Aufsicht und Kontrolle
224
IV. Würdigung
226
1. Der Datenschutzbeauftragte als Garant präventiver Kontrolle im besonders grundrechtssensiblen Bereich
226
2. Verfassungsrechtliches Gebot zur Schaffung bzw. zum Erhalt von Datenschutzbeauftragten?
227
3. Zur Zwitterstellung zwischen Regierungs- und Parlamentsbeauftragtem
230
4. Institutionalisierungs- und Verselbständigungstendenzen der Datenschutzbeauftragten
231
§ 11 Der Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration
232
I. Rechtsstellung und Organisationsform
232
1. Rechtsgrundlage und Entstehungsgeschichte
232
2. Verfassungsrechtliche Stellung und Zuordnung
234
3. Art, Beginn und Ende des Amtes
234
4. Einrichtung beim Bundeskanzleramt und personelle Ausstattung
235
II. Aufgaben und Befugnisse
236
III. Aufsicht und Kontrolle
238
IV. Würdigung
238
1. Der Beauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration als politischer „Erfüllungsgehilfe“ der Bundesregierung
238
2. Integration als Daueraufgabe – der Integrationsbeauftragte als Dauerorgan?
239
V. Anhang: Der Bundesbeauftragte für Asylangelegenheiten beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge
240
§ 12 Der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik
241
I. Rechtsstellung und Organisationsform
241
1. Rechtsgrundlage und Entstehungsgeschichte
241
2. Verfassungsrechtliche Stellung und Zuordnung
242
II. Aufgaben und Befugnisse
243
III. Aufsicht und Kontrolle
244
IV. Würdigung
245
1. Von der Gauck-Behörde zur Birthler-Behörde
245
2. Die Stasi-Unterlagen – „ewige“ DDR-Hinterlassenschaft?
245
§ 13 Sonstige Beauftragte auf Bundesebene
246
I. Der Bundesbeauftragte für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung
246
II. Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen
248
III. Der Drogenbeauftragte der Bundesregierung
249
IV. Der Beauftragte der Bundesregierung für die neuen Bundesländer
249
V. Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
250
VI. Weitere Beauftragte
251
Zweiter Abschnitt: Landesebene
252
§ 14 Überblick
253
I. Überblick über die Bundesbeauftragten entsprechenden Landesbeauftragten
253
1. Landesdatenschutzbeauftragte
253
2. Landesausländerbeauftragte
254
3. Landesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik
255
4. Sonstige Beauftragte
255
II. Landesbeauftragte ohne Entsprechung auf Bundesebene
255
1. Einzelne Beauftragte
255
a) Kinderbeauftragte
256
b) Opferschutzbeauftragte
256
c) Tierschutzbeauftragte
257
2. Die Generalklausel zur Wahl von Beauftragten in der Brandenburger Verfassung
257
§ 15 Bürgerbeauftragte
258
I. Rechtsstellung und Organisationsform
258
II. Aufgaben und Befugnisse
260
III. Aufsicht und Kontrolle
261
IV. Würdigung
262
Dritter Abschnitt: Kommunalebene
263
§ 16 Überblick
263
I. Ausländerbeauftragte
263
II. Kinderbeauftragte
264
III. Seniorenbeauftragte
265
IV. Fahrradbeauftragte
265
V. Sonstige Beauftragte
267
§ 17 Gleichstellungsbeauftragte
267
I. Rechtsstellung und Organisationsform
267
1. Rechtsgrundlage und Entstehungsgeschichte
267
2. Kommunalverfassungsrechtliche Stellung und Zuordnung
270
3. Art, Beginn und Ende des Amtes
270
II. Aufgaben und Befugnisse
271
III. Aufsicht und Kontrolle
273
IV. Würdigung
274
1. Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten als Projektionsfläche ideologischer Grabenkämpfe
274
2. Gleichstellung als Daueraufgabe – die Gleichstellungsbeauftragten als Dauerorgane?
275
§ 18 Fazit
276
I. Zusammenfassung in Thesen
276
II. Resümee
283
Anhang I: Definition des öffentlich-rechtlichen Beauftragten
285
Anhang II: Synopse der ausführlicher dargestellten Beauftragten des Bundes
286
Anhang III: Alphabetisches Verzeichnis der Beauftragten
287
Literaturverzeichnis
301
Sachwortverzeichnis
318
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