Die Absicherung teleologischer Argumente in der Zivilrechtsprechung des Bundesgerichtshofes. - Eine empirisch-deskriptive Analyse.

von: Muna Reichelt

Duncker & Humblot GmbH, 2010

ISBN: 9783428534128 , 327 Seiten

Format: PDF

Kopierschutz: Wasserzeichen

Windows PC,Mac OSX Apple iPad, Android Tablet PC's

Preis: 79,90 EUR

Mehr zum Inhalt

Die Absicherung teleologischer Argumente in der Zivilrechtsprechung des Bundesgerichtshofes. - Eine empirisch-deskriptive Analyse.


 

Im Rahmen der juristischen Methodenlehre wird die Auslegung des Gesetzes anhand seines Zweckes gelehrt und bei der Fallbearbeitung genutzt, obgleich es keine verbindlichen Regeln zur Bestimmung des Gesetzeszweckes gibt. Die Arbeit geht mittels einer empirisch-deskriptiven Analyse der Frage nach, ob es in der Rechtsprechungspraxis ein erkennbares System zur Zweckermittlung gibt. Dazu wurden 151 Entscheidungsbegründungen des BGH in Zivilsachen, in denen sich der BGH ausdrücklich mit dem Gesetzeszweck befasst, inhaltsanalytisch ausgewertet, um herauszufinden, was der BGH als Grundlage seiner Ermittlung des Gesetzeszwecks angibt. Die auszuwertenden Entscheidungen wurden anhand benannter Kriterien ausgewählt und unter Nutzung der BGHZ-CD-ROM des Carl Heymans Verlages als Retrieval-Instrument gefunden. Die Ergebnisse werden anhand von Kreuztabellen und Diagrammen dargestellt und teilweise weiter besprochen. Das Ergebnis ist, dass die Gesetzeszwecke nicht anhand eines erkennbaren Systems ermittelt werden. Vielmehr werden alle erdenklichen Quellen für die Findung des Gesetzeszweckes konsultiert und genutzt, nicht stets zunächst die eine und sodann - bei deren Unergiebigkeit - die andere. Erkennbar ist jedoch eine gewisse Häufigkeit der Nutzung der Quellen: Vorrangig nimmt der BGH Bezug auf Gesetzesmaterialien und Rechtsprechung, selten auf die Literatur. Kaum Bezug genommen wird auf die Geschichte der auszulegenden Norm oder ihre Systematik. In knapp einem Viertel der Entscheidungsbegründungen wird überhaupt nicht mitgeteilt, wie der Zweck ermittelt wurde. Eine argumentative Auseinandersetzung mit verschiedenen in Betracht kommenden Zwecken nimmt der BGH grundsätzlich nicht vor.

Frau Dr. Muna Reichelt wurde 1978 in Berlin geboren. Nach dem Jurastudium an der Freien Universität Berlin von 1998 bis 2002 erwarb sie den Master-Titel an der University of Connecticut, USA. Seit 2005 ist sie in New York als Attorney-at-Law zugelassen. Nach Abschluss des Rechtsreferendariats in Berlin arbeitete Frau Dr. Reichelt ab 2007 als Rechtsanwältin und Justiziarin mit Schwerpunkt im Recht der erneuerbaren Energien in Hamburg. Seit 2010 ist sie Partnerin der Berliner Rechtsanwaltskanzlei Manke Haase Reichelt.