Der Schutz ausländischer Rechtsgüter im System des deutschen Strafanwendungsrechts.

von: Tine Golombek

Duncker & Humblot GmbH, 2010

ISBN: 9783428532872 , 209 Seiten

Format: PDF

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Preis: 74,90 EUR

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Der Schutz ausländischer Rechtsgüter im System des deutschen Strafanwendungsrechts.


 

Vorwort

6

Inhaltsverzeichnis

8

A. Einleitung

14

I. Die „Schutzbereichsfrage“ und ihre Bedeutung – der Gegenstand der Untersuchung

14

II. Vorfragen und Hauptfrage – Gang der Untersuchung

19

B. Herkömmliche Auffassungen zum Schutz ausländischer Rechtsgüter durch das deutsche Strafrecht

23

I. Schutz ausländischer Individualrechtsgüter

23

1. Ausschließlich Individualrechtsgüter schützende Tatbestände

23

a) Einschluss ausländischer Individualrechtsgüter

23

b) Begründungsansätze

25

2. Tatbestände mit doppeltem Schutzzweck

28

II. Kein Schutz ausländischer Hoheitsinteressen

28

1. Ausschluss ausländischer staatlicher Rechtsgüter

28

2. Begründungsansätze

32

a) Strafrecht als „innerstaatliches Ordnungsrecht“

32

b) Einmischung in fremde Souveränität

32

c) Verstoß gegen Art. 103 Abs. 2 GG bzw. nicht dem Richter zu überlassende Entscheidung

33

III. Schutz ausländischer Kollektivrechtsgüter?

34

1. Abgrenzungsfragen

34

2. Uneinigkeit über den Schutz ausländischer Kollektivrecht

37

a) Zuordnung zum Bereich der hoheitlichen Interessen bzw. zum Bereich der Individualrechtsgüter

37

b) Einbeziehung der „allen zivilisierten Rechtsstaaten gemeinsamen Rechtswerte“ in den Schutzbereich deutscher Tatbeständeund ähnliche Formeln – keine klare Position der Rechtsprechung

39

c) Obermüller und Günther-Nicolay: Einbeziehung ausländischer Kollektivrechtsgüter als verbotene Analogie

41

IV. Zusammenfassung und Ausblick

43

1. Die Schutzbereichsfrage als im Hinblick auf Kollektivrechtsgüter ungelöstes Problem

43

2. Eigener Lösungsansatz

43

a) Die Aufgabe des deutschen Strafrechts und die Rechtsgutsproblematik als nachrangige Fragen

43

b) Der sich durch grammatikalische und systematische Auslegung des Gesetzes ergebende Schutzbereich als Ausgangspunkt

45

C. Der Geltungsbereich des deutschen Strafrechts – Versuch einer Klärung des Verhältnisses der „Schutzbereichsfrage“ zu den §§ 3–7

47

I. Der tatbestandliche Schutzbereich – eine „Frage für sich“?

47

1. Die Fragwürdigkeit der gängigen Vorstellung (Strikte Trennung der Problemkreise)

47

a) „Geltungsbereich“ und „Schutzbereich“ als Fragen der Anwendbarkeit deutscher Straftatbestände

47

b) Streit um die dogmatische Natur der §§ 3–7: Bedeutung erst auf der Ebene der sekundären oder bereits auf der Ebene der primären Norm?

48

aa) Die herkömmliche Auffassung: Deutsches Strafrecht als universelle Bewertungsnorm menschlichen Verhaltens

49

bb) Das heute vorherrschende Verständnis: Beschränkter Bewertungsanspruch des deutschen Strafrechts

50

c) Einigkeit über die Zuordnung zum materiellen Recht

51

d) Exkurs: Die unzutreffende Einordnung der Voraussetzungen der §§ 3–7 als objektive Bedingungen der Strafbarkeit als Konsequenz der Ansicht vom beschränkten Bewertungsanspruch des deutschen Strafrechts

52

e) Folgen der Zuordnung der §§ 3–7 zum materiellen Recht für die Einordnung der Schutzbereichsfrage

54

aa) Die Zugehörigkeit auch der Schutzbereichsfrage zur primären Ebene nach der Theorie vom beschränkten Bewertungsanspruch des deutschen Strafrechts

54

bb) Die Einordnungsmöglichkeiten nach der Theorie vom universellen Bewertungsanspruch des deutschen Strafrechts

54

(1) Die mögliche Zuordnung der Schutzbereichsfrage zur sekundären Ebene

55

(2) Die mögliche Zuordnung der Schutzbereichsfrage zur (den §§ 3–7 vorgelagerten) primären Ebene

55

cc) Die Theorie vom beschränkten Bewertungsanspruch des deutschen Strafrechts als Ausgangspunkt der folgenden Untersuchung

56

2. Die parallele Problematik im Internationalen Privatrecht: Die „selbstbegrenzte Sachnorm“

57

3. Die Schutzbereichsfrage als vom Strafanwendungsrecht zu bewältigendes Problem

59

a) Die §§ 3–7 StGB: Ein auch die „Schutzbereichsfrage“ lösendes Regelungssystem?

61

aa) Die Prinzipien des Strafanwendungsrechts und die den §§ 3–7 unmittelbar zu entnehmenden Aussagen bzgl. des Geltungsbereichs

61

(1) Territorialitätsprinzip und aktives Personalitätsprinzip

61

(2) Schutzprinzip und Weltrechtsprinzip: Das Rechtsgut als Anknüpfungspunkt

62

bb) Die den §§ 3–7 mittelbar zu entnehmende Aussage über den „Schutzbereich“ deutscher Tatbestände

64

(1) Der Umkehrschluss aus § 7 Abs. 1: Einbeziehung ausländischer Rechtsgüter bei Inlandstaten (§ 3) und Auslandstaten Deutscher (§ 7 Abs. 2 Nr. 1 Var. 1)

64

(2) Keine Gegenargumente aus den anderen Normen des Strafanwendungsrechts

67

(a) Kein Gegenargument aus § 6

68

(b) Kein Gegenargument aus § 5

69

(c) Kein Gegenargument aus § 7 Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 1 Var. 2

70

(3) Das deutsche Strafanwendungsrecht als „zweigleisiges“ System und die Vereinbarkeit dieses Systems mit dem Völkerrecht

71

(a) Kein Schutz ausländischer Rechtsgüter vor Auslandstaten von Ausländern

71

(b) Schutz ausländischer Rechtsgüter vor Auslandstaten von Deutschen und Inlandstaten

72

(c) Konsequenz „Tatbestandsspaltung“

76

cc) Die „Schutzbereichsfrage“ im Rahmen der Theorie vom universellen Bewertungsanspruch des deutschen Strafrechts

77

(1) Einbeziehung ausländischer Rechtsgüter auch bei Beeinträchtigung durch einen Ausländer im Ausland als Konsequenz der Grundidee

77

(2) Die inkonsequente Relativierung der Grundidee durch das Stellen der „Schutzbereichsfrage“

79

(3) Mangelnde Überzeugungskraft der Theorie vom universellen Bewertungsanspruch

80

(a) Die argumentative Stützung der Theorie vom universellen Bewertungsanspruch durch Schmitz

80

(b) Theorie vom universellen Bewertungsanspruch als Verstoß gegen den Nichteinmischungsgrundsatz

81

(c) Weitere Anhaltspunkte gegen das Zutreffen der Theorie vom universellen Bewertungsanspruch

84

(4) Besonderer Rechtfertigungsbedarf für die Annahme der Beschränkung eines Tatbestandes auf inländische Rechtsgüter auch nach der Theorie vom universellen Bewertungsanspruch

86

b) Kein Konflikt mit dem Bestimmtheitsgrundsatz

87

c) Kein zwingendes Gegenargument aus einzelnen ausdrücklichen Schutzbereichserweiterungen

88

aa) Der Auslandsbezug einzelner Tatbestände als Indiz gegen die These der grundsätzlichen Einbeziehung?

88

bb) Tatbestände mit Auslandsbezug ohne (zwingende) Bedeutung für die Ermittlung des geschützten Rechtsguts – am Beispiel des § 152

88

cc) Notwenige Einbeziehung ausländischer Rechtsgüter aufgrund spezieller Anwendungsbeschränkungen

90

(1) § 370 Abs. 6 AO

90

(2) IntBestG und EUB

91

(3) § 264 Abs. 7 Nr. 2

93

(4) §§ 326 Abs. 2 und 330d Nr. 1

93

(5) § 38 Abs. 5 WpHG – ein Scheinkandidat

98

dd) „Einbeziehung“ ausländischer Rechtsgüter mit lediglich deklaratorischem Charakter? – die Bedeutung von § 299 Abs. 3

102

ee) Zusammenfassung und Ausblick

107

4. Die richtige Fragestellung: Gründe für den ausnahmsweisen Ausschluss ausländischer Rechtsgüter aus dem tatbestandlichen Schutzbereich?

109

II. Ergebnis zu C.: Die Schutzbereichsfrage als Korrektiv der gesetzgeberischen Entscheidung in den §§ 3–7

109

1. Voraussetzung für die der Schutzbereichsfrage zugedachte Korrekturfunktion: Die Tatbestände als „selbstbegrenzte Sachnormen“

110

2. Exkurs: „Selbsterweiterte Sachnormen“ im deutschen StGB?

111

D. Die Einbeziehung ausländischer Rechtsgüter als Grundsatz und die Abweichungen vom Grundsatz durch tatbestandsimmanente Schutzbereichsbegrenzungen

113

I. Tatbestände mit Schutzbereichsbegrenzung

113

1. Tatbestände, bei denen sich die Begrenzung aus dem Wortlaut oder der (Legal-)Definition einzelner Tatbestandsmerkmale ergibt

113

2. Begrenzungen auf den Schutz inländischer Rechtsgüter aufgrund der akzessorischen Struktur von Tatbeständen?

115

a) Das ungelöste Problem der „Fremdrechtsanwendung“ im Strafrecht

117

b) Verwaltungsakzessorietät als besonders problematischer Bereich

119

c) Die Fremdrechtsanwendungsproblematik im Rahmen der Schutzbereichsfrage

121

aa) Die übliche Darstellung: Schutzbereich als Vorfrage der Fremdrechtsanwendung

121

bb) Tatsächliche Bedeutung der Fremdrechtsanwendungsproblematik für Schutzbereichsfragen

122

(1) Die Berechtigung einer umgekehrten Perspektive

122

(2) Der fehlende unmittelbare Zusammenhang zwischen Fremdrechtsanwendung und Schutzbereich

123

d) Die verschiedenen Theorienzur Fremdrechtsanwendung in kritischer Würdigung – geeignete Ansätze zur Bewältigung der Problematik?

125

aa) Ermittlung der heranzuziehenden Rechtsordnung mit Hilfe der Kollisionsnormen des deutschen Rechts

125

bb) Der Ansatz Liebelts

126

(1) Die zwei Differenzierungsschritte Liebelts

126

(2) Die zweifelhafte Begründung für eine abweichende Behandlung „rechtsgutkonkretisierender“ Tatbestandsmerkmale

127

(3) Die unzutreffenden Folgerungen aus dem Begriff der universellen Bewertungsfunktion für den Bereich der „rechtsgutbeeinträchtigenden“ Merkmale

128

cc) Differenzierung zwischen normativen Tatbestandsmerkmalen und Blankettmerkmalen als gangbarer Weg

131

(1) Geringe Berücksichtigung des Unterschieds zwischen rechtlich-normativen Tatbestandsmerkmalen und Blankettmerkmalen in der bisherigen Diskussion

131

(2) Der wesentliche Unterschied zwischen normativen Tatbestandsmerkmalen und Blankettmerkmalen

133

(3) Keine Ausfüllung von Blankettmerkmalen durch ausländisches Recht

135

(4) Konkretisierung normativer Tatbestandsmerkmale durch das zuständige Recht

136

(a) Heranziehung des zuständigen Rechts als grundsätzlich zwingende Folge der Entscheidung für den Schutz ausländischer Rechtsgüter

136

(b) Die Bestimmung der zuständigen Rechtsordnung durch Kollisionsnormen des deutschen Rechts

141

(c) Übertragung der Lösung auf den Bereich der „indirekten“ Verweisungen?

144

(d) Übertragung der Lösung auf den Bereich der Inlandsdistanzdelikte?

147

e) Ergebnis

152

aa) Mögliche Auswirkungen der Fremdrechtsanwendung im Bereich der normativen Tatbestandsmerkmale

152

bb) Blanketttechnik als Instrument des Gesetzgebers zur Einschränkung der §§ 3–7

154

3. Die Verletzung ausländischer Rechtsgüter als Prozesshindernis?

156

II. Keine Schutzbereichsbegrenzung in anderen Fällen

156

1. Bedeutung teleologischer Überlegungen

156

2. Unzulässigkeit des Schutzes ausländischer staatlicher Interessen?

158

a) Die Unbrauchbarkeit der Formel der Rechtsprechung

158

b) Kein Verstoß gegen das Einmischungsverbot durch den Schutz ausländischer Hoheitsinteressen

159

c) Die Unzulänglichkeiten in der Argumentation Obermüllers

160

d) Mangelnde Vergleichbarkeit ausländischer Hoheitsinteressen mit deutschen?

162

e) Ergebnis: Keine grundsätzliche Unzulässigkeit des Schutzes ausländischer Allgemeininteressen

164

3. Teleologische Erwägungen zugunsten des Schutzes ausländischer Rechtsgüter

165

a) Die Schutzwürdigkeit ausländischer Allgemeininteressen

165

b) Generalpräventive Erwägungen

170

aa) Störung des inländischen Rechtsfriedens durch Beeinträchtigung ausländischer Rechtsgüter?

170

bb) Problemfall Inlandsdistanzdelikt: Anwendung des deutschen Strafrechts auch bei Straflosigkeit am Erfolgsort

172

(1) „Erfolgsunrecht“ trotz fehlender Strafbarkeit am Erfolgsort

173

(2) Beurteilungsspielraum des Gesetzgebers

175

(3) Ungeeignetheit von Schutzbereichsbeschränkungen zur Lösung der Inkongruenzproblematik

175

(4) Der Konflikt zwischen Staatensolidarität und Selbstschutz und seine Unlösbarkeit auf materieller Ebene

177

(5) Sonderproblem Distanzteilnahme: Änderungsbedürftigkeit der geltenden Regelung

181

cc) Ergebnis

182

4. Die Erstreckung des Schutzbereichs auf ausländische Rechtsgüter am Beispiel einzelner Tatbestände

183

III. Die Ausnahme vom Grundsatz als Regel?

184

IV. Möglichkeiten zur Vermeidung von Jurisdiktionskonflikten

184

E. Zusammenfassung der Ergebnisse der Untersuchung

186

Literaturverzeichnis

199

Sachwortverzeichnis

208