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Vorwort
6
Inhaltsverzeichnis
8
A. Einleitung
14
I. Die „Schutzbereichsfrage“ und ihre Bedeutung – der Gegenstand der Untersuchung
14
II. Vorfragen und Hauptfrage – Gang der Untersuchung
19
B. Herkömmliche Auffassungen zum Schutz ausländischer Rechtsgüter durch das deutsche Strafrecht
23
I. Schutz ausländischer Individualrechtsgüter
23
1. Ausschließlich Individualrechtsgüter schützende Tatbestände
23
a) Einschluss ausländischer Individualrechtsgüter
23
b) Begründungsansätze
25
2. Tatbestände mit doppeltem Schutzzweck
28
II. Kein Schutz ausländischer Hoheitsinteressen
28
1. Ausschluss ausländischer staatlicher Rechtsgüter
28
2. Begründungsansätze
32
a) Strafrecht als „innerstaatliches Ordnungsrecht“
32
b) Einmischung in fremde Souveränität
32
c) Verstoß gegen Art. 103 Abs. 2 GG bzw. nicht dem Richter zu überlassende Entscheidung
33
III. Schutz ausländischer Kollektivrechtsgüter?
34
1. Abgrenzungsfragen
34
2. Uneinigkeit über den Schutz ausländischer Kollektivrecht
37
a) Zuordnung zum Bereich der hoheitlichen Interessen bzw. zum Bereich der Individualrechtsgüter
37
b) Einbeziehung der „allen zivilisierten Rechtsstaaten gemeinsamen Rechtswerte“ in den Schutzbereich deutscher Tatbeständeund ähnliche Formeln – keine klare Position der Rechtsprechung
39
c) Obermüller und Günther-Nicolay: Einbeziehung ausländischer Kollektivrechtsgüter als verbotene Analogie
41
IV. Zusammenfassung und Ausblick
43
1. Die Schutzbereichsfrage als im Hinblick auf Kollektivrechtsgüter ungelöstes Problem
43
2. Eigener Lösungsansatz
43
a) Die Aufgabe des deutschen Strafrechts und die Rechtsgutsproblematik als nachrangige Fragen
43
b) Der sich durch grammatikalische und systematische Auslegung des Gesetzes ergebende Schutzbereich als Ausgangspunkt
45
C. Der Geltungsbereich des deutschen Strafrechts – Versuch einer Klärung des Verhältnisses der „Schutzbereichsfrage“ zu den §§ 3–7
47
I. Der tatbestandliche Schutzbereich – eine „Frage für sich“?
47
1. Die Fragwürdigkeit der gängigen Vorstellung (Strikte Trennung der Problemkreise)
47
a) „Geltungsbereich“ und „Schutzbereich“ als Fragen der Anwendbarkeit deutscher Straftatbestände
47
b) Streit um die dogmatische Natur der §§ 3–7: Bedeutung erst auf der Ebene der sekundären oder bereits auf der Ebene der primären Norm?
48
aa) Die herkömmliche Auffassung: Deutsches Strafrecht als universelle Bewertungsnorm menschlichen Verhaltens
49
bb) Das heute vorherrschende Verständnis: Beschränkter Bewertungsanspruch des deutschen Strafrechts
50
c) Einigkeit über die Zuordnung zum materiellen Recht
51
d) Exkurs: Die unzutreffende Einordnung der Voraussetzungen der §§ 3–7 als objektive Bedingungen der Strafbarkeit als Konsequenz der Ansicht vom beschränkten Bewertungsanspruch des deutschen Strafrechts
52
e) Folgen der Zuordnung der §§ 3–7 zum materiellen Recht für die Einordnung der Schutzbereichsfrage
54
aa) Die Zugehörigkeit auch der Schutzbereichsfrage zur primären Ebene nach der Theorie vom beschränkten Bewertungsanspruch des deutschen Strafrechts
54
bb) Die Einordnungsmöglichkeiten nach der Theorie vom universellen Bewertungsanspruch des deutschen Strafrechts
54
(1) Die mögliche Zuordnung der Schutzbereichsfrage zur sekundären Ebene
55
(2) Die mögliche Zuordnung der Schutzbereichsfrage zur (den §§ 3–7 vorgelagerten) primären Ebene
55
cc) Die Theorie vom beschränkten Bewertungsanspruch des deutschen Strafrechts als Ausgangspunkt der folgenden Untersuchung
56
2. Die parallele Problematik im Internationalen Privatrecht: Die „selbstbegrenzte Sachnorm“
57
3. Die Schutzbereichsfrage als vom Strafanwendungsrecht zu bewältigendes Problem
59
a) Die §§ 3–7 StGB: Ein auch die „Schutzbereichsfrage“ lösendes Regelungssystem?
61
aa) Die Prinzipien des Strafanwendungsrechts und die den §§ 3–7 unmittelbar zu entnehmenden Aussagen bzgl. des Geltungsbereichs
61
(1) Territorialitätsprinzip und aktives Personalitätsprinzip
61
(2) Schutzprinzip und Weltrechtsprinzip: Das Rechtsgut als Anknüpfungspunkt
62
bb) Die den §§ 3–7 mittelbar zu entnehmende Aussage über den „Schutzbereich“ deutscher Tatbestände
64
(1) Der Umkehrschluss aus § 7 Abs. 1: Einbeziehung ausländischer Rechtsgüter bei Inlandstaten (§ 3) und Auslandstaten Deutscher (§ 7 Abs. 2 Nr. 1 Var. 1)
64
(2) Keine Gegenargumente aus den anderen Normen des Strafanwendungsrechts
67
(a) Kein Gegenargument aus § 6
68
(b) Kein Gegenargument aus § 5
69
(c) Kein Gegenargument aus § 7 Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 1 Var. 2
70
(3) Das deutsche Strafanwendungsrecht als „zweigleisiges“ System und die Vereinbarkeit dieses Systems mit dem Völkerrecht
71
(a) Kein Schutz ausländischer Rechtsgüter vor Auslandstaten von Ausländern
71
(b) Schutz ausländischer Rechtsgüter vor Auslandstaten von Deutschen und Inlandstaten
72
(c) Konsequenz „Tatbestandsspaltung“
76
cc) Die „Schutzbereichsfrage“ im Rahmen der Theorie vom universellen Bewertungsanspruch des deutschen Strafrechts
77
(1) Einbeziehung ausländischer Rechtsgüter auch bei Beeinträchtigung durch einen Ausländer im Ausland als Konsequenz der Grundidee
77
(2) Die inkonsequente Relativierung der Grundidee durch das Stellen der „Schutzbereichsfrage“
79
(3) Mangelnde Überzeugungskraft der Theorie vom universellen Bewertungsanspruch
80
(a) Die argumentative Stützung der Theorie vom universellen Bewertungsanspruch durch Schmitz
80
(b) Theorie vom universellen Bewertungsanspruch als Verstoß gegen den Nichteinmischungsgrundsatz
81
(c) Weitere Anhaltspunkte gegen das Zutreffen der Theorie vom universellen Bewertungsanspruch
84
(4) Besonderer Rechtfertigungsbedarf für die Annahme der Beschränkung eines Tatbestandes auf inländische Rechtsgüter auch nach der Theorie vom universellen Bewertungsanspruch
86
b) Kein Konflikt mit dem Bestimmtheitsgrundsatz
87
c) Kein zwingendes Gegenargument aus einzelnen ausdrücklichen Schutzbereichserweiterungen
88
aa) Der Auslandsbezug einzelner Tatbestände als Indiz gegen die These der grundsätzlichen Einbeziehung?
88
bb) Tatbestände mit Auslandsbezug ohne (zwingende) Bedeutung für die Ermittlung des geschützten Rechtsguts – am Beispiel des § 152
88
cc) Notwenige Einbeziehung ausländischer Rechtsgüter aufgrund spezieller Anwendungsbeschränkungen
90
(1) § 370 Abs. 6 AO
90
(2) IntBestG und EUB
91
(3) § 264 Abs. 7 Nr. 2
93
(4) §§ 326 Abs. 2 und 330d Nr. 1
93
(5) § 38 Abs. 5 WpHG – ein Scheinkandidat
98
dd) „Einbeziehung“ ausländischer Rechtsgüter mit lediglich deklaratorischem Charakter? – die Bedeutung von § 299 Abs. 3
102
ee) Zusammenfassung und Ausblick
107
4. Die richtige Fragestellung: Gründe für den ausnahmsweisen Ausschluss ausländischer Rechtsgüter aus dem tatbestandlichen Schutzbereich?
109
II. Ergebnis zu C.: Die Schutzbereichsfrage als Korrektiv der gesetzgeberischen Entscheidung in den §§ 3–7
109
1. Voraussetzung für die der Schutzbereichsfrage zugedachte Korrekturfunktion: Die Tatbestände als „selbstbegrenzte Sachnormen“
110
2. Exkurs: „Selbsterweiterte Sachnormen“ im deutschen StGB?
111
D. Die Einbeziehung ausländischer Rechtsgüter als Grundsatz und die Abweichungen vom Grundsatz durch tatbestandsimmanente Schutzbereichsbegrenzungen
113
I. Tatbestände mit Schutzbereichsbegrenzung
113
1. Tatbestände, bei denen sich die Begrenzung aus dem Wortlaut oder der (Legal-)Definition einzelner Tatbestandsmerkmale ergibt
113
2. Begrenzungen auf den Schutz inländischer Rechtsgüter aufgrund der akzessorischen Struktur von Tatbeständen?
115
a) Das ungelöste Problem der „Fremdrechtsanwendung“ im Strafrecht
117
b) Verwaltungsakzessorietät als besonders problematischer Bereich
119
c) Die Fremdrechtsanwendungsproblematik im Rahmen der Schutzbereichsfrage
121
aa) Die übliche Darstellung: Schutzbereich als Vorfrage der Fremdrechtsanwendung
121
bb) Tatsächliche Bedeutung der Fremdrechtsanwendungsproblematik für Schutzbereichsfragen
122
(1) Die Berechtigung einer umgekehrten Perspektive
122
(2) Der fehlende unmittelbare Zusammenhang zwischen Fremdrechtsanwendung und Schutzbereich
123
d) Die verschiedenen Theorienzur Fremdrechtsanwendung in kritischer Würdigung – geeignete Ansätze zur Bewältigung der Problematik?
125
aa) Ermittlung der heranzuziehenden Rechtsordnung mit Hilfe der Kollisionsnormen des deutschen Rechts
125
bb) Der Ansatz Liebelts
126
(1) Die zwei Differenzierungsschritte Liebelts
126
(2) Die zweifelhafte Begründung für eine abweichende Behandlung „rechtsgutkonkretisierender“ Tatbestandsmerkmale
127
(3) Die unzutreffenden Folgerungen aus dem Begriff der universellen Bewertungsfunktion für den Bereich der „rechtsgutbeeinträchtigenden“ Merkmale
128
cc) Differenzierung zwischen normativen Tatbestandsmerkmalen und Blankettmerkmalen als gangbarer Weg
131
(1) Geringe Berücksichtigung des Unterschieds zwischen rechtlich-normativen Tatbestandsmerkmalen und Blankettmerkmalen in der bisherigen Diskussion
131
(2) Der wesentliche Unterschied zwischen normativen Tatbestandsmerkmalen und Blankettmerkmalen
133
(3) Keine Ausfüllung von Blankettmerkmalen durch ausländisches Recht
135
(4) Konkretisierung normativer Tatbestandsmerkmale durch das zuständige Recht
136
(a) Heranziehung des zuständigen Rechts als grundsätzlich zwingende Folge der Entscheidung für den Schutz ausländischer Rechtsgüter
136
(b) Die Bestimmung der zuständigen Rechtsordnung durch Kollisionsnormen des deutschen Rechts
141
(c) Übertragung der Lösung auf den Bereich der „indirekten“ Verweisungen?
144
(d) Übertragung der Lösung auf den Bereich der Inlandsdistanzdelikte?
147
e) Ergebnis
152
aa) Mögliche Auswirkungen der Fremdrechtsanwendung im Bereich der normativen Tatbestandsmerkmale
152
bb) Blanketttechnik als Instrument des Gesetzgebers zur Einschränkung der §§ 3–7
154
3. Die Verletzung ausländischer Rechtsgüter als Prozesshindernis?
156
II. Keine Schutzbereichsbegrenzung in anderen Fällen
156
1. Bedeutung teleologischer Überlegungen
156
2. Unzulässigkeit des Schutzes ausländischer staatlicher Interessen?
158
a) Die Unbrauchbarkeit der Formel der Rechtsprechung
158
b) Kein Verstoß gegen das Einmischungsverbot durch den Schutz ausländischer Hoheitsinteressen
159
c) Die Unzulänglichkeiten in der Argumentation Obermüllers
160
d) Mangelnde Vergleichbarkeit ausländischer Hoheitsinteressen mit deutschen?
162
e) Ergebnis: Keine grundsätzliche Unzulässigkeit des Schutzes ausländischer Allgemeininteressen
164
3. Teleologische Erwägungen zugunsten des Schutzes ausländischer Rechtsgüter
165
a) Die Schutzwürdigkeit ausländischer Allgemeininteressen
165
b) Generalpräventive Erwägungen
170
aa) Störung des inländischen Rechtsfriedens durch Beeinträchtigung ausländischer Rechtsgüter?
170
bb) Problemfall Inlandsdistanzdelikt: Anwendung des deutschen Strafrechts auch bei Straflosigkeit am Erfolgsort
172
(1) „Erfolgsunrecht“ trotz fehlender Strafbarkeit am Erfolgsort
173
(2) Beurteilungsspielraum des Gesetzgebers
175
(3) Ungeeignetheit von Schutzbereichsbeschränkungen zur Lösung der Inkongruenzproblematik
175
(4) Der Konflikt zwischen Staatensolidarität und Selbstschutz und seine Unlösbarkeit auf materieller Ebene
177
(5) Sonderproblem Distanzteilnahme: Änderungsbedürftigkeit der geltenden Regelung
181
cc) Ergebnis
182
4. Die Erstreckung des Schutzbereichs auf ausländische Rechtsgüter am Beispiel einzelner Tatbestände
183
III. Die Ausnahme vom Grundsatz als Regel?
184
IV. Möglichkeiten zur Vermeidung von Jurisdiktionskonflikten
184
E. Zusammenfassung der Ergebnisse der Untersuchung
186
Literaturverzeichnis
199
Sachwortverzeichnis
208
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