Die Normgeprägtheit des Art. 14 GG. - Konsequenzen für die Eigentumsdogmatik.

von: Ansgar Grochtmann

Duncker & Humblot GmbH, 2010

ISBN: 9783428532230 , 433 Seiten

2. Auflage

Format: PDF

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Preis: 89,90 EUR

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Die Normgeprägtheit des Art. 14 GG. - Konsequenzen für die Eigentumsdogmatik.


 

Vorwort

6

Inhaltsübersicht

8

Inhaltsverzeichnis

12

Abkürzungsverzeichnis

19

Einleitung

22

1. Teil: Grundzüge der Eigentumsdogmatik

24

A. Wirkungsweise des Grundrechtsschutzes

24

I. Zur Begründung der Normgeprägtheit

25

1. Herleitung

25

2. Zum Meinungsstand in Rechtsprechung und Literatur

28

a) Rechtsprechung

28

b) Literatur

31

3. Angemessenheit dieser Gesetzesabhängigkeit

35

II. Grundrechtsschutz in Abhängigkeit vom einfachen Gesetz

38

1. Subjektive Rechtsstellungsgarantie gegenüber Exekutive und Judikative

38

2. Gegenüber der Legislative

39

III. Steuerung des Gesetzgebers durch Art. 14 GG

41

1. Verhältnismäßigkeitsprüfung / Institutsgarantie

43

2. Verfassungsrechtlicher Eigentumsbegriff

44

a) Problemaufriss

44

b) Erläuterung der Funktion des Eigentumsbegriffs

47

aa) Bestimmung des Umfangs der subjektiven Rechtsstellungsgarantie durch den Eigentumsbegriff

48

(1) „Begriffsbestimmung“ bei anderen Grundrechten

48

(2) Art. 14 I 2 GG als bloße Teilvorgabe für den Eigentumsbegriff

49

(3) Grundrechtliche Normalität: Interpretation des Eigentumsbegriffs

50

bb) Verfassungsautonome Qualifizierung eines Gesetzes als Inhalts- bzw. Schrankenbestimmung

53

(1) Im Normalfall

54

(2) Der Sonderfall: Notwendigkeit der rückwärts gewandten Qualifizierung der Inhalts- bzw. Schrankenbestimmungen

54

(3) Prinzipielle Unterscheidbarkeit dieser Qualifizierung von der Frage nach dem Eigentumsbegriff

62

cc) Bewertungen

63

(1) Eigentumsbegriff als (indirekte) Vorbedingung für lückenlosen Grundrechtsschutz auch gegenüber dem inhaltsbestimmenden Gesetzgeber

64

(2) Eigentumsbegriff und dogmatische Gesamtkonzeption des Art. 14 GG

65

c) Zum Verständnis des Eigentumsbegriffs in der Rechtsprechung des BVerfG

67

aa) Zum Eigentumsbegriff selbst

67

(1) Zur Funktion des Eigentumsbegriffs

67

(2) Vom BVerfG zurückgewiesene Vorstellungen

70

(3) Kritik

71

bb) Zur auch rückwärts gewandten Qualifizierung der Inhalts- bzw. Schrankenbestimmungen

73

d) Zum Verständnis des Eigentumsbegriffs im Schrifttum

74

aa) Wandelbarkeit des Eigentumsbegriffs

74

bb) Sonstige Unstimmigkeiten

80

cc) Verfehlter Rückgriff auf die Institutsgarantie zur Auflösung des „Zirkels“

82

dd) Zurückweisung unberechtigter Kritik

85

ee) Zur Gegenkonzeption Depenheuers

88

(1) Darstellung

88

(2) Stellungnahme

94

e) Weitere Fragestellungen

97

aa) Verfassungsrechtliche Anforderungen als Bestandteil des Eigentumsbegriffs

97

bb) Eigentumsbegriff und Enteignungsbegriff

98

cc) Konkrete Definitionsansätze für den verfassungsrechtlichen Eigentumsbegriff

99

f) Resümee

100

B. Zur Struktur der Verhältnismäßigkeitsprüfung

101

I. Spezifischer eigentumsgrundrechtlicher Gehalt

101

1. Abwägungsgebot als Zielvorgabe – verbleibender Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers

102

2. Determinanten der Verhältnismäßigkeitsprüfung

104

a) Zur Feststellung des allgemeinwohldienlichen und des freiheitssichernden Bezugs

104

b) Beachtung der sachspezifischen Realfaktoren

109

c) Zeitabhängigkeit der Verhältnismäßigkeitsbeurteilung

111

d) Schutz des Vertrauens in den Fortbestand des zu Eigentum Erworbenen

112

3. Ausgleichspflichtige Inhalts- und Schrankenbestimmung

113

II. Objektive Verhältnismäßigkeitsprüfung auch ohne Eingriff in subjektive Rechte

126

1. Zur Auffassung des BVerfG

129

a) Zum sog. Abwägungsgebot

129

b) Verhältnismäßigkeit und Vertrauensschutz

139

aa) Eigentumsspezifische Rechtsprechungskonzeption

139

bb) Rückbezug zum rechtsstaatlichen Vertrauensschutz – (unbemerkt gebliebener) Neuansatz durch BVerfGE 95, 64?

141

c) Verhältnis von Abwägungsgebot und Vertrauens-Verhältnismäßigkeit

151

d) Fazit

152

2. Eingriffsbezogenes Verständnis im Schrifttum

152

a) Implizite Befürwortung der Eingriffsbezogenheit: Prüfung einzig der Institutsgarantie, soweit kein Eingriff vorliegt

153

b) Streng eingriffsbezogenes Verständnis der Verhältnismäßigkeitsprüfung

157

3. Würdigung

159

a) Fehlschlagen der Verhältnismäßigkeitsprüfung bei fehlendem Eingriff ?

160

aa) Auswertung von Rechtsprechung und Literatur

160

(1) Zum Verhältnismäßigkeitsgrundsatz im Allgemeinen

160

(2) Zur Rechtsfigur der Grundrechtsausgestaltung

165

(3) Zurückweisung der prinzipiell einen Eingriff fordernden Ansichten

168

bb) Zur Möglichkeit einer eingriffsunabhängigen Abwägung

168

b) Notwendigkeit der objektiven Prüfung des Abwägungsgebots für einen effektiven Eigentumsschutz

172

c) Zusammenfassende Bemerkungen zum Schrifttum

176

d) Zur Kritik von Appel am hier zugrunde gelegten Verständnis

178

4. Zusammenfassung

181

III. Art. 14 II GG: Unantastbarkeit des Eigentums außerhalb der darauf gestützten Beeinträchtigungen

182

1. BVerfG: Das Wohl der Allgemeinheit als „Grenze für die dem Eigentum aufzuerlegenden Belastungen“ – Folgerungen

182

2. Eingrenzung der von Art. 14 II GG erfassten Allgemeinwohlinteressen

187

a) Sachbezug zum zu regelnden Zuordnungsverhältnis

187

b) Keine Verfolgung bloß fiskalischer Interessen

190

3. Systematische Einordnung

196

IV. Konsequenzen

198

1. Verzichtbarkeit der Institutsgarantie

198

a) Nach traditionellem Verständnis

198

b) Erweiternde Auslegung der Institutsgarantie?

201

2. Unterscheidbarkeit von Inhaltsbestimmungen und Schrankenbestimmungen

217

a) Zum Eingriffscharakter des vergangenheitsbezogenen Regelungsgehalts

217

aa) Herleitung

217

bb) Zur Gegenansicht

220

b) Trennung von Inhaltsbestimmungen und Schrankenbestimmungen in zeitlicher Hinsicht

224

2. Teil: Konsequenzen der Normgeprägtheit für den Nutzungs- und Bestandsschutz

232

A. Kein spezifischer Schutz der Nutzungen

232

I. Problemstellung

232

II. Zutreffende dogmatische Verortung

232

III. Zur Rechtsprechung des BVerfG

239

IV. Abweichende Sichtweisen zum Nutzungsschutz

247

1. Missverständliche Formulierungen im Schrifttum

247

2. Explizit verfassungsunmittelbare Verortung des Nutzungsschutzes

251

a) Darstellung

251

b) Stellungnahme

253

B. Insbesondere: Zur Nutzung des Grundeigentums durch Bebauung – Der Streit um die sog. Baufreiheit

256

I. Einordnung dieser Nutzungsform unter Anerkennung der Normgeprägtheit des Art. 14 GG

258

1. Einfachrechtliche Auslegung der Regelungen über die Bebaubarkeit eines Grundstücks

262

2. Eigentumsgrundrechtlicher Schutz der baulichen Nutzung eines Grundstücks

264

a) Gewährleistung der konkreten Rechtsposition

264

b) Grundrechtliche Einwirkung auf den Gesetzgeber

266

II. Demgegenüber noch immer vertreten: Die Lehren von der Baufreiheit

268

1. Unmittelbare Ableitung der Baufreiheit aus Art. 14 I GG

269

2. Baufreiheit im Rahmen der Gesetze

277

a) Allgemeines

277

b) Wiederherstellung der Baufreiheit durch die Baugenehmigung

280

III. Auseinandersetzung mit den so genannten Verleihungslehren

282

1. Zur Auffassung Breuers

283

a) Darstellung

283

b) Überprüfung der einfachrechtlichen Auslegung: Abspaltung der Bebauungsbefugnis vom Grundeigentum

285

c) Ergänzend: Gebot der verfassungskonformen Auslegung

297

d) Zusammenfassung

303

2. Sonstige Stellungnahmen

304

a) Vor dem Nassauskiesungsbeschluss

304

b) Nach dem Nassauskiesungsbeschluss

305

IV. Zusammenfassung

312

C. Zum verfassungsunmittelbaren Bestandsschutz

312

I. Unauflöslicher Widerspruch zwischen den Bestandsschutzlehren und der herrschenden Eigentumsdogmatik

318

1. Allgemeine Erwägungen

318

2. Zur teilweisen Aufrechterhaltung der Bestandsschutzlehren

321

a) Subsidiärer Rückgriff auf die Bestandsschutzlehren

321

b) Fortbestehen passiven Bestandsschutzes

325

II. Reichweite des einfachrechtlich schon gewährten Bestandsschutzes

327

III. Höheres Schutzniveau für den Eigentümer durch Abschaffung der Bestandsschutzlehren

332

IV. Zur Verfassungswidrigkeit der gesetzlichen Regelungen hinsichtlich formell rechtswidriger Bauvorhaben (sog. Schwarzbau)

337

3. Teil: Konsequenzen der Normgeprägtheit für die Prüfungsstruktur: Zur Einordnung des Verwaltungshandelns

357

A. Problembeschreibung

357

I. Allgemeines

357

II. Einführende Beispielsfälle

359

B. Derzeitiger Stand der Eigentumsdogmatik in Bezug auf Vollzugs- und Konkretisierungsakte von Inhalts- bzw. Schrankenbestimmungen

360

I. Schrifttum

360

1. Umsetzen des Verwaltungshandeln als Eingriffsform, die von der gesetzlichen Inhalts- und Schrankenbestimmung zu unterscheiden ist („sonstiger Eingriff“)

361

a) Eröffnung des Schutzbereichs

361

b) Eingriff

362

c) Verfassungsrechtliche Rechtfertigung

364

2. Fehlende Zäsur zwischen Gesetz und Verwaltungsvollzug – „Berichtigende Auslegung“ des Art. 14 I 2 GG

365

II. Rechtsprechung

369

C. Notwendigkeit und Durchführung einer Neubestimmung der eigentumsrechtlichen Dogmatik zum umsetzenden Verwaltungshandeln

372

I. Darstellung des eigenen Ansatzes

373

1. Konsequenzen der Normgeprägtheit des Schutzbereichs des Art. 14 GG für die dogmatische Einordnung des Verwaltungshandelns

373

a) Fehlende Eröffnung des Schutzbereichs bei einem durch eine Inhalts- bzw. Schrankenbestimmung gedeckten Verwaltungshandeln

374

b) Verletzung des Art. 14 GG durch Verwaltungshandeln

375

aa) Überschreiten des gesetzlichen Rahmens

375

(1) Eröffnung des Schutzbereichs

375

(2) Eingriff

376

(3) Verfassungsrechtliche Rechtfertigung

377

bb) Verfassungswidrigkeit der dem Handeln zugrunde liegenden Inhalts- und Schrankenbestimmung

379

c) Somit: Keine Veränderung im Ergebnis der verfassungsrechtlichen Überprüfung des Verwaltungshandelns

380

2. Verdeutlichung am Beispiel

382

3. Besonderheiten bei normativ eingeräumten Entscheidungsspielräumen

383

a) Und wieder: Kein Unterschied im Ergebnis

384

b) Eröffnung des Schutzbereichs nicht nach Intensität der Beeinträchtigung, sondern allein nach Beeinträchtigung der normativen Zuordnung

384

c) Sicherung der eigentumsgrundrechtlichen Gewährleistungsgehalte

386

aa) Besondere Bedeutung der verfassungsautonomen Bindungen hinsichtlich des Ermessen einräumenden Gesetzgebers

386

bb) Implementierung der eigentumsgrundrechtlichen Wertungen in das einfache Recht aufgrund der Verhältnismäßigkeitsprüfung sowie Kontrolle durch das Gebot verfassungskonformer Auslegung

387

d) Verfristeter Rechtsschutz?

389

e) Zum Ausgangsbeispiel (2)

391

4. Vergleich zur Schutzbereichsbestimmung bei den anderen Grundrechten

392

II. Stellungnahmen zu den anderen Auffassungen

393

1. Zur Verwaltungshandlungen generell als sonstige Eingriffe verstehenden Auffassung

393

2. Zur Annahme einer fehlenden Zäsur zwischen Gesetz und Vollzugsakt

394

III. Zusammenfassung

395

Zusammenfassung

398

Literaturverzeichnis

404

Sachwortverzeichnis

433