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Vorwort
6
Inhaltsübersicht
8
Inhaltsverzeichnis
12
Abkürzungsverzeichnis
19
Einleitung
22
1. Teil: Grundzüge der Eigentumsdogmatik
24
A. Wirkungsweise des Grundrechtsschutzes
24
I. Zur Begründung der Normgeprägtheit
25
1. Herleitung
25
2. Zum Meinungsstand in Rechtsprechung und Literatur
28
a) Rechtsprechung
28
b) Literatur
31
3. Angemessenheit dieser Gesetzesabhängigkeit
35
II. Grundrechtsschutz in Abhängigkeit vom einfachen Gesetz
38
1. Subjektive Rechtsstellungsgarantie gegenüber Exekutive und Judikative
38
2. Gegenüber der Legislative
39
III. Steuerung des Gesetzgebers durch Art. 14 GG
41
1. Verhältnismäßigkeitsprüfung / Institutsgarantie
43
2. Verfassungsrechtlicher Eigentumsbegriff
44
a) Problemaufriss
44
b) Erläuterung der Funktion des Eigentumsbegriffs
47
aa) Bestimmung des Umfangs der subjektiven Rechtsstellungsgarantie durch den Eigentumsbegriff
48
(1) „Begriffsbestimmung“ bei anderen Grundrechten
48
(2) Art. 14 I 2 GG als bloße Teilvorgabe für den Eigentumsbegriff
49
(3) Grundrechtliche Normalität: Interpretation des Eigentumsbegriffs
50
bb) Verfassungsautonome Qualifizierung eines Gesetzes als Inhalts- bzw. Schrankenbestimmung
53
(1) Im Normalfall
54
(2) Der Sonderfall: Notwendigkeit der rückwärts gewandten Qualifizierung der Inhalts- bzw. Schrankenbestimmungen
54
(3) Prinzipielle Unterscheidbarkeit dieser Qualifizierung von der Frage nach dem Eigentumsbegriff
62
cc) Bewertungen
63
(1) Eigentumsbegriff als (indirekte) Vorbedingung für lückenlosen Grundrechtsschutz auch gegenüber dem inhaltsbestimmenden Gesetzgeber
64
(2) Eigentumsbegriff und dogmatische Gesamtkonzeption des Art. 14 GG
65
c) Zum Verständnis des Eigentumsbegriffs in der Rechtsprechung des BVerfG
67
aa) Zum Eigentumsbegriff selbst
67
(1) Zur Funktion des Eigentumsbegriffs
67
(2) Vom BVerfG zurückgewiesene Vorstellungen
70
(3) Kritik
71
bb) Zur auch rückwärts gewandten Qualifizierung der Inhalts- bzw. Schrankenbestimmungen
73
d) Zum Verständnis des Eigentumsbegriffs im Schrifttum
74
aa) Wandelbarkeit des Eigentumsbegriffs
74
bb) Sonstige Unstimmigkeiten
80
cc) Verfehlter Rückgriff auf die Institutsgarantie zur Auflösung des „Zirkels“
82
dd) Zurückweisung unberechtigter Kritik
85
ee) Zur Gegenkonzeption Depenheuers
88
(1) Darstellung
88
(2) Stellungnahme
94
e) Weitere Fragestellungen
97
aa) Verfassungsrechtliche Anforderungen als Bestandteil des Eigentumsbegriffs
97
bb) Eigentumsbegriff und Enteignungsbegriff
98
cc) Konkrete Definitionsansätze für den verfassungsrechtlichen Eigentumsbegriff
99
f) Resümee
100
B. Zur Struktur der Verhältnismäßigkeitsprüfung
101
I. Spezifischer eigentumsgrundrechtlicher Gehalt
101
1. Abwägungsgebot als Zielvorgabe – verbleibender Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers
102
2. Determinanten der Verhältnismäßigkeitsprüfung
104
a) Zur Feststellung des allgemeinwohldienlichen und des freiheitssichernden Bezugs
104
b) Beachtung der sachspezifischen Realfaktoren
109
c) Zeitabhängigkeit der Verhältnismäßigkeitsbeurteilung
111
d) Schutz des Vertrauens in den Fortbestand des zu Eigentum Erworbenen
112
3. Ausgleichspflichtige Inhalts- und Schrankenbestimmung
113
II. Objektive Verhältnismäßigkeitsprüfung auch ohne Eingriff in subjektive Rechte
126
1. Zur Auffassung des BVerfG
129
a) Zum sog. Abwägungsgebot
129
b) Verhältnismäßigkeit und Vertrauensschutz
139
aa) Eigentumsspezifische Rechtsprechungskonzeption
139
bb) Rückbezug zum rechtsstaatlichen Vertrauensschutz – (unbemerkt gebliebener) Neuansatz durch BVerfGE 95, 64?
141
c) Verhältnis von Abwägungsgebot und Vertrauens-Verhältnismäßigkeit
151
d) Fazit
152
2. Eingriffsbezogenes Verständnis im Schrifttum
152
a) Implizite Befürwortung der Eingriffsbezogenheit: Prüfung einzig der Institutsgarantie, soweit kein Eingriff vorliegt
153
b) Streng eingriffsbezogenes Verständnis der Verhältnismäßigkeitsprüfung
157
3. Würdigung
159
a) Fehlschlagen der Verhältnismäßigkeitsprüfung bei fehlendem Eingriff ?
160
aa) Auswertung von Rechtsprechung und Literatur
160
(1) Zum Verhältnismäßigkeitsgrundsatz im Allgemeinen
160
(2) Zur Rechtsfigur der Grundrechtsausgestaltung
165
(3) Zurückweisung der prinzipiell einen Eingriff fordernden Ansichten
168
bb) Zur Möglichkeit einer eingriffsunabhängigen Abwägung
168
b) Notwendigkeit der objektiven Prüfung des Abwägungsgebots für einen effektiven Eigentumsschutz
172
c) Zusammenfassende Bemerkungen zum Schrifttum
176
d) Zur Kritik von Appel am hier zugrunde gelegten Verständnis
178
4. Zusammenfassung
181
III. Art. 14 II GG: Unantastbarkeit des Eigentums außerhalb der darauf gestützten Beeinträchtigungen
182
1. BVerfG: Das Wohl der Allgemeinheit als „Grenze für die dem Eigentum aufzuerlegenden Belastungen“ – Folgerungen
182
2. Eingrenzung der von Art. 14 II GG erfassten Allgemeinwohlinteressen
187
a) Sachbezug zum zu regelnden Zuordnungsverhältnis
187
b) Keine Verfolgung bloß fiskalischer Interessen
190
3. Systematische Einordnung
196
IV. Konsequenzen
198
1. Verzichtbarkeit der Institutsgarantie
198
a) Nach traditionellem Verständnis
198
b) Erweiternde Auslegung der Institutsgarantie?
201
2. Unterscheidbarkeit von Inhaltsbestimmungen und Schrankenbestimmungen
217
a) Zum Eingriffscharakter des vergangenheitsbezogenen Regelungsgehalts
217
aa) Herleitung
217
bb) Zur Gegenansicht
220
b) Trennung von Inhaltsbestimmungen und Schrankenbestimmungen in zeitlicher Hinsicht
224
2. Teil: Konsequenzen der Normgeprägtheit für den Nutzungs- und Bestandsschutz
232
A. Kein spezifischer Schutz der Nutzungen
232
I. Problemstellung
232
II. Zutreffende dogmatische Verortung
232
III. Zur Rechtsprechung des BVerfG
239
IV. Abweichende Sichtweisen zum Nutzungsschutz
247
1. Missverständliche Formulierungen im Schrifttum
247
2. Explizit verfassungsunmittelbare Verortung des Nutzungsschutzes
251
a) Darstellung
251
b) Stellungnahme
253
B. Insbesondere: Zur Nutzung des Grundeigentums durch Bebauung – Der Streit um die sog. Baufreiheit
256
I. Einordnung dieser Nutzungsform unter Anerkennung der Normgeprägtheit des Art. 14 GG
258
1. Einfachrechtliche Auslegung der Regelungen über die Bebaubarkeit eines Grundstücks
262
2. Eigentumsgrundrechtlicher Schutz der baulichen Nutzung eines Grundstücks
264
a) Gewährleistung der konkreten Rechtsposition
264
b) Grundrechtliche Einwirkung auf den Gesetzgeber
266
II. Demgegenüber noch immer vertreten: Die Lehren von der Baufreiheit
268
1. Unmittelbare Ableitung der Baufreiheit aus Art. 14 I GG
269
2. Baufreiheit im Rahmen der Gesetze
277
a) Allgemeines
277
b) Wiederherstellung der Baufreiheit durch die Baugenehmigung
280
III. Auseinandersetzung mit den so genannten Verleihungslehren
282
1. Zur Auffassung Breuers
283
a) Darstellung
283
b) Überprüfung der einfachrechtlichen Auslegung: Abspaltung der Bebauungsbefugnis vom Grundeigentum
285
c) Ergänzend: Gebot der verfassungskonformen Auslegung
297
d) Zusammenfassung
303
2. Sonstige Stellungnahmen
304
a) Vor dem Nassauskiesungsbeschluss
304
b) Nach dem Nassauskiesungsbeschluss
305
IV. Zusammenfassung
312
C. Zum verfassungsunmittelbaren Bestandsschutz
312
I. Unauflöslicher Widerspruch zwischen den Bestandsschutzlehren und der herrschenden Eigentumsdogmatik
318
1. Allgemeine Erwägungen
318
2. Zur teilweisen Aufrechterhaltung der Bestandsschutzlehren
321
a) Subsidiärer Rückgriff auf die Bestandsschutzlehren
321
b) Fortbestehen passiven Bestandsschutzes
325
II. Reichweite des einfachrechtlich schon gewährten Bestandsschutzes
327
III. Höheres Schutzniveau für den Eigentümer durch Abschaffung der Bestandsschutzlehren
332
IV. Zur Verfassungswidrigkeit der gesetzlichen Regelungen hinsichtlich formell rechtswidriger Bauvorhaben (sog. Schwarzbau)
337
3. Teil: Konsequenzen der Normgeprägtheit für die Prüfungsstruktur: Zur Einordnung des Verwaltungshandelns
357
A. Problembeschreibung
357
I. Allgemeines
357
II. Einführende Beispielsfälle
359
B. Derzeitiger Stand der Eigentumsdogmatik in Bezug auf Vollzugs- und Konkretisierungsakte von Inhalts- bzw. Schrankenbestimmungen
360
I. Schrifttum
360
1. Umsetzen des Verwaltungshandeln als Eingriffsform, die von der gesetzlichen Inhalts- und Schrankenbestimmung zu unterscheiden ist („sonstiger Eingriff“)
361
a) Eröffnung des Schutzbereichs
361
b) Eingriff
362
c) Verfassungsrechtliche Rechtfertigung
364
2. Fehlende Zäsur zwischen Gesetz und Verwaltungsvollzug – „Berichtigende Auslegung“ des Art. 14 I 2 GG
365
II. Rechtsprechung
369
C. Notwendigkeit und Durchführung einer Neubestimmung der eigentumsrechtlichen Dogmatik zum umsetzenden Verwaltungshandeln
372
I. Darstellung des eigenen Ansatzes
373
1. Konsequenzen der Normgeprägtheit des Schutzbereichs des Art. 14 GG für die dogmatische Einordnung des Verwaltungshandelns
373
a) Fehlende Eröffnung des Schutzbereichs bei einem durch eine Inhalts- bzw. Schrankenbestimmung gedeckten Verwaltungshandeln
374
b) Verletzung des Art. 14 GG durch Verwaltungshandeln
375
aa) Überschreiten des gesetzlichen Rahmens
375
(1) Eröffnung des Schutzbereichs
375
(2) Eingriff
376
(3) Verfassungsrechtliche Rechtfertigung
377
bb) Verfassungswidrigkeit der dem Handeln zugrunde liegenden Inhalts- und Schrankenbestimmung
379
c) Somit: Keine Veränderung im Ergebnis der verfassungsrechtlichen Überprüfung des Verwaltungshandelns
380
2. Verdeutlichung am Beispiel
382
3. Besonderheiten bei normativ eingeräumten Entscheidungsspielräumen
383
a) Und wieder: Kein Unterschied im Ergebnis
384
b) Eröffnung des Schutzbereichs nicht nach Intensität der Beeinträchtigung, sondern allein nach Beeinträchtigung der normativen Zuordnung
384
c) Sicherung der eigentumsgrundrechtlichen Gewährleistungsgehalte
386
aa) Besondere Bedeutung der verfassungsautonomen Bindungen hinsichtlich des Ermessen einräumenden Gesetzgebers
386
bb) Implementierung der eigentumsgrundrechtlichen Wertungen in das einfache Recht aufgrund der Verhältnismäßigkeitsprüfung sowie Kontrolle durch das Gebot verfassungskonformer Auslegung
387
d) Verfristeter Rechtsschutz?
389
e) Zum Ausgangsbeispiel (2)
391
4. Vergleich zur Schutzbereichsbestimmung bei den anderen Grundrechten
392
II. Stellungnahmen zu den anderen Auffassungen
393
1. Zur Verwaltungshandlungen generell als sonstige Eingriffe verstehenden Auffassung
393
2. Zur Annahme einer fehlenden Zäsur zwischen Gesetz und Vollzugsakt
394
III. Zusammenfassung
395
Zusammenfassung
398
Literaturverzeichnis
404
Sachwortverzeichnis
433
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