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Vorwort
6
Inhaltsverzeichnis
8
Abkürzungsverzeichnis
17
Einleitung, Grundlagen und Problemstellung
26
A. Anlass und Ziele der Untersuchung / Gegenstand der Untersuchung
26
B. Eingrenzung des Themas und Problemdarstellung
30
C. Beispielsfälle
33
I. Fallkonstellation 1: Nachträglich eintretender Finanzierungsmangel
33
II. Fallkonstellation 2: Nachträgliche Aufgabe der Planungskonzeption
34
III. Fallkonstellation 3: Nachträglicher Zweckfortfall der Planung
35
D. Der planfeststellungsersetzende Bebauungsplan
37
E. Gang der Untersuchung
40
Erster Teil: Unterschiede in der Geltungsdauer verbindlicher Straßenplanungen nach einfachgesetzlicher Rechtslage
43
Erstes Kapitel: Vergleich der Straßenplanungsinstrumente Planfeststellungsbeschluss und planfeststellungsersetzender Bebauungsplan (unter Außerachtlassung spezifischer Fragen der Geltungsdauer der Planungen)
43
A. Vergleichbarkeit in formeller und verfahrensrechtlicher Hinsicht
43
I. Planungsart
43
II. Planungsträger
46
III. Rechtsnatur von Planfeststellungsbeschluss und (planfeststellungsersetzendem) Bebauungsplan
47
IV. Verwaltungsverfahren i. S. d. § 9 VwVfG
49
V. Einleitung des Planungsverfahrens
50
VI. Beteiligungsverfahren
51
VII. Präklusionsvorschriften
53
VIII. Planerhaltungsvorschriften
55
1. Beachtlichkeit von Verfahrens- und Formfehlern
55
2. Erheblichkeit von Abwägungsmängeln
57
3. Planergänzung und ergänzendes Verfahren
58
IX. Zwischenergebnis
61
B. Vergleichbarkeit in materiell-rechtlicher Hinsicht
61
I. Planerische Gestaltungsfreiheit
61
II. Mögliche Planinhalte
62
1. Planinhalte im Planfeststellungsbeschluss
62
2. Planinhalte im (planfeststellungsersetzenden) Bebauungsplan
63
a) Festsetzungsmöglichkeiten
63
b) Festsetzungsinstrumentarium für die Straßenplanung
64
c) Festsetzung von Schutzauflagen (Erläuterung am Beispiel des Verkehrslärmschutzes)
66
3. Ergänzungsplanfeststellung
71
4. Zwischenergebnis
72
III. Planrechtfertigung
73
1. Anknüpfungspunkt
74
2. Prüfungsmaßstab
77
3. Planungshorizont in zeitlicher Hinsicht
78
4. Reichweite der Ersetzungswirkung des (planfeststellungsersetzenden) Bebauungsplans
81
5. Erfordernis qualifizierter Mitwirkung des Straßenbaulastträgers bei der Straßenplanung durch planfeststellungsersetzenden Bebauungsplan
84
6. Zulässigkeit einer gemeindlichen Alternativtrassenplanung durch Bebauungsplan
87
IV. Abwägungsgebot
89
1. Allgemeines
89
2. Besonderheiten der planerischen Abwägung beim isolierten planfeststellungsersetzenden Bebauungsplan
90
a) Gebot der Konfliktbewältigung
91
b) Standortentscheidung und Bildung von Planungsabschnitten
96
V. Rechtswirkungen
98
1. Genehmigungswirkung
99
2. Konzentrationswirkung
101
3. Duldungs- und Ausschlusswirkung
105
4. Enteignungsrechtliche Vorwirkung
106
5. Zwischenergebnis
109
VI. Veränderungssperre
110
VII. Anbaubeschränkungen und -verbote
112
VIII. Interkommunales Abstimmungsgebot
113
IX. Entwicklungsgebot
115
X. Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
117
XI. Naturschutzrechtliche Anforderungen bei Eingriffen in Natur und Landschaft
117
XII. Räumlicher Ausdehnungsbereich der jeweiligen Planung
120
XIII. Zwischenergebnis
121
C. Vergleichbarkeit unter Rechtsschutzgesichtspunkten
121
I. Rechtsschutz gegen Planfeststellungsbeschlüsse
121
II. Rechtsschutz gegen planfeststellungsersetzende Bebauungspläne
123
III. Zwischenergebnis
124
Zweites Kapitel: Vergleich der Straßenplanungsinstrumente in Bezug auf ihre Geltungsdauer und in Bezug auf die Interessen an ihrer beschränkten oder unbeschränkten Geltung
125
A. Vergleich der Geltungsdauer der Planungsinstrumente
126
I. Die Geltungsdauer (fern-)straßenrechtlicher Planfeststellungsbeschlüsse
126
1. Fachplanungsrechtliche „Befristungsregelungen“
126
2. Fachplanungsrechtliche Planaufhebungspflichten
129
3. Ergebnis der Untersuchung zur Geltungsdauer von Planfeststellungsbeschlüssen
133
II. Die Geltungsdauer von Bebauungsplänen nach einfachgesetzlicher Rechtslage
133
1. „Gewöhnlicher“ Bebauungsplan
133
2. Vorhabenbezogener Bebauungsplan
136
3. Planfeststellungsersetzender Bebauungsplan
138
B. Interessen hinsichtlich der Beschränkung der Geltungsdauer verbindlicher Straßenplanungen
139
I. Interessen planbetroffener Grundeigentümer an einer Beschränkung der Geltungsdauer der Planung
140
1. Interesse an der „Beseitigung“ der unmittelbar eigentumsbelastenden Wirkungen der Planung
141
2. Interesse an der Abmilderung der mittelbar eigentumsbelastenden Wirkungen der Planung
141
II. Interesse der Gemeinde an der Wiedererlangung ihrer Planungshoheit bei einer Planung durch einen von ihr verschiedenen Vorhabenträger
147
III. Interessen des Vorhabenträgers an einer zeitlich unbeschränkten Geltung der Planung
149
IV. Interesse der Allgemeinheit an einer Beschränkung der Geltungsdauer verbindlicher Straßenplanungen
150
1. Interesse bei der isolierten Straßenplanung
150
2. Interesse bei der integrierten Straßenplanung
152
V. Zwischenergebnis
154
Ergebnisse des ersten Teils
154
Zweiter Teil: Verfassungsrechtliches Erfordernis der Beschränkung der Geltungsdauer planfeststellungsersetzender Bebauungspläne
155
Drittes Kapitel: Eigentumsschutz durch die Beschränkung der Geltungsdauer einer Planung
155
A. Die Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG im Planungsrecht
155
I. Bedeutung der Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG im Allgemeinen
155
II. Struktur der verfassungsrechtlichen Eigentumsgarantie im Grundgesetz
156
III. Sachlicher Schutzbereich des Art. 14 GG
157
1. Inhalt und Umfang der Eigentumsgewährleistung
157
2. Baufreiheit
159
IV. Inhalts- und Schrankenbestimmungen sowie Sozialbindung des Eigentums
163
1. Allgemeines
163
2. Abgrenzung zur Enteignung i. S. d. Art. 14 Abs. 3 GG und Ausgleichspflicht
164
3. Festsetzungen eines Bebauungsplans als Inhalts- und Schrankenbestimmungen des Eigentums
166
V. Grenzen für den inhalts- und schrankenbestimmenden Gesetzgeber
168
B. Eigentumsgrundrechtliche Anforderungen an formelle Planungsgesetze für heteronome öffentliche Planungen (in zeitlicher Hinsicht)
171
I. Erforderlichkeit der Existenz bzw. Schaffung von Vorkehrungen zum präventiven Schutz des Eigentums unmittelbar Planbetroffener
172
1. Notwendigkeit der Existenz bzw. Schaffung von „Befristungsregelungen“
172
a) Entbehrlichkeit der unmittelbaren Geltungsdauerbeschränkung einer heteronomen öffentlichen Planung?
172
aa) Entbehrlichkeit aufgrund des Erfordernisses einer hinreichenden Planrechtfertigung?
172
bb) Entbehrlichkeit aufgrund des Abwägungsgebots?
175
(1) Maßgeblicher Zeitpunkt für die gerichtliche Abwägungskontrolle
175
(2) Gewicht des privaten Eigentums in der planerischen Abwägung
177
(3) Pflicht des Planungsträgers zur Ausschöpfung der Festsetzungsmöglichkeiten
180
cc) Entbehrlichkeit aufgrund der Existenz von zur Planaufhebung verpflichtenden Regelungen?
181
dd) Entbehrlichkeit aufgrund der Existenz von Übernahmeanspruchsregelungen?
183
b) Erforderlichkeit der unmittelbaren Geltungsdauerbeschränkung einer heteronomen öffentlichen Planung?
185
c) Erfordernis einer formell-gesetzlichen „Befristungsregelung“?
188
2. Zwischenergebnis
192
II. Erfordernis der „Beseitigung“ einer aus Gemeinwohlgründen geschaffenen „Eigentumsbelastung“ bei Wegfall des Gemeinwohlzwecks
193
1. Notwendigkeit der Schaffung/Existenz von zur Planaufhebung verpflichtenden Regelungen
193
a) Erfordernis der Gemeinwohlbindung bei jeglichen eigentumsbeeinträchtigenden hoheitlichen Maßnahmen
193
b) Gedanke der „Rückenteignung“
195
aa) Begriff und Situation der „Rückenteignung“
195
bb) Herleitung des Rechtsinstituts der „Rückenteignung“
196
cc) Anwendung der anhand des Rechtsinstituts der „Rückenteignung“ entwickelten Grundsätze auf vergleichbare Fälle
199
(1) Fälle des § 89 BauGB
199
(2) Fall des § 40 Abs. 2 i. V. m. § 43 Abs. 1 S. 1 u. S. 2 BauGB bei Wegfall des Verwendungszwecks
201
(3) Fall der Rückgängigmachung „freiwilliger“ Rechtsübertragungen
203
(4) Keine „Rückenteignung“ im Falle der zweckverfehlten Baulandumlegung
204
dd) Erforderlichkeit von zur Planaufhebung verpflichtenden Regelungen als Folge des Gedankens der „Rückenteignung“?
206
c) „Nachbesserungspflichten“ des Normgebers
209
d) Entbehrlichkeit aufgrund der Existenz von „Befristungsregelungen“?
211
2. Zwischenergebnis
213
Ergebnisse des zweiten Teils
214
Dritter Teil: Möglichkeiten zur „Umsetzung“ der verfassungsrechtlichen Vorgaben
215
Viertes Kapitel: Erreichung einer unmittelbaren Geltungsdauerbeschränkung durch die Anwendung außergesetzlicher Methoden und Instrumente?
215
A. Außerkrafttreten eines planfeststellungsersetzenden Bebauungsplans wegen Funktionslosigkeit bei Nichtrealisierung des festgesetzten Vorhabens
215
I. Die Rechtsfigur der Funktionslosigkeit von Bebauungsplänen
216
II. „Anwendungsbereich“ der Rechtsfigur der Funktionslosigkeit von Bebauungsplänen
218
1. Klassischer „Anwendungsbereich“
218
2. Erweiterter „Anwendungsbereich“
219
a) Tatsächliche Veränderung von Umständen, auf die sich die bauleitplanerischen Festsetzungen nicht unmittelbar beziehen und die deren Verwirklichung nicht objektiv unmöglich machen
219
b) Nachträgliche Änderung der Rechtslage
221
III. Beurteilung der Funktionslosigkeit eines Bebauungsplans anhand rechtlicher Maßstäbe?
222
IV. Entstehen einer gemeindlichen Planänderungs- bzw. Planaufhebungspflicht anstatt Funktionslosigkeit
225
V. Auswirkungen auf den Untersuchungsgegenstand und Zwischenergebnis
230
B. Außerkrafttreten eines planfeststellungsersetzenden Bebauungsplans aufgrund einer analogen Anwendung der fachplanungsrechtlichen „Befristungsregelungen“
232
I. Beispiele einer analogen Anwendung fachplanungsrechtlicher Regelungen
233
1. Analoge Anwendung von Regelungen des Fachplanungsrechts auf den planfeststellungsersetzenden Bebauungsplan
233
2. Analoge Anwendung geltungsbeendigender bzw. zur Geltungsbeendigung verpflichtender Regelungen
234
II. Voraussetzungen der Analogie im Verwaltungsrecht
236
III. Analoge Anwendbarkeit der fachplanungsrechtlichen „Befristungsregelungen“ auf den (isolierten) planfeststellungsersetzenden Bebauungsplan
237
1. Vergleichbarkeit der Interessenlagen von Planfeststellungsbeschluss und (isoliertem) planfeststellungsersetzendem Bebauungsplan und Übertragbarkeit der Rechtsfolge
237
2. Vorliegen einer planwidrigen Regelungslücke
238
IV. Zwischenergebnis
241
Fünftes Kapitel: Gemeindliche Verpflichtung zur unmittelbaren Beschränkung der Geltungsdauer isolierter planfeststellungsersetzender Bebauungspläne
241
A. Verfassungsmäßigkeit des § 9 Abs. 2 S. 1 BauGB
242
I. Zulässigkeit der Bedingung normativ getroffener Nutzungsfestsetzungen
243
II. Zulässigkeit der Ermächtigung zur Schaffung von „Baurecht auf Zeit“ unter eigentumsgrundrechtlichen Gesichtspunkten
245
B. Tatbestandsvoraussetzungen des § 9 Abs. 2 S. 1 BauGB
246
I. Erfordernis des Vorliegens eines „besonderen Falls“
246
II. Beschränkung auf „bestimmte“ im Bebauungsplan festgesetzte Nutzungen oder Anlagen
249
III. Der planenden Gemeinde durch § 9 Abs. 2 S. 1 BauGB eröffnete Regelungsmöglichkeiten
249
1. Befristung nach § 9 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BauGB
250
2. Auflösende Bedingung nach § 9 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Var. 1 BauGB
251
C. Erfordernis der Festsetzung einer Folgenutzung nach § 9 Abs. 2 S. 2 BauGB
255
D. „Baurecht auf Zeit“ und Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 S. 1 BauGB
256
E. Zwischenergebnis
260
Sechstes Kapitel: Bestehen einer vom Planbetroffenen durchsetzbaren gemeindlichen Planänderungs- bzw. Planaufhebungspflicht
262
A. Bestehen einer objektiv-rechtlichen Planänderungs- bzw. Planaufhebungspflicht beim planfeststellungsersetzenden Bebauungsplan
262
I. Objektiv-rechtliche Planungspflichten der Gemeinde
262
II. Objektiv-rechtliche Planänderungs- bzw. Planaufhebungspflicht bei nicht bzw. nicht rechtzeitig erfolgter Verwirklichung eines planfeststellungsersetzenden Bebauungsplans
265
III. Zeitpunkt des Entstehens der Planänderungs- bzw. Planaufhebungspflicht
269
1. Bei endgültiger Aufgabe des festgesetzten Vorhabens durch den für die Verwirklichung zuständigen Straßenbaulastträger
269
2. Bei Überschreitung der Zumutbarkeitsschwelle hinsichtlich planungsbedingter Unsicherheiten
270
IV. Deklaratorische oder konstitutive Planaufhebung?
270
B. Möglichkeit des Bestehens subjektiv-öffentlicher Rechte auf Planänderung bzw. Planaufhebung
271
I. Möglicher Anspruch auf Bauleitplanung trotz § 1 Abs. 3 S. 2 (i. V. m. Abs. 8) BauGB
272
1. Vorbehalte gegen Normsetzungsansprüche
273
2. Möglichkeit des Bestehens von Planungsansprüchen
278
a) Wortlaut des § 1 Abs. 3 S. 2 BauGB und Gesetzessystematik
279
b) Bestehen eines Bedürfnisses an einem Anspruch auf Bauleitplanung
280
c) Kein genereller Ausschluss von Ansprüchen auf Rechtsetzung bzw. auf Bauleitplanung
282
d) Keine neue oder zusätzliche Einschränkung der planerischen Gestaltungsfreiheit der Gemeinde
285
e) Keine unzulässige Verkürzung des Abwägungsgebots und keine Umgehung der Vorschriften über die Öffentlichkeitsbeteiligung
286
f) Vergleich zur bei Planfeststellungsbeschlüssen geltenden Rechtslage
287
g) Vergleich zur Rechtslage bei der städtebaulichen Veränderungssperre im Falle des § 17 Abs. 4 BauGB
289
II. Verfassungskonforme Auslegung des § 1 Abs. 3 S. 2 i. V. m. Abs. 8 BauGB
294
III. Zwischenergebnis
295
Ergebnisse des dritten Teils
296
Schlussbemerkung, Ausblick und Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse in Thesen
298
A. Schlussbemerkung und Ausblick
298
B. Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse in Thesen
300
Zur Einleitung
300
Zum ersten Kapitel
302
Zum zweiten Kapitel
307
Zum dritten Kapitel
308
Zum vierten Kapitel
310
Zum fünften Kapitel
311
Zum sechsten Kapitel
312
Literaturverzeichnis
315
Sachverzeichnis
331
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