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Vorwort
6
Inhaltsverzeichnis
8
Abkürzungsverzeichnis
17
Einleitung
18
I. Zur Fragestellung der Arbeit
18
II. Methodik und Aufbau der Untersuchung
21
1. Ausgangspunkt: Keine abschließende Regelung der Verwertbarkeit außergerichtlicher Zeugenaussagen durch das Statut des IStGH sowie die Verfahrens- und Beweisregeln des Gerichtshofs
21
2. Rechtsfindung und Rechtsfortbildung im Strafverfahrensrecht des IStGH
22
a) Zur Hierarchie des anwendbaren Rechts (Art. 21 IStGH-Statut)
22
b) Allgemeine Rechtsgrundsätze
23
c) Rechtsfortbildung durch die Richter des Internationalen Strafgerichtshofs?
26
3. Gang der Untersuchung
27
Teil 1: Die Rechtsprechung des UN ad-hoc-Tribunals für das ehemalige Jugoslawien zur Verwertbarkeit außergerichtlicher Zeugenaussagen in der Hauptverhandlung
30
I. Einleitung
30
II. Zur Verwertbarkeit von Vernehmungsprotokollen
35
1. Die Verwertbarkeit von Vernehmungsprotokollen, die ohne Mitwirkung der Verteidigung erstellt wurden (Regel 92 bis und Regel 92 quater VBR)
35
a) Die Verwertbarkeit von Vernehmungsprotokollen vor Einführung der Regel 92 bis in die Verfahrens- und Beweisregeln
35
b) Überblick über Regel 92 bis VBR und Regel 92 quater VBR
43
c) Zur Verwertbarkeit von Vernehmungsprotokollen nach Regel 92 bis VBR
47
aa) Acts and conduct of the accused
47
bb) Kriterien für die Ermessensentscheidungen bezüglich der Zulässigkeit einer schriftlichen Zeugenaussage und bezüglich des Rechts der Verteidigung auf die Durchführung eines Kreuzverhörs
53
cc) Formale Voraussetzungen (Regel 92 bis (B) VBR)
60
d) Unerreichbare Zeugen (Regel 92 quater VBR)
62
e) Verlesung im Einverständnis der Parteien
65
f) Zum Beweiswert einer schriftlichen Zeugenaussage, die nach Regel 92 bis oder Regel 92 quater VBR verlesen wurde
66
2. Die Verwertbarkeit von Vernehmungsprotokollen, die unter Mitwirkung der Verteidigung erstellt wurden (Regel 71 VBR)
67
III. Zur Verwertbarkeit von Zeugenaussagen, die auf Bild-Ton-Träger aufgezeichnet wurden
72
IV. Zur Verwertbarkeit von Zeugenaussagen, die im Rahmen anderer Verfahren vor dem Tribunal abgegeben wurden
73
V. Zur Verwertbarkeit von Tagebüchern und ähnlichen privaten Aufzeichnungen
80
1. Zur Zulässigkeit der Verwertung außergerichtlicher Zeugenaussagen, die nicht im Rahmen einer Vernehmung abgegeben wurden
81
2. Zum Beweiswert privater Schriftstücke
84
3. Zur Zulässigkeit der Verwertung sog. war diaries
85
VI. Zur Zulässigkeit mündlicher Zeugnisse vom Hörensagen
86
VII. Schlussbemerkungen
91
Teil 2: Rechtsvergleichende Untersuchung zur Verwertbarkeit außergerichtlicher Zeugenaussagen
93
1. Kapitel: Vorüberlegungen – Die Vorgaben der Europäischen Menschenrechtskonvention zur Verwertbarkeit außergerichtlicher Zeugenaussagen
93
I. Der Begriff des Zeugen nach der Rechtsprechung des EGMR
94
II. Die Voraussetzungen für die Verwertbarkeit außergerichtlicher Zeugenaussagen
96
1. Zum Beweiswert einer außergerichtlichen Zeugenaussage
100
2. Das Vorliegen eines sachlichen Grundes als Voraussetzung für die Verwertung eines Vernehmungssurrogates
103
a) Vom EGMR anerkannte Fallgruppen zur sachlichen Rechtfertigung einer Protokollverlesung
103
aa) Unmöglichkeit einer Zeugenvernehmung vor Gericht
105
bb) Verlesung eines Vernehmungsprotokolls aus Zeugenschutzgründen
107
cc) Verlesung eines Protokolls im Interesse einer effizienten Strafverfolgung?
108
dd) Zwischenergebnis
109
b) Ist das Vorliegen eines sachlichen Grundes stets zwingende Voraussetzung für die Verwertung einer außergerichtlichen Zeugenaussage?
110
3. Die Wahrung der Verteidigungsrechte
113
4. Zwischenergebnis
117
III. Die Voraussetzungen für die Verwertbarkeit anonymer außergerichtlicher Zeugenaussagen
118
IV. Ergebnis: Vorgaben für die nationalen Rechtsordnungen
126
2. Kapitel: Zur Einführung von Vernehmungsprotokollen aus dem Ermittlungsverfahren
128
I. Die Regelungen des Statuts des IStGH und seiner Verfahrens- und Beweisregeln
128
1. Art. 56 des Statuts und Regel 47 (2) VBR
129
2. Regel 68 VBR
131
3. Sind diese Regelungen abschließend?
132
4. Zusammenfassung
135
II. Zur Verwertbarkeit von Vernehmungsprotokollen aus dem Ermittlungsverfahren nach deutschem Recht
137
1. Einführung
137
2. Die Voraussetzungen für eine Protokollverlesung nach § 251 StPO
140
a) Verlesung im Einverständnis der Verfahrensbeteiligten (§ 251 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 Nr. 3)
141
b) Verlesung bei Unerreichbarkeit des Zeugen (§ 251 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 Nr. 1)
142
aa) Mangelnde Kenntnis des Aufenthaltsortes des Zeugen oder fehlende Möglichkeit, das Erscheinen eines Auslandszeugen herbeizuführen
144
bb) Verzicht auf eine Vernehmung aus gesundheitlichen Gründen
146
cc) Gefahr für Leib oder Leben des Zeugen
147
c) Verlesung eines Vernehmungsprotokolls über Vorliegen oder Höhe eines Vermögensschadens (§ 251 Abs. 1 Nr. 3)
150
d) Verlesung eines richterlichen Protokolls, wenn dem Zeugen ein Erscheinen vor Gericht nicht zugemutet werden kann (§ 251 Abs. 2 Nr. 3)
151
e) Zusammenfassung
153
3. Zur Reichweite des Anwesenheits- und Fragerechts des Beschuldigten und seines Verteidigers bei richterlichen Zeugenvernehmungen im Rahmen der Ermittlungen
155
a) Voraussetzungen für den Ausschluss des Anwesenheitsrechts des Beschuldigten und das Unterlassen der Benachrichtigung
156
aa) Voraussetzungen für den Ausschluss des Beschuldigten nach § 168c Abs. 3
156
bb) Voraussetzungen für die Nichtbenachrichtigung von Beschuldigtem und Verteidiger nach § 168c Abs. 5 S. 2
157
b) Verwertbarkeit der Vernehmungsniederschrift bei Nichtgewährung bzw. Verletzung des Anwesenheits- und Fragerechts
162
c) Anforderungen an eine angemessene und ausreichende Befragungsmöglichkeit im Ermittlungsverfahren
171
aa) Das Akteneinsichtsrecht der Verteidigung
172
bb) Das Recht auf erneute Zeugenbefragung bei Änderung der Informations- und Sachlage
173
cc) Zu dem Recht auf Rücksprache zwischen Verteidiger und Beschuldigtem
175
dd) Zur Strafbarkeit einer Falschaussage auch im Ermittlungsverfahren
177
ee) Ist es ausreichend, dass die Verteidigung die Möglichkeit zur Teilnahme hatte?
177
d) Zusammenfassung
180
III. Zur Verwertbarkeit von Vernehmungsprotokollen aus dem Ermittlungsverfahren nach englischem Recht
181
1. Einführung
181
2. Voraussetzung für eine Protokollverlesung in der Hauptverhandlung eines Strafverfahrens nach dem Criminal Justice Act 2003
187
a) Zu den Möglichkeiten einer Protokollverlesung im Falle unerreichbarer Zeugen (s. 116 CJA 2003)
188
aa) Die Gründe für die Unerreichbarkeit (s. 116 (2) (a)–(e) CJA 2003)
189
(1) Tod oder Krankheit des Zeugen (s. 116 (2) (a) und (b) CJA 2003)
189
(2) Der Zeuge befindet sich im Ausland (s. 116 (2) (c) CJA 2003)
189
(3) Der Zeuge ist nicht auffindbar (s. 116 (2) (d) CJA 2003)
191
(4) Verängstigte Zeugen (s. 116 (2) (e) CJA 2003)
192
bb) Weitere Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Protokollverlesung nach s. 116 CJA 2003
196
(1) Eine mündliche Aussage des Zeugen vor Gericht müsste zulässig sein (s. 116 (1) (a) CJA 2003)
196
(2) Keine Wiedergabe anonymer Zeugenaussagen (s. 116 (1) (b) CJA 2003)
199
b) Zur Anwendbarkeit von s. 117 CJA 2003
199
c) Zur Zulässigkeit der Verlesung eines Vernehmungsprotokolls nach anderen gesetzlichen Regelungen
202
aa) Ss. 42 und 43 Children and Young Persons Act 1933
203
bb) S. 9 Criminal Justice Act 1967
205
cc) Schedule 3 (5) Crime and Disorder Act 1998
206
dd) Fazit
208
d) Einverständliche Protokollverlesung (s. 114 (1) (c) CJA 2003)
208
e) Verlesung „in the interest of justice“ (s. 114 (1) (d) CJA 2003)
208
3. Grenzen der Verlesungsmöglichkeiten
212
a) Ausschluss eines Protokolls von der Beweisaufnahme nach freiem Ermessen des Gerichts (s. 126 CJA 2003)
212
b) Abbruch eines Verfahrens (s. 125 CJA 2003)
215
4. Die Rechte der gegnerischen Partei im Falle einer Protokollverlesung (s. 124 CJA 2003)
220
5. Zusammenfassung
222
IV. Zur Verwertbarkeit von Vernehmungsprotokollen aus dem Ermittlungsverfahren nach französischem Recht
223
1. Einführung
223
2. Zur Verwertbarkeit von Vernehmungsprotokollen in der Hauptverhandlung
229
a) Die ursprüngliche Lösung der Cour de Cassation
229
b) Zur Änderung der Rechtsprechung der Cour de Cassation unter dem Einfluss der Rechtsprechung des EGMR
231
aa) In der Rechtsprechung anerkannte Gründe für eine vernehmungsersetzende Protokollverlesung
234
bb) Möglichkeiten der Protokollverlesung, wenn der Zeuge bereits durch die Verteidigung befragt werden konnte
235
cc) Einverständliche Verlesung
237
dd) Ist eine Protokollverlesung möglich, wenn die Vernehmung des Zeugen nach Ansicht des Gerichts für die Wahrheitsfindung nicht unerlässlich ist?
237
ee) Zum Beweiswert eines verlesenen Vernehmungsprotokolls
238
3. Zusammenfassung
239
V. Auswertung und Ergebnisse
240
1. Zu welchem Zeitpunkt muss die Unmöglichkeit einer erneuten Zeugenvernehmung erkennbar sein?
240
2. Welche Umstände können die Verzichtbarkeit einer Zeugenvernehmung vor Gericht begründen?
243
a) Protokollverlesung zum Zweck des Beweismittelerhalts
243
b) Protokollverlesung aus Zeugenschutzgründen
247
c) Zwischenergebnis
249
3. Unter welchen Voraussetzungen kann ein Vernehmungsprotokoll aus dem Ermittlungsverfahren unter Wahrung des Fragerechts des Angeklagten in ein Hauptverfahren eingeführt werden?
250
4. Einverständliche Verlesung eines Vernehmungsprotokolls
251
5. Grenzen der Verwertbarkeit außergerichtlicher Zeugenaussagen
252
6. Zur Zulässigkeit von Zeugnissen vom mehrfachen Hörensagen
254
3. Kapitel: Zur Verwertbarkeit anonymisierter Vernehmungsprotokolle aus dem Ermittlungsverfahren
255
I. Die Regelungen des Statuts des IStGH und seiner Verfahrens- und Beweisregeln
255
II. Zur Verwertbarkeit anonymisierter Vernehmungsprotokolle nach deutschem Recht
258
1. Die Rechtsprechung des BGH
259
2. Kritische Würdigung
262
3. Zwischenergebnis
266
III. Zur Verwertbarkeit anonymisierter Vernehmungsprotokolle nach englischem Recht
266
1. S. 116 CJA 2003
267
2. S. 114 (1) (d) CJA 2003
267
3. Zwischenergebnis
270
IV. Zur Verwertbarkeit anonymisierter Vernehmungsprotokolle nach französischem Recht
270
1. Darstellung der Regelungen des Code de procédure pénale
271
2. Zwischenergebnis
274
V. Auswertung und Ergebnisse
275
1. Voraussetzungen für die Verwertung einer anonymisierten außergerichtlichen Zeugenaussage
275
2. Rechte der Verteidigung im Falle der Verwertung einer anonymisierten außergerichtlichen Zeugenaussage
277
a) Wahrung der Rechte des Angeklagten durch seinen Verteidiger
277
b) Wahrung der Rechte des Angeklagten durch das Gericht
278
3. Zum Beweiswert einer anonymisierten außergerichtlichen Zeugenaussage
280
4. Ergebnis
281
4. Kapitel: Zur Verwertbarkeit auf Bild-Ton-Träger aufgezeichneter außergerichtlicher Zeugenaussagen
281
I. Die Regelungen des Statuts des IStGH und seiner Verfahrens- und Beweisregeln
282
II. Zur Verwertbarkeit auf Bild-Ton-Träger aufgezeichneter außergerichtlicher Zeugenaussagen nach deutschem Recht
283
1. Die Verwertbarkeit von Bild-Ton-Aufnahmen zum Zwecke des Beweismittelerhalts (§ 255a Abs. 1 StPO)
284
2. Die Verwertbarkeit von Bild-Ton-Aufnahmen zum Schutz jugendlicher Zeugen vor seelischen Belastungen (§ 255a Abs. 2 StPO)
285
a) Zum Anwendungsbereich des § 255a Abs. 2
285
b) Das Mitwirkungsrecht der Verteidigung nach § 255a Abs. 2
287
aa) Die Reichweite des Mitwirkungsrechts des Angeklagten und seines Verteidigers
288
bb) Das Akteneinsichtsrecht des Verteidigers
293
c) Das Recht der Verteidigung auf eine ergänzende Zeugenvernehmung nach § 255a Abs. 2 S. 2
296
3. Zusammenfassung
301
III. Zur Verwertbarkeit auf Bild-Ton-Träger aufgezeichneter außergerichtlicher Zeugenaussagen nach englischem Recht
302
1. Die Verwertbarkeit von Bild-Ton-Aufnahmen zum Zwecke des Beweismittelerhalts (Criminal Justice Act 2003)
302
2. Die Verwertbarkeit von Bild-Ton-Aufnahmen zur Unterstützung verletzlicher und eingeschüchterter Zeugen (Youth Justice and Criminal Evidence Act 1999)
303
a) Darstellung der gesetzlichen Regelungen
304
b) Bisherige Umsetzung dieser Regelungen
309
3. Zusammenfassung
310
IV. Zur Verwertbarkeit auf Bild-Ton-Träger aufgezeichneter außergerichtlicher Zeugenaussagen nach französischem Recht
312
1. Die Regelungen des Code de procédure pénale
312
2. Zusammenfassung
315
V. Auswertung und Ergebnisse
315
1. Zur Gleichbehandlung von Bild-Ton-Aufnahmen und schriftlichen Protokollen außergerichtlicher Zeugenaussagen
315
2. Zur Verwertbarkeit von Bild-Ton-Aufnahmen zum Schutz verletzlicher Zeugen vor schweren seelischen Belastungen
317
3. Zur Verwertbarkeit anonymisierter Bild-Ton-Aufnahmen
319
5. Kapitel: Zur Zulässigkeit der Verwertung von Zeugenaussagen, die in einem anderen Verfahren des IStGH mündlich abgegeben wurden
320
I. Die Regelungen des Statuts des IStGH und seiner Verfahrens- und Beweisregeln
321
II. Zur Zulässigkeit der Verwertung von Zeugenaussagen, die in einem anderen Verfahren mündlich abgegeben wurden, nach deutschem Recht
322
1. Darstellung der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des BGH
323
2. Zusammenfassung
327
III. Zur Zulässigkeit der Verwertung von Zeugenaussagen, die in einem anderen Verfahren mündlich abgegeben wurden, nach englischem Recht
327
IV. Zur Zulässigkeit der Verwertung von Zeugenaussagen, die in einem anderen Verfahren mündlich abgegeben wurden, nach französischem Recht
328
V. Auswertung und Ergebnis
330
6. Kapitel: Zur Verwertbarkeit von Schriftstücken, die für die Beweisführung relevante Wahrnehmungen einer Person enthalten
331
I. Die Regelungen des Statuts des IStGH und seiner Verfahrens- und Beweisregeln
332
II. Zur Verwertbarkeit von Schriftstücken, die für die Beweisführung relevante Wahrnehmungen einer Person enthalten, nach deutschem Recht
333
1. Die Rechtsprechung des BGH zur Verwertbarkeit schriftlicher Erklärungen
333
2. Bewertung der Rechtsprechung des BGH
335
3. Zusammenfassung
338
III. Zur Verwertbarkeit von Schriftstücken, die für die Beweisführung relevante Wahrnehmungen einer Person enthalten, nach englischem Recht
338
1. Die Einschränkung des Anwendungsbereichs der hearsay rule durch s. 115 CJA 2003
338
2. Die Verwertbarkeit von Schriftstücken nach s. 114 (1) CJA 2003
341
a) Parallelen zur Verwertbarkeit von Vernehmungsprotokollen
341
b) Zur Verwertbarkeit schriftlicher Erklärungen auf der Grundlage der res gestae-Regel (s. 118 CJA 2003)
341
3. Ergebnis
344
IV. Zur Verwertbarkeit von Schriftstücken, die für die Beweisführung relevante Wahrnehmungen einer Person enthalten, nach französischem Recht
345
V. Auswertung und Ergebnisse
346
7. Kapitel: Zur Zulässigkeit der Verwertung mündlicher Zeugnisse vom Hörensagen
349
I. Die Regelungen des Statuts des IStGH und seiner Verfahrens- und Beweisregeln
350
II. Zur Zulässigkeit der Verwertung mündlicher Zeugnisse vom Hörensagen nach deutschem Recht
351
1. Zeugen vom Hörensagen in der Rechtsprechung des BGH
352
2. Zur Kritik dieser Rechtsprechung in der Literatur
357
3. Stellungnahme
360
4. Zur Zulässigkeit der Verwertung eines Zeugnisses vom Hörensagen, wenn der unmittelbare Zeuge unbekannt bleibt
362
a) Zur Zulässigkeit anonymer Zeugnisse vom Hörensagen, die von einer Verhörsperson vor Gericht abgegeben werden, nach der Rechtsprechung des BGH
362
b) Zur Zulässigkeit anonymer Zeugnisse vom Hörensagen, die von einer Privatperson vor Gericht abgegeben werden, nach der Rechtsprechung des BGH
364
c) Bewertung der aufgrund der Rechtsprechung des BGH gefundenen Ergebnisse
365
III. Zur Zulässigkeit der Verwertung mündlicher Zeugnisse vom Hörensagen nach englischem Recht
366
1. Mündliche Zeugnisse vom Hörensagen und die Regelungen des CJA 2003
366
2. Zur Zulässigkeit der Verwertung eines mündlichen Zeugnisses vom Hörensagen, wenn der unmittelbare Zeuge unbekannt bleibt
368
IV. Zur Zulässigkeit der Verwertung mündlicher Zeugnisse vom Hörensagen nach französischem Recht
369
1. Zur freien Verwertbarkeit mündlicher Zeugnisse vom Hörensagen
369
2. Zusammenfassung
370
V. Auswertung und Ergebnisse
370
1. Zur Verwertbarkeit mündlicher Zeugnisse vom Hörensagen, wenn der Verteidigung die Identität des unmittelbaren Zeugen bekannt ist
370
2. Zur Verwertbarkeit mündlicher Zeugnisse vom Hörensagen, wenn der unmittelbare Zeuge anonym bleibt
372
Resümee
374
Anhang: Auszug aus dem Criminal Justice Act 2003
377
Literaturverzeichnis
385
Sachverzeichnis
399
Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen MwSt.