Zur Verwertbarkeit außergerichtlicher Zeugenaussagen im Völkerstrafprozess.

von: Felicitas Wannek

Duncker & Humblot GmbH, 2010

ISBN: 9783428528240 , 399 Seiten

Format: PDF

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Preis: 89,90 EUR

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Zur Verwertbarkeit außergerichtlicher Zeugenaussagen im Völkerstrafprozess.


 

Vorwort

6

Inhaltsverzeichnis

8

Abkürzungsverzeichnis

17

Einleitung

18

I. Zur Fragestellung der Arbeit

18

II. Methodik und Aufbau der Untersuchung

21

1. Ausgangspunkt: Keine abschließende Regelung der Verwertbarkeit außergerichtlicher Zeugenaussagen durch das Statut des IStGH sowie die Verfahrens- und Beweisregeln des Gerichtshofs

21

2. Rechtsfindung und Rechtsfortbildung im Strafverfahrensrecht des IStGH

22

a) Zur Hierarchie des anwendbaren Rechts (Art. 21 IStGH-Statut)

22

b) Allgemeine Rechtsgrundsätze

23

c) Rechtsfortbildung durch die Richter des Internationalen Strafgerichtshofs?

26

3. Gang der Untersuchung

27

Teil 1: Die Rechtsprechung des UN ad-hoc-Tribunals für das ehemalige Jugoslawien zur Verwertbarkeit außergerichtlicher Zeugenaussagen in der Hauptverhandlung

30

I. Einleitung

30

II. Zur Verwertbarkeit von Vernehmungsprotokollen

35

1. Die Verwertbarkeit von Vernehmungsprotokollen, die ohne Mitwirkung der Verteidigung erstellt wurden (Regel 92 bis und Regel 92 quater VBR)

35

a) Die Verwertbarkeit von Vernehmungsprotokollen vor Einführung der Regel 92 bis in die Verfahrens- und Beweisregeln

35

b) Überblick über Regel 92 bis VBR und Regel 92 quater VBR

43

c) Zur Verwertbarkeit von Vernehmungsprotokollen nach Regel 92 bis VBR

47

aa) Acts and conduct of the accused

47

bb) Kriterien für die Ermessensentscheidungen bezüglich der Zulässigkeit einer schriftlichen Zeugenaussage und bezüglich des Rechts der Verteidigung auf die Durchführung eines Kreuzverhörs

53

cc) Formale Voraussetzungen (Regel 92 bis (B) VBR)

60

d) Unerreichbare Zeugen (Regel 92 quater VBR)

62

e) Verlesung im Einverständnis der Parteien

65

f) Zum Beweiswert einer schriftlichen Zeugenaussage, die nach Regel 92 bis oder Regel 92 quater VBR verlesen wurde

66

2. Die Verwertbarkeit von Vernehmungsprotokollen, die unter Mitwirkung der Verteidigung erstellt wurden (Regel 71 VBR)

67

III. Zur Verwertbarkeit von Zeugenaussagen, die auf Bild-Ton-Träger aufgezeichnet wurden

72

IV. Zur Verwertbarkeit von Zeugenaussagen, die im Rahmen anderer Verfahren vor dem Tribunal abgegeben wurden

73

V. Zur Verwertbarkeit von Tagebüchern und ähnlichen privaten Aufzeichnungen

80

1. Zur Zulässigkeit der Verwertung außergerichtlicher Zeugenaussagen, die nicht im Rahmen einer Vernehmung abgegeben wurden

81

2. Zum Beweiswert privater Schriftstücke

84

3. Zur Zulässigkeit der Verwertung sog. war diaries

85

VI. Zur Zulässigkeit mündlicher Zeugnisse vom Hörensagen

86

VII. Schlussbemerkungen

91

Teil 2: Rechtsvergleichende Untersuchung zur Verwertbarkeit außergerichtlicher Zeugenaussagen

93

1. Kapitel: Vorüberlegungen – Die Vorgaben der Europäischen Menschenrechtskonvention zur Verwertbarkeit außergerichtlicher Zeugenaussagen

93

I. Der Begriff des Zeugen nach der Rechtsprechung des EGMR

94

II. Die Voraussetzungen für die Verwertbarkeit außergerichtlicher Zeugenaussagen

96

1. Zum Beweiswert einer außergerichtlichen Zeugenaussage

100

2. Das Vorliegen eines sachlichen Grundes als Voraussetzung für die Verwertung eines Vernehmungssurrogates

103

a) Vom EGMR anerkannte Fallgruppen zur sachlichen Rechtfertigung einer Protokollverlesung

103

aa) Unmöglichkeit einer Zeugenvernehmung vor Gericht

105

bb) Verlesung eines Vernehmungsprotokolls aus Zeugenschutzgründen

107

cc) Verlesung eines Protokolls im Interesse einer effizienten Strafverfolgung?

108

dd) Zwischenergebnis

109

b) Ist das Vorliegen eines sachlichen Grundes stets zwingende Voraussetzung für die Verwertung einer außergerichtlichen Zeugenaussage?

110

3. Die Wahrung der Verteidigungsrechte

113

4. Zwischenergebnis

117

III. Die Voraussetzungen für die Verwertbarkeit anonymer außergerichtlicher Zeugenaussagen

118

IV. Ergebnis: Vorgaben für die nationalen Rechtsordnungen

126

2. Kapitel: Zur Einführung von Vernehmungsprotokollen aus dem Ermittlungsverfahren

128

I. Die Regelungen des Statuts des IStGH und seiner Verfahrens- und Beweisregeln

128

1. Art. 56 des Statuts und Regel 47 (2) VBR

129

2. Regel 68 VBR

131

3. Sind diese Regelungen abschließend?

132

4. Zusammenfassung

135

II. Zur Verwertbarkeit von Vernehmungsprotokollen aus dem Ermittlungsverfahren nach deutschem Recht

137

1. Einführung

137

2. Die Voraussetzungen für eine Protokollverlesung nach § 251 StPO

140

a) Verlesung im Einverständnis der Verfahrensbeteiligten (§ 251 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 Nr. 3)

141

b) Verlesung bei Unerreichbarkeit des Zeugen (§ 251 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 Nr. 1)

142

aa) Mangelnde Kenntnis des Aufenthaltsortes des Zeugen oder fehlende Möglichkeit, das Erscheinen eines Auslandszeugen herbeizuführen

144

bb) Verzicht auf eine Vernehmung aus gesundheitlichen Gründen

146

cc) Gefahr für Leib oder Leben des Zeugen

147

c) Verlesung eines Vernehmungsprotokolls über Vorliegen oder Höhe eines Vermögensschadens (§ 251 Abs. 1 Nr. 3)

150

d) Verlesung eines richterlichen Protokolls, wenn dem Zeugen ein Erscheinen vor Gericht nicht zugemutet werden kann (§ 251 Abs. 2 Nr. 3)

151

e) Zusammenfassung

153

3. Zur Reichweite des Anwesenheits- und Fragerechts des Beschuldigten und seines Verteidigers bei richterlichen Zeugenvernehmungen im Rahmen der Ermittlungen

155

a) Voraussetzungen für den Ausschluss des Anwesenheitsrechts des Beschuldigten und das Unterlassen der Benachrichtigung

156

aa) Voraussetzungen für den Ausschluss des Beschuldigten nach § 168c Abs. 3

156

bb) Voraussetzungen für die Nichtbenachrichtigung von Beschuldigtem und Verteidiger nach § 168c Abs. 5 S. 2

157

b) Verwertbarkeit der Vernehmungsniederschrift bei Nichtgewährung bzw. Verletzung des Anwesenheits- und Fragerechts

162

c) Anforderungen an eine angemessene und ausreichende Befragungsmöglichkeit im Ermittlungsverfahren

171

aa) Das Akteneinsichtsrecht der Verteidigung

172

bb) Das Recht auf erneute Zeugenbefragung bei Änderung der Informations- und Sachlage

173

cc) Zu dem Recht auf Rücksprache zwischen Verteidiger und Beschuldigtem

175

dd) Zur Strafbarkeit einer Falschaussage auch im Ermittlungsverfahren

177

ee) Ist es ausreichend, dass die Verteidigung die Möglichkeit zur Teilnahme hatte?

177

d) Zusammenfassung

180

III. Zur Verwertbarkeit von Vernehmungsprotokollen aus dem Ermittlungsverfahren nach englischem Recht

181

1. Einführung

181

2. Voraussetzung für eine Protokollverlesung in der Hauptverhandlung eines Strafverfahrens nach dem Criminal Justice Act 2003

187

a) Zu den Möglichkeiten einer Protokollverlesung im Falle unerreichbarer Zeugen (s. 116 CJA 2003)

188

aa) Die Gründe für die Unerreichbarkeit (s. 116 (2) (a)–(e) CJA 2003)

189

(1) Tod oder Krankheit des Zeugen (s. 116 (2) (a) und (b) CJA 2003)

189

(2) Der Zeuge befindet sich im Ausland (s. 116 (2) (c) CJA 2003)

189

(3) Der Zeuge ist nicht auffindbar (s. 116 (2) (d) CJA 2003)

191

(4) Verängstigte Zeugen (s. 116 (2) (e) CJA 2003)

192

bb) Weitere Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Protokollverlesung nach s. 116 CJA 2003

196

(1) Eine mündliche Aussage des Zeugen vor Gericht müsste zulässig sein (s. 116 (1) (a) CJA 2003)

196

(2) Keine Wiedergabe anonymer Zeugenaussagen (s. 116 (1) (b) CJA 2003)

199

b) Zur Anwendbarkeit von s. 117 CJA 2003

199

c) Zur Zulässigkeit der Verlesung eines Vernehmungsprotokolls nach anderen gesetzlichen Regelungen

202

aa) Ss. 42 und 43 Children and Young Persons Act 1933

203

bb) S. 9 Criminal Justice Act 1967

205

cc) Schedule 3 (5) Crime and Disorder Act 1998

206

dd) Fazit

208

d) Einverständliche Protokollverlesung (s. 114 (1) (c) CJA 2003)

208

e) Verlesung „in the interest of justice“ (s. 114 (1) (d) CJA 2003)

208

3. Grenzen der Verlesungsmöglichkeiten

212

a) Ausschluss eines Protokolls von der Beweisaufnahme nach freiem Ermessen des Gerichts (s. 126 CJA 2003)

212

b) Abbruch eines Verfahrens (s. 125 CJA 2003)

215

4. Die Rechte der gegnerischen Partei im Falle einer Protokollverlesung (s. 124 CJA 2003)

220

5. Zusammenfassung

222

IV. Zur Verwertbarkeit von Vernehmungsprotokollen aus dem Ermittlungsverfahren nach französischem Recht

223

1. Einführung

223

2. Zur Verwertbarkeit von Vernehmungsprotokollen in der Hauptverhandlung

229

a) Die ursprüngliche Lösung der Cour de Cassation

229

b) Zur Änderung der Rechtsprechung der Cour de Cassation unter dem Einfluss der Rechtsprechung des EGMR

231

aa) In der Rechtsprechung anerkannte Gründe für eine vernehmungsersetzende Protokollverlesung

234

bb) Möglichkeiten der Protokollverlesung, wenn der Zeuge bereits durch die Verteidigung befragt werden konnte

235

cc) Einverständliche Verlesung

237

dd) Ist eine Protokollverlesung möglich, wenn die Vernehmung des Zeugen nach Ansicht des Gerichts für die Wahrheitsfindung nicht unerlässlich ist?

237

ee) Zum Beweiswert eines verlesenen Vernehmungsprotokolls

238

3. Zusammenfassung

239

V. Auswertung und Ergebnisse

240

1. Zu welchem Zeitpunkt muss die Unmöglichkeit einer erneuten Zeugenvernehmung erkennbar sein?

240

2. Welche Umstände können die Verzichtbarkeit einer Zeugenvernehmung vor Gericht begründen?

243

a) Protokollverlesung zum Zweck des Beweismittelerhalts

243

b) Protokollverlesung aus Zeugenschutzgründen

247

c) Zwischenergebnis

249

3. Unter welchen Voraussetzungen kann ein Vernehmungsprotokoll aus dem Ermittlungsverfahren unter Wahrung des Fragerechts des Angeklagten in ein Hauptverfahren eingeführt werden?

250

4. Einverständliche Verlesung eines Vernehmungsprotokolls

251

5. Grenzen der Verwertbarkeit außergerichtlicher Zeugenaussagen

252

6. Zur Zulässigkeit von Zeugnissen vom mehrfachen Hörensagen

254

3. Kapitel: Zur Verwertbarkeit anonymisierter Vernehmungsprotokolle aus dem Ermittlungsverfahren

255

I. Die Regelungen des Statuts des IStGH und seiner Verfahrens- und Beweisregeln

255

II. Zur Verwertbarkeit anonymisierter Vernehmungsprotokolle nach deutschem Recht

258

1. Die Rechtsprechung des BGH

259

2. Kritische Würdigung

262

3. Zwischenergebnis

266

III. Zur Verwertbarkeit anonymisierter Vernehmungsprotokolle nach englischem Recht

266

1. S. 116 CJA 2003

267

2. S. 114 (1) (d) CJA 2003

267

3. Zwischenergebnis

270

IV. Zur Verwertbarkeit anonymisierter Vernehmungsprotokolle nach französischem Recht

270

1. Darstellung der Regelungen des Code de procédure pénale

271

2. Zwischenergebnis

274

V. Auswertung und Ergebnisse

275

1. Voraussetzungen für die Verwertung einer anonymisierten außergerichtlichen Zeugenaussage

275

2. Rechte der Verteidigung im Falle der Verwertung einer anonymisierten außergerichtlichen Zeugenaussage

277

a) Wahrung der Rechte des Angeklagten durch seinen Verteidiger

277

b) Wahrung der Rechte des Angeklagten durch das Gericht

278

3. Zum Beweiswert einer anonymisierten außergerichtlichen Zeugenaussage

280

4. Ergebnis

281

4. Kapitel: Zur Verwertbarkeit auf Bild-Ton-Träger aufgezeichneter außergerichtlicher Zeugenaussagen

281

I. Die Regelungen des Statuts des IStGH und seiner Verfahrens- und Beweisregeln

282

II. Zur Verwertbarkeit auf Bild-Ton-Träger aufgezeichneter außergerichtlicher Zeugenaussagen nach deutschem Recht

283

1. Die Verwertbarkeit von Bild-Ton-Aufnahmen zum Zwecke des Beweismittelerhalts (§ 255a Abs. 1 StPO)

284

2. Die Verwertbarkeit von Bild-Ton-Aufnahmen zum Schutz jugendlicher Zeugen vor seelischen Belastungen (§ 255a Abs. 2 StPO)

285

a) Zum Anwendungsbereich des § 255a Abs. 2

285

b) Das Mitwirkungsrecht der Verteidigung nach § 255a Abs. 2

287

aa) Die Reichweite des Mitwirkungsrechts des Angeklagten und seines Verteidigers

288

bb) Das Akteneinsichtsrecht des Verteidigers

293

c) Das Recht der Verteidigung auf eine ergänzende Zeugenvernehmung nach § 255a Abs. 2 S. 2

296

3. Zusammenfassung

301

III. Zur Verwertbarkeit auf Bild-Ton-Träger aufgezeichneter außergerichtlicher Zeugenaussagen nach englischem Recht

302

1. Die Verwertbarkeit von Bild-Ton-Aufnahmen zum Zwecke des Beweismittelerhalts (Criminal Justice Act 2003)

302

2. Die Verwertbarkeit von Bild-Ton-Aufnahmen zur Unterstützung verletzlicher und eingeschüchterter Zeugen (Youth Justice and Criminal Evidence Act 1999)

303

a) Darstellung der gesetzlichen Regelungen

304

b) Bisherige Umsetzung dieser Regelungen

309

3. Zusammenfassung

310

IV. Zur Verwertbarkeit auf Bild-Ton-Träger aufgezeichneter außergerichtlicher Zeugenaussagen nach französischem Recht

312

1. Die Regelungen des Code de procédure pénale

312

2. Zusammenfassung

315

V. Auswertung und Ergebnisse

315

1. Zur Gleichbehandlung von Bild-Ton-Aufnahmen und schriftlichen Protokollen außergerichtlicher Zeugenaussagen

315

2. Zur Verwertbarkeit von Bild-Ton-Aufnahmen zum Schutz verletzlicher Zeugen vor schweren seelischen Belastungen

317

3. Zur Verwertbarkeit anonymisierter Bild-Ton-Aufnahmen

319

5. Kapitel: Zur Zulässigkeit der Verwertung von Zeugenaussagen, die in einem anderen Verfahren des IStGH mündlich abgegeben wurden

320

I. Die Regelungen des Statuts des IStGH und seiner Verfahrens- und Beweisregeln

321

II. Zur Zulässigkeit der Verwertung von Zeugenaussagen, die in einem anderen Verfahren mündlich abgegeben wurden, nach deutschem Recht

322

1. Darstellung der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des BGH

323

2. Zusammenfassung

327

III. Zur Zulässigkeit der Verwertung von Zeugenaussagen, die in einem anderen Verfahren mündlich abgegeben wurden, nach englischem Recht

327

IV. Zur Zulässigkeit der Verwertung von Zeugenaussagen, die in einem anderen Verfahren mündlich abgegeben wurden, nach französischem Recht

328

V. Auswertung und Ergebnis

330

6. Kapitel: Zur Verwertbarkeit von Schriftstücken, die für die Beweisführung relevante Wahrnehmungen einer Person enthalten

331

I. Die Regelungen des Statuts des IStGH und seiner Verfahrens- und Beweisregeln

332

II. Zur Verwertbarkeit von Schriftstücken, die für die Beweisführung relevante Wahrnehmungen einer Person enthalten, nach deutschem Recht

333

1. Die Rechtsprechung des BGH zur Verwertbarkeit schriftlicher Erklärungen

333

2. Bewertung der Rechtsprechung des BGH

335

3. Zusammenfassung

338

III. Zur Verwertbarkeit von Schriftstücken, die für die Beweisführung relevante Wahrnehmungen einer Person enthalten, nach englischem Recht

338

1. Die Einschränkung des Anwendungsbereichs der hearsay rule durch s. 115 CJA 2003

338

2. Die Verwertbarkeit von Schriftstücken nach s. 114 (1) CJA 2003

341

a) Parallelen zur Verwertbarkeit von Vernehmungsprotokollen

341

b) Zur Verwertbarkeit schriftlicher Erklärungen auf der Grundlage der res gestae-Regel (s. 118 CJA 2003)

341

3. Ergebnis

344

IV. Zur Verwertbarkeit von Schriftstücken, die für die Beweisführung relevante Wahrnehmungen einer Person enthalten, nach französischem Recht

345

V. Auswertung und Ergebnisse

346

7. Kapitel: Zur Zulässigkeit der Verwertung mündlicher Zeugnisse vom Hörensagen

349

I. Die Regelungen des Statuts des IStGH und seiner Verfahrens- und Beweisregeln

350

II. Zur Zulässigkeit der Verwertung mündlicher Zeugnisse vom Hörensagen nach deutschem Recht

351

1. Zeugen vom Hörensagen in der Rechtsprechung des BGH

352

2. Zur Kritik dieser Rechtsprechung in der Literatur

357

3. Stellungnahme

360

4. Zur Zulässigkeit der Verwertung eines Zeugnisses vom Hörensagen, wenn der unmittelbare Zeuge unbekannt bleibt

362

a) Zur Zulässigkeit anonymer Zeugnisse vom Hörensagen, die von einer Verhörsperson vor Gericht abgegeben werden, nach der Rechtsprechung des BGH

362

b) Zur Zulässigkeit anonymer Zeugnisse vom Hörensagen, die von einer Privatperson vor Gericht abgegeben werden, nach der Rechtsprechung des BGH

364

c) Bewertung der aufgrund der Rechtsprechung des BGH gefundenen Ergebnisse

365

III. Zur Zulässigkeit der Verwertung mündlicher Zeugnisse vom Hörensagen nach englischem Recht

366

1. Mündliche Zeugnisse vom Hörensagen und die Regelungen des CJA 2003

366

2. Zur Zulässigkeit der Verwertung eines mündlichen Zeugnisses vom Hörensagen, wenn der unmittelbare Zeuge unbekannt bleibt

368

IV. Zur Zulässigkeit der Verwertung mündlicher Zeugnisse vom Hörensagen nach französischem Recht

369

1. Zur freien Verwertbarkeit mündlicher Zeugnisse vom Hörensagen

369

2. Zusammenfassung

370

V. Auswertung und Ergebnisse

370

1. Zur Verwertbarkeit mündlicher Zeugnisse vom Hörensagen, wenn der Verteidigung die Identität des unmittelbaren Zeugen bekannt ist

370

2. Zur Verwertbarkeit mündlicher Zeugnisse vom Hörensagen, wenn der unmittelbare Zeuge anonym bleibt

372

Resümee

374

Anhang: Auszug aus dem Criminal Justice Act 2003

377

Literaturverzeichnis

385

Sachverzeichnis

399