Der Bezugspunkt des Vertretenmüssens beim Schadensersatz statt der Leistung.

von: Valentin Todorow

Duncker & Humblot GmbH, 2010

ISBN: 9783428527434 , 159 Seiten

Format: PDF

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Preis: 79,90 EUR

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Der Bezugspunkt des Vertretenmüssens beim Schadensersatz statt der Leistung.


 

Vorwort

6

Inhaltsverzeichnis

8

§ 1 Einführung

12

I. Problembeschreibung und Fragestellung

12

II. Mangelleistung und Nichtleistung

14

III. Gang der Untersuchung

15

§ 2 Grundlagen

17

I. Schadensersatz statt der Leistung und Schadensersatz neben der Leistung

17

1. Die Nacherfüllungsfrist in § 281 I 1 BGB als Abgrenzungskriterium

17

a) Mehrkosten eines Deckungskaufes, Reparaturkosten, Minderwert der Kaufsache

18

b) Entgangener Gewinn

19

2. Die weitere Abgrenzung anhand von § 281 IV BGB

21

3. Die nur statt der Leistung ersatzfähigen Schäden

23

4. Die Besonderheit dieser Schäden

24

5. Die Abgrenzung bei Unmöglichkeit der Nacherfüllung

25

a) Die Unmöglichkeit als Abgrenzungskriterium

25

b) § 283 BGB

26

c) § 311a II BGB

27

6. Folgerung

28

II. Die unterschiedliche Beurteilung des Vertretenmüssens

29

1. Das Vertretenmüssen in Bezug auf die Mangellieferung

29

a) Garantieübernahme und Verschulden

29

b) Ausdehnung des Beschaffungsrisikos auf die Mangelfreiheit der Ware?

30

2. Das Vertretenmüssen in Bezug auf das Ausbleiben der Nacherfüllung

33

§ 3 Mögliche Antworten und die Auffassungen im Schrifttum

36

I. Die Mangellieferung als alleiniger Bezugspunkt der Haftung

36

1. Zielsetzung der Schuldrechtsreform

36

2. Denkbare Begründung

38

II. Das Ausbleiben der Nacherfüllung als alleiniger Bezugspunkt der Haftung

40

1. S. Lorenz

40

2. Schur

42

3. Das verbindende Element der Konzeptionen von S. Lorenz und Schur

44

III. Zweifaches Vertretenmüssen

45

IV. Mangellieferung und Ausbleiben der Nacherfüllung als alternative Bezugspunkte der Haftung

48

1. Handlungseinheit oder zwei selbständige Pflichtverletzungen

48

2. Ehmann/Sutschet

50

a) Garantiehaftung bei behebbaren Mängeln

51

b) Alternative Bezugspunkte bei unbehebbaren Mängeln

52

§ 4 Das vom Verkäufer zu vertretende Ausbleiben der Nacherfüllung als Haftungsgrundlage

54

I. Die zu untersuchende Fallgruppe

54

II. Die bisherige Haftung aus den §§ 480 I, 326 BGB a.F. beim Gattungskauf

56

III. Die Nacherfüllungspflicht als bloße Obliegenheit des Verkäufers?

59

1. Praktische und systematische Konsequenzen

59

2. Beurteilung

62

a) Steuerungswirkung durch wirtschaftliches Eigeninteresse des Verkäufers?

62

b) Widerspruch zum Gesetz

63

c) Praktische Ergebnisse

64

IV. Folgerungen für die möglichen Bezugspunkte der Haftung

66

§ 5 Das nicht zu vertretende Ausbleiben der Nacherfüllung

67

I. Beispiele

67

II. Der unterschiedliche Wortlaut von § 281 BGB und § 283 BGB

69

III. Die Geltung unterschiedlicher Konzeptionen als denkbare Antwort

70

IV. Die Wertungswidersprüchlichkeit unterschiedlicher Ergebnisse

71

V. Anwendung nur einer der beiden Normen?

72

1. „Vorübergehende Unmöglichkeit“ der Nacherfüllung

73

2. § 281 BGB als Auffangtatbestand

75

3. Kritik

76

a) Leerlaufen von § 281 I 1 Alt. 2 BGB

76

b) Unstimmigkeiten des § 281 I 1 BGB

77

c) Zwischenergebnis

79

VI. Zusammenfassung und Ausblick

79

§ 6 Die Zufallshaftung nach § 287 S. 2 BGB

81

I. Bedeutung von § 287 S. 2 BGB für die Untersuchung

82

II. Der Verzug mit der mangelfreien Leistung

82

1. Verzugsbeginn

83

2. Die Auffassung von Grigoleit/Riehm

83

a) Verzug mit der ursprünglich geschuldeten mangelfreien Leistung?

84

b) Generelle Entbehrlichkeit der Mahnung nach § 286 II Nr. 4 BGB?

85

3. Folgerungen

87

a) Das Vertretenmüssen in § 286 IV BGB bei Mangelleistung

87

b) „Spätes“ Einsetzen der Zufallshaftung nach § 287 S. 2 BGB

87

III. Die haftungsausschließende Vorwirkung des Verzuges

88

1. Zwei Phasen der Verzögerung der Leistung

88

2. Der Bezugspunkt der Haftung bei Nichtleistung

89

3. Zwischenergebnis

91

IV. Übertragung des Haftungsmodells der Nichtleistung auf die Mangelleistung?

91

1. Gleichstellung von Mangelleistung und Nichtleistung

92

2. Übertragung auch hinsichtlich der ursprünglichen Mangellieferung?

92

3. Die Funktion der Mahnung

93

V. Die analoge Anwendung von § 287 S. 2 BGB infolge schuldhafter Mangellieferung

95

1. Der Rechtsgedanke von § 287 S. 2 BGB

96

2. Übertragbarkeit des Rechtsgedankens von § 287 S. 2 BGB auf andere Pflichtverletzungen

98

a) Vertragswidriger Gebrauch der Leih- oder Mietsache und zufällige Unmöglichkeit der Rückgabe

98

b) Auffassung des Schrifttums

100

c) Motive zum BGB

101

3. Wertende Vergleichbarkeit von Verzug und schuldhafter Mangellieferung

102

a) Unrechtsgehalt des Verzuges und der schuldhaften Mangellieferung

103

b) Zufallsrisiko

104

c) Die Funktion des Fristsetzungserfordernisses

107

4. Zwischenergebnis

109

VI. Der Anwendungsbereich der „nicht wie geschuldet“ erbrachten Leistung in § 281 I 1 Alt. 2 BGB

109

VII. Ausblick auf das weitere Vorgehen

111

§ 7 Besonderheiten des haftungsausfüllenden Tatbestandes

112

I. Verschuldensunabhängigkeit des haftungsausfüllenden Tatbestandes

112

1. Argument für das Konzept alternativer Bezugspunkte

113

2. Existenzberechtigung von § 287 S. 2 BGB

114

3. Nach Fristablauf eintretende Schäden an Rechtsgütern des Käufers

116

II. Adäquanztheorie

117

1. § 287 S. 2 BGB nur bei adäquat-kausalem Zusammenhang?

118

2. § 287 S. 2 BGB nur bei inadäquat-kausalem Zusammenhang?

120

III. Zusammenfassung

122

§ 8 Garantieübernahme im Sinne von § 276 BGB und zufälliges Ausbleiben der Nacherfüllung

123

I. Unbeachtlichkeit zufälliger Nacherfüllungshindernisse

123

II. Der Haftungsgrund bei Garantieübernahme

124

1. „Nacherfüllungsfeindlichkeit“ der Garantie

125

2. Abbedingung des Vorrangs der Nacherfüllung?

126

3. Verschuldenssurrogat oder eigenständige vertragliche Haftungsgrundlage?

127

4. Bisheriges Verständnis der Zusicherung

128

5. Garantieübernahme und § 311a II BGB

129

III. Zusammenfassung

130

§ 9 Weitere Abstimmungsfragen

132

I. Betriebsausfallschäden

132

1. Gleichbehandlung von Mangelleistung und Nichtleistung?

133

2. Mahnung bzw. Terminbestimmung als Anspruchsvoraussetzungen?

134

3. Betriebsausfallschäden als zugleich mangelbedingte und verzögerungsbedingte Schäden

135

4. Keine Schlechterstellung des mangelhaft liefernden Verkäufers

137

II. Die Haftung wegen Verzögerung der Nacherfüllung

138

1. Direkter und analoger Anwendungsbereich von § 287 S. 2 BGB

138

2. Vorübergehende Unmöglichkeit der Nacherfüllung

138

3. Fälligkeit in § 281 I 1 BGB

139

4. Schadensersatz statt der Leistung ohne Vorliegen der Verzugsvoraussetzungen

140

III. Haftungsbegrenzende Bestandteile von § 287 S. 2 BGB

141

1. Zufall

141

2. Hypothetische Schadensursachen

142

IV. Die Haftung bei Entbehrlichkeit der Fristsetzung

143

V. § 311a II BGB

145

1. Die Diskussion um den Haftungsgrund in § 311a II BGB

145

2. Das Leistungshindernis in § 311a II 2 BGB

146

3. Die Zufallshaftung im Rahmen von § 311a II BGB

146

§ 10 Zusammenfassung der Untersuchung

150

Literaturverzeichnis

152

Sachwortverzeichnis

158