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Schuldverhältnis und Rechtskreisöffnung. - Von der Lehre der culpa in contrahendo zum Rücksichtnahmeschuldverhältnis der §§ 311 Abs. 2 und Abs. 3 BGB.
Vorwort
8
Inhaltsverzeichnis
10
Einführung
20
A. Problemstellung
20
I. Das Schuldverhältnis ohne Tatbestand: Der Anwendungsbereich des Instituts der culpa in contrahendo bis zur Kodifikation
20
II. Das rechtsgeschäftsähnliche Schuldverhältnis der §§ 311 Abs. 2 und Abs. 3 BGB: Die Kodifikation ohne Tatbestand
23
B. Gang der Darstellung
24
1. Teil: Die Entwicklung von Entstehungstatbestand und Haftungslegitimation des Rücksichtnahmeschuldverhältnisses bis zur Kodifikation
27
A. Der Ausgangspunkt: Das (gemeine) römische Recht und die frühen Kodifikationen
27
I. Die Regelungen in den frühen Kodifikationen
28
II. Die Diskussion um die culpa in contrahendo auf der Grundlage (gemeinen) römischen Rechts
29
1. Jherings Theorie der culpa in contrahendo
29
2. Die Rezeption der Schrift Jherings und ihre Bedeutung für die heutige Kodifikation
30
III. Resümee: Die frühe Diskussion um die Schrift Jherings als Beginn einer Entwicklung
32
B. Der Konsensgedanke als eine Leitlinie des Rücksichtnahmeschuldverhältnisses in der dogmatischen Entwicklung
32
I. Das Rücksichtnahmeschuldverhältnis als vertragliches Schuldverhältnis in der Rechtsprechung
33
1. Der Konsensgedanke in der Deutung als Haftungs- bzw. Erhaltungsvertrag zwischen den Beteiligten
33
2. Der Konsensgedanke in der Deutung als Auskunftsvertrag zwischen den Beteiligten
35
3. Der Konsensgedanke in der Rechtsprechung zu den Gefälligkeitsverhältnissen
37
4. Resümee: Die Fehldeutung einer Übereinstimmung zwischen den Parteien als rechtsgeschäftliche Einigung
40
a) Ungerechtfertigte Bewertung des Verhaltens der Beteiligten als Willenserklärung
40
b) Keine rechtsgeschäftliche Einigung in den diskutierten Fallgruppen
42
c) Dogmatische Erwägungen gegen die Deutung als Vertragsschluss
44
d) Fehldeutung des Konsenses als rechtsgeschäftlicher Einigung
44
e) Gründe für die Fehldeutung als rechtsgeschäftliche Einigung
45
f) Konsens zwischen den Beteiligten als nicht-rechtsgeschäftlicher Konsens
45
II. Mittelbare Anknüpfung an den Konsens der Parteien in der Zielvertragslehre Leonhards
46
1. Leonhards Lehre des Verschuldens beim Vertragsschluss: Pflichten als Folge der Vorwirkung des späteren vertraglichen Konsenses
46
2. Resümee: Vorwirkung des Vertrages kann Pflichten nicht begründen
47
III. Das Schuldverhältnis der Rechtskreisöffnung als „faktisches Vertragsverhältnis“: Betonung eines Konsenses unterhalb der Ebene der Willenserklärungen
49
1. Begründung von Vertragsverhältnissen ohne Vertragsschluss im Rechtssinn
49
2. Resümee: Betonung der sozialen Beziehungen unterhalb des Vertrages
50
IV. Konsensgedanke als eine Leitlinie in der Entwicklung der Dogmatik des Rücksichtnahmeschuldverhältnisses
51
C. Der Vertrauensgedanke als Leitlinie in der dogmatischen Entwicklung des Rücksichtnahmeschuldverhältnisses
51
I. Die Grundlegung der Vertrauenshaftungslehren in Heinrich Stolls Denkschrift für die Akademie für Deutsches Recht
52
1. Die Entstehung des Schuldverhältnisses der §§ 311 Abs. 2 und Abs. 3 BGB nach Heinrich Stoll
52
2. Die Begründung der Pflichten zur Rücksichtnahme durch die Eröffnung von Einwirkungsmöglichkeiten auf den fremden Rechtskreis nach Heinrich Stoll
53
3. Zusammenfassung: Grundsteinlegung der modernen Vertrauenshaftungslehren durch die Verknüpfung von Vertrauen und culpa in contrahendo unter Betonung der Rechtskreisöffnung der Beteiligten
54
II. Die Begründung der subjektiv orientierten Strömung der Vertrauenshaftung durch die Lehren von Dölle und Ballerstedt
55
1. Vertrauen als Tatbestandsmerkmal des Schuldverhältnisses in der Lehre Dölles
55
2. Vertrauen als Tatbestandsmerkmal des Schuldverhältnisses in der Lehre von Ballerstedt: Die Geburt der Formel von Inanspruchnahme und Gewährung von Vertrauen
56
3. Zusammenfassung: Vertrauen als Tatbestandsmerkmal des Schuldverhältnisses in der subjektiven Strömung der Vertrauenshaftungslehren
58
III. Die Begrenzung der Bedeutung von Vertrauen in der objektiven Strömung der Vertrauenshaftungslehren
59
1. Loslösung des Tatbestands vom subjektiven Vertrauen der Beteiligten: Die allgemeine Redlichkeitserwartung im Tatbestand des Schuldverhältnisses
59
2. Besonderes Vertrauen als Tatbestandsmerkmal der Fälle der Sachwalterhaftung
60
3. Zusammenfassung: Vertrauen im Tatbestand des Schuldverhältnisses in den Grundfällen nicht erforderlich
61
IV. Die Lehre vom geschäftlichen Kontakt in den Vertrauenshaftungslehren
62
1. Die Aufnahme von Vertragsverhandlungen bzw. der Beginn des geschäftlichen Kontakts als Tatbestand des Schuldverhältnisses
62
2. Zusammenfassung: Begrenzung der Pflichten zur Rücksichtnahme auf geschäftliche Kontakte
63
V. Die Lehre vom sozialen Kontakt in den Vertrauenshaftungslehren
65
1. Betonung des Anvertrauens von Rechtsgütern im Rahmen eines sozialen Kontakts als Tatbestand des Schuldverhältnisses
65
2. Zusammenfassung: Pflichten zur Rücksichtnahme auch bei nicht-geschäftlichen Kontakten
66
VI. Weiterentwicklung und Ausweitung der Vertrauenshaftung durch die Lehre von Canaris
67
1. Die Fälle des Rücksichtnahmeschuldverhältnisses in Canaris’ Lehre von der Vertrauenshaftung
68
2. Der Tatbestand des einheitlichen Schutzpflichtverhältnisses in der Lehre von Canaris
69
a) Canaris’ Lehre vom einheitlichen Schutzpflichtverhältnis
69
b) Entstehung und Anwendungsbereich des Schutzpflichtverhältnisses in Canaris’ Lehre von der Vertrauenshaftung
70
aa) Inanspruchnahme und Gewährung von Vertrauen als Tatbestandsmerkmal?
70
bb) Teilnahme am rechtsgeschäftlichen Verkehr als Tatbestandsmerkmal
71
3. Die Legitimation des Schutzpflichtverhältnisses aus der Verknüpfung von Privatautonomie und Vertrauenshaftung in der Lehre von Canaris
72
4. Der Tatbestand des Anspruchs in der Lehre von Canaris
73
5. Zusammenfassung: Vertrauen als Legitimation des Schuldverhältnisses und Tatbestandsmerkmal des Anspruches im Rahmen einer Haftung im rechtsgeschäftlichen Verkehr
75
VII. Vertrauenshaftung in der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofes
76
1. Die Vertrauenshaftung und ihre Funktion für das Schuldverhältnis der Rechtskreisöffnung in der Rechtsprechung des Reichsgerichts seit Inkrafttreten des BGB
77
2. Die Vertrauenshaftung und ihre Funktion für das Schuldverhältnis der Rechtskreisöffnung in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs
79
3. Zusammenfassung: Multifunktionale, aber uneinheitliche Bedeutung von Vertrauen in der Rechtsprechung
84
VIII. Resümee: Die Wirkungsmacht eines unscharfen Rechtsbegriffs oder die Ungeeignetheit von Vertrauen als Tatbestandsmerkmal und Legitimationsmoment des Rücksichtnahmeschuldverhältnisses
86
1. Vertrauen: Eine Begriffsbestimmung
87
2. Die Ungeeignetheit von Vertrauen als Tatbestandsmerkmal der Entstehung des Schuldverhältnisses
89
a) Die Ungeeignetheit von Vertrauen als psychologischem Faktum
90
aa) Die Allgegenwärtigkeit von Vertrauen in der Gesellschaft
91
bb) Die mangelnde Abgrenzungsfähigkeit des Vertrauensbegriffs im bürgerlichen Recht
93
cc) Die Diffusität des Vertrauensbegriffs
95
b) Die Ungeeignetheit von normativen oder objektivierten Vertrauensbegriffen
96
c) Der Ausweg der Verknüpfung mit objektiven Tatbestandselementen
96
3. Die Ungeeignetheit von Vertrauen zur Legitimation des Schuldverhältnisses
97
4. Zusammenfassung: Keine Bedeutung von Vertrauen als Tatbestandsmerkmal und Legitimationsargument
100
D. Die Anknüpfung an privatautonomes Handeln als eine Leitlinie für Entstehungstatbestand und Rechtfertigung des Rücksichtnahmeschuldverhältnisses
102
I. Haftung als notwendiges Korrelat des privatautonomen Rechts der Selbstgestaltung
103
1. Anknüpfung an privatautonomes Handeln im Sinne von rechtsgeschäftlichem Handeln
103
2. Resümee: Verkürzung der Bedeutung von Privatautonomie durch Reduktion des Selbstverantwortungsgedankens auf rechtsgeschäftliches Handeln
104
II. Haftung in Anknüpfung an einseitig privatautonomes Handeln
105
1. Anknüpfung an einseitige Leistungsversprechen
106
2. Anknüpfung an ein einseitiges Rechtsgeschäft
106
3. Resümee: Betonung der Verpflichtung der an andere Beteiligte herangetretenen Beteiligten aus privatautonomem Handeln
107
III. Selbstbindung als privatautonomes Handeln i.w.S. als Anknüpfungspunkt
108
1. Selbstbindung als Kontinuum zwischen Vertrag und Delikt
108
2. Resümee: Privatautonomes Handeln i.w.S. als Anknüpfungspunkt einer Haftung
110
IV. Die Anknüpfung an privatautonomes Handeln als eine Leitlinie in der Dogmatik des Rücksichtnahmeschuldverhältnisses
111
E. Nebenlinien der dogmatischen Entwicklung: Ausweitung und Beschränkung des Anwendungsbereichs des Rücksichtnahmeschuldverhältnisses
112
I. Die Fälle des Rücksichtnahmeschuldverhältnisses als genuines Deliktsrecht
112
1. Pflichten zur Rücksichtnahme als Verkehrspflichten
113
2. Resümee: Überbewertung der Verkehrspflichten im Rahmen der verfolgten Neukonzeption
115
a) Die verfolgte Neukonzeption des Deliktsrechts
115
b) Gefahren einer Übertonung der Bedeutung der Verkehrspflichten
116
c) Schutz von Integritätsinteressen auch im Rahmen des Schuldverhältnisses i.w.S.
118
d) Die Anerkennung des Rücksichtnahmeschuldverhältnisses und der Pflichten (auch) zum Schutz der absoluten Rechtsgüter
120
e) Zusammenfassung: Deliktische Ansätze im Widerspruch zur Dogmatik des Rücksichtnahmeschuldverhältnisses
121
II. Begründung des Rücksichtnahmeschuldverhältnisses durch die berufliche Stellung
122
1. Ein einheitlicher Berufshaftungstatbestand?
122
2. Berücksichtigung der beruflichen Stellung außerhalb eines einheitlichen Haftungstatbestandes
124
3. Resümee: Ungeeignetheit der Berufshaftungsansätze zur Bestimmung von Entstehungstatbestand und Legitimation des Rücksichtnahmeschuldverhältnisses
125
III. Berufshaftungsansätze und deliktische Qualifikation des Schuldverhältnisses als Nebenlinien der Entwicklung
126
F. Die Rechtskreisöffnung der Beteiligten als eine Leitlinie der dogmatischen Entwicklung des Rücksichtnahmeschuldverhältnisses
126
I. Der Begriff des Rechtskreises
127
II. Der Tatbestand der Sonderverbindung in den Lehren von der Rechtskreisöffnung
129
1. Die Rechtskreisöffnung im Tatbestand der Sonderverbindung nach Frost
129
a) Die willentliche Rechtskreisöffnung als Tatbestandsmerkmal einer Sonderverbindung
129
b) Die Zielsetzung als Tatbestandsmerkmal einer Sonderverbindung
132
c) Das Verhandlungsverhältnis als Sonderverbindung
133
2. Der Tatbestand der Sonderverbindung in den Lehren von Krebs und Picker
134
a) Der Tatbestand der Sonderverbindung in der Lehre von Krebs
134
b) Merkmale einer Sonderverbindung in der Lehre von Picker
135
III. Die Rechtfertigung der Sonderverbindung in den Lehren der Rechtskreisöffnung
136
1. Die Legitimation der Sonderverbindung nach dem funktionalen Legitimationsansatz in der Lehre von Krebs
136
2. Vertrauen als Legitimationsmoment in der Lehre von Frost
137
3. Umkehrung der Legitimationsfrage in der Lehre von Picker: Beschränkung der Haftung für die Verletzung des Gebotes des „neminem laedere“
138
IV. Die Rechtsfigur der Sonderverbindung
139
1. Die Bedeutung der Sonderverbindung in der Lehre von Krebs
139
2. Das Verständnis von Sonderverbindung und Schuldverhältnis im weiteren Sinne bei Frost
141
V. Resümee: Zurückführung der Diskussion auf die Rechtskreisöffnung der Beteiligten
142
1. Die Tatbestandskonzeption der Rechtskreisöffnungslehren
142
a) Betonung der erhöhten Einwirkungsmöglichkeiten durch die Rechtskreisöffnung der Beteiligten
142
b) Der Abbau von Schutzbarrieren bei der Eingehung einer Sonderverbindung
143
c) Die Zweck- oder Zielsetzung im Tatbestand der Sonderverbindung als notwendiges Merkmal
143
2. Legitimation durch funktionale Gesichtspunkte, Vertrauen und Haftungsbeschränkungsgesichtspunkte
143
3. Sonderverbindung und Schuldverhältnis i.w.S. in den Lehren von der Rechtskreisöffnung
145
4. Zusammenfassung: Neue Richtung für die dogmatische Entwicklung des Rücksichtnahmeschuldverhältnisses
147
G. Zusammenfassung: Konsens, Vertrauen, Anknüpfung an privatautonomes Verhalten und Rechtskreisöffnung als Leitlinien der dogmatischen Entwicklung
148
2. Teil: Das Schuldverhältnis der Rechtskreisöffnung im System des Bürgerlichen Rechts
153
A. Das Bürgerliche Recht als System von Ansprüchen bzw. Schuldverhältnissen
153
I. Das System der Ansprüche des BGB
154
1. Actio und res in den Institutionen des Gaius
154
2. Schuldverhältnis und Eigentum als Quelle von Ansprüchen und Pflichten
155
II. Das System des Schuldrechts
156
1. Das System des Schuldrechts als System der Schuldverhältnisse
156
2. Der Begriff des Schuldverhältnisses im BGB
156
a) Die Unterscheidung von Schuldverhältnis i.w.S. und Schuldverhältnis i.e.S. innerhalb des BGB
157
b) Die Fragwürdigkeit des Begriffs einer Sonderverbindung
159
III. Die Entstehung des Schuldverhältnisses der §§ 311 Abs. 2 und Abs. 3 BGB als entscheidende Frage
161
1. Die Funktion des Schuldverhältnisses nach §§ 311 Abs. 2 und Abs. 3 BGB für die Entstehung von Ansprüchen
161
2. Der Ausgangspunkt der Frage nach der Haftung: Bestand ein Schuldverhältnis zwischen den Beteiligten?
162
B. Analyse des Entstehungstatbestandes des Rücksichtnahmeschuldverhältnisses anhand der lebensweltlichen Situation
163
I. Ausgangspunkt: Die Fälle des Schuldverhältnisses nach §§ 311 Abs. 2 und Abs. 3 BGB
164
II. Annäherung der Beteiligten: Aufgabe der deliktischen Isolation im Sinne eines Nebeneinanders
167
III. Öffnung der Rechtskreise der Beteiligten
170
1. Öffnung im Sinne eines Verzichts auf den bestehenden Schutz der Rechtsgüter, Rechte und Interessen
170
a) Die Rechtskreisöffnung in den Ausgangsfällen
171
b) Die Qualität der Rechtskreisöffnung in den Ausgangsfällen
175
2. Anknüpfung an den Willen der Beteiligten
178
3. Die Zweiseitigkeit der Öffnung oder das Einverständnis mit der Rechtskreisöffnung
180
IV. Das besondere Risiko der Rechtskreisöffnung als nicht-geschäftliches Risiko
182
V. Zusammenfassung: Der Tatbestand des Rücksichtnahmeschuldverhältnisses in den klassischen Fallgruppen als Ergebnis der Untersuchung
184
1. Einwirkungsmöglichkeiten durch Rechtskreisöffnung
185
2. Die Einverständlichkeit der Rechtskreisöffnung
186
3. Gemeinschaft durch Rechtskreisöffnung
186
4. Loslösung von Vertrag, Rechtsgeschäft und Geschäft
187
5. Resümee: Die Gemeinschaft durch Rechtskreisöffnung als Entstehungstatbestand des Schuldverhältnisses i.w.S.
187
C. Der Tatbestand des Schuldverhältnisses der Rechtskreisöffnung auf der Basis desWortlauts der §§ 311 Abs. 2 und Abs. 3 BGB
188
I. Der inhaltliche Ablauf des Kodifikationsverfahrens
188
1. Der Kodifikationsvorschlag im Abschlussbericht der Kommission (1991)
189
2. Der Kodifikationsvorschlag im Diskussionsentwurf des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes (2000)
190
3. Der Kodifikationsvorschlag in der konsolidierten Fassung des Diskussionsentwurfes
192
4. Die endgültige Fassung der Vorschriften in der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses und die Erläuterung der Entwürfe
192
II. Der Entstehungstatbestand des Schuldverhältnisses der Rechtskreisöffnung in §§ 311 Abs. 2 und Abs. 3 BGB i.V.m. § 241 Abs. 2 BGB
194
1. Der Tatbestand des Schuldverhältnisses der Rechtskreisöffnung charakterisiert durch die Fallgruppen des § 311 Abs. 2 BGB
194
a) Das Verhältnis der Fallgruppen des § 311 Abs. 2 BGB: Diskussionsstand
195
b) Der Anwendungsbereich von § 311 Abs. 2 Nr. 1 BGB: Der aktuelle Diskussionsstand
195
c) Der Anwendungsbereich von § 311 Abs. 2 Nr. 2 BGB: Der aktuelle Diskussionsstand
197
aa) Vertragsanbahnung
197
bb) Gewähren oder Anvertrauen von Einwirkungsmöglichkeiten
198
d) Der Anwendungsbereich von § 311 Abs. 2 Nr. 3 BGB: Der aktuelle Diskussionsstand
199
e) Die Fallgruppen des § 311 Abs. 2 BGB als generalklauselartige Beschreibung des Schuldverhältnisses der Rechtskreisöffnung
201
aa) Die Rechtskreisöffnung in den Fallgruppen des § 311 Abs. 2 BGB
203
bb) Der geschäftliche Kontakt in den Fallgruppen des § 311 Abs. 2 BGB
204
2. Der Tatbestand des Schuldverhältnisses der Rechtskreisöffnung charakterisiert durch die Fallgruppe des § 311 Abs. 3 BGB
209
a) Der Anwendungsbereich von § 311 Abs. 3 BGB: Der aktuelle Diskussionsstand
209
b) Die klarstellende Funktion des § 311 Abs. 3 BGB
212
3. Zusammenfassung: Die Widerspiegelung des Tatbestandes des Schuldverhältnisses der Rechtskreisöffnung in der generalklauselartigen Umschreibung der §§ 311 Abs. 2 und Abs. 3 BGB
214
III. Die Schutzgüter des Rechtskreises unter Berücksichtigung von § 241 Abs. 2 BGB
218
IV. Resümee: Die Gemeinschaft durch Rechtskreisöffnung als Tatbestand des Schuldverhältnisses der Rechtskreisöffnung
221
D. Die Legitimation des Schuldverhältnisses der §§ 311 Abs. 2, Abs. 3 BGB
222
I. Die Willentlichkeit der Rechtskreisöffnung als Legitimationsmoment
223
II. Die Gemeinschaft durch Rechtskreisöffnung als Legitimationsmoment
227
III. Die Interessenlage der Beteiligten
229
IV. Die Vorgegebenheit der Gemeinschaft durch Rechtskreisöffnung
231
E. Resümee: Tatbestand und Legitimation des Schuldverhältnisses der Rechtskreisöffnung in §§ 311 Abs. 2 und Abs. 3 BGB
233
Das Schuldverhältnis der Rechtskreisöffnung: Ausblick
236
A. Die Lebenswelt als Welt der Schuldverhältnisse
236
B. Der zukünftige Anwendungsbereich des Schuldverhältnisses der Rechtskreisöffnung
237
C. Haftungspräzisierung statt Haftungsausweitung
238
D. Die Rechtskreisöffnung als Kern des Schuldverhältnisses und Grundlage für zukünftige Entwicklungen
239
Literaturverzeichnis
240
Stichwortverzeichnis
262
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