Schuldverhältnis und Rechtskreisöffnung. - Von der Lehre der culpa in contrahendo zum Rücksichtnahmeschuldverhältnis der §§ 311 Abs. 2 und Abs. 3 BGB.

von: Moritz Keller

Duncker & Humblot GmbH, 2010

ISBN: 9783428525171 , 265 Seiten

Format: PDF

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Preis: 79,90 EUR

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Schuldverhältnis und Rechtskreisöffnung. - Von der Lehre der culpa in contrahendo zum Rücksichtnahmeschuldverhältnis der §§ 311 Abs. 2 und Abs. 3 BGB.


 

Vorwort

8

Inhaltsverzeichnis

10

Einführung

20

A. Problemstellung

20

I. Das Schuldverhältnis ohne Tatbestand: Der Anwendungsbereich des Instituts der culpa in contrahendo bis zur Kodifikation

20

II. Das rechtsgeschäftsähnliche Schuldverhältnis der §§ 311 Abs. 2 und Abs. 3 BGB: Die Kodifikation ohne Tatbestand

23

B. Gang der Darstellung

24

1. Teil: Die Entwicklung von Entstehungstatbestand und Haftungslegitimation des Rücksichtnahmeschuldverhältnisses bis zur Kodifikation

27

A. Der Ausgangspunkt: Das (gemeine) römische Recht und die frühen Kodifikationen

27

I. Die Regelungen in den frühen Kodifikationen

28

II. Die Diskussion um die culpa in contrahendo auf der Grundlage (gemeinen) römischen Rechts

29

1. Jherings Theorie der culpa in contrahendo

29

2. Die Rezeption der Schrift Jherings und ihre Bedeutung für die heutige Kodifikation

30

III. Resümee: Die frühe Diskussion um die Schrift Jherings als Beginn einer Entwicklung

32

B. Der Konsensgedanke als eine Leitlinie des Rücksichtnahmeschuldverhältnisses in der dogmatischen Entwicklung

32

I. Das Rücksichtnahmeschuldverhältnis als vertragliches Schuldverhältnis in der Rechtsprechung

33

1. Der Konsensgedanke in der Deutung als Haftungs- bzw. Erhaltungsvertrag zwischen den Beteiligten

33

2. Der Konsensgedanke in der Deutung als Auskunftsvertrag zwischen den Beteiligten

35

3. Der Konsensgedanke in der Rechtsprechung zu den Gefälligkeitsverhältnissen

37

4. Resümee: Die Fehldeutung einer Übereinstimmung zwischen den Parteien als rechtsgeschäftliche Einigung

40

a) Ungerechtfertigte Bewertung des Verhaltens der Beteiligten als Willenserklärung

40

b) Keine rechtsgeschäftliche Einigung in den diskutierten Fallgruppen

42

c) Dogmatische Erwägungen gegen die Deutung als Vertragsschluss

44

d) Fehldeutung des Konsenses als rechtsgeschäftlicher Einigung

44

e) Gründe für die Fehldeutung als rechtsgeschäftliche Einigung

45

f) Konsens zwischen den Beteiligten als nicht-rechtsgeschäftlicher Konsens

45

II. Mittelbare Anknüpfung an den Konsens der Parteien in der Zielvertragslehre Leonhards

46

1. Leonhards Lehre des Verschuldens beim Vertragsschluss: Pflichten als Folge der Vorwirkung des späteren vertraglichen Konsenses

46

2. Resümee: Vorwirkung des Vertrages kann Pflichten nicht begründen

47

III. Das Schuldverhältnis der Rechtskreisöffnung als „faktisches Vertragsverhältnis“: Betonung eines Konsenses unterhalb der Ebene der Willenserklärungen

49

1. Begründung von Vertragsverhältnissen ohne Vertragsschluss im Rechtssinn

49

2. Resümee: Betonung der sozialen Beziehungen unterhalb des Vertrages

50

IV. Konsensgedanke als eine Leitlinie in der Entwicklung der Dogmatik des Rücksichtnahmeschuldverhältnisses

51

C. Der Vertrauensgedanke als Leitlinie in der dogmatischen Entwicklung des Rücksichtnahmeschuldverhältnisses

51

I. Die Grundlegung der Vertrauenshaftungslehren in Heinrich Stolls Denkschrift für die Akademie für Deutsches Recht

52

1. Die Entstehung des Schuldverhältnisses der §§ 311 Abs. 2 und Abs. 3 BGB nach Heinrich Stoll

52

2. Die Begründung der Pflichten zur Rücksichtnahme durch die Eröffnung von Einwirkungsmöglichkeiten auf den fremden Rechtskreis nach Heinrich Stoll

53

3. Zusammenfassung: Grundsteinlegung der modernen Vertrauenshaftungslehren durch die Verknüpfung von Vertrauen und culpa in contrahendo unter Betonung der Rechtskreisöffnung der Beteiligten

54

II. Die Begründung der subjektiv orientierten Strömung der Vertrauenshaftung durch die Lehren von Dölle und Ballerstedt

55

1. Vertrauen als Tatbestandsmerkmal des Schuldverhältnisses in der Lehre Dölles

55

2. Vertrauen als Tatbestandsmerkmal des Schuldverhältnisses in der Lehre von Ballerstedt: Die Geburt der Formel von Inanspruchnahme und Gewährung von Vertrauen

56

3. Zusammenfassung: Vertrauen als Tatbestandsmerkmal des Schuldverhältnisses in der subjektiven Strömung der Vertrauenshaftungslehren

58

III. Die Begrenzung der Bedeutung von Vertrauen in der objektiven Strömung der Vertrauenshaftungslehren

59

1. Loslösung des Tatbestands vom subjektiven Vertrauen der Beteiligten: Die allgemeine Redlichkeitserwartung im Tatbestand des Schuldverhältnisses

59

2. Besonderes Vertrauen als Tatbestandsmerkmal der Fälle der Sachwalterhaftung

60

3. Zusammenfassung: Vertrauen im Tatbestand des Schuldverhältnisses in den Grundfällen nicht erforderlich

61

IV. Die Lehre vom geschäftlichen Kontakt in den Vertrauenshaftungslehren

62

1. Die Aufnahme von Vertragsverhandlungen bzw. der Beginn des geschäftlichen Kontakts als Tatbestand des Schuldverhältnisses

62

2. Zusammenfassung: Begrenzung der Pflichten zur Rücksichtnahme auf geschäftliche Kontakte

63

V. Die Lehre vom sozialen Kontakt in den Vertrauenshaftungslehren

65

1. Betonung des Anvertrauens von Rechtsgütern im Rahmen eines sozialen Kontakts als Tatbestand des Schuldverhältnisses

65

2. Zusammenfassung: Pflichten zur Rücksichtnahme auch bei nicht-geschäftlichen Kontakten

66

VI. Weiterentwicklung und Ausweitung der Vertrauenshaftung durch die Lehre von Canaris

67

1. Die Fälle des Rücksichtnahmeschuldverhältnisses in Canaris’ Lehre von der Vertrauenshaftung

68

2. Der Tatbestand des einheitlichen Schutzpflichtverhältnisses in der Lehre von Canaris

69

a) Canaris’ Lehre vom einheitlichen Schutzpflichtverhältnis

69

b) Entstehung und Anwendungsbereich des Schutzpflichtverhältnisses in Canaris’ Lehre von der Vertrauenshaftung

70

aa) Inanspruchnahme und Gewährung von Vertrauen als Tatbestandsmerkmal?

70

bb) Teilnahme am rechtsgeschäftlichen Verkehr als Tatbestandsmerkmal

71

3. Die Legitimation des Schutzpflichtverhältnisses aus der Verknüpfung von Privatautonomie und Vertrauenshaftung in der Lehre von Canaris

72

4. Der Tatbestand des Anspruchs in der Lehre von Canaris

73

5. Zusammenfassung: Vertrauen als Legitimation des Schuldverhältnisses und Tatbestandsmerkmal des Anspruches im Rahmen einer Haftung im rechtsgeschäftlichen Verkehr

75

VII. Vertrauenshaftung in der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofes

76

1. Die Vertrauenshaftung und ihre Funktion für das Schuldverhältnis der Rechtskreisöffnung in der Rechtsprechung des Reichsgerichts seit Inkrafttreten des BGB

77

2. Die Vertrauenshaftung und ihre Funktion für das Schuldverhältnis der Rechtskreisöffnung in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs

79

3. Zusammenfassung: Multifunktionale, aber uneinheitliche Bedeutung von Vertrauen in der Rechtsprechung

84

VIII. Resümee: Die Wirkungsmacht eines unscharfen Rechtsbegriffs oder die Ungeeignetheit von Vertrauen als Tatbestandsmerkmal und Legitimationsmoment des Rücksichtnahmeschuldverhältnisses

86

1. Vertrauen: Eine Begriffsbestimmung

87

2. Die Ungeeignetheit von Vertrauen als Tatbestandsmerkmal der Entstehung des Schuldverhältnisses

89

a) Die Ungeeignetheit von Vertrauen als psychologischem Faktum

90

aa) Die Allgegenwärtigkeit von Vertrauen in der Gesellschaft

91

bb) Die mangelnde Abgrenzungsfähigkeit des Vertrauensbegriffs im bürgerlichen Recht

93

cc) Die Diffusität des Vertrauensbegriffs

95

b) Die Ungeeignetheit von normativen oder objektivierten Vertrauensbegriffen

96

c) Der Ausweg der Verknüpfung mit objektiven Tatbestandselementen

96

3. Die Ungeeignetheit von Vertrauen zur Legitimation des Schuldverhältnisses

97

4. Zusammenfassung: Keine Bedeutung von Vertrauen als Tatbestandsmerkmal und Legitimationsargument

100

D. Die Anknüpfung an privatautonomes Handeln als eine Leitlinie für Entstehungstatbestand und Rechtfertigung des Rücksichtnahmeschuldverhältnisses

102

I. Haftung als notwendiges Korrelat des privatautonomen Rechts der Selbstgestaltung

103

1. Anknüpfung an privatautonomes Handeln im Sinne von rechtsgeschäftlichem Handeln

103

2. Resümee: Verkürzung der Bedeutung von Privatautonomie durch Reduktion des Selbstverantwortungsgedankens auf rechtsgeschäftliches Handeln

104

II. Haftung in Anknüpfung an einseitig privatautonomes Handeln

105

1. Anknüpfung an einseitige Leistungsversprechen

106

2. Anknüpfung an ein einseitiges Rechtsgeschäft

106

3. Resümee: Betonung der Verpflichtung der an andere Beteiligte herangetretenen Beteiligten aus privatautonomem Handeln

107

III. Selbstbindung als privatautonomes Handeln i.w.S. als Anknüpfungspunkt

108

1. Selbstbindung als Kontinuum zwischen Vertrag und Delikt

108

2. Resümee: Privatautonomes Handeln i.w.S. als Anknüpfungspunkt einer Haftung

110

IV. Die Anknüpfung an privatautonomes Handeln als eine Leitlinie in der Dogmatik des Rücksichtnahmeschuldverhältnisses

111

E. Nebenlinien der dogmatischen Entwicklung: Ausweitung und Beschränkung des Anwendungsbereichs des Rücksichtnahmeschuldverhältnisses

112

I. Die Fälle des Rücksichtnahmeschuldverhältnisses als genuines Deliktsrecht

112

1. Pflichten zur Rücksichtnahme als Verkehrspflichten

113

2. Resümee: Überbewertung der Verkehrspflichten im Rahmen der verfolgten Neukonzeption

115

a) Die verfolgte Neukonzeption des Deliktsrechts

115

b) Gefahren einer Übertonung der Bedeutung der Verkehrspflichten

116

c) Schutz von Integritätsinteressen auch im Rahmen des Schuldverhältnisses i.w.S.

118

d) Die Anerkennung des Rücksichtnahmeschuldverhältnisses und der Pflichten (auch) zum Schutz der absoluten Rechtsgüter

120

e) Zusammenfassung: Deliktische Ansätze im Widerspruch zur Dogmatik des Rücksichtnahmeschuldverhältnisses

121

II. Begründung des Rücksichtnahmeschuldverhältnisses durch die berufliche Stellung

122

1. Ein einheitlicher Berufshaftungstatbestand?

122

2. Berücksichtigung der beruflichen Stellung außerhalb eines einheitlichen Haftungstatbestandes

124

3. Resümee: Ungeeignetheit der Berufshaftungsansätze zur Bestimmung von Entstehungstatbestand und Legitimation des Rücksichtnahmeschuldverhältnisses

125

III. Berufshaftungsansätze und deliktische Qualifikation des Schuldverhältnisses als Nebenlinien der Entwicklung

126

F. Die Rechtskreisöffnung der Beteiligten als eine Leitlinie der dogmatischen Entwicklung des Rücksichtnahmeschuldverhältnisses

126

I. Der Begriff des Rechtskreises

127

II. Der Tatbestand der Sonderverbindung in den Lehren von der Rechtskreisöffnung

129

1. Die Rechtskreisöffnung im Tatbestand der Sonderverbindung nach Frost

129

a) Die willentliche Rechtskreisöffnung als Tatbestandsmerkmal einer Sonderverbindung

129

b) Die Zielsetzung als Tatbestandsmerkmal einer Sonderverbindung

132

c) Das Verhandlungsverhältnis als Sonderverbindung

133

2. Der Tatbestand der Sonderverbindung in den Lehren von Krebs und Picker

134

a) Der Tatbestand der Sonderverbindung in der Lehre von Krebs

134

b) Merkmale einer Sonderverbindung in der Lehre von Picker

135

III. Die Rechtfertigung der Sonderverbindung in den Lehren der Rechtskreisöffnung

136

1. Die Legitimation der Sonderverbindung nach dem funktionalen Legitimationsansatz in der Lehre von Krebs

136

2. Vertrauen als Legitimationsmoment in der Lehre von Frost

137

3. Umkehrung der Legitimationsfrage in der Lehre von Picker: Beschränkung der Haftung für die Verletzung des Gebotes des „neminem laedere“

138

IV. Die Rechtsfigur der Sonderverbindung

139

1. Die Bedeutung der Sonderverbindung in der Lehre von Krebs

139

2. Das Verständnis von Sonderverbindung und Schuldverhältnis im weiteren Sinne bei Frost

141

V. Resümee: Zurückführung der Diskussion auf die Rechtskreisöffnung der Beteiligten

142

1. Die Tatbestandskonzeption der Rechtskreisöffnungslehren

142

a) Betonung der erhöhten Einwirkungsmöglichkeiten durch die Rechtskreisöffnung der Beteiligten

142

b) Der Abbau von Schutzbarrieren bei der Eingehung einer Sonderverbindung

143

c) Die Zweck- oder Zielsetzung im Tatbestand der Sonderverbindung als notwendiges Merkmal

143

2. Legitimation durch funktionale Gesichtspunkte, Vertrauen und Haftungsbeschränkungsgesichtspunkte

143

3. Sonderverbindung und Schuldverhältnis i.w.S. in den Lehren von der Rechtskreisöffnung

145

4. Zusammenfassung: Neue Richtung für die dogmatische Entwicklung des Rücksichtnahmeschuldverhältnisses

147

G. Zusammenfassung: Konsens, Vertrauen, Anknüpfung an privatautonomes Verhalten und Rechtskreisöffnung als Leitlinien der dogmatischen Entwicklung

148

2. Teil: Das Schuldverhältnis der Rechtskreisöffnung im System des Bürgerlichen Rechts

153

A. Das Bürgerliche Recht als System von Ansprüchen bzw. Schuldverhältnissen

153

I. Das System der Ansprüche des BGB

154

1. Actio und res in den Institutionen des Gaius

154

2. Schuldverhältnis und Eigentum als Quelle von Ansprüchen und Pflichten

155

II. Das System des Schuldrechts

156

1. Das System des Schuldrechts als System der Schuldverhältnisse

156

2. Der Begriff des Schuldverhältnisses im BGB

156

a) Die Unterscheidung von Schuldverhältnis i.w.S. und Schuldverhältnis i.e.S. innerhalb des BGB

157

b) Die Fragwürdigkeit des Begriffs einer Sonderverbindung

159

III. Die Entstehung des Schuldverhältnisses der §§ 311 Abs. 2 und Abs. 3 BGB als entscheidende Frage

161

1. Die Funktion des Schuldverhältnisses nach §§ 311 Abs. 2 und Abs. 3 BGB für die Entstehung von Ansprüchen

161

2. Der Ausgangspunkt der Frage nach der Haftung: Bestand ein Schuldverhältnis zwischen den Beteiligten?

162

B. Analyse des Entstehungstatbestandes des Rücksichtnahmeschuldverhältnisses anhand der lebensweltlichen Situation

163

I. Ausgangspunkt: Die Fälle des Schuldverhältnisses nach §§ 311 Abs. 2 und Abs. 3 BGB

164

II. Annäherung der Beteiligten: Aufgabe der deliktischen Isolation im Sinne eines Nebeneinanders

167

III. Öffnung der Rechtskreise der Beteiligten

170

1. Öffnung im Sinne eines Verzichts auf den bestehenden Schutz der Rechtsgüter, Rechte und Interessen

170

a) Die Rechtskreisöffnung in den Ausgangsfällen

171

b) Die Qualität der Rechtskreisöffnung in den Ausgangsfällen

175

2. Anknüpfung an den Willen der Beteiligten

178

3. Die Zweiseitigkeit der Öffnung oder das Einverständnis mit der Rechtskreisöffnung

180

IV. Das besondere Risiko der Rechtskreisöffnung als nicht-geschäftliches Risiko

182

V. Zusammenfassung: Der Tatbestand des Rücksichtnahmeschuldverhältnisses in den klassischen Fallgruppen als Ergebnis der Untersuchung

184

1. Einwirkungsmöglichkeiten durch Rechtskreisöffnung

185

2. Die Einverständlichkeit der Rechtskreisöffnung

186

3. Gemeinschaft durch Rechtskreisöffnung

186

4. Loslösung von Vertrag, Rechtsgeschäft und Geschäft

187

5. Resümee: Die Gemeinschaft durch Rechtskreisöffnung als Entstehungstatbestand des Schuldverhältnisses i.w.S.

187

C. Der Tatbestand des Schuldverhältnisses der Rechtskreisöffnung auf der Basis desWortlauts der §§ 311 Abs. 2 und Abs. 3 BGB

188

I. Der inhaltliche Ablauf des Kodifikationsverfahrens

188

1. Der Kodifikationsvorschlag im Abschlussbericht der Kommission (1991)

189

2. Der Kodifikationsvorschlag im Diskussionsentwurf des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes (2000)

190

3. Der Kodifikationsvorschlag in der konsolidierten Fassung des Diskussionsentwurfes

192

4. Die endgültige Fassung der Vorschriften in der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses und die Erläuterung der Entwürfe

192

II. Der Entstehungstatbestand des Schuldverhältnisses der Rechtskreisöffnung in §§ 311 Abs. 2 und Abs. 3 BGB i.V.m. § 241 Abs. 2 BGB

194

1. Der Tatbestand des Schuldverhältnisses der Rechtskreisöffnung charakterisiert durch die Fallgruppen des § 311 Abs. 2 BGB

194

a) Das Verhältnis der Fallgruppen des § 311 Abs. 2 BGB: Diskussionsstand

195

b) Der Anwendungsbereich von § 311 Abs. 2 Nr. 1 BGB: Der aktuelle Diskussionsstand

195

c) Der Anwendungsbereich von § 311 Abs. 2 Nr. 2 BGB: Der aktuelle Diskussionsstand

197

aa) Vertragsanbahnung

197

bb) Gewähren oder Anvertrauen von Einwirkungsmöglichkeiten

198

d) Der Anwendungsbereich von § 311 Abs. 2 Nr. 3 BGB: Der aktuelle Diskussionsstand

199

e) Die Fallgruppen des § 311 Abs. 2 BGB als generalklauselartige Beschreibung des Schuldverhältnisses der Rechtskreisöffnung

201

aa) Die Rechtskreisöffnung in den Fallgruppen des § 311 Abs. 2 BGB

203

bb) Der geschäftliche Kontakt in den Fallgruppen des § 311 Abs. 2 BGB

204

2. Der Tatbestand des Schuldverhältnisses der Rechtskreisöffnung charakterisiert durch die Fallgruppe des § 311 Abs. 3 BGB

209

a) Der Anwendungsbereich von § 311 Abs. 3 BGB: Der aktuelle Diskussionsstand

209

b) Die klarstellende Funktion des § 311 Abs. 3 BGB

212

3. Zusammenfassung: Die Widerspiegelung des Tatbestandes des Schuldverhältnisses der Rechtskreisöffnung in der generalklauselartigen Umschreibung der §§ 311 Abs. 2 und Abs. 3 BGB

214

III. Die Schutzgüter des Rechtskreises unter Berücksichtigung von § 241 Abs. 2 BGB

218

IV. Resümee: Die Gemeinschaft durch Rechtskreisöffnung als Tatbestand des Schuldverhältnisses der Rechtskreisöffnung

221

D. Die Legitimation des Schuldverhältnisses der §§ 311 Abs. 2, Abs. 3 BGB

222

I. Die Willentlichkeit der Rechtskreisöffnung als Legitimationsmoment

223

II. Die Gemeinschaft durch Rechtskreisöffnung als Legitimationsmoment

227

III. Die Interessenlage der Beteiligten

229

IV. Die Vorgegebenheit der Gemeinschaft durch Rechtskreisöffnung

231

E. Resümee: Tatbestand und Legitimation des Schuldverhältnisses der Rechtskreisöffnung in §§ 311 Abs. 2 und Abs. 3 BGB

233

Das Schuldverhältnis der Rechtskreisöffnung: Ausblick

236

A. Die Lebenswelt als Welt der Schuldverhältnisse

236

B. Der zukünftige Anwendungsbereich des Schuldverhältnisses der Rechtskreisöffnung

237

C. Haftungspräzisierung statt Haftungsausweitung

238

D. Die Rechtskreisöffnung als Kern des Schuldverhältnisses und Grundlage für zukünftige Entwicklungen

239

Literaturverzeichnis

240

Stichwortverzeichnis

262