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Die sog. »englische Klausel« in Bezugsbindungsverträgen und ihre Behandlung im europäischen und deutschen Kartellrecht.
Vorwort
8
Inhaltsübersicht
10
Inhaltsverzeichnis
12
Abkürzungsverzeichnis
26
Einleitung
28
A. Einführung in die Problemstellung
28
I. Problemstellung
28
II. Die bisherige deutsche und europäische Praxis
29
B. Gegenstand und Ziel der Arbeit
31
C. Gang der Darstellung
33
Teil 1: Zum Begriff der Alleinbezugsbindung und der englischen Klausel
35
A. Zum Begriff der Alleinbezugsbindung und ihre Vorteile
35
I. Charakteristik der Alleinbezugsbindung
35
1. Ausschließlichkeitsbindung
35
2. Wettbewerbsverbot
36
II. Abgrenzungsfragen
36
1. Die Abgrenzung zur Alleinbelieferungspflicht
36
2. Die Abgrenzung zur Alleinvertriebsvereinbarung
37
a) Absolute Ausschließlichkeit der Alleinbezugsvereinbarung
37
b) Kein Schutz vor intra-brand-Wettbewerb für den Alleinbezugsabnehmer
37
c) Keine räumliche Beschränkung für den Alleinbezugsabnehmer in Bezug auf den Weiterverkauf
38
III. Erscheinungsformen der Bezugsbindung
38
1. Die Teilbedarfsdeckungspflicht
38
2. Mindestabnahmeverpflichtung
39
3. Langfristige Bezugsbindung
40
4. Verwendungsbeschränkung
40
IV. Betriebswirtschaftliche und wettbewerbspolitische Vorteile einer Alleinbezugsbindung
41
1. Rationalisierungsvorteil: Verringerung der Transaktionskosten; Skalenvorteile
42
2. Sicherung der Absatzkanäle
42
3. Zukünftige Absatzplanung und logistische Einsparung
42
4. Eindringen in neue Märkte
43
5. Verstärkung der Investitionen des Lieferanten
43
6. Lösung der Trittbrettfahrerprobleme
44
V. Zusammenfassung
44
B. Der Begriff der englischen Klausel und ihre Merkmale
45
I. Der Begriff der englischen Klausel und ihre Bezeichnungen
45
1. Zum Begriff der englischen Klausel
45
2. Zur Bezeichnung „englische Klausel“
46
a) Der Ursprung der Bezeichnung „englische Klausel“ im Gemeinschaftsrecht
46
aa) Der Fall Vitamine (1976) der Kommission
46
bb) Andere Bezeichnung in der gemeinschaftsrechtlichen Rechtspraxis – „Wettbewerbsklausel“ und „Vorzugsklausel“
47
b) Die Bezeichnung in der deutschen Gerichtspraxis
47
c) Die Bezeichnung in den Wirtschaftswissenschaften – „meet-or-release clause“
48
d) Die Bezeichnung im juristischen Schrifttum in den USA und Kanada
50
II. Die Merkmale und Rechtsfolgen einer englischen Klausel
52
1. Merkmale einer englischen Klausel
52
a) Vorhandensein einer Bezugsbindung
52
b) Dauerschuldverhältnis
53
c) Anspruch des Abnehmers auf Vertragsanpassung
54
d) Offenlegungspflicht des Abnehmers
55
e) Eintrittsrecht des Lieferanten
55
2. Rechtsfolge der englischen Klausel
56
a) Beim Eintritt des Lieferanten: Vertragsanpassung und Aufrechterhaltung der Bezugsbindung; Pflicht des Abnehmers zum Vorzugsbezug
56
b) Beim Nichteintritt des Lieferanten: Erlöschen der Abnahmepflichten
56
aa) Kündigungsrecht des Abnehmers
56
bb) Die „extended release clause“
57
III. Die Erscheinungsformen der englischen Klausel
58
1. Unterscheidung nach der Identifizierbarkeit der einzelnen Konkurrenzangebote
58
a) Die identifizierende englische Klausel
58
b) Die nicht-identifizierende englische Klausel
59
2. Unterscheidung nach der Art des zu berücksichtigenden Fremdbezuges
60
a) Forderung eines qualifizierten Wettbewerbers
61
aa) Ernsthafter und bedeutender Wettbewerber
61
bb) Ausschluss eines Händlers oder Vermittlers
61
b) Forderung eines dauerhaften oder inländischen Konkurrenzangebotes
61
c) Qualitative oder quantitative Einschränkung der Konkurrenzangebote
62
IV. Begriffsabgrenzung zu ähnlichen Vereinbarungen
62
1. Öffnungsklausel (access clause); Ausstiegsklausel (escape Klausel)
63
a) Der Begriff
63
b) Marktorientierte Öffnungsklausel und ihr Vergleich zur englischen Klausel
63
2. Eintritt in die Konkurrenzangebote ohne Vertragsbeendigungsmöglichkeit
64
a) Eintrittspflicht des Lieferanten: price-matching guarantee
64
b) Eintrittsrecht des Lieferanten: Eintrittsklausel
65
c) Vergleich zur englischen Klausel
65
3. Vorrecht bei dem Vertragsabschluss oder bei der Vertragsverlängerung
65
a) Der Begriff
65
b) Die Abgrenzung von der englischen Klausel
66
4. Die „meet-the-competition clause“ beim Nachfragewettbewerb: right of first refusal
66
5. Meistbegünstigungsklausel
66
a) Der Begriff
66
b) Die Abgrenzung zur englischen Klausel
67
V. Zusammenfassung
68
Teil 2: Die Vorteile der englischen Klausel und ihre wettbewerbsrechtlichen Bedenken
69
A. Die Vorteile der englischen Klausel aus der Sicht der Vertragsparteien
69
I. Die Vorteile der englischen Klausel aus der Sicht des Abnehmers
69
1. Auflockerung einer Bezugsbindung
69
a) Auflockerungswirkung beim Nichteintritt des Lieferanten
69
b) Minderung der durch die Bezugsbindungsdauer entstehenden Nachteile
70
2. Gewährleistung der marktgerechten Vertragspreise oder -konditionen für den Abnehmer
71
a) Interessenlage beim Abnehmer
71
b) Preisgewährleistung durch die englische Klausel
71
c) Risikoabwälzung bei der Preissenkung
72
d) Anreiz zum früheren Eintritt in die langfristige Bezugsbeziehung
72
3. Beschleunigung der Preissenkung
73
4. Vermeidung der Kosten für den Wechsel der Bezugsquelle
74
II. Die Vorteile der englischen Klauseln aus der Sicht des Lieferanten
74
1. Aufrechterhaltung der bestehenden Liefer- und Bezugsbeziehung
74
a) Vermeidung der Herausdrängung aus der bestehenden Vertragsbeziehung
74
b) Strategische Behinderung der bestimmten Kundenabwerbung
75
c) Vermeidung einer marktweiten Vertragsanpassung
76
2. Minderung des Anreizes zum opportunistischen Verhalten und Vermeidung eines Vertragsbruchs des Abnehmers
76
3. Erleichterung der Festlegung der eigenen Absatzstrategie
77
4. Vermehrung des Umsatzes und Steigerung des Gewinns
77
III. Zusammenfassung
78
B. Die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der englischen Klausel
78
I. Wettbewerbsrechtlicher Zusammenhang zwischen der englischen Klausel und dem Bezugsbindungsvertrag
78
1. Funktioneller Zusammenhang mit dem Bezugsbindungsvertrag
78
2. Gesamtbetrachtung der Bezugsvereinbarung
79
3. Die Lehre der akzessorischen Wettbewerbsbeschränkungen
80
II. Die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der englischen Klauseln
80
1. Aufrechterhaltung einer bestehenden Bezugsbindung durch die Ausübung eines Eintrittsrechts
80
a) Zur Essenz des Eintrittsrechts in der einmaligen Geschäftsbeziehung
80
b) Eintrittsrecht zur Aufrechterhaltung einer Bezugsbindung
81
c) Kundenaufteilung zwischen Lieferanten
82
d) Abschreckungswirkung durch die Ausübung des Eintrittsrechts und den marktweiten Eintritt
82
e) Freie Entscheidung des Lieferanten über die Zulassung des Wettbewerbs
83
2. Ungleichbehandlung des Abnehmers ohne Besitz von Marktinformationen
83
3. Künstliche Erhöhung der Markttransparenz durch die Offenlegungspflicht des Abnehmers
85
a) Offenlegungspflicht des Abnehmers
85
b) Erhöhung der Markttransparenz
85
c) Motivverstärkung eines parallelen Preisverhaltens und Erleichterung der Kollusion zwischen den Lieferanten
86
aa) Parallele Preisverhalten zwischen Lieferanten in der geschwächten Marktstruktur
86
bb) Motivverstärkung eines parallelen Preisverhaltens durch die englische Klausel
87
cc) Stabilisierung der Kartellvereinbarung und Erleichterung der Kollusion zwischen den Lieferanten
87
4. Entstehung eines überhöhten Preisniveaus
88
a) Überhöhter Vertragspreis beim Vertragsabschluss und nach der Vertragsanpassung
88
b) Annahme der englischen Klausel durch den Abnehmer
90
5. Minderung der Investition des Lieferanten
90
III. Zusammenfassung
91
Teil 3: Die wettbewerbsrechtlichen Regelungen der englischen Klausel im Gemeinschaftsrecht und ihre Praxis
92
A. Die wettbewerbsrechtlichen Regelungen der englischen Klausel im Gemeinschaftsrecht
92
I. Die englische Klausel in den nicht mehr geltenden GVOen
92
1. Die GVO Nr. 1984/83 für Alleinbezugsvereinbarungen und ihre Bekanntmachung
92
a) Allgemeine Vorschriften der GVO Nr. 1984/83
92
b) Besondere Vorschriften für Bierlieferungsverträge
94
2. GVOen Nr. 2779/72, 3604/82 und Nr. 417/85 für Spezialisierungsvereinbarungen
94
3. GVO Nr. 418/85 für Vereinbarungen über Forschung und Entwicklung
96
II. Die englische Klausel in den geltenden GVOen
97
1. GVO Nr. 2790/1999 für vertikale Beschränkungen und ihre Leitlinien
97
a) Verzicht auf die englische Klausel als Freistellungserfordernis
97
b) Kein Ausschluss der Freistellungsmöglichkeit einer englischen Klausel
97
c) Die Grundsätze in den Leitlinien für vertikale Beschränkungen der Kommission
98
2. GVO Nr. 2658/2000 für Spezialisierungsvereinbarungen
99
III. Zusammenfassung
99
1. Zur Vereinbarung einer englischen Klausel als Gruppenfreistellungserfordernis
99
2. Zur Freistellungsmöglichkeit der englischen Klausel nach der GVO
100
B. Die Fälle in Bezug auf die englische Klausel in der europäischen Praxis
100
I. Der Fall Hoffmann-La Roche
100
1. Sachverhalt
101
a) Ausschließliche Bezugspflicht und Treuerabatt
101
b) Die englische Klausel
101
2. Entscheidung
101
a) Beschränkte Anwendungsmöglichkeit der englischen Klausel
102
b) Begrenzte Lockerung der Ausschließlichkeit
102
c) Erlangen der Einsicht in das Vorgehen der Wettbewerber
102
II. Der Fall BP-Kemi/DDSF
103
1. Sachverhalt
103
a) Quoten- und Alleinbezugsvereinbarung zwischen Wettbewerbern
103
b) Die englische Klausel
103
2. Entscheidung
104
a) Die Argumentation der Kommission
104
b) Unwesentliche Auflockerungswirkung
104
c) Erlangen von Einzelheiten über Konkurrenzangebote
105
d) Zweifel am Beitrag zum wettbewerblichen Preisniveau
105
e) Geschwächte Marktstruktur
105
III. Der Fall Natriumkarbonat/Solvay
106
1. Sachverhalt
106
a) Ausschließlichkeitsbindung
106
b) Die englische Klausel ohne die Identifizierbarkeit der Identität des Wettbewerbers
107
c) Kündigungsrecht des Lieferanten
107
2. Entscheidung
107
a) Wettbewerbsbeschränkender Charakter der englischen Klausel
108
b) Zum Kündigungsrecht des Lieferanten
108
IV. Der Fall Industriegase
108
1. Sachverhalt
108
2. Entscheidung
108
a) Zur Bezugspflicht
109
b) Zur Zulässigkeit einer englischen Klausel
109
V. Der Fall Tetra Pak II
109
1. Sachverhalt
109
2. Entscheidung
110
VI. Zusammenfassung
110
1. Zum Bezugszweck
110
2. Zu vorhandenen Marktstrukturen und entsprechenden wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarungen
111
3. Zur Ausgestaltung der englischen Klausel
111
4. Die Wende in der Praxis
112
Teil 4: Wettbewerbsrechtliche Beurteilung der englischen Klausel nach dem Kartellverbot i. S. d. Art. 81 Abs. 1 EGV
113
A. Der wettbewerbsbeschränkende Charakter der Bezugsbindung
113
I. Die Regelung in Bezug auf die vertikalen Vereinbarungen im Gemeinschaftsrecht
113
1. Das Kartellverbot i. S. d. Art. 81 Abs. 1 EGV
113
2. Einbeziehung der vertikalen Vereinbarungen in das Kartellverbot
114
II. Die Bezugsbindung unter Art. 81 Abs. 1 EGV
114
1. Wettbewerbsbeschränkende Auswirkungen auf den dritten Lieferanten
114
2. Vertragsimmanente Bezugseinschränkung
115
III. Zusammenfassung
115
B. Der wettbewerbsbeschränkende Charakter der englischen Klausel
116
I. Zur Bewertung des Eintrittsrechts des Lieferanten
116
1. Vertragsanpassung während der Laufzeit des Vertrags
116
2. Der wettbewerbsbeschränkende Charakter
116
II. Zur Bewertung der Auflockerungswirkung durch die englische Klausel
117
1. Die Fremdbezugsmöglichkeit beim Nichteintritt des Lieferanten
117
2. Art der Zulassung eines Fremdbezugs
117
a) Typischer Fall: parallele Bezugsbeziehungen mit dem dritten Lieferanten
117
b) Extremfall: Verzicht auf die bestehende Lieferbeziehung als Voraussetzung des Fremdbezugs
118
3. Beurteilung des wettbewerbsbeschränkenden Charakters der Bezugsbindung in Berücksichtigung auf die Auflockerungswirkung der englischen Klausel
119
a) Ansicht in der Literatur
119
b) Begrenzter und bedingter Auflockerungseffekt durch die englische Klausel
119
4. Zwischenergebnis
120
III. Zur Bewertung der Offenlegungspflicht des Abnehmers
120
1. Erscheinungsform der Offenlegungspflicht
120
2. Offenlegungspflicht als Hilfsmittel der Eintrittsklausel
121
3. Beschränkung des Geheimwettbewerbs durch die Auferlegung einer Offenlegungspflicht
121
a) Geheimwettbewerb als geschützter Wettbewerb
121
b) Auferlegung einer Offenlegungspflicht als Wettbewerbsbeschränkung
122
c) Abgrenzung von der Erwähnung der Konkurrenzangebote durch den Abnehmer
123
d) Die englische Klausel im Vergleich zum Marktinformationsverfahren
123
aa) Der Begriff des Marktinformationsverfahrens
123
bb) Die englische Klausel im Vergleich zum Marktinformationsverfahren
124
4. Die Beurteilung der nicht-identifizierenden englischen Klausel
125
a) Meinungsstand in der Literatur
125
b) Bewertung
125
c) Interpretation der Fälle Hoffmann-La Roche und Industriegase
126
IV. Zusammenfassung
127
C. Spürbarkeit und Zwischenstaatlichkeitsklausel
127
I. Spürbarkeit
127
1. Der Begriff
127
2. Bagatellbekanntmachung der Kommission
128
3. Die Verwendung einer englische Klausel und die Spürbarkeit der Wettbewerbsbeschränkung
128
II. Bündeltheorie
129
1. Der Begriff
129
2. Der Delimitis-Test
129
3. Bündeltheorie in der Bagatellbekanntmachung
130
4. Kumulative Wirkung und die englische Klausel
131
a) Bündel der Bezugsbindungen auf dem Markt
131
b) Bündelung von englischen Klauseln auf dem Markt
131
III. Zwischenstaatlichkeitsklausel
132
D. Tatbestandsrestriktion des Art. 81 Abs. 1 EGV
132
I. Funktionsnotwendigkeit als Tatbestandsrestriktion des Art. 81 Abs. 1 EGV
132
1. Der Begriff der funktionsnotwendigen Nebenabreden („ancillary restraints“)
132
a) Der Begriff
132
b) Objektive Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit
133
c) Entsprechende Regelungen in Bezug auf die Nebenabreden
134
2. Die Bezugsbindung und die englische Klausel unter dem Funktionsnotwendigkeitserfordernis
134
II. Die weiteren Einschränkungen für den Art. 81 Abs. 1 EGV
135
1. Problemstellung
135
2. Der Begriff „rule of reason“
135
3. Entsprechende Praxis der Gemeinschaftsorgane
136
a) Keine wettbewerbliche Bilanz als Einschränkung des Art. 81 Abs. 1 EGV
136
b) Die Erforderlichkeit für eine Markterschließung als Einschränkung des Art. 81 Abs. 1 EGV
136
c) Die Verfolgung eines Allgemeininteresses als Einschränkung des Art. 81 Abs. 1 EGV
137
4. Die Prüfung der Nichtanwendbarkeit des Kartellverbots auf die Bezugsbindung und die englische Klausel aufgrund der weiteren Einschränkungen des Art. 81 Abs. 1 EGV
138
a) Die Prüfung nach der wettbewerblichen Bilanz
138
b) Die Prüfung nach dem Markterschließungsgedanken
138
c) Die Prüfung des Allgemeininteresses
139
E. Zusammenfassung
139
Teil 5: Die Freistellung der englischen Klausel gemäß der GVO 2790/1999 und der Ausnahmeregelung i. S. d. Art. 81 Abs. 3 EGV
141
A. Der Systemwechsel des Art. 81 Abs. 3 EGV und sein Einfluss auf die Freistellung der Bezugsbindung
141
I. Der Systemwechsel des Art. 81 Abs. 3 EGV in eine Legalausnahme
141
1. Freistellung gemäß VO Nr. 17/62 vor dem Systemwechsel
141
2. Wechsel zum Legalausnahmesystem gemäß VO Nr. 1/2003
142
a) Abschaffung des Anmelde- und Genehmigungssystems
142
b) Rechtspolitische Einwände
142
II. Gruppenfreistellung im Verhältnis zur Legalausnahme
143
1. Gruppenfreistellung vor dem Systemwechsel
143
a) Konstitutive Wirkung
143
b) Annäherung an die Legalausnahme
144
2. Gruppenfreistellung nach dem Systemwechsel
144
a) Beibehaltung der Gruppenfreistellung
144
b) Deklaratorische Wirkung der Gruppenfreistellungsverordnung und ihre Vermutungswirkung
145
III. Die Freistellung der Bezugsbindung vor dem Systemwechsel
146
1. Befreiung von der Anmeldepflicht nach der Änderung der VO Nr. 17/62 durch die Verordnung Nr. 1216/1999
146
2. Erweiterter Anwendungsbereich der GVO Nr. 2790/1999
147
IV. Der Einfluss des Systemwechsels auf die Freistellung der Bezugsbindung
148
1. Aus der Sicht der Gruppenfreistellung
148
a) Legalausnahme als bereits bestehendes System vor dem Systemwechsel
148
b) Prüfung anhand der Kriterien des Art. 81 Abs. 3 EGV
148
2. Aus der Sicht der Nichtanmeldebedürftigkeit
148
V. Zusammenfassung
148
B. Die Freistellung der englischen Klausel nach der GVO Nr. 2790/1999
149
I. Die Voraussetzungen der Freistellung nach der GVO Nr. 2790/1999
149
1. Anwendungsbereich der GVO Nr. 2790/1999
149
2. Ausklammern der Kernbeschränkungen und die 30%-Marktanteilsschwelle
150
II. Die Freistellungsmöglichkeit der englischen Klausel nach der GVO Nr. 2790/1999
151
1. Die englische Klausel und die Kernbeschränkung
151
a) Bezwecken einer Kernbeschränkung
151
b) Zu den Gegenständen der englischen Klausel
151
c) Zur Auswirkung der englischen Klausel
152
d) Zwischenergebnis
152
2. Die englische Klausel und die 30%-Marktanteilsschwelle
152
3. Entzug der Gruppenfreistellungsvorteile und Nichtanwendbarkeitserklärung
153
III. Zusammenfassung
153
C. Die Freistellung des Bezugsbindungsvertrages und der verbundenen englischen Klausel gemäß der Legalausnahme i.S.d. Art. 81 Abs. 3 EGV
154
I. Die Notwendigkeit der weiteren Prüfung anhand von Art. 81 Abs. 3 EGV
154
1. Die Notwendigkeit der Prüfung vor dem Systemwechsel
154
2. Anwendung des Art. 81 Abs. 3 EGV nach dem Systemwechsel
154
3. Voraussetzungen der Ausnahmeregelung i. S. d. Art. 81 Abs. 3 EGV
155
II. Erste Voraussetzung: Herbeiführung der Effizienzgewinne
155
1. Der Begriff „Effizienzgewinne“
155
2. Rationalisierungsgrundlage der englischen Klausel
156
a) Kein Rationalisierungseffekt durch die englische Klausel
156
b) Rationalisierungseffekt der Alleinbezugsvereinbarung als Rationalisierungsgrundlage der englischen Klausel
157
aa) Effizienzgewinne durch die Bezugsbindungsvereinbarung
157
bb) Notwendigkeit einer englischen Klausel zum Vertragsabschluss einer Alleinbezugsvereinbarung
158
cc) Das Verhältnis zwischen der englischen Klausel und dem Rationalisierungseffekt der Alleinbezugsvereinbarung
158
c) Ausgleich der Nachteile der englischen Klausel durch die Vorteile der Alleinbezugsvereinbarung
159
3. Zwischenergebnis
160
III. Zweite Voraussetzung: Angemessene Gewinnbeteiligung der Verbraucher
161
1. Der Begriff des Verbrauchers und des Gewinns
161
a) Der Begriff „Verbraucher“
161
b) Die Begriffe „Gewinn“ und „Angemessenheit“
161
2. Beteiligung der Verbraucher an dem durch die englische Klauselentstehen den Gewinn
162
a) Die durch die englische Klausel entstehenden Gewinne
162
b) Gewinnbeteiligung der Verbraucher
163
3. Zwischenergebnis
163
IV. Dritte Voraussetzung: Unerlässlichkeit der Wettbewerbsbeschränkung
164
1. Der Begriff „Unerlässlichkeit“
164
a) Keine zumutbare Alternative
164
b) Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
164
2. Unerlässlichkeit der englischen Klausel
165
a) Die durch die Vereinbarung der englischen Klausel entstehenden Vorteile
165
b) Zur Unerlässlichkeit der englischen Klausel
165
aa) Die Verwendung einer Preisgleitklausel, einer Eintrittspflicht des Lieferanten oder einer kürzeren Vertragsdauer als Alternative
165
bb) Unerlässlichkeit der englischen Klausel für die Effizienzgewinne
166
3. Zwischenergebnis
168
V. Vierte Voraussetzung: Keine wesentliche Wettbewerbsausschaltung
168
1. Zielsetzung des Art. 81 Abs. 3 lit. b EGV
168
2. Die Kriterien zur Beurteilung der Wettbewerbsausschaltung
168
a) Marktverhältnisse und die kumulative Wirkung
168
b) Kompensation durch den Außenwettbewerb und inter-brand-Wettbewerb
169
c) Das Verhältnis zum Art. 82 EGV
170
3. Zur Beurteilung der Auswirkung der Wettbewerbsausschaltung durch die englische Klausel im Einzelfall
171
a) Nach der Marktstellung des Lieferanten
171
aa) Verwendung der englischen Klausel durch den marktbeherrschenden Lieferanten
171
bb) Verwendung der englischen Klausel durch den nicht-marktbeherrschenden Lieferanten
172
b) Nach der Absatzmöglichkeit des dritten Lieferanten
172
aa) Sperrung der Absatzkanäle durch die bestehende Bezugsbindung
172
bb) Auflockerungswirkung der englischen Klausel
174
c) Nach der bestehenden Wettbewerbsintensität zwischen Lieferanten
175
aa) Kollusionsrisiko in der oligopolistischen Marktstruktur
175
bb) Die englische Klausel als Mechanismus für die Erleichterung der Kollusion
175
d) Nach der kumulativen Wirkung der englischen Klauseln
176
aa) Zur Einrichtung der Bündelung der englischen Klauseln durch einen Lieferanten
176
bb) Zur parallelen Verwendung durch die Lieferanten
177
4. Zwischenergebnis zur vierten Voraussetzung „keine wesentliche Wettbewerbsausschaltung“
178
VI. Zusammenfassung zur Ausnahmeregelung i. S. d. Art. 81 Abs. 3 EGV
178
Teil 6: Die Beurteilung der englischen Klausel nach dem deutschen Kartellrecht
180
A. Die Regelungen in Bezug auf vertikale Vereinbarungen im deutschen Kartellrecht
180
I. Anwendungsbereich des nationalen Kartellrechts
180
1. Parallele Anwendung von nationalen und europäischen Rechten bei zwischenstaatlichen Sachverhalten
180
2. Vorrangregelung des Gemeinschaftsrechts in der VO Nr. 1/2003
181
a) Vorrang gegenüber milderem nationalen Kartellrecht
181
b) Vorrang gegenüber strengerem nationalen Kartellrecht
181
3. Ausschließliche Anwendung des nationalen Kartellrechts bei rein nationalen Sachverhalten
182
II. Die Regelungen in Bezug auf die vertikalen Vereinbarungen vor der 7. GWB-Novelle
182
1. Unterscheidung zwischen vertikalen und horizontalen Wettbewerbsbeschränkungen
182
2. Das Kriterium „anzuerkennendes Interesse“
183
3. Missbrauchsaufsicht über vertikale Wettbewerbsbeschränkungen gemäß § 16 GWB a.F.
184
III. Notwendigkeit zur einer Harmonisierung zwischen dem nationalen Kartellrecht und dem Gemeinschaftsrecht
184
IV. Die Regelungen in Bezug auf die vertikalen Vereinbarungen nach der 7. GWB-Novelle
185
1. Harmonisierung zwischen Gemeinschaftsrecht und nationalem Kartellrecht
185
a) Einbeziehung der vertikalen Wettbewerbsbeschränkung in das Kartellverbot i. S. d. § 1 GWB
185
b) Generalklauselprinzip, Systemwechsel in die Legalausnahme und Verweisung auf die europäischen GVOen
186
2. Verhältnis zum Gemeinschaftsrecht
187
a) Fakultative parallele Anwendung und Vorrang des Gemeinschaftsrechts
187
b) Ablehnung der Kodifizierung der Verpflichtung zur europafreundlichen Anwendung
187
3. Folge der 7. GWB-Novelle
188
a) Einheitliche Kriterien zwischen GWB und Gemeinschaftsrecht
188
b) Auflösung der Abgrenzungsprobleme zwischen § 1 und §§ 14 ff. GWB a.F.
188
VI. Die Beurteilung der englischen Klausel nach deutschem Kartellrecht
189
1. Die Beurteilung nach § 16 GWB a.F. vor der 7. GWB-Novelle
189
2. Die Beurteilung nach § 1 und 2 GWB in der Fassung der 7. GWB-Novelle
189
a) Übertragbarkeit der nach dem Gemeinschaftsrecht ergebenden Beurteilungskriterien
189
b) Die Beurteilung nach §§ 1 und 2 GWB
190
B. Die deutsche Praxis in Bezug auf die englische Klausel und andere ähnliche Vereinbarungen
190
I. Die Praxis des Bundeskartellamts
190
1. Tätigkeitsbericht 1979/80
190
a) Preisklausel im Tätigkeitsbericht 1979/80
190
b) Auffassung des Bundeskartellamts
190
c) Analyse: Veranlassung der Gewährung von Vorteilen durch die englische Klausel
191
2. Diskussionspapier des Bundeskartellamts vom 25.1.2005 und Tätigkeitsbericht 2003/2004
191
a) Hintergrund des Diskussionspapiers „kartellrechtliche Beurteilungsgrundsätze zu langfristigen Gasverträgen“
191
b) Auffassung des Bundeskartellamts
192
aa) Kombination von Vertragsdauer und Grad der Bedarfsdeckung als Kriterium
192
bb) Unzulässigkeit der englischen Klausel
193
c) Analyse
193
II. Gerichtliche Praxis
193
1. Eintrittsrecht nach der Vertragsbeendigung im Fall Eintrittsklausel des BGH (1986)
193
a) Sachverhalt
193
b) Entscheidung
194
2. Eintrittspflicht des Lieferanten im Fall Thyssengas/STAWAG Stadtwerke Aachen des OLG Düsseldorf (2001)
195
a) Sachverhalt
195
b) Entscheidung
196
aa) Zur Anwendbarkeit des § 1 GWB a.F.
196
bb) Zur „Wettbewerbsklausel“
196
3. Die englische Klausel im Fall Stadtwerke Krefeld des OLG Düsseldorf (2003)
197
a) Sachverhalt
197
b) Entscheidung
198
aa) Gesamtschau der vorliegenden Abreden
198
bb) Zum wettbewerbsbeschränkenden Charakter der englischen Klausel
198
4. Analyse der gerichtlichen Praxis
199
a) Zur Ausübung des Eintrittsrechts
199
b) Zur Marktöffnung durch die englische Klausel
200
C. Zusammenfassung
200
Zusammenfassung
201
Literaturverzeichnis
204
Materialien
213
Sachregister
215
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