Die sog. »englische Klausel« in Bezugsbindungsverträgen und ihre Behandlung im europäischen und deutschen Kartellrecht.

von: Yi-Tien Lin

Duncker & Humblot GmbH, 2010

ISBN: 9783428523474 , 215 Seiten

Format: PDF

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Preis: 64,90 EUR

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Die sog. »englische Klausel« in Bezugsbindungsverträgen und ihre Behandlung im europäischen und deutschen Kartellrecht.


 

Vorwort

8

Inhaltsübersicht

10

Inhaltsverzeichnis

12

Abkürzungsverzeichnis

26

Einleitung

28

A. Einführung in die Problemstellung

28

I. Problemstellung

28

II. Die bisherige deutsche und europäische Praxis

29

B. Gegenstand und Ziel der Arbeit

31

C. Gang der Darstellung

33

Teil 1: Zum Begriff der Alleinbezugsbindung und der englischen Klausel

35

A. Zum Begriff der Alleinbezugsbindung und ihre Vorteile

35

I. Charakteristik der Alleinbezugsbindung

35

1. Ausschließlichkeitsbindung

35

2. Wettbewerbsverbot

36

II. Abgrenzungsfragen

36

1. Die Abgrenzung zur Alleinbelieferungspflicht

36

2. Die Abgrenzung zur Alleinvertriebsvereinbarung

37

a) Absolute Ausschließlichkeit der Alleinbezugsvereinbarung

37

b) Kein Schutz vor intra-brand-Wettbewerb für den Alleinbezugsabnehmer

37

c) Keine räumliche Beschränkung für den Alleinbezugsabnehmer in Bezug auf den Weiterverkauf

38

III. Erscheinungsformen der Bezugsbindung

38

1. Die Teilbedarfsdeckungspflicht

38

2. Mindestabnahmeverpflichtung

39

3. Langfristige Bezugsbindung

40

4. Verwendungsbeschränkung

40

IV. Betriebswirtschaftliche und wettbewerbspolitische Vorteile einer Alleinbezugsbindung

41

1. Rationalisierungsvorteil: Verringerung der Transaktionskosten; Skalenvorteile

42

2. Sicherung der Absatzkanäle

42

3. Zukünftige Absatzplanung und logistische Einsparung

42

4. Eindringen in neue Märkte

43

5. Verstärkung der Investitionen des Lieferanten

43

6. Lösung der Trittbrettfahrerprobleme

44

V. Zusammenfassung

44

B. Der Begriff der englischen Klausel und ihre Merkmale

45

I. Der Begriff der englischen Klausel und ihre Bezeichnungen

45

1. Zum Begriff der englischen Klausel

45

2. Zur Bezeichnung „englische Klausel“

46

a) Der Ursprung der Bezeichnung „englische Klausel“ im Gemeinschaftsrecht

46

aa) Der Fall Vitamine (1976) der Kommission

46

bb) Andere Bezeichnung in der gemeinschaftsrechtlichen Rechtspraxis – „Wettbewerbsklausel“ und „Vorzugsklausel“

47

b) Die Bezeichnung in der deutschen Gerichtspraxis

47

c) Die Bezeichnung in den Wirtschaftswissenschaften – „meet-or-release clause“

48

d) Die Bezeichnung im juristischen Schrifttum in den USA und Kanada

50

II. Die Merkmale und Rechtsfolgen einer englischen Klausel

52

1. Merkmale einer englischen Klausel

52

a) Vorhandensein einer Bezugsbindung

52

b) Dauerschuldverhältnis

53

c) Anspruch des Abnehmers auf Vertragsanpassung

54

d) Offenlegungspflicht des Abnehmers

55

e) Eintrittsrecht des Lieferanten

55

2. Rechtsfolge der englischen Klausel

56

a) Beim Eintritt des Lieferanten: Vertragsanpassung und Aufrechterhaltung der Bezugsbindung; Pflicht des Abnehmers zum Vorzugsbezug

56

b) Beim Nichteintritt des Lieferanten: Erlöschen der Abnahmepflichten

56

aa) Kündigungsrecht des Abnehmers

56

bb) Die „extended release clause“

57

III. Die Erscheinungsformen der englischen Klausel

58

1. Unterscheidung nach der Identifizierbarkeit der einzelnen Konkurrenzangebote

58

a) Die identifizierende englische Klausel

58

b) Die nicht-identifizierende englische Klausel

59

2. Unterscheidung nach der Art des zu berücksichtigenden Fremdbezuges

60

a) Forderung eines qualifizierten Wettbewerbers

61

aa) Ernsthafter und bedeutender Wettbewerber

61

bb) Ausschluss eines Händlers oder Vermittlers

61

b) Forderung eines dauerhaften oder inländischen Konkurrenzangebotes

61

c) Qualitative oder quantitative Einschränkung der Konkurrenzangebote

62

IV. Begriffsabgrenzung zu ähnlichen Vereinbarungen

62

1. Öffnungsklausel (access clause); Ausstiegsklausel (escape Klausel)

63

a) Der Begriff

63

b) Marktorientierte Öffnungsklausel und ihr Vergleich zur englischen Klausel

63

2. Eintritt in die Konkurrenzangebote ohne Vertragsbeendigungsmöglichkeit

64

a) Eintrittspflicht des Lieferanten: price-matching guarantee

64

b) Eintrittsrecht des Lieferanten: Eintrittsklausel

65

c) Vergleich zur englischen Klausel

65

3. Vorrecht bei dem Vertragsabschluss oder bei der Vertragsverlängerung

65

a) Der Begriff

65

b) Die Abgrenzung von der englischen Klausel

66

4. Die „meet-the-competition clause“ beim Nachfragewettbewerb: right of first refusal

66

5. Meistbegünstigungsklausel

66

a) Der Begriff

66

b) Die Abgrenzung zur englischen Klausel

67

V. Zusammenfassung

68

Teil 2: Die Vorteile der englischen Klausel und ihre wettbewerbsrechtlichen Bedenken

69

A. Die Vorteile der englischen Klausel aus der Sicht der Vertragsparteien

69

I. Die Vorteile der englischen Klausel aus der Sicht des Abnehmers

69

1. Auflockerung einer Bezugsbindung

69

a) Auflockerungswirkung beim Nichteintritt des Lieferanten

69

b) Minderung der durch die Bezugsbindungsdauer entstehenden Nachteile

70

2. Gewährleistung der marktgerechten Vertragspreise oder -konditionen für den Abnehmer

71

a) Interessenlage beim Abnehmer

71

b) Preisgewährleistung durch die englische Klausel

71

c) Risikoabwälzung bei der Preissenkung

72

d) Anreiz zum früheren Eintritt in die langfristige Bezugsbeziehung

72

3. Beschleunigung der Preissenkung

73

4. Vermeidung der Kosten für den Wechsel der Bezugsquelle

74

II. Die Vorteile der englischen Klauseln aus der Sicht des Lieferanten

74

1. Aufrechterhaltung der bestehenden Liefer- und Bezugsbeziehung

74

a) Vermeidung der Herausdrängung aus der bestehenden Vertragsbeziehung

74

b) Strategische Behinderung der bestimmten Kundenabwerbung

75

c) Vermeidung einer marktweiten Vertragsanpassung

76

2. Minderung des Anreizes zum opportunistischen Verhalten und Vermeidung eines Vertragsbruchs des Abnehmers

76

3. Erleichterung der Festlegung der eigenen Absatzstrategie

77

4. Vermehrung des Umsatzes und Steigerung des Gewinns

77

III. Zusammenfassung

78

B. Die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der englischen Klausel

78

I. Wettbewerbsrechtlicher Zusammenhang zwischen der englischen Klausel und dem Bezugsbindungsvertrag

78

1. Funktioneller Zusammenhang mit dem Bezugsbindungsvertrag

78

2. Gesamtbetrachtung der Bezugsvereinbarung

79

3. Die Lehre der akzessorischen Wettbewerbsbeschränkungen

80

II. Die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der englischen Klauseln

80

1. Aufrechterhaltung einer bestehenden Bezugsbindung durch die Ausübung eines Eintrittsrechts

80

a) Zur Essenz des Eintrittsrechts in der einmaligen Geschäftsbeziehung

80

b) Eintrittsrecht zur Aufrechterhaltung einer Bezugsbindung

81

c) Kundenaufteilung zwischen Lieferanten

82

d) Abschreckungswirkung durch die Ausübung des Eintrittsrechts und den marktweiten Eintritt

82

e) Freie Entscheidung des Lieferanten über die Zulassung des Wettbewerbs

83

2. Ungleichbehandlung des Abnehmers ohne Besitz von Marktinformationen

83

3. Künstliche Erhöhung der Markttransparenz durch die Offenlegungspflicht des Abnehmers

85

a) Offenlegungspflicht des Abnehmers

85

b) Erhöhung der Markttransparenz

85

c) Motivverstärkung eines parallelen Preisverhaltens und Erleichterung der Kollusion zwischen den Lieferanten

86

aa) Parallele Preisverhalten zwischen Lieferanten in der geschwächten Marktstruktur

86

bb) Motivverstärkung eines parallelen Preisverhaltens durch die englische Klausel

87

cc) Stabilisierung der Kartellvereinbarung und Erleichterung der Kollusion zwischen den Lieferanten

87

4. Entstehung eines überhöhten Preisniveaus

88

a) Überhöhter Vertragspreis beim Vertragsabschluss und nach der Vertragsanpassung

88

b) Annahme der englischen Klausel durch den Abnehmer

90

5. Minderung der Investition des Lieferanten

90

III. Zusammenfassung

91

Teil 3: Die wettbewerbsrechtlichen Regelungen der englischen Klausel im Gemeinschaftsrecht und ihre Praxis

92

A. Die wettbewerbsrechtlichen Regelungen der englischen Klausel im Gemeinschaftsrecht

92

I. Die englische Klausel in den nicht mehr geltenden GVOen

92

1. Die GVO Nr. 1984/83 für Alleinbezugsvereinbarungen und ihre Bekanntmachung

92

a) Allgemeine Vorschriften der GVO Nr. 1984/83

92

b) Besondere Vorschriften für Bierlieferungsverträge

94

2. GVOen Nr. 2779/72, 3604/82 und Nr. 417/85 für Spezialisierungsvereinbarungen

94

3. GVO Nr. 418/85 für Vereinbarungen über Forschung und Entwicklung

96

II. Die englische Klausel in den geltenden GVOen

97

1. GVO Nr. 2790/1999 für vertikale Beschränkungen und ihre Leitlinien

97

a) Verzicht auf die englische Klausel als Freistellungserfordernis

97

b) Kein Ausschluss der Freistellungsmöglichkeit einer englischen Klausel

97

c) Die Grundsätze in den Leitlinien für vertikale Beschränkungen der Kommission

98

2. GVO Nr. 2658/2000 für Spezialisierungsvereinbarungen

99

III. Zusammenfassung

99

1. Zur Vereinbarung einer englischen Klausel als Gruppenfreistellungserfordernis

99

2. Zur Freistellungsmöglichkeit der englischen Klausel nach der GVO

100

B. Die Fälle in Bezug auf die englische Klausel in der europäischen Praxis

100

I. Der Fall Hoffmann-La Roche

100

1. Sachverhalt

101

a) Ausschließliche Bezugspflicht und Treuerabatt

101

b) Die englische Klausel

101

2. Entscheidung

101

a) Beschränkte Anwendungsmöglichkeit der englischen Klausel

102

b) Begrenzte Lockerung der Ausschließlichkeit

102

c) Erlangen der Einsicht in das Vorgehen der Wettbewerber

102

II. Der Fall BP-Kemi/DDSF

103

1. Sachverhalt

103

a) Quoten- und Alleinbezugsvereinbarung zwischen Wettbewerbern

103

b) Die englische Klausel

103

2. Entscheidung

104

a) Die Argumentation der Kommission

104

b) Unwesentliche Auflockerungswirkung

104

c) Erlangen von Einzelheiten über Konkurrenzangebote

105

d) Zweifel am Beitrag zum wettbewerblichen Preisniveau

105

e) Geschwächte Marktstruktur

105

III. Der Fall Natriumkarbonat/Solvay

106

1. Sachverhalt

106

a) Ausschließlichkeitsbindung

106

b) Die englische Klausel ohne die Identifizierbarkeit der Identität des Wettbewerbers

107

c) Kündigungsrecht des Lieferanten

107

2. Entscheidung

107

a) Wettbewerbsbeschränkender Charakter der englischen Klausel

108

b) Zum Kündigungsrecht des Lieferanten

108

IV. Der Fall Industriegase

108

1. Sachverhalt

108

2. Entscheidung

108

a) Zur Bezugspflicht

109

b) Zur Zulässigkeit einer englischen Klausel

109

V. Der Fall Tetra Pak II

109

1. Sachverhalt

109

2. Entscheidung

110

VI. Zusammenfassung

110

1. Zum Bezugszweck

110

2. Zu vorhandenen Marktstrukturen und entsprechenden wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarungen

111

3. Zur Ausgestaltung der englischen Klausel

111

4. Die Wende in der Praxis

112

Teil 4: Wettbewerbsrechtliche Beurteilung der englischen Klausel nach dem Kartellverbot i. S. d. Art. 81 Abs. 1 EGV

113

A. Der wettbewerbsbeschränkende Charakter der Bezugsbindung

113

I. Die Regelung in Bezug auf die vertikalen Vereinbarungen im Gemeinschaftsrecht

113

1. Das Kartellverbot i. S. d. Art. 81 Abs. 1 EGV

113

2. Einbeziehung der vertikalen Vereinbarungen in das Kartellverbot

114

II. Die Bezugsbindung unter Art. 81 Abs. 1 EGV

114

1. Wettbewerbsbeschränkende Auswirkungen auf den dritten Lieferanten

114

2. Vertragsimmanente Bezugseinschränkung

115

III. Zusammenfassung

115

B. Der wettbewerbsbeschränkende Charakter der englischen Klausel

116

I. Zur Bewertung des Eintrittsrechts des Lieferanten

116

1. Vertragsanpassung während der Laufzeit des Vertrags

116

2. Der wettbewerbsbeschränkende Charakter

116

II. Zur Bewertung der Auflockerungswirkung durch die englische Klausel

117

1. Die Fremdbezugsmöglichkeit beim Nichteintritt des Lieferanten

117

2. Art der Zulassung eines Fremdbezugs

117

a) Typischer Fall: parallele Bezugsbeziehungen mit dem dritten Lieferanten

117

b) Extremfall: Verzicht auf die bestehende Lieferbeziehung als Voraussetzung des Fremdbezugs

118

3. Beurteilung des wettbewerbsbeschränkenden Charakters der Bezugsbindung in Berücksichtigung auf die Auflockerungswirkung der englischen Klausel

119

a) Ansicht in der Literatur

119

b) Begrenzter und bedingter Auflockerungseffekt durch die englische Klausel

119

4. Zwischenergebnis

120

III. Zur Bewertung der Offenlegungspflicht des Abnehmers

120

1. Erscheinungsform der Offenlegungspflicht

120

2. Offenlegungspflicht als Hilfsmittel der Eintrittsklausel

121

3. Beschränkung des Geheimwettbewerbs durch die Auferlegung einer Offenlegungspflicht

121

a) Geheimwettbewerb als geschützter Wettbewerb

121

b) Auferlegung einer Offenlegungspflicht als Wettbewerbsbeschränkung

122

c) Abgrenzung von der Erwähnung der Konkurrenzangebote durch den Abnehmer

123

d) Die englische Klausel im Vergleich zum Marktinformationsverfahren

123

aa) Der Begriff des Marktinformationsverfahrens

123

bb) Die englische Klausel im Vergleich zum Marktinformationsverfahren

124

4. Die Beurteilung der nicht-identifizierenden englischen Klausel

125

a) Meinungsstand in der Literatur

125

b) Bewertung

125

c) Interpretation der Fälle Hoffmann-La Roche und Industriegase

126

IV. Zusammenfassung

127

C. Spürbarkeit und Zwischenstaatlichkeitsklausel

127

I. Spürbarkeit

127

1. Der Begriff

127

2. Bagatellbekanntmachung der Kommission

128

3. Die Verwendung einer englische Klausel und die Spürbarkeit der Wettbewerbsbeschränkung

128

II. Bündeltheorie

129

1. Der Begriff

129

2. Der Delimitis-Test

129

3. Bündeltheorie in der Bagatellbekanntmachung

130

4. Kumulative Wirkung und die englische Klausel

131

a) Bündel der Bezugsbindungen auf dem Markt

131

b) Bündelung von englischen Klauseln auf dem Markt

131

III. Zwischenstaatlichkeitsklausel

132

D. Tatbestandsrestriktion des Art. 81 Abs. 1 EGV

132

I. Funktionsnotwendigkeit als Tatbestandsrestriktion des Art. 81 Abs. 1 EGV

132

1. Der Begriff der funktionsnotwendigen Nebenabreden („ancillary restraints“)

132

a) Der Begriff

132

b) Objektive Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit

133

c) Entsprechende Regelungen in Bezug auf die Nebenabreden

134

2. Die Bezugsbindung und die englische Klausel unter dem Funktionsnotwendigkeitserfordernis

134

II. Die weiteren Einschränkungen für den Art. 81 Abs. 1 EGV

135

1. Problemstellung

135

2. Der Begriff „rule of reason“

135

3. Entsprechende Praxis der Gemeinschaftsorgane

136

a) Keine wettbewerbliche Bilanz als Einschränkung des Art. 81 Abs. 1 EGV

136

b) Die Erforderlichkeit für eine Markterschließung als Einschränkung des Art. 81 Abs. 1 EGV

136

c) Die Verfolgung eines Allgemeininteresses als Einschränkung des Art. 81 Abs. 1 EGV

137

4. Die Prüfung der Nichtanwendbarkeit des Kartellverbots auf die Bezugsbindung und die englische Klausel aufgrund der weiteren Einschränkungen des Art. 81 Abs. 1 EGV

138

a) Die Prüfung nach der wettbewerblichen Bilanz

138

b) Die Prüfung nach dem Markterschließungsgedanken

138

c) Die Prüfung des Allgemeininteresses

139

E. Zusammenfassung

139

Teil 5: Die Freistellung der englischen Klausel gemäß der GVO 2790/1999 und der Ausnahmeregelung i. S. d. Art. 81 Abs. 3 EGV

141

A. Der Systemwechsel des Art. 81 Abs. 3 EGV und sein Einfluss auf die Freistellung der Bezugsbindung

141

I. Der Systemwechsel des Art. 81 Abs. 3 EGV in eine Legalausnahme

141

1. Freistellung gemäß VO Nr. 17/62 vor dem Systemwechsel

141

2. Wechsel zum Legalausnahmesystem gemäß VO Nr. 1/2003

142

a) Abschaffung des Anmelde- und Genehmigungssystems

142

b) Rechtspolitische Einwände

142

II. Gruppenfreistellung im Verhältnis zur Legalausnahme

143

1. Gruppenfreistellung vor dem Systemwechsel

143

a) Konstitutive Wirkung

143

b) Annäherung an die Legalausnahme

144

2. Gruppenfreistellung nach dem Systemwechsel

144

a) Beibehaltung der Gruppenfreistellung

144

b) Deklaratorische Wirkung der Gruppenfreistellungsverordnung und ihre Vermutungswirkung

145

III. Die Freistellung der Bezugsbindung vor dem Systemwechsel

146

1. Befreiung von der Anmeldepflicht nach der Änderung der VO Nr. 17/62 durch die Verordnung Nr. 1216/1999

146

2. Erweiterter Anwendungsbereich der GVO Nr. 2790/1999

147

IV. Der Einfluss des Systemwechsels auf die Freistellung der Bezugsbindung

148

1. Aus der Sicht der Gruppenfreistellung

148

a) Legalausnahme als bereits bestehendes System vor dem Systemwechsel

148

b) Prüfung anhand der Kriterien des Art. 81 Abs. 3 EGV

148

2. Aus der Sicht der Nichtanmeldebedürftigkeit

148

V. Zusammenfassung

148

B. Die Freistellung der englischen Klausel nach der GVO Nr. 2790/1999

149

I. Die Voraussetzungen der Freistellung nach der GVO Nr. 2790/1999

149

1. Anwendungsbereich der GVO Nr. 2790/1999

149

2. Ausklammern der Kernbeschränkungen und die 30%-Marktanteilsschwelle

150

II. Die Freistellungsmöglichkeit der englischen Klausel nach der GVO Nr. 2790/1999

151

1. Die englische Klausel und die Kernbeschränkung

151

a) Bezwecken einer Kernbeschränkung

151

b) Zu den Gegenständen der englischen Klausel

151

c) Zur Auswirkung der englischen Klausel

152

d) Zwischenergebnis

152

2. Die englische Klausel und die 30%-Marktanteilsschwelle

152

3. Entzug der Gruppenfreistellungsvorteile und Nichtanwendbarkeitserklärung

153

III. Zusammenfassung

153

C. Die Freistellung des Bezugsbindungsvertrages und der verbundenen englischen Klausel gemäß der Legalausnahme i.S.d. Art. 81 Abs. 3 EGV

154

I. Die Notwendigkeit der weiteren Prüfung anhand von Art. 81 Abs. 3 EGV

154

1. Die Notwendigkeit der Prüfung vor dem Systemwechsel

154

2. Anwendung des Art. 81 Abs. 3 EGV nach dem Systemwechsel

154

3. Voraussetzungen der Ausnahmeregelung i. S. d. Art. 81 Abs. 3 EGV

155

II. Erste Voraussetzung: Herbeiführung der Effizienzgewinne

155

1. Der Begriff „Effizienzgewinne“

155

2. Rationalisierungsgrundlage der englischen Klausel

156

a) Kein Rationalisierungseffekt durch die englische Klausel

156

b) Rationalisierungseffekt der Alleinbezugsvereinbarung als Rationalisierungsgrundlage der englischen Klausel

157

aa) Effizienzgewinne durch die Bezugsbindungsvereinbarung

157

bb) Notwendigkeit einer englischen Klausel zum Vertragsabschluss einer Alleinbezugsvereinbarung

158

cc) Das Verhältnis zwischen der englischen Klausel und dem Rationalisierungseffekt der Alleinbezugsvereinbarung

158

c) Ausgleich der Nachteile der englischen Klausel durch die Vorteile der Alleinbezugsvereinbarung

159

3. Zwischenergebnis

160

III. Zweite Voraussetzung: Angemessene Gewinnbeteiligung der Verbraucher

161

1. Der Begriff des Verbrauchers und des Gewinns

161

a) Der Begriff „Verbraucher“

161

b) Die Begriffe „Gewinn“ und „Angemessenheit“

161

2. Beteiligung der Verbraucher an dem durch die englische Klauselentstehen den Gewinn

162

a) Die durch die englische Klausel entstehenden Gewinne

162

b) Gewinnbeteiligung der Verbraucher

163

3. Zwischenergebnis

163

IV. Dritte Voraussetzung: Unerlässlichkeit der Wettbewerbsbeschränkung

164

1. Der Begriff „Unerlässlichkeit“

164

a) Keine zumutbare Alternative

164

b) Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

164

2. Unerlässlichkeit der englischen Klausel

165

a) Die durch die Vereinbarung der englischen Klausel entstehenden Vorteile

165

b) Zur Unerlässlichkeit der englischen Klausel

165

aa) Die Verwendung einer Preisgleitklausel, einer Eintrittspflicht des Lieferanten oder einer kürzeren Vertragsdauer als Alternative

165

bb) Unerlässlichkeit der englischen Klausel für die Effizienzgewinne

166

3. Zwischenergebnis

168

V. Vierte Voraussetzung: Keine wesentliche Wettbewerbsausschaltung

168

1. Zielsetzung des Art. 81 Abs. 3 lit. b EGV

168

2. Die Kriterien zur Beurteilung der Wettbewerbsausschaltung

168

a) Marktverhältnisse und die kumulative Wirkung

168

b) Kompensation durch den Außenwettbewerb und inter-brand-Wettbewerb

169

c) Das Verhältnis zum Art. 82 EGV

170

3. Zur Beurteilung der Auswirkung der Wettbewerbsausschaltung durch die englische Klausel im Einzelfall

171

a) Nach der Marktstellung des Lieferanten

171

aa) Verwendung der englischen Klausel durch den marktbeherrschenden Lieferanten

171

bb) Verwendung der englischen Klausel durch den nicht-marktbeherrschenden Lieferanten

172

b) Nach der Absatzmöglichkeit des dritten Lieferanten

172

aa) Sperrung der Absatzkanäle durch die bestehende Bezugsbindung

172

bb) Auflockerungswirkung der englischen Klausel

174

c) Nach der bestehenden Wettbewerbsintensität zwischen Lieferanten

175

aa) Kollusionsrisiko in der oligopolistischen Marktstruktur

175

bb) Die englische Klausel als Mechanismus für die Erleichterung der Kollusion

175

d) Nach der kumulativen Wirkung der englischen Klauseln

176

aa) Zur Einrichtung der Bündelung der englischen Klauseln durch einen Lieferanten

176

bb) Zur parallelen Verwendung durch die Lieferanten

177

4. Zwischenergebnis zur vierten Voraussetzung „keine wesentliche Wettbewerbsausschaltung“

178

VI. Zusammenfassung zur Ausnahmeregelung i. S. d. Art. 81 Abs. 3 EGV

178

Teil 6: Die Beurteilung der englischen Klausel nach dem deutschen Kartellrecht

180

A. Die Regelungen in Bezug auf vertikale Vereinbarungen im deutschen Kartellrecht

180

I. Anwendungsbereich des nationalen Kartellrechts

180

1. Parallele Anwendung von nationalen und europäischen Rechten bei zwischenstaatlichen Sachverhalten

180

2. Vorrangregelung des Gemeinschaftsrechts in der VO Nr. 1/2003

181

a) Vorrang gegenüber milderem nationalen Kartellrecht

181

b) Vorrang gegenüber strengerem nationalen Kartellrecht

181

3. Ausschließliche Anwendung des nationalen Kartellrechts bei rein nationalen Sachverhalten

182

II. Die Regelungen in Bezug auf die vertikalen Vereinbarungen vor der 7. GWB-Novelle

182

1. Unterscheidung zwischen vertikalen und horizontalen Wettbewerbsbeschränkungen

182

2. Das Kriterium „anzuerkennendes Interesse“

183

3. Missbrauchsaufsicht über vertikale Wettbewerbsbeschränkungen gemäß § 16 GWB a.F.

184

III. Notwendigkeit zur einer Harmonisierung zwischen dem nationalen Kartellrecht und dem Gemeinschaftsrecht

184

IV. Die Regelungen in Bezug auf die vertikalen Vereinbarungen nach der 7. GWB-Novelle

185

1. Harmonisierung zwischen Gemeinschaftsrecht und nationalem Kartellrecht

185

a) Einbeziehung der vertikalen Wettbewerbsbeschränkung in das Kartellverbot i. S. d. § 1 GWB

185

b) Generalklauselprinzip, Systemwechsel in die Legalausnahme und Verweisung auf die europäischen GVOen

186

2. Verhältnis zum Gemeinschaftsrecht

187

a) Fakultative parallele Anwendung und Vorrang des Gemeinschaftsrechts

187

b) Ablehnung der Kodifizierung der Verpflichtung zur europafreundlichen Anwendung

187

3. Folge der 7. GWB-Novelle

188

a) Einheitliche Kriterien zwischen GWB und Gemeinschaftsrecht

188

b) Auflösung der Abgrenzungsprobleme zwischen § 1 und §§ 14 ff. GWB a.F.

188

VI. Die Beurteilung der englischen Klausel nach deutschem Kartellrecht

189

1. Die Beurteilung nach § 16 GWB a.F. vor der 7. GWB-Novelle

189

2. Die Beurteilung nach § 1 und 2 GWB in der Fassung der 7. GWB-Novelle

189

a) Übertragbarkeit der nach dem Gemeinschaftsrecht ergebenden Beurteilungskriterien

189

b) Die Beurteilung nach §§ 1 und 2 GWB

190

B. Die deutsche Praxis in Bezug auf die englische Klausel und andere ähnliche Vereinbarungen

190

I. Die Praxis des Bundeskartellamts

190

1. Tätigkeitsbericht 1979/80

190

a) Preisklausel im Tätigkeitsbericht 1979/80

190

b) Auffassung des Bundeskartellamts

190

c) Analyse: Veranlassung der Gewährung von Vorteilen durch die englische Klausel

191

2. Diskussionspapier des Bundeskartellamts vom 25.1.2005 und Tätigkeitsbericht 2003/2004

191

a) Hintergrund des Diskussionspapiers „kartellrechtliche Beurteilungsgrundsätze zu langfristigen Gasverträgen“

191

b) Auffassung des Bundeskartellamts

192

aa) Kombination von Vertragsdauer und Grad der Bedarfsdeckung als Kriterium

192

bb) Unzulässigkeit der englischen Klausel

193

c) Analyse

193

II. Gerichtliche Praxis

193

1. Eintrittsrecht nach der Vertragsbeendigung im Fall Eintrittsklausel des BGH (1986)

193

a) Sachverhalt

193

b) Entscheidung

194

2. Eintrittspflicht des Lieferanten im Fall Thyssengas/STAWAG Stadtwerke Aachen des OLG Düsseldorf (2001)

195

a) Sachverhalt

195

b) Entscheidung

196

aa) Zur Anwendbarkeit des § 1 GWB a.F.

196

bb) Zur „Wettbewerbsklausel“

196

3. Die englische Klausel im Fall Stadtwerke Krefeld des OLG Düsseldorf (2003)

197

a) Sachverhalt

197

b) Entscheidung

198

aa) Gesamtschau der vorliegenden Abreden

198

bb) Zum wettbewerbsbeschränkenden Charakter der englischen Klausel

198

4. Analyse der gerichtlichen Praxis

199

a) Zur Ausübung des Eintrittsrechts

199

b) Zur Marktöffnung durch die englische Klausel

200

C. Zusammenfassung

200

Zusammenfassung

201

Literaturverzeichnis

204

Materialien

213

Sachregister

215