Demografie und Öffentlicher Dienst: Personalbedarfsdeckung

von: Thomas Dockenfuß

Bachelor + Master Publishing, 2011

ISBN: 9783863415549 , 56 Seiten

Format: PDF, OL

Kopierschutz: Wasserzeichen

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Preis: 14,99 EUR

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Demografie und Öffentlicher Dienst: Personalbedarfsdeckung


 

Textprobe: Kapitel 5.1, Bisherige Personalbedarfsdeckung der Verwaltung: Die bisherige Personalbeschaffung im Bereich der Landesverwaltung orientiert sich an diversen Möglichkeiten, welche in den folgenden Gliederungspunkten präziser genannt werden. Eine bedeutende Variante stellt die Ausbildung für Berufe in der Verwaltung, klassischerweise der Beruf des Verwaltungsfachangestellten dar. Dieses ist ein Instrument um den Personalbedarf für die Verwaltung mit eigens ausgebildetem Personal zu decken. Berufseinsteiger erhalten somit die Möglichkeit in den mittleren allgemeinen Verwaltungsdienst zu gelangen. Des Weiteren gibt es für den öffentlichen Dienst, analog zur privaten Wirtschaft, auch Möglichkeiten über externe Kanäle benötigtes Personal zu beschaffen. Genannt seien an dieser Stelle bspw. Stellenausschreibungen in Tageszeitungen (regional oder überregional) oder über diverse Internetangebote. Entweder sind dies die eigene Internetseite der jeweiligen Dienststelle, das Onlineangebot der Jobbörse Niedersachsen oder die Stellenausschreibungen der Agentur für Arbeit. In der Praxis ist es regelmäßig Usus, durch bereits vorhandenes Personal existierende Bedarfe entsprechend zu decken. Zwei gängige Maßnahmen aus diesen Bereichen sind zum einen Versetzungen (langfristig) und zum anderen Abordnungen (kurzfristig). Hierbei werden die betroffenen Arbeitnehmer in einer anderen als der ursprünglichen Dienststelle beschäftigt. Gleichwohl ist in Zeiten knapper öffentlicher Haushalte zu berücksichtigen, dass für zu besetzende Stellen entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen müssen. Das ist besonders bei Bedarfen die außerhalb des Landesdienstes gewonnen werden von Bedeutung. Das Finanzministerium kann einen vorläufigen Einstellungsstopp für das Land anordnen, wenn nicht genügend Mittel zur Deckung weiterer Personalkosten bereitgestellt werden können. In diesen Fällen können dann Beschäftigte die bislang nicht im Landesdienst tätig sind, nur mit Ausnahmeregelungen des Finanzministeriums in den Landesdienst eintreten. Ausbildung im öffentlichen Dienst: Der öffentliche Dienst in Niedersachsen ist sich seiner Bedeutung als Arbeitgeber dieser Größenordnung bewusst und bietet diverse Ausbildungsmöglichkeiten an. Berufseinsteiger können zwischen verschiedensten Ausbildungsberufen wählen. Die Sichtweise der Arbeitgeber ist durchaus davon geprägt, hierdurch qualifiziertes Personal für die benötigten Verwendungen selber auszubilden und somit Nachwuchskräfte aus den eigenen Reihen zu gewinnen. Das Studieninstitut des Landes Niedersachsen (SIN) in Bad Münder hat für das Land den Status einer Ausbildungsbehörde und ist vorrangig für die Ausbildungen des mittleren allgemeinen Verwaltungsdienstes zuständig. Neben der Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten (VwFAng) für Berufsanfänger, gibt es für FH-Absolventen die Möglichkeit, nach erfolgreichem Studium in den gehobenen Dienst der Beamtenlaufbahn und somit in den Landesdienst übernommen zu werden. Zudem können weitere anerkannte Ausbildungsberufe (z. B. Bürokaufmann) bei den Ministerien und Behörden erlernt werden. Für die Vollzugsdienste der Polizei und Justiz gibt es eigene Ausbildungs- bzw. Studieneinrichtungen, in denen die zukünftigen Beamten des mittleren (seit 1996 nicht mehr im Bereich der Polizei) und des gehobenen Dienstes ihre Ausbildung durchlaufen. Die Ausbildungsgänge im Justizressort erfahren in dieser Arbeit keine weitere ausführlichere Erwähnung. Speziellere Berufe und deren Ausbildungsmöglichkeiten, wie z. B. zum Vermessungstechniker oder Kartografen, werden zudem von der Vermessungs- und Katasterverwaltung (GLL) angeboten. Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten: Einen hohen Stellenwert bei Ausbildungen für den Bereich der allgemeinen Verwaltung hat der Beruf des Verwaltungsfachangestellten, welcher beim SIN angeboten wird. Mittels dieser Ausbildung sollen umfassend vorgebildete und im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit allseits verwendbare Arbeitnehmer eine Verwendung im Landesdienst finden. Der erlernte Beruf entspricht in etwa der Befähigung des mittleren Allgemeinen Verwaltungsdienstes der Beamtenlaufbahn. Die Ausbildungsdauer ist auf 36 Monate festgelegt und in einen theoretischen und einen praktischen Abschnitt aufgeteilt. Die theoretischen Inhalte werden an Berufsschulen durchgeführt und die praktischen Inhalte, der sogenannte dienstbegleitende Anteil, an den Studieninstituten des Landes. Je nach gewählter Fachrichtung gibt es hier verschiedene Einrichtungen (Kommunal, Landesdienst oder z. B. im kirchlichen Bereich). Die wesentlichen Bestandteile des Ausbildungsganges zum VwFAng sind in der Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten (VwFAngAusbV) geregelt. Hieraus geht auch die staatliche Anerkennung des Berufes in Deutschland hervor. Durch Teilnahme am Angestelltenlehrgang II ist es den Arbeitnehmern möglich, die Fortbildungsprüfung zum Verwaltungsfachwirt zu erlangen. Diese Qualifizierung ist für Stellen der EG 9 - 12 notwendig, außer es wird darauf hingewiesen, dass auch vergleichbare Kenntnisse und Fähigkeiten ausreichend sein können.