Suchen und Finden
Vorwort
6
Inhaltsverzeichnis
7
Einleitung
19
Literatur
19
(Muster-) Berufsordnung für die deutschen Ärztinnen und Ärzte
21
A. Präambel
22
B. Regeln zur Berufsausübung
22
I. GRUNDSÄTZE
22
§ 1 Aufgaben der Ärztinnen und Ärzte
22
§ 2 Allgemeine ärztliche Berufspflichten
22
§ 3 Unvereinbarkeiten
23
§ 4 Fortbildung
23
§ 5 Qualitätssicherung
23
§ 6 Mitteilung von unerwünschten Arzneimittelwirkungen
24
II. PFLICHTEN GEGENÜBER PATIENTINNEN UND PATIENTEN
24
§ 7 Behandlungsgrundsätze und Verhaltensregeln
24
§ 8 Aufklärungspflicht
24
§ 9 Schweigepflicht
25
§ 10 Dokumentationspflicht
25
§ 11 Ärztliche Untersuchungsund Behandlungsmethoden
26
§ 12 Honorar und Vergütungsabsprachen
26
III. BESONDERE MEDIZINISCHE VERFAHREN UND FORSCHUNG
26
§ 13 Besondere medizinische Verfahren
26
§ 14 Erhaltung des ungeborenen Lebens und Schwangerschaftsabbruch
27
§ 15 Forschung
27
§ 16 Beistand für Sterbende
27
IV. BERUFLICHES VERHALTEN
28
1. Berufsausübung
28
§ 17 Niederlassung und Ausübung der Praxis
28
§ 18 Berufliche Kooperationen
29
§ 18 a Ankündigung von Berufsausübungsgemeinschaften und sonstige Kooperationen
30
§ 19 Beschäftigung angestellter Praxisärztinnen und -ärzte
30
§ 20 Vertretung
31
§ 21 Haftpflichtversicherung
31
§ 23 Ärztinnen und Ärzte im Beschäftigungsverhältnis
31
§ 23 a Ärztegesellschaften
31
§ 23 b Medizinische Kooperationsgemeinschaft zwischen Ärztinnen und Ärzte und Angehörigen anderer Fachberufe
32
§ 23 c Beteiligung von Ärztinnen und Ärzten an sonstigen Partnerschaften
33
§ 23 d Praxisverbund
33
§ 24 Verträge über ärztliche Tätigkeit
34
§ 25 Ärztliche Gutachten und Zeugnisse
34
§ 26 Ärztlicher Notfalldienst
34
2. Berufliche Kommunikation
35
§ 27 Erlaubte Information und berufswidrige Werbung1
35
§ 28 Verzeichnisse
36
3. Berufliche Zusammenarbeit mit Ärztinnen und Ärzten
36
§ 29 Kollegiale Zusammenarbeit
36
4. Wahrung der ärztlichen Unabhängigkeit bei der Zusammenarbeitmit Dritten
37
§ 30 Zusammenarbeit von Ärztinnen und Ärzten mit Dritten
37
§ 31 Unerlaubte Zuweisung von Patienten gegen Entgelt
37
§ 32 Annahme von Geschenken und anderen Vorteilen
38
§ 33 Ärzteschaft und Industrie2
38
§ 34 Verordnungen, Empfehlungen und Begutachtung von Arznei-, Heilund Hilfsmitteln
38
§ 35 Fortbildungsveranstaltungen und Sponsoring
39
C. Verhaltensregeln (Grundsätze korrekter ärztlicher Berufsausübung)
39
Nr. 1 Umgang mit Patientinnen und Patienten
39
Nr. 2 Behandlungsgrundsätze
40
Nr. 3 Umgang mit nichtärztlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
40
D. Ergänzende Bestimmungen zu einzelnen ärztlichen Berufspflichten
40
I. REGELN DER BERUFLICHEN KOMMUNIKATION, INSBESONDERE ZULÄSSIGERINHALT UND UMFANG SACHLICHER INFORMATIONEN ÜBER DIE BERUFLICHETÄTIGKEIT
41
II. FORMEN DER ZUSAMMENARBEIT (GEMEINSCHAFTSPRAXIS,PARTNERSCHAFT, MEDIZINISCHE KOOPERATIONSGEMEINSCHAFT,PRAXISVERBUND)
41
III. PFLICHTEN BEI GRENZÜBERSCHREITENDER ÄRZTLICHER TÄTIGKEIT
41
IV. PFLICHTEN IN BESONDEREN MEDIZINISCHEN SITUATIONEN
41
Einleitung vor §§ 1 ff. MBOÄ
43
A. Präambel
47
B. Regeln zur Berufsausübung
47
Vorbemerkungen vor §§7 ff.
106
II. PFLICHTEN GEGENÜBER PATIENTEN
107
§ 7 Behandlungsgrundsätze und Verhaltensregeln (1) Jede medizinische Behandlung hat unter Wahrung der Menschenwürde und unter Ac
107
I. Die Bedeutung der Norm
109
II. Das Selbstbestimmungsrecht des Patienten
109
III. Das Persönlichkeitsrecht des Patienten
110
IV. Der Patientenwille
111
V. Rechtsbeziehungen zwischen Arzt und Patient
112
Der Arztvertrag und seine Parteien
113
Abschluss und Form des Arztvertrages
114
Der Inhalt des Arztvertrages
114
Wahlleistungsvereinbarungen
115
Die Beendigung des Arztvertrages
116
Die Pflichten des Arztes aus dem Arztvertrag
116
Die Pflichten des Patienten aus dem Arztvertrag
117
VI. Die Haftung des Arztes
118
VII. Freie Arztwahl und Ablehnung der Behandlung
122
VIII. Behandlungsabbruch
123
IX. Die Hinzuziehung weiterer Ärzte
123
X. Die Fernbehandlung
124
XI. Hinzuziehung von Angehörigen und sonstigen Personen
125
XII. Sanktionen
125
§8Aufklärungspflicht Zur Behandlung bedürfen Ärztinnen und Ärzte der Einwilligung der Patien-tin oder des Patienten. Der Einwillig
127
I. Bedeutung der Norm
128
II. Die (Eingriffs-)aufklärung
128
III. Der Inhalt der Eingriffsaufklärung
129
IV. Die Prognoseund Sicherungsaufklärung
129
V. Umfang der Aufklärung
130
VI. Form der Aufklärung
130
VII. Der richtige Zeitpunkt der Aufklärung
130
VIII. Der Bewusstlose
131
IX. Die Aufklärung in der biomedizinischen Forschung
131
X. Der Aufklärungsverzicht
132
XI. Der Patientenwille Der tatsächliche Wille
132
Der tatsächliche Wille
132
Patientenverfügungen
132
Der mutmaßliche Wille
133
Die gesetzliche Vertretung
133
Die gewillkürte Vertretung (Patientenvollmacht)
134
Die Betreuung
135
Der Suizidant
135
XII. Die Einwilligung
135
XIII. Der Widerruf der Einwilligung
136
XIV. Der Behandlungsvertrag
137
XV. Die rechtliche Bedeutung der Einwilligung
138
XVI. Zwangsuntersuchung und -behandlung
138
XVII. Sanktionen
139
XVIII. Doping
140
§ 9 Schweigepflicht (1) Ärztinnen und Ärzte haben über das, was ihnen in ihrer Eigenschaft als Ärztin oder Arzt anvertraut oder
142
I. Die Bedeutung der Norm
145
II. Inhalt der ärztlichen Schweigepflicht
145
III. Der Umfang der ärztlichen Schweigepflicht
146
Angehörige
146
Minderjährige, Kinder
146
Arbeitgeber
147
Private Versicherungen
147
Träger der Sozialversicherung
148
Polizeibehörden, Staatsanwaltschaften und Gerichte
148
Privatärztliche Verrechnungsstellen
148
Staatliche Stellen und Aufsichtsbehörden11
149
IV. Die Schweigepflichtigen
149
V. Die abgeleitete Schweigepflicht
150
VI. Die ärztliche Schweigepflicht nach dem Tod des Geheimnisträgers (Patienten) oder des Arztes
151
VII. Die ärztliche Schweigepflicht unter Ärzten
152
VIII. Die ärztliche Schweigepflicht in Berufsausübungsund Organisationsgemeinschaften
154
IX. Die ärztliche Schweigepflicht in der biomedizinischen Forschung
155
X. Der Arzt als Sachverständiger
155
XI. Praxiskauf und Praxisverkauf
156
XII. Factoring
158
XIII. Das Offenbaren des Berufsgeheimnisses
158
XIV. Die Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht
159
XV. Anzeigeund Mitteilungspflichten
160
Bundesgesetze
160
Landesrecht
161
XVI. Der Bruch der ärztlichen Schweigepflicht
162
Aus höherwertigem Individualinteresse
162
Aus höherwertigem Gemeininteresse
162
Aus berechtigten Eigeninteresse des Arztes
162
XVII. Die Hinweispflicht
163
XVIII. Grundlagen des Datenschutzes
163
XIX. Die Zulässigkeit der Datenverarbeitung und Datennutzung
164
XX. Die Zweckbindung
166
XXI. Das Verhältnis von ärztlicher Schweigepflicht und Datenschutz
166
XXII. Das Zeugnisverweigerungsrecht
167
XXIII. Das Beschlagnahmeverbot
168
XXIV. Zivilrechtliche Aspekte der ärztlichen Schweigepflicht
169
XXV. Rechtsfolgen bei der Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht und datenschutzrechtlicher Vorschriften
170
§ 10 Dokumentationspflicht (1) Ärztinnen und Ärzte haben über die in Ausübung ihres Berufes gemach-ten Feststellungen und getrof
172
I. Die Bedeutung der Norm
174
II. Gegenstand der Dokumentation
175
III. Grenzen der Dokumentationspflicht
176
IV. Die Dokumentationsart
177
V. Versäumnisse
178
VI. Die Aufbewahrungszeit
178
VII. Verwahrungspflichten bei Praxiskauf oder -übergabe
179
VIII. Auskunfts-, Einsichtsund Herausgabeansprüche
181
§ 11 Ärztliche Untersuchungsund Behandlungsmethoden (1) Mit Übernahme der Behandlung verpflichtet sich der Arzt dem Patienten ge
185
I. Die Bedeutung der Norm
186
II. Die Leitliniendebatte
187
III. Leitlinien, Standard und „im Verkehr erforderliche Sorgfalt“
190
IV. Die normative Kraft des Faktischen, Leitlinien als „soft law“
191
V. Leitlinien und Beweislastverteilung
192
VI. Sozialversicherungsrechtliches Berufsrecht
192
1. Wettbewerbsrechtliche Maßnahmen der Ärztekammern
194
2. Qualitätssicherung, Leitund Richtlinien in der stationären Versorgung
194
VII. Instrumente berufsrechtlicher Kontrolle
194
1. Wettbewerbsrechtliche Maßnahmen der Ärztekammern
194
2. Untersagungsverfügung der Kammern
195
3. Berufsgerichtliches Verfahren
195
4. Instrumentarium der Approbationsbehörden
196
§ 12 Honorar und Vergütungsabsprachen (1) Die Honorarforderung muss angemessen sein. Für die Bemessung ist die Amtliche Gebühren
200
I. Die Bedeutung der Norm
201
II. Die Angemessenheit des Honorars
203
III. Die Notwendigkeit der abgerechneten Leistung
205
IV. IGeL-Leistungen
206
2. Seriositätspflicht
207
3. Aufklärungspflicht
208
V. Zielleistungsprinzip
208
VI. Wahlleistungsvereinbarung
209
VII. Honorarvereinbarungen
210
VIII. Unterschreitung des Mindestsatzes
213
IX. Fälligkeit und Abrechnung der Vergütung
215
X. Zulässigkeit eines Vorschusses?
216
XI. Die Überprüfung der Honorarforderung
217
III. BESONDERE MEDIZINISCHE VERFAHREN UND FORSCHUNG
218
§ 131 Besondere medizinische Verfahren
218
I. Die Bedeutung der Norm
220
II. Auskunfts-, Nachweis und Anzeigepflichten
221
§ 14 Erhaltung des ungeborenen Lebens und Schwangerschaftsabbruch (1) Der Arzt ist grundsätzlich verpflichtet, das ungeborene Le
223
I. Die Bedeutung der Norm
224
II. Historie
225
III. Die derzeitige Regelung
226
IV. Mehrlingsreduktion mittels Fetozid
230
V. Fetozid zum Ausschluß der Überlebensmöglichkeit nach dem Abbruch
231
VI. Besondere Berufspflichten des Arztes
231
VII. Weigerungsrecht
233
VIII. Die Schwangerschafts-Konfliktberatung
234
IX. Bestattungsrechtliche Fragen bei Totund Fehlgeburten
235
X. Die Richtlinien zur Verwendung fetaler Zellen und fetaler Gewebe und das Gewebegesetz
236
§ 151 Forschung (1) Ärztinnen und Ärzte müssen sich vor der Durchführung biomedizinischer Forschung am Menschen – ausgenommen be
239
I. Die Bedeutung der Norm
243
II. Biomedizinische Forschung
244
III. Rechtliche Grundlagen
245
1. Verfassungsrecht
245
1.1 Europarecht
246
2. Gesetzesrecht
246
2. Gesetzesrecht
246
2.1 Klinische Prüfung mit Arzneimitteln
246
Die klinische Prüfung
246
Das Verfahren bis zum Beginn der klinischen Prüfung
247
Der Prüfungsmaßstab
248
2.2 Klinische Prüfung mit Medizinprodukten
248
2.3 Embryonen und Stammzellen
249
Embryonen
249
Menschliche Stammzellen
249
2.4 Strahlenschutz und Röntgen
250
2.5 Körpermaterial, Datenund Biobanken
250
Körpermaterial
251
Aufklärung und Einwilligung
252
Datenund Biobanken
253
IV. Ethische Rechtsgrundlagen
254
1. Deklaration von Helsinki
254
2. Das Menschenrechtsübereinkommen zur Biomedizin
255
V. Die Ethikkommission
255
1. Rechtsgrundlagen
256
2. Zusammensetzung
256
3. Zuständigkeit und Verfahren
257
4. Die Rechtsnatur der Bewertung
258
5. Die Monetik
259
VI. Schweigepflicht und Datenschutz
259
1. Schweigepflicht
260
2. Datenschutz
260
VII. Interessenslagen und offener finanzieller Konflikt
260
VIII. Die Fälschung von Forschungsdaten und ihre Ahndung
260
IX. Urheberrechtliche Probleme der biomedizinischen Forschung
261
X. Die Verantwortung des Forschers 1. Strafrechtliche Verantwortung
262
1. Strafrechtliche Verantwortung
262
2. Haftung
262
§ 16 Beistand für Sterbende Ärztinnen und Ärzte dürfen – unter Vorrang des Willens der Patientin oder des Patienten – auf lebens
264
I. Die Bedeutung der Norm
265
II. Der Wille des Patienten
265
III. Schriftliche Willensäußerungen
266
Die Betreuungsvollmacht
267
IV. Sterbebegleitung – Sterbehilfe
268
V. Aktive Sterbehilfe
268
VI. Passive Sterbehilfe
269
I. GRUNDSÄTZE
47
1Aufgaben der Ärztinnen und Ärzte
47
I. Die Bedeutung der Rechtsnorm
48
II. Rechtsgrundlagen der Berufsordnung
49
III. Arztberuf kein Gewerbe
49
IV. Der Arztberuf ein freier Beruf?
50
V. Die Lebenserhaltung
51
VI. Die kurative Tätigkeit des Arztes
53
VII. Der Sterbebeistand
54
VIII. Todeszeitpunkt und Transplantation
54
IX. Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen
55
§ 2 Allgemeine ärztliche Berufspflichten (1) Ärztinnen und Ärzte üben ihren Beruf nach ihrem Gewissen, den Gebo-ten der ärztlich
56
I. Die Bedeutung der Norm
58
II. Integrität ärztlicher Berufsausübung und allgemeiner Lebenswandel
58
III. Die Unwürdigkeit zur Berufsausübung
58
IV. Die Unzuverlässigkeit zur Berufsausübung
59
V. Ethische Grundlagen der Berufsausübung
60
VI. Gewissensfreiheit
62
VII. Weisungen von Nichtärzten
63
VIII. Grundsätze korrekter ärztlicher Berufsausübung
64
IX. Berufsausübungsregelungen
64
X. Auskunftspflichten
65
XI. Anzeigepflichten
65
XII. Arzt und Kammer
65
XIII. Das Berufsgerichtliche Verfahren Rechtsgrundlagen und Maßnahmenkatalog
66
XIV. Zivilrechtliche Folgen von Verstößen gegen Pflichten aus der Berufsordnung
68
§ 3 Unvereinbarkeiten (1) Dem Arzt ist neben der Ausübung seines Berufs die Ausübung einer an-deren Tätigkeit untersagt, welche
69
I. Die Bedeutung der Norm
70
II. Umfang und Grenzen merkantiler Motive
73
III. Kooperation mit Gesundheitshandwerkern – die bisherige Rechtslage 1. Zusammenarbeit mit bestimmten (ausgewählten) Gesundhei
74
IV. Die Neukonzeption in § 128 SGB V
76
V. Praktische Konsequenzen 1. Ende der bisherigen Modelle und Risiken bei ihrer (unveränderten) Fortführung
79
VI. Gründung und/oder Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen 1. Der Arzt als (Mit-)Unternehmer
80
§ 4 Fortbildung (1) Ärztinnen und Ärzte, die ihren Beruf ausüben, sind verpflichtet, sich in dem Umfange beruflich fortzubilden,
84
I. Die Bedeutung der Norm
85
II. Die berufsrechtliche Fortbildungsverpflichtung
85
III. Die Fortbildung des Vertrags-(Kassen-)arztes
87
IV. Die forensische Bedeutung der Fortbildungspflicht
89
§ 5 Qualitätssicherung Der Arzt ist verpflichtet, an den von der Ärztekammer eingeführten Maß-nahmen zur Sicherung der Qualität
92
I. Die Bedeutung der Norm
93
II. Qualitätssicherung
93
III. Die berufsrechtliche Qualitätssicherung
94
IV. Qualitätssicherung in der vertragsärztlichen Praxis und im Krankenhaus
95
1. Strukturqualität
95
2. Prozessqualität
95
3. Ergebnisqualität
96
V. Qualitätssicherung in der Fortbildung
96
VI. Qualitätssicherung Bedeutung in der Rechtsprechung
96
1. Leitlinien/Standard in der Arzthaftung
97
2. Richtlinien dem Sozialrecht
97
3. Leitlinien/Standard im Strafrecht
98
§ 6 Mitteilung von unerwünschten Arzneimittelwirkungen Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, die ihnen aus ihrer ärztlichen Beh
99
I. Die Bedeutung der Norm
99
II. Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft
100
III. Zusammensetzung
101
IV. Exkurs: Das Sicherheitskonzept nach dem AMG
101
Vorbemerkungen vor §§ 17, 18, 18 a, 23 a – 23 d
270
Die Umsetzung in den einzelnen Landesärztekammern
271
1. Baden-Württemberg
271
2. Bayern
271
3. Berlin
271
4. Brandenburg
272
5. Bremen
272
6. Hamburg
272
7. Hessen
272
8. Mecklenburg-Vorpommern
272
9. Niedersachsen
273
10. Nordrhein
273
11. Rheinland-Pfalz
273
12. Saarland
273
13. Sachsen
274
14. Sachsen-Anhalt
274
15. Schleswig-Holstein
274
16. Thüringen
274
17. Westfalen-Lippe
274
§ 17 Niederlassung und Ausübung der Praxis (1) Die Ausübung ambulanter ärztlicher Tätigkeit außerhalb von Kranken-häusern einsch
275
I. Die Bedeutung der Norm
279
II. Praxissitz, weitere Behandlungsplätze, Residenzpflicht, Bedarfsplanung
280
III. Ausübung der Heilkunde im Umherziehen
284
IV. Praxisschild und Anzeigepflichten
288
§ 18 Berufliche Kooperation (1) Ärztinnen und Ärzte dürfen sich zu Berufsausübungsgemeinschaften, Organisationsgemeinschaften, K
289
§ 18 a Ankündigung von Berufsausübungsgemeinschaften und sonstige Kooperationen (1) Bei Berufsausübungsgemeinschaften von Ärztin
290
Vorbemerkung
294
I. Die Bedeutung der Norm
295
II. Die gemeinsame Berufsausübung
296
III. Gemeinschaftspraxis als „Normalfall”
297
IV. Senior-/Juniorgemeinschaftspraxen
300
V. „Nullbeteiligungspartnerschaften”
301
VI. Job-Sharing-Gemeinschaftspraxen
302
VII. Teilgemeinschaftspraxis (TGP)
303
VIII. Partnerschaftsgesellschaft
304
IX. Praxisgemeinschaft
305
X. Polikliniken, Ambulatorien, Fachambulanzen
307
XI. „Ärztehäuser“
307
XII. Berufsausübungsgemeinschaft und Organisationsgemeinschaft, Teilgemeinschaftspraxis, Abgrenzungsfragen
308
XIII. Medizinische Versorgungszentren
310
XIV. Gewinnverteilung im „Freiberufler“und „Misch“Versorgungszentrum (einschl. Provisionierung)
314
XV. Konkurrenzschutz bei Gemeinschaftspraxis und MVZ
315
§ 19 Beschäftigung angestellter Praxisärztinnen und -ärzte (1) Ärztinnen und Ärzte müssen die Praxis persönlich ausüben. Die Bes
321
I. Die Bedeutung der Norm
322
II. Assistenten als Mitarbeiter in der Praxis
322
III. Die berufsrechtliche Ausgangslage
323
IV. Die Rechtslage nach dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz und dem VÄndG.
323
V. Die Rechtslage nach dem VÄndG
324
VI. Haftung für Behandlungsfehler
326
§ 20 Vertreter (1) Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sollen grundsätzlich zur gegenseiti-gen Vertretung bereit sein
übernomme327
I. Die Bedeutung der Norm
327
II. Berufsrechtliche Vertretung
328
III. Der Praxisvertreter
328
IV. Qualifikation des Vertreters
329
V. Der Praxisverweser
330
VI. Haftung für Behandlungsfehler
330
§ 21 Haftpflichtversicherung Der Arzt ist verpflichtet, sich hinreichend gegen Haftpflichtansprüche im Rahmen seiner beruflichen
331
I. Die Bedeutung der Norm
332
II. Berufsrecht
332
III. Keine Ausnahmen
333
IV. Das zu versichernde
333
1. VVG und AHB
334
2. Off-Label-Use
334
a.) Grundsatz
335
b.) Haftung des pharmazeutischen Unternehmens
335
c.) Erstattungsfähigkeit in der GKV
335
d.) Regelungsmodelle
336
e.) Neues Prüfschema
336
f.) Konsequenzen für die Praxis
337
3. Räumlicher Schutz und sachlicher Umfang
338
a) Räumlicher Umfang
338
b) Sachlicher Umfang
340
4. Persönlicher Umfang
341
V. Die Haftpflicht des angestellten und/oder beamteten Krankenhausarztes
341
VI. Der geschützte Versicherungszeitraum
342
VII. Anzeigeund Mitwirkungspflichten des Arztes
344
VIII. Regulierungshoheit des Versicherers
345
IX. Keine „geborene“ Passivlegitimation des Haftpflichtversicherers
346
§ 23 Ärztinnen und Ärzte im Beschäftigungsverhältnis
348
I. Die Bedeutung der Norm
348
II. Geltung der Berufsordnung auch für angestellte und beamtete Ärzte
348
III. Die Vergütung im Angestelltenund Dienstverhältnis
349
§ 23 a Ärztegesellschaften (1) Ärztinnen und Ärzte können auch in der Form der juristischen Person des Privatrechts ärztlich tät
350
§ 23 d Praxisverbund (1) Ärztinnen und Ärzte dürfen, auch ohne sich zu einer Berufsausübungs-gemeinschaft zusammenzuschließen, e
352
I. Die Bedeutung der Norm
354
II. Die Ärztegesellschaft9
356
III. Die Scheingesellschaft
357
IV. Medizinische Kooperationsgemeinschaften
360
V. Der Praxisverbund und sonstige Beteiligungen
360
§ 24 Verträge über ärztliche Tätigkeit Ärztinnen und Ärzte sollen alle Verträge über ihre ärztliche Tätigkeit vor ih-rem Abschlu
362
I. Die Bedeutung der Norm
362
§ 25 Ärztliche Gutachten und Zeugnisse Bei der Ausstellung ärztlicher Gutachten und Zeugnisse haben Ärztinnen und Ärzte mit der
364
I. Die Bedeutung der Norm
364
II. Ärztliche Zeugnisse
365
III. Gutachten
365
IV. Gutachtenerstattung
366
V. Sachverständigenentschädigung
368
VI. Ergebnisse des Gutachtens
371
VII. Gutachten und Urheberrecht
371
VIII. Haftung
372
IX. Arbeitszeugnisse
374
X. Weiterbildungszeugnisse
375
XI. Ärztliche Bescheinigung und Strafrecht
375
§ 261 Ärztlicher Notfalldienst (1) Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, am Notfalldienst teilzunehmen. Auf Ant
377
I. Die Bedeutung der Norm
378
II. Inhalt und Umfang des ärztlichen Notfalldienstes
379
III. Ausnahmen
380
IV. Zuständigkeit für die Organisation
381
V. Rechte und Pflichten des Notfallarztes
381
VI. Fortbildungsverpflichtung
382
VII. Das organisierte Rettungswesen
382
Vorbemerkungen vor §§ 27 und 28
386
§ 29 Kollegiale Zusammenarbeit (1) Ärztinnen und Ärzte haben sich untereinander kollegial zu verhalten. Die Verpflichtung der Är
415
I. Die Bedeutung der Norm
418
II. Kollegialität, Meinungsfreiheit und Gutachterpflichten
418
III. Das Konkurrenzverbot
421
IV. Die Beteiligungspflicht gegenüber anderen Ärzten
424
V. Verpflichtung zur Weiterbildung
425
Vorbemerkungen vor §§ 30 ff.
428
§ 30 Zusammenarbeit von Ärztinnen und Ärzten mit Dritten (1) Die nachstehenden Vorschriften dienen dem Patientenschutz durch Wah
431
I. Die Bedeutung der Norm
431
II. Medizinische Assistenzberufe
432
III. Arzt und Heilpraktiker
432
IV. Geburtsvorbereiterinnen
435
V. Wellnessund Beauty Bereich
436
VI. Angehörige und sonstige Personen
436
§ 31 Unerlaubte Zuweisung von Patienten gegen Entgelt Ärztinnen und Ärzten ist es nicht gestattet, für die Zuweisung von Patient
438
I. Die Bedeutung der Norm
439
II. Koppelgeschäfte
440
1. Handgeld-Modell
441
2. „Vertreter“-Modell
441
3. „Konsiliar“-Arztmodell
441
4. „Apparategemeinschaft“
441
5. Strohmann-Modell
441
III. Laborabrechnung
442
IV. Umsatzund Gewinnbeteiligungen
444
V. Gesellschaftsrechtlicher Gestaltungsmissbrauch zur Vorteilskaschierung
446
VI. Vorteilsgewährung durch Gewinnbeteiligung an arztnahen Dienstleistungsgesellschaften
449
VII. Neue Versorgungsformen und Vorteilsgewährung
451
VIII. Kooperationsverträge zwischen Krankenhäusern und Vertragsärzten – Schnittstellenoptimierung oder Zuweisungsprovision?
452
a) Fallvarianten
453
b) Zulässige und unzulässige Finanzierungssysteme im Rahmen der postoperativen Behandlung/Betreuung
455
c) ambulante und stationäre Operationen durch „externe“ Vertragsärzte69
456
IX. Weitere Einzelfälle
460
§ 32 Annahme von Geschenken und anderen Vorteilen Ärztinnen und Ärzten ist es nicht gestattet, von Patientinnen und Patienten od
462
I. Die Bedeutung der Norm
462
II. Der betroffene Personenkreis
462
III. Geschenke und andere Vorteile von Patienten und Dritten
463
IV. Fordern, Sich-Versprechen-Lassen, Annehmen
464
V. Einfluss auf die ärztliche Entscheidung
464
VI. Geringfügigkeitsgrenze
464
VII. Andere arbeitsund dienstrechtliche Vorschriften
465
VIII. Rechtsfolgen Berufsrechtlich.
465
Strafrechtlich
465
§ 331 Ärzteschaft und Industrie (1) Soweit Ärztinnen und Ärzte Leistungen für die Hersteller von Arznei-, Heilund Hilfsmitteln o
466
I. Die Bedeutung der Norm
467
II. Der betroffene Personenkreis
468
III. Arznei-, Heilund Hilfsmittel
468
Arzneimittel
468
Heilmittel
468
Hilfsmittel
469
Medizinprodukte
469
IV. Die Kooperation Arzt – Industrie Klinische Prüfung
469
Klinische Prüfung
469
Die Gegenleistung
470
Geräte und Einrichtungsgegenstände
470
Drittmittel
470
V. Vorlagepflichtige Verträge
471
VI. Werbegaben
471
VII. Die Beschaffung
471
VIII. Die Teilnahme an wissenschaftlichen Fortbildungsveranstaltungen
472
IX. Der arbeitsund dienstrechtliche Aspekt der Industriekontakte
473
X. Der strafrechtliche Aspekt
473
XI. Der steuerrechtliche Aspekt
478
XII. Rechtsfolgen
478
§ 34 Verordnungen, Empfehlungen und Begutachtung von Arznei-, Heilund Hilfsmitteln (1) Ärztinnen und Ärzten ist es nicht gestatt
480
I. Die Bedeutung der Norm
481
II. Der betroffene Personenkreis
481
III. Arznei-, Heilund Hilfsmittel
481
Arzneimittel
482
Heilmittel
482
Hilfsmittel
482
Medizinprodukte
482
IV. Verordnung gegen Vergütung oder Vergünstigung
482
V. Weitergabe von Ärztemustern gegen Entgelt
483
VI. Verbot der Fremdwerbung
483
VII. Missbräuchliche Anwendung der Verschreibung
484
VIII. Zuweisung an Apotheken, Geschäfte und Dienstleister
484
IX. Rechtsfolgen
484
§ 35 Fortbildungsveranstaltungen und Sponsoring Werden Art, Inhalt und Präsentation von Fortbildungsveranstaltungen allein von e
486
I. Die Bedeutung der Norm
486
II. Das System ärztlicher Fortbildung
486
III. Festlegung von Art, Inhalt und Präsentation der Veranstaltung
487
IV. Sponsoring
487
V. Die Annahme von Beiträgen Dritter
488
VI. Steuerliche Aspekte
488
C. Verhaltensregeln (Grundsätze korrekter ärztlicherBerufsausübung)
489
Nr. 1 Umgang mit Patientinnen und Patienten Eine korrekte ärztliche Berufsausübung verlangt, dass Ärztinnen und Ärzte beim Umgan
489
I. Die Bedeutung der Norm
490
II. Würde und Selbstbestimmungsrecht des Patienten achten
490
III. Achtung der Privatsphäre
490
IV. Patienteninformation
490
V. Situation des Patienten berücksichtigen
491
VI. Verhalten gegenüber Kritik
491
Nr. 2 Behandlungsgrundsätze Übernahme und Durchführung der Behandlung erfordern die gewissenhafte Ausführung der gebotenen mediz
492
I. Die Bedeutung der Norm
493
II. Regeln der ärztlichen Kunst
493
III. Konsil, Mitbehandlung
494
IV. Die Überweisung
494
V. Einholung einer Zweitmeinung
495
VI. Die Information mitund nachbehandelnder Ärzte
495
Nr. 3 Umgang mit nichtärztlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Eine korrekte ärztliche Berufsausübung verlangt auch, dass Är
497
I. Die Bedeutung der Norm
497
II. Diskriminierung
498
III. Beachtung der arbeitsrechtlichen Bestimmungen
498
D. Ergänzende Bestimmungen zu einzelnen ärztlichen Berufspflichten
499
I. REGELN DER BERUFLICHEN KOMMUNIKATION, INSBESONDERE ZULÄSSIGERINHALT UND UMFANG SACHLICHER INFORMATIONEN ÜBER DIE BERUFLICHETÄTIGKEIT
499
Nr. 1 6 – aufgehoben –
499
II. FORMEN DER ZUSAMMENARBEIT (GEMEINSCHAFTSPRAXIS,PARTNERSCHAFT, MEDIZINISCHE KOOPERATIONSGEMEINSCHAFT,PRAXISVERBUND)
499
Nr. 7 - 11– aufgehoben –
499
III. PFLICHTEN BEI GRENZÜBERSCHREITENDER ÄRZTLICHER TÄTIGKEIT
500
Nr. 12 Praxen deutscher Ärzte in anderen EU-Mitgliedstaaten Führt ein Arzt neben seiner Niederlassung oder neben seiner ärztlich
500
Nr. 13Grenzüberschreitende ärztliche Tätigkeit von Ärztenaus anderen EU-Mitgliedstaaten
502
I. Einleitung und Problemaufriss
501
II. Freier Dienstleistungsverkehr auf der Nachfragerseite
503
III. Selbstverwaltung und Kartellrecht
504
IV. Migrationsfähigkeit, Anerkennung von Diplomen
505
V. Vereinheitlichung der bioethischen Rahmenbedingungen in Europa
506
VI. Gewebebanken
506
VII. Patentierbarkeit biotechnologischer Erfindungen und Verfahren
507
IV. PFLICHTEN IN BESONDEREN MEDIZINISCHEN SITUATIONEN
509
Nr. 14 Schutz des menschlichen Embryos Die Erzeugung von menschlichen Embryonen zu Forschungszwecken sowie der Gentransfer in Em
509
I. Die Bedeutung der Norm
510
II. Die rechtspolitische Entwicklung
512
III. Verfassungsrechtliche Ebene
514
IV. Embryonenschutzgesetz
516
V. Berufsrecht
519
VI. Embryonenforschung und Bioethik-Konvention
520
VII. Beteiligung deutscher Ärzte an ausländischen Forschungsvorhaben Taupitz
521
VIII. Ausblick
522
Nr. 15 In-vitro-Fertilisation1, Embryotransfer (1) Die künstliche Befruchtung einer Eizelle außerhalb des Mutterleibes und die a
523
I. Die Bedeutung der Norm
524
II. Die Richtlinien
526
III. Einschränkende Regelungen in den Richtlinien
527
1. Medizinische Einschränkungen, Qualitätsaspekte
527
2. Indikationen und Kontraindikationen
527
3. Status-rechtliche Begrenzungen
528
IV. Heterologe Verfahren
528
1. Zulässigkeit
529
2. Sicherheitsaspekte heterologer Verfahren
529
3. Anonymitätszusage
530
4. Dokumentation
533
V. Reproduktionsmedizinische Maßnahmen bei lesbischen Paaren oder alleinstehenden Frauen 1. Behandlung lesbischer Paare
534
1. Behandlung lesbischer Paare
534
2. Künstliche Befruchtung einer alleinstehenden Frau
535
VI. Kryokonservierung51
536
VII. Insemination
537
VIII. Familienund unterhaltsrechtliche Konsequenzen
537
IX. Rechtliche Regelungsebenen im Bereich der assistierten Reproduktion Kompetenz Norm/Qualität Regelungsziel Berufsrecht
539
Sachregister
596
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