Verwaltungsrecht in Europa - Band 1: England und Wales, Spanien, Niederlande. Bd. 1 England,Wales,Spanien,Niederlande, E-BOOK

von: Jens-Peter Schneider, Oliver Dörr, Hans-Werner Rengeling, Albrecht Weber

Vandenhoeck & Ruprecht Unipress, 2007

ISBN: 9783862340446 , 471 Seiten

Format: PDF, OL

Kopierschutz: Wasserzeichen

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Preis: 85,00 EUR

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Verwaltungsrecht in Europa - Band 1: England und Wales, Spanien, Niederlande. Bd. 1 England,Wales,Spanien,Niederlande, E-BOOK


 

"Christine Holterhues (S. 371-372)
Niederlande

A. Grundlagen

I. Historische Entwicklung


Bis zum Jahre 1994 bestand das Verwaltungsrecht in den Niederlanden aus einer nahezu unübersehbaren Fülle von administrativen Spezialvorschriften und gerichtlichem case law. Insoweit bestand ein entscheidender Unterschied zum Straf- und Zivilrecht. In diesen Bereichen wurden bereits im 19. Jahrhundert die wichtigsten Bestimmungen vereinheitlicht und zusammengefasst. Das allgemeine Verwaltungsrecht wurde erst zum Ende des 20. Jahrhunderts in einem Gesetz kodifiziert.

Der Grund für den späten Zeitpunkt dieser Kodifizierung findet sich in der geschichtlichen Entwicklung des Verwaltungsrechts. Dieser Teil des niederländischen Rechts begann sich erst am Ende des 19. Jahrhunderts langsam herauszubilden. Nach ersten Gesetzen, die dem Bürger gewisse Rechte gegenüber Unterdrückungsmaßnahmen des Staates einräumten, kamen nach und nach weitere Bestimmungen hinzu. Die Normierung der diversen Bereiche des öffentlichen Rechts verlief hierbei unterschiedlich schnell und intensiv, so dass das Verwaltungsrecht nach hundert Jahren am Ende des 20. Jahrhunderts ein unvollständiges und lückenhaftes Bild ergab.

Das Bedürfnis nach allgemeinen Regelungen verstärkte sich zusehends – gerade angesichts der inzwischen nur schwer zu handhabenden und fast undurchschaubaren Menge von Spezialgesetzen mit durchaus unterschiedlicher Definition der gleichen öffentlich-rechtlichen Begrifflichkeiten. Ab dem Jahre 1980 begannen die konkreten Bemühungen um eine Festlegung der allgemeinen Regeln der Verwaltung. Hierbei spielten auch rechtsvergleichende Überlegungen eine gewichtige Rolle, was das niederländische Verwaltungsrecht zu einem besonders interessanten Gegenstand werden lässt.

Eine weitere Basis zur Kodifizierung liegt in der Neufassung der niederländischen Verfassung (Grondwet) im Jahre 1983. Bei dieser Verfassungsreform wurde ein Gesetzgebungsauftrag für das Gebiet des Verwaltungsrechts eingefügt3. Zur Erfüllung dieses Auftrags bedurfte es keiner Kodifikation des kompletten Verwaltungsrechts, lediglich die allgemeinen Regeln sollten endlich einheitlich normiert werden.4 Grundlagen des Gesetzgebungsprozesses waren Berichte und Vorschläge wissenschaftlicher Kommissionen.

So unterbreiteten die Verwaltungsrechtler van Poelje, Donner, de Berg und Lespes Vorschläge für eine Kodifikation der allgemeinen Prinzipien des administrativen Rechts vor der VAR (Vereniging voor Administratief Recht = Vereinigung für Verwaltungsrecht)5. In der Folge stellte die VAR eine Kommission zusammen unter der Leitung von van Poelje, die den Abar (Rapport algemene bepalingen van administratief recht = Bericht zu allgemeinen Bestimmungen des Verwaltungsrechts) erstmals im Jahr 1953 herausbrachte.6 In der Folge erschienen weitere Ausgaben des Abar-Berichts. Die dritte Ausgabe des Abar enthielt den Entwurf eines Abar-Gesetzes als Vorstufe zu einem Awb (Algemene wet bestuursrecht = Allgemeines Verwaltungsrechtsgesetz)."