Die Handlungsform der interinstitutionellen Vereinbarung - Eine Untersuchung des Interorganverhältnisses der europäischen Verfassung

von: Florian von Alemann

Springer-Verlag, 2010

ISBN: 9783540377115 , 518 Seiten

Format: PDF, OL

Kopierschutz: Wasserzeichen

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Preis: 74,99 EUR

Mehr zum Inhalt

Die Handlungsform der interinstitutionellen Vereinbarung - Eine Untersuchung des Interorganverhältnisses der europäischen Verfassung


 

"§ 14 Verfassungsfunktionale Aspekte interinstitutioneller Vereinbarungen (S. 373-374)

Wie sich in den vorangegangenen Überlegungen schon angedeutet hat, hat die Handlungsform der interinstitutionellen Vereinbarung einen engen verfassungsrechtlichen Bezug. Wenn sie sich einerseits als Funktion der Verfassungsentwicklung der Europäischen Union darstellen lassen kann, soll nun der umgekehrte Weg beschritten werden: die Aufarbeitung verfassungsfunktionaler Aspekte interinstitutioneller Vereinbarungen.

Die Fragestellung ist erklärungsbedürftig. Abstrakt mathematisch formuliert bezeichnet der Ausdruck Funktion eine abhängige Beziehung zweier Größen, bei denen der Wert der einen sich aus einer konditionalen Verknüpfung mit der anderen ergibt. Davon wird eine gewöhnlich als abhängige (x) und die andere als unabhängige (y) Variable bezeichnet.

Eine funktionale Betrachtungsweise bildet somit stets eine Relation zwischen ihrem Gegenstand und einem außerhalb stehenden Bezugspunkt ab. Strenggenommen macht daher die isolierte Untersuchung der Funktion eines Gegenstands keinen Sinn, weil es immer darauf ankommt, in Bezug worauf diese Funktion bestehen soll. Konkret bedeutet das, dass es die Funktion einer Rechtssatzform nicht gibt. Das gilt auch für die Handlungsformenlehre der Europäischen Union. Eine funktionale Analyse interinstitutioneller Vereinbarungen muss sich daher stets über ihren Bezugspunkt im Klaren sein.

Das Verfassungssystem der Europäischen Union bildet den Parameter der Untersuchung, anhand dessen funktionale Erkenntnisse über die interinstitutionellen Vereinbarungen gewonnen werden sollen. Das skizzierte Modell der europäischen Verfassung kann dazu herangezogen werden. Auf dieser Folie können verfassungsrechtliche Funktionen interinstitutioneller Vereinbarungen analytisch entwickelt werden. Der Verzicht auf einen bestimmten Artikel spiegelt die Offenheit der rechtlichen Kategorie Funktion. Angesichts eines steten Verfassungswandels kann es auch zu entsprechenden Funktionswandeln kommen.

Das Set von Parametern erweist sich somit real als variabel; die abhängige Variable ist bis zu einem gewissen Grad selbst unabhängig. Die Beschreibung unterschiedlicher Funktionen einer Handlungsform in einer Verfassung ist kein abgeschlossenes Projekt. Diese Studie kann daher lediglich einen Überblick über aktuelle Aspekte geben. Die Betonung verfassungsrechtlicher Funktionen bildet den begrenzten Fokus der Fragestellung r ab. Nicht jede funktionale Relation, die sich irgendwie im europäischen Integrationsgefüge verankern lässt, soll hier beleuchtet werden. Im Zentrum stehen vielmehr die Funktionen der Vereinbarungen für das institutionelle System der Verfassung.

1. Verfassungsrechtliche Funktionen interinstitutioneller Vereinbarungen

Funktionale Elemente sind im Laufe der bisherigen Untersuchung schon gelegentlich angesprochen worden. Bisher standen allerdings jeweils andere Raster im Vordergrund. Methodisch ist die Untersuchung gesellschaftlicher Strukturen anhand des Konzepts der Funktion vor allem in den Sozialwissenschaften gebräuchlich . Als Funktion gilt dabei die Leistung eines Elements zur Herstellung oder Erhaltung eines bestimmten Systemzustands oder des Zustands eines anderen Elements im System."