Besteuerung privater Kapitalanlagen - Mit traditionellen und alternativen Investments zur steueroptimalen Depotstruktur

von: Thorsten Dönges, apano akademie gmbh

Gabler Verlag, 2008

ISBN: 9783834998248 , 203 Seiten

Format: PDF, OL

Kopierschutz: Wasserzeichen

Windows PC,Mac OSX für alle DRM-fähigen eReader Apple iPad, Android Tablet PC's Online-Lesen für: Windows PC,Mac OSX,Linux

Preis: 26,96 EUR

Mehr zum Inhalt

Besteuerung privater Kapitalanlagen - Mit traditionellen und alternativen Investments zur steueroptimalen Depotstruktur


 

5.5 Besteuerung von Zertifikaten (S. 111-112)

Bei Zertifikaten handelt es sich um von Kreditinstituten und Brokerhäusern herausgegebene Inhaberschuldverschreibungen, die es dem Kunden ermöglichen, je nach Ausgestaltung, an der Wertentwicklung eines Referenzgegenstandes unter anderem Indizes, Aktien, Aktienkörben, Anleihen oder Fonds zu partizipieren. Zertifikate unterscheiden sich von klassischen Geldanlagen wie z. B. der Direktanlage in Aktien durch ihr besonderes Chance-Risiko- Profil.

Je nach Ausgestaltung ermöglichen Zertifikate nicht nur an steigenden, sondern auch fallenden oder sich seitwärts bewegenden Märkten zu partizipieren. Im Gegensatz zu Investmentfonds erwirbt der Anleger keinen Miteigentumsanteil an einem Sondervermögen, sondern einen schuldrechtlichen Anspruch gegenüber der emittierenden Bank. Da Zertifikate nicht in den Referenzgegenstand (Basiswert) investieren, sondern die Wertentwicklung des Basiswertes lediglich mittels Derivaten abbilden, entstehen im Unterschied zu Investmentfonds bei Anpassungen z. B. eines Aktienkorbes keine Transaktionskosten. Anders als bei Fonds, deren Laufzeit in der Regel unbegrenzt ist (Open-End-Fonds), weisen Zertifikate zumeist eine feste Laufzeit auf. Laufende Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden) fallen während der Laufzeit des Zertifikats im Regelfall nicht an. Der Anleger partizipiert über die Kurssteigerungen des Zertifikates an der Wertentwicklung der darin enthaltenen Anlagen (z. B. Aktien, Anleihen, Indizes).

Anders als bei Investmentfonds, werden Kapitalanlagen in Zertifikaten nicht nach Transparenzgrundsatz besteuert. Für steuerliche Zwecke ist es vielmehr von Interesse, ob theoretisch ein vollständiger Verlust des eingesetzten Kapitals eintreten kann (Vollrisikozertifikat) oder ob die Rückzahlung des investierten Kapitals ganz oder teilweise garantiert ist und/oder ein Anspruch auf Zinszahlungen oder Ähnlichem besteht (Garantiezertifikat). Die Klassifizierung als Garantierzertifikat kann sich auch daraus ergeben, dass aufgrund der Ausgestaltung des Zertifikats sicher ist, dass der Anleger sein Kapital zurückerhält. In diesem Fall ist eine ausdrückliche Kapitalrückzahlungsgarantie nicht erforderlich (z. B. REX-P-Zertifikate).

Vollrisikozertifikat

Besteht die Möglichkeit des vollständigen Kapitalverlusts und ist damit der Wert des Zertifikats ausschließlich an die Wertentwicklung des Bezugsobjektes gekoppelt, erzielt der Anleger hieraus keine Einkünfte aus Kapitalvermögen. Zinsabschlag- bzw. Kapitalertragsteuer fallen deshalb nicht an. Dies gilt auch für Performance-Indizes wie beispielsweise den DAX, in dessen Berechnung Dividenden einbezogen werden. Veräußert der Steuerinländer Vollrisikozertifikate innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist, so liegt ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft vor. Die in diesen Fällen erzielten Veräußerungsgewinne sind als sonstige Einkünfte zu versteuern. Veräußerungsverluste können nur mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden. Realisierte Gewinne und Verluste nach Ablauf der Jahresfrist sind steuerlich unbeachtlich. Bei Steuerausländern ist die Veräußerung eines Vollrisikozertifikats stets einkommensteuerfrei – unabhängig von der Einhaltung der Jahresfrist.

Garantierzertifikat

Garantiezertifikate zeichnen sich dadurch aus, dass dem Inhaber unabhängig von der Entwicklung des Basiswertes, an den die Rückzahlung gekoppelt ist, meist im Wege eines Floor eine „Mindestrückzahlung" des Kapitals zugesagt wird. Bei Zusage der vollständigen oder nur teilweisen Rückzahlung des Kapitals erfolgt die Besteuerung nach den Grundsätzen für Finanzinnovationen. Dies hat zur Folge, dass beim Steuerinländer unabhängig von der Haltedauer des Finanzproduktes im Fall der Veräußerung und Endeinlösung die Differenz zwischen Veräußerungspreis/Wert der Anleihe bei Endeinlösung und Erwerbspreis als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu versteuern ist.

Hierauf sind inländische Zahlstellen verpflichtet, die Zinsabschlagsteuer in Höhe von 30 Prozent zuzüglich 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag einzubehalten. Bei DAX-Zertifikaten ist die Anwendung der Regelungen für Finanzinnovationen noch nicht vollständig geklärt. Nach Auffassung der Finanzverwaltung reicht eine „Teil-Rückzahlungsgarantie" für die Klassifizierung als Finanzinnovation aus.178 Demgegenüber vertritt der Bundesfinanzhof die Auffassung, dass der Überschuss aus der Veräußerung von