Zeugnisse und Referenzschreiben - für Auszubildende, Praktikanten und freie Mitarbeiter.

von: Thorsten Knobbe, Mario Leis, Karsten Umnuss

Haufe Verlag, 2010

ISBN: 9783448098747 , 289 Seiten

Format: PDF, OL

Kopierschutz: Wasserzeichen

Windows PC,Mac OSX für alle DRM-fähigen eReader Apple iPad, Android Tablet PC's Online-Lesen für: Windows PC,Mac OSX,Linux

Preis: 33,99 EUR

  • Alleine leben - mit anderen sein - Ein christlicher Lebensentwurf
    Inspiriert und inspirierend - die Bibel
    Erfülltes Leben - Was aber bleibt nach dem Tod?
    Gerechter Lohn - wie im Himmel, so auf Erden
    Jerry Cotton 2806 - Wenig mehr als das Leben
    John Sinclair 1707 - Das Rätsel der toten Bücher
  • Der Physikverführer - Versuchsanordnungen für alle Lebenslagen

     

     

     

     

     

     

     

     

 

Mehr zum Inhalt

Zeugnisse und Referenzschreiben - für Auszubildende, Praktikanten und freie Mitarbeiter.


 

2 Bewertungsbogen und Begleitschreiben (S. 64-65)

Fachwissen, Weiterbildung, Auffassungsgabe – Wie schneidet der Auszubildende in den einzelnen Bewertungskomponenten ab? Bei der Erstellung des Zeugnisses brauchen Sie Informationen aus unterschiedlichen Quellen. Sie können z. B. auf eine Ausbildungsordnung zurückgreifen oder ein Mitarbeitergespräch führen. In der Regel kennt der Ausbilder/Fachvorgesetzte den Auszubildenden am besten und wird die aussagekräftigste Beurteilung geben können. Am Ende dieses Kapitels finden Sie den Bewertungsbogen und ein Begleitschreiben für den Ausbilder/Fachvorgesetzten. Mit dem Bewertungsbogen können Sie oder der Ausbilder/Fachvorgesetzte die Fähigkeiten Ihres Auszubildenden einschätzen und anschließend schnell und einfach das Zeugnis erstellen. Das Begleitschreiben erklärt das Vorgehen und gibt Tipps zur Bewertung.

2.1 Noten vergeben mit dem Bewertungsbogen

„Er hat versucht, den Ausbildungsanforderungen gerecht zu werden". Wer hätte gedacht, dass diese Aussage die Leistungseinschätzung mit der Note 6 bewertet? Die Zeugnissprache wirkt auf den Laien oftmals verwirrend, darum ist es sinnvoll, zunächst nur mit Noten zu bewerten. Dieses Vorgehen erleichtert besonders die Arbeit des Ausbilders/ Fachvorgesetzten, dessen Aufgabe es ist, die Fähigkeiten des Auszubildenden einzuschätzen. Zu diesem Zweck geben wir Ihnen einen speziellen Bewertungsbogen für den Ausbilder/Fachvorgesetzten an die Hand, auf dem – abgesehen von der stichwortartig auszufüllenden Tätigkeitsbeschreibung – nur noch die einzelnen Notenstufen angekreuzt werden müssen.

Bewertungs bogen und Begleitschreiben finden Sie am Ende dieses Kapitels Sie finden den Bewertungsbogen sowohl hier im Buch, als auch auf der CD-ROM zum Ausdrucken oder zur direkten Bearbeitung an Ihrem PC. Leiten Sie diesen zum Ausfüllen an den betreffenden Ausbilder/ Vorgesetzten weiter. Sie können aber auch Ihren Auszubildenden auffordern, sich selbst zu bewerten. Der ausgefüllte Bewertungsbogen dient Ihnen als Grundlage für die weitere Zeugnisbearbeitung.

Ein Begleitschreiben zum Bewertungsbogen, das Sie ebenfalls auf der CD-ROM finden, hilft dem Ausbilder/Vorgesetzten beim Ausfüllen der Liste, beschreibt das weitere Vorgehen und enthält wichtige Grundregeln und Tipps für die Bewertung. Der Bewertungsbogen hat dieselbe Gliederung wie das Zeugnis. Mit dem Aufbau in 18 Bewertungskriterien folgt der Bewertungsbogen damit der Rechtsprechung des LAG Hamm46 – so können Sie sicher sein, dass der Ausbilder/Fachvorgesetzte keinen der Bestandteile auslässt, die ein Zeugnis beinhalten muss. Im folgenden Abschnitt sind die wesentlichen inhaltlichen Komponenten eines qualifizierten Zeugnisses aufgeführt. Anhand einer Checkliste können Sie überprüfen, ob Sie alle Zeugnisbestandteile berücksichtigt haben.

2.2 Welche Bestandteile muss ein qualifiziertes Zeugnis enthalten?

Der Ausbildende hat nicht nur die Zeugnissprache, sondern auch die gebräuchliche Gliederung eines qualifizierten Zeugnisses zu beachten, da diese inzwischen weitgehend standardisiert ist. Dabei ist in dem einen oder anderen Punkt noch umstritten, welche Grundelemente ein qualifiziertes Zeugnis zwingend beinhalten muss. Nicht in jedem Zeugnis müssen alle Gesichtspunkte ausführlich enthalten sein. Einzelne Aspekte können auch zusammengefasst werden. Das LAG Hamm hat sich in der Vergangenheit intensiv und ausführlich mit Problemen des Zeugnisrechts auseinander gesetzt.