Transparenz als Mittel zum Erfolg: Aspekte der Bedeutung von Transparenz für die Umsetzung von Corporate Governance

von: Christoph Skodda

Diplomica Verlag GmbH, 2011

ISBN: 9783842813816 , 74 Seiten

Format: PDF, OL

Kopierschutz: frei

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Preis: 29,99 EUR

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Transparenz als Mittel zum Erfolg: Aspekte der Bedeutung von Transparenz für die Umsetzung von Corporate Governance


 

Textprobe: Kapitel 5.2.2, Transparentes Risikomanagement: Berücksichtigung der Risikopräferenzen der Öffentlichkeit: Wie bereit festgestellt wurde, kann aufgrund von Informationsasymmetrien zwischen Manager und Öffentlichkeit Unsicherheit auf beiden Seiten entstehen. Ein Maß für die Unsicherheit, also für den Eintritt von Prognosen und Planungen, ist das Risiko. Dieser Begriff kommt von dem italienischen 'riscare' und bedeutet wagen. Risiken entstehen durch Handlungen oder Entscheidungen, die von Individuen getroffen werden. Erst durch einen Denkprozess, lassen sich Handlungsalternativen aufzeigen. Auf Grundlage dieser können Entscheidungen getroffen werden, welche den Verantwortungsbereich eines Individuums erkennen lassen. Es stellt sich nun die Frage, in welchem Maße ein Manager Risiken eingehen muss und inwiefern wird er hierbei beschränkt. Angelehnt an das Glashaus-Axiom kann unterstellt werden, dass nicht ohne Risiko gehandelt werden kann. Ein Unternehmen wird vor allem zwischen Markt-, Kredit-, Betriebs-, Liquiditäts- und Absatzrisiken unterscheiden. Ereignisse aus der gesamten Volkswirtschaft oder der Umwelt (naturwissenschaftliche Risiken) haben ebenfalls Einfluss auf die Unternehmung und somit auch auf die wahrgenommenen Risiken. Unabhängig wie durchkonstruiert ein spezifisches Risikomanagement ist, ein Restrisiko wird immer bleiben. Die Aufgabe des Risikomanagements liegt vor allem darin, die Risiken zu messen und zu steuern. Das bereits erwähnte KonTraG schreibt durch die Einführung des § 91 Abs. 2 AktG vor, dass der Vorstand einer Aktiengesellschaft ein Überwachungssystem zur Früherkennung von bestandsgefährdenden Entwicklungen einzurichten hat. Auch 4.1.4 DCGK fordert lediglich die Einführung eines Risikomanagements- und controllings, formuliert dabei aber keine inhaltlichen Anforderungen. Diese können jedoch aus § 93 Abs.1 S. 1-3 AktG analog hervorgehen: 'Die Vorstandsmitglieder haben bei ihrer Geschäftsführung die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters anzuwenden. Eine Pflichtverletzung liegt nicht vor, wenn das Vorstandsmitglied bei einer unternehmerischen Entscheidung vernünftigerweise annehmen durfte, auf der Grundlage angemessener Information zum Wohle der Gesellschaft zu handeln. Über vertrauliche Angaben und Geheimnisse der Gesellschaft, namentlich Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse, die den Vorstandsmitgliedern durch ihre Tätigkeit im Vorstand bekanntgeworden sind, haben sie Stillschweigen zu bewahren.' Diese zentrale Norm verdeutlicht die Verantwortungs- und Legitimitätsgrundlage des Managements. Die Geschäftsführung wird hierbei zunächst auf das Wohl der Unternehmung beschränkt. Die Legitimität erfolgt vor allem durch die Einhaltung von legalen Normen und betriebswirtschaftlichen Kennzahlen. Die Auseinandersetzung mit dem Thema Transparenz und den jeweiligen Anspruchsgruppen der Unternehmung zeigt auf, dass eine Berücksichtigung der Öffentlichkeit unumgänglich ist. Fraglich ist dabei, inwiefern die Öffentlichkeit das Risikoprofil der Unternehmung beeinflussen kann. Anlehnend an VON DER CRONE ist, bezüglich der Risikopolitik eines Unternehmens, zunächst von einer Art Bündnis zwischen Management und Arbeitnehmern auszugehen. Erst über den Aktienmarkt erfolgt seiner Auffassung nach ein Einfluss der Gesellschaft auf den Aktienkurs. Hier wird der Bereich der Aktionäre fälschlicherweise mit der Öffentlichkeit gleichgesetzt. Es liegt jedoch auf der Hand, dass die Aktionäre nicht repräsentativ für die gesamte Gesellschaft stehen können. Erst unter zu Hilfenahme des Glashaus-Axioms kann die Sichtweise auf die komplette Gesellschaft erweitert werden. Das bedeutet wiederum, dass die Öffentlichkeit grundsätzlich Einfluss auf die Unternehmung nimmt und deren Handlungen 'mitbestimmt', somit auch das Risikoprofil. Dieser Ansatz deckt sich auch mit dem formulierten Öffentlichkeitsmandat der Manager. Zudem lässt sich der Bayessche Wahrscheinlichkeits- und Risikobegriff anführen. Dem Mathematiker Thomas Bayes zufolge ist Risiko eine Zusammensetzung aus sich wiederholenden historischen Daten und Beurteilungen von Beobachtern. So muss ein Unternehmen selbstverständlich gewisse Konjunkturzyklen (historische Daten) und zusätzliche Einschätzungen zu relevanten Gesetzesänderungen bei der Justierung des Risikomanagements berücksichtigen. Die Einordnung in die Relevanz erfolgt durch den subjektiven Beobachter und losgelöst von historischen Daten. Diese These drückt begrenzte Rationalität und Unsicherheit als Grundlage jeglicher Handlungsentscheidung aus. Polares und dialektisches Denken unter Berücksichtigung von subjektiven Beurteilungen führt zu angemessenen und realistischen Handlungen. Es ist damit erkenntlich geworden, dass die Öffentlichkeit einen gewissen Einfluss auf die Offenlegung und Zusammensetzung der Risikopolitik einer Organisation ausübt. Diese Feststellung ändert dabei nichts an der Tatsache, dass die Risikopräferenz zwischen Management und Gesellschaft unterschiedlich ausfallen kann. Das oberste Handlungsmotiv eines Managers einer Organisation ist zunächst die Sicherung seines eigenen Arbeitsplatzes, eine Insolvenz der Unternehmung soll vermieden werden. Unmittelbare Folge hiervon ist vor allem, dass der Manager in der Regel risikoavers handelt. Die Öffentlichkeit ist zwar grundsätzlich auch risikoavers, aber sehr stark diversifiziert. Deshalb besteht die Möglichkeit, dass das Management nicht entsprechend der Erwartungen der Allgemeinheit agiert. In der wirtschaftswissen-schaftlichen Literatur werden hier vor allem leistungsabhängige Entschädigungen und Eigenkapitalbeteiligungen der Manager an der Unternehmung diskutiert. VON DER CRONE stellt diesbezüglich fest, dass: '[d]er Zusammenhang zwischen Leistung und Entschädigung (...) immer unscharf sein [wird] - mit entsprechenden Konsequenzen für die Motivation des Managements, denn: Entschädigung ohne Leistung korrumpiert, Leistung ohne Entschädigung demotiviert.'. Die Diskussion über die Entschädigungsmodelle der Manager soll in diesem Buch keine Rolle spielen. Vielmehr stellt sich die Frage ob der Manager aufgrund seines Legitimitätsbedürfnisses eine Notwendigkeit sieht, seine Risikoneigung anzupassen. Neben Aktienoptionen oder Risikoprämien ist die Kommunikation über das eingegangene Risiko von großer Bedeutung. Erst mit ihrer Hilfe kann ein Informationsaustausch zwischen Managern und Öffentlichkeit stattfinden. Dieser ist insofern bedeutsam, als das er nur mit wichtigen Interessensgruppen (zum Beispiel Investoren, Kreditgebern, Analysten, Politikern) erfolgen sollte. Informationen über die Risikolage können teilweise zu den Geschäftsgeheimnissen gezählt werden. Vor allem die angesprochenen Interessensgruppen haben ein Anrecht auf einen möglichst transparenten Umgang mit dieser Thematik. MEYER führt hierbei das Beispiel der Hypo Real Estate (HRE) auf. Dieser Fall zeigte, dass die bloße Einführung eines Risikomanagements hinfällig ist, wenn die Umsetzung nicht transparent dokumentiert und somit kontrolliert werden kann. Die Bundesagentur für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellte in ihrem Prüfungsbericht gravierende Mängel im Bereich des Risikomanagement fest, die letztendlich zur Verstaatlichung der Bank führten.