Internationalisierung der Versicherungsrechnungslegung in China

von: Xian Xu, Ute Werner, Robert Schwebler

Verlag Versicherungswirtschaft, 2011

ISBN: 9783862980857 , 253 Seiten

Format: PDF, OL

Kopierschutz: Wasserzeichen

Windows PC,Mac OSX für alle DRM-fähigen eReader Apple iPad, Android Tablet PC's Online-Lesen für: Windows PC,Mac OSX,Linux

Preis: 32,99 EUR

Mehr zum Inhalt

Internationalisierung der Versicherungsrechnungslegung in China


 

3. Versicherungsrechnungslegung in China (S. 47-48)

China hat die Bedeutung eines an internationalen Maßstäben orientierten Rechnungslegungssystems erkannt und in den letzten Jahren die chinesischen Rechnungslegungsstandards, das Accounting System for Business Enterpreises (ASBE), stärker an die International Financial Reporting Standards (IFRS) angenähert.113 Durch die Veröffentlichung der ASBE 2006 im Februar 2006 nähert sich die chinesische Rechnungslegung den International Financial Reporting Standards (IFRS) einen großen Schritt an. Wie schon erwähnt, sind alle Versicherer nach der Verwaltungsanweisung des CIRC114 verpflichtet, ab dem 01.01.2007 ihren Jahresabschluss nach ASBE 2006 aufzustellen.

Da der enorme Aufwand zur Reform der Versicherungsrechnungslegung von verschiedenen gesetzgebenden Institutionen getragen wird, soll zunächst in Abschnitt 3.1 ein Überblick zu den gesetzlichen Normen und der für die Reform zuständigen Institutionen gegeben werden; danach folgt in Abschnitt 3.2 eine Analyse des China Accounting Standards Committee (CASC) als Herausgeber des gegenwärtigen Rechtsrahmens zur Rechnungslegung sowie eine Übersicht des Inhalts des ASBE 2006.

Der Jahresabschluss eines Versicherungsunternehmens nach ASBE 2006 wird in Abschnitt 3.3 dargestellt. Anschließend wird in Abschnitt 3.4 die Art und das Ausmaß seiner Internationalisierung durch einen Vergleich mit deutschen, US-amerikanischen und IFRS-Regelungen beurteilt. Vermutete Konsequenzen des bisherigen Internationalisierungsprozesses werden in Abschnitt 3.5 dargestellt.

3.1 Normen und Institutionen zur Regulierung des Versicherungsgeschäfts


3.1.1 Rechtlicher Rahmen

Das chinesische Rechtssystem unterscheidet sich vom deutschen. Der National People’s Congress (NPC) mit den jeweils zuständigen Kommissionen steht an der Spitze der Legislative, die Gesetze erlässt und verändert. Erlasse und Verordnungen sind vom höchsten exekutiven Organ, dem State Council (Staatsrat), zu formulieren und zu verabschieden. Ministerien, Kommissionen und andere untergeordnete Abteilungen des Staatsrates können Vorschriften erlassen, die in der Regel landesweit gültig sind.

Das ASBE 2006 bildet ein komplettes Rechnungslegungsgerüst, das die Vorschriften für gewerbliche Unternehmen unter einem Dach vereinigt. Da sich die Regulierung der Rechnungslegung für das Versicherungsgeschäft in China in der Entwicklungsphase befindet, wird die Erarbeitung und Umsetzung der Regelungen unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Versicherung von verschiedenen gesetzgebenden Institutionen gemeinsam getragen. Die Darstellung der Regulierung und ihrer Träger ist hier notwendig, da neben dem ASBE 2006 als Rahmen und Kern der Reform außerdem noch die Vorschriften des CIRC eine wichtige Rolle für die versicherungsspezifische Rechnungslegung spielen.

Außerdem ist die Hierarchie verschiedener Rechtsnormen ohne systematische Darstellung kaum zu verstehen. Die zurzeit geltende Regulierung der Rechnungslegung zum Versicherungsgeschäft beruht auf drei Ebenen: die Gesetze und Verordnungen bilden die erste, Verwaltungsvorschriften vom chinesischen Finanzministerium (MOF) die zweite und Verwaltungsvorschriften der Versicherungsaufsichtsbehörde (CIRC) die dritte Hierarchieebene. Im Folgenden werden die einzelnen Hierarchieebenen erläutert und am Ende dieses Abschnitts ein Zwischenfazit gegeben.