Outsourcing bei Versicherungsunternehmen - Deutsche und europäische aufsichtsrechtliche Rahmenbedingungen

von: Tim Horak, Heinrich Dörner, Dirk Ehlers, Petra Pohlmann, Martin Schulze Schwienhorst, Heinz-Dietrich

Verlag Versicherungswirtschaft, 2011

ISBN: 9783862980819 , 398 Seiten

Format: PDF, OL

Kopierschutz: Wasserzeichen

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Preis: 42,99 EUR

Mehr zum Inhalt

Outsourcing bei Versicherungsunternehmen - Deutsche und europäische aufsichtsrechtliche Rahmenbedingungen


 

E. Ausblick (S. 305-306)

I. Auslagerungen nach Solvency II

Um der zunehmenden Bedeutung von Auslagerungen für Versicherungsunternehmen gerecht werden zu können, werden deren aufsichtsrechtliche Anforderungen durch Solvency II1082 für den europäischen Versicherungssektor vereinheitlicht.1083 Dadurch soll vermieden werden, dass durch eine Auslagerung die geltenden Anforderungen unter Solvency II und der entsprechende Wille des Richtliniengebers umgangen werden.

Während zunächst Art. 13 Nr. 28 der Solvency II-Rahmenrichtlinie 2009/138/EG eine Definition des Begriffs der Auslagerung (Outsourcing) vorgibt, sind deren Anforderungen im Wesentlichen in den Art. 38, 49 der Solvency II-Rahmenrichtlinie 2009/138/EG enthalten. Art. 38 umfasst dabei die Vorgaben an die Beaufsichtigung einer ausgelagerten Funktion oder Versicherungs- bzw. Rückversicherungstätigkeit und Art. 49 setzt allgemeine Anforderungen an die Zulässigkeit einer Auslagerung. Art. 50 Abs. 1 lit. d) der Solvency II-Rahmenrichtlinie 2009/138/EG sieht vor, dass die Europäische Kommission auf Stufe 2 des Lamfalussy-Verfahrens Durchführungsmaßnahmen zur weiteren Spezifizierung der Bedingungen an eine Auslagerung, insbesondere auf Dienstleister in Drittstaaten, erlassen kann.

Damit bezieht sich Art. 50 Abs. 1 lit. d) nicht allein auf Art. 48, sondern ergänzend auch auf Art. 38 der Solvency II-Rahmenrichtlinie 2009/138/EG, der sich ebenfalls mit Auslagerungssachverhalten befasst. Trotzdem ist nicht vorgesehen, Durchführungsmaßnahmen zu Art. 38 zu erlassen.1086 CEIOPS hat bereits Vorschläge vorgelegt, wie entsprechende Durchführungsmaßnahmen aussehen könnten. Auslagerungen gehören systematisch in den Abschnitt der allgemeinen Governance-Anforderungen an ein Versicherungsunternehmen (Art. 41 bis 50)1088 und somit zur Säule 2 von Solvency II. Insofern gelten bei Auslagerungen auch die allgemeinen Anforderungen an ein Governance- System nach Art. 41, zu denen die Europäische Kommission nach Art. 50 der Solvency II-Rahmenrichtlinie 2009/138/EG ebenfalls Durchführungsmaßnahmen erlassen wird.

Im Folgenden sollen die aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen für Auslagerungen des europäischen Versicherungssektors dargestellt werden. Neben den Anforderungen der Solvency II-Rahmenrichtlinie 2009/138/EG in den Art. 38, 41 und 49 werden bereits die entsprechenden Empfehlungen des CEIOPS an die Europäische Kommission zum Erlass von Durchführungsmaßnahmen auf Level 2 des Lamfalussy- Verfahrens teilweise berücksichtigt.1089 Der Erlass der Durchführungsmaßnahmen ist für die zweite Hälfte des Jahres 2011 geplant.