Verlagsgründung in Deutschland - Buchverlag, eBooks, Musikverlag, Modeverlag, Klingeltöne, Software, Fotos und mehr - Ein Praxisratgeber

von: Michael Draksal

Draksal Fachverlag, 2011

ISBN: 9783862430383 , 168 Seiten

3. Auflage

Format: ePUB

Kopierschutz: Wasserzeichen

Windows PC,Mac OSX für alle DRM-fähigen eReader Apple iPad, Android Tablet PC's Apple iPod touch, iPhone und Android Smartphones

Preis: 15,99 EUR

Mehr zum Inhalt

Verlagsgründung in Deutschland - Buchverlag, eBooks, Musikverlag, Modeverlag, Klingeltöne, Software, Fotos und mehr - Ein Praxisratgeber


 

 

Jeder Verlag muss als Gewerbe beim Ordnungs- oder Gewerbeamt angemeldet sein. Die Strategie, erst einmal zu schauen, wie das Geschäft überhaupt läuft und erst später bei Erfolg die Anmeldung nachzureichen, ist keine Wahl, da du den Gewerbeschein zum Eintrag deines Verlages beim Börsenverein[1] vorlegen musst (ganz abgesehen davon, dass so etwas natürlich auch nicht erlaubt wäre).

 

ohne Gewerbeanmeldung kein Gewerbeschein
ohne Gewerbeschein keine Verlagsnummer
ohne Verlagsnummer keine ISBN
ohne ISBN keine Titelmeldung
ohne Titelmeldung keine Aufnahme in das Verzeichnis lieferbarer Bücher (VLB)
und ohne VLB-Eintrag kann kein Buchhändler dein Buch bestellen

 

Jeder Deutsche im Sinne des Grundgesetzes kann einen Verlag anmelden, sofern er das 18. Lebensjahr vollendet hat. Bei Minderjährigen ist eine Erlaubnis vom Vormundschaftsgericht einzuholen. Die einfache Unterschrift der Erziehungsberechtigten reicht nicht, da das Problem die eingeschränkte Geschäftsfähigkeit bei Jugendlichen ist. Ausländer beantragen bei der Ausländerbehörde zunächst eine Gewerbe-Erlaubnis.

Man begibt sich zum Gewerbe- oder Ordnungsamt und meldet einen Verlag an (Kostenpunkt: 30,- EUR). Achte darauf, dir einen Gewerbeschein ausdrucken zu lassen! Schon ist der Verlag gegründet...

Ist es wirklich so einfach, einen Verlag zu gründen?

JA! Berufsrechtliche Beschränkungen wie beispielsweise im Handwerk, gibt es nicht. Natürlich sollte man sich gerade deshalb vorher ein paar grundsätzliche Gedanken machen zur Wahl der Rechtsform und ob man alleine oder mit einem Partner den Verlag gründen will. Solche Fragen klären sich jedoch „automatisch“, wenn man auf dem Gewerbeamt gebeten wird, das Anmeldeformular auszufüllen.

 

 

 

Dort wird beispielsweise nach der Rechtsform gefragt. Am einfachsten ist das Einzelunternehmen, d.h. du, Hannes Meier, bist der Unternehmer. Dein Verlag heißt dann Verlag Hannes Meier.

Vorteil: schnelle und unkomplizierte Gründung, und ggf. später auch wieder eben so schnelle Auflösung.

Nachteil: der Verlagsname ist möglicherweise nicht gerade einprägsam (so wie DTV, Springer, rororo), sondern muss aus deinem Vor- und Zunamen bestehen. Wenn du den Verlag mal verkaufen willst, ist es komplizierter als bei der GmbH. Du musst alleiniger Inhaber sein und darfst keinen Partner haben. Und schließlich haftest du auch mit deinem Privatvermögen.

 

 

Wenn ihr zu zweit seid, bietet sich die Gesellschaft bürgerlichen Rechts an (GbR).

Vorteil: anonymer Verlagsname möglich (z.B. Medialis Verlag GbR), zwei oder mehr Partner als Inhaber möglich.

Nachteil: zunächst müsst ihr einen Gesellschaftsvertrag aufsetzen und notariell beglaubigen lassen (hier werden die Rechte und Pflichten, sowie die prozentualen Beteiligungen am Gewinn und am Verlust geregelt). Wie bei der Einzelunternehmung haften alle Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen.

Von der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und der Aktiengesellschaft (AG) rate ich dir als „Anfänger“ ab, da hier die Gründungs-, Führungs- und Löschungsformalitäten erheblich umfangreicher sind als bei der Einzelunternehmung und der GbR.

 

Als GmbH-Geschäftsführer bist du bilanzpflichtig, du brauchst ein Stammkapital von mindestens 10.000,- EUR und natürlich fallen auch noch extra Anwalts-/Notar-Gebühren für den Gesellschaftsvertrag und den Eintrag ins Handelsregister an, was bei der Einzelunternehmung eben alles wegfällt.

Die GmbH und AG haben als Rechtsform zwar durchaus Vorteile, z.B. wie der Name schon sagt, beschränkte Haftung, anonymer Verlagsname, einfacher Verkauf der Firma. Allerdings kann ich das wirklich nur Unternehmern mit ausreichend Finanzpolster und Erfahrung empfehlen, denn was die Rechte und Pflichten eines GmbH-Geschäftsführers angehen, gibt es umfangreiche Fortbildungen und Seminare auf dem Markt, woran man schon erkennt, dass dazu doch etwas mehr gehört als der gute Vorsatz.

Aus der Einzelunternehmung kann später immer noch eine
GmbH werden, aus der GmbH kann später eine AG werden.

 

 

 

Wie heißt dein Verlag? Um Verwechslungen von Verlagsnamen zu vermeiden, frag bei der Buchhändler-Vereinigung nach, ob dein Verlagsname »Verlag Hannes Meier« noch frei ist.

 

Anschrift zur Überprüfung des Verlagsnamens

Buchhändler-Vereinigung GmbH

Großer Hirschgraben 17-21

60311 Frankfurt am Main

Tel (069) 1306 – 0

(zur »Verlagsauskunft« verbinden lassen, Durchwahl -221)

 

Man kann dem Verlagsnamen einen Zusatz geben, z.B. »Jugendbuchverlag Hannes Meier«, solange dieser Zusatz keine Werbebotschaft enthält (»der-günstige-Verlag Hannes Meier«) oder gegen geltendes Recht verstößt.

 

 

 

Auf dem Anmeldeformular der Gewerbeanmeldung wird auch nach der Anschrift der Betriebsstätte gefragt. Zu diesem Zeitpunkt ist deine Wohnungsanschrift gleichzeitig die Büroanschrift des Verlages. Büroräume können später immer noch angemietet werden. Wie gesagt, ich stelle hier den Weg der geringsten Kosten und des geringsten Risikos dar. Bei ausreichendem Finanzpolster könnte man sicher gleich etwas professioneller einsteigen, aber nötig ist es eben nicht.

 

 

 

Das war’s. Der Verlag Hannes Meier ist gegründet. Jetzt muss er noch beim Börsenverein registriert werden. Und das geht so: Schau dir zunächst die beiden kostenlosen Dokumente »ISBN-Leitfaden« und »ISBN-Merkblatt« im Internet an www.german-isbn.org

Dann folge den Schritten zur Beantragung von 100 ISBN für Verlage mit fortlaufenden Verlagsproduktionen.

Es besteht zwar die Möglichkeit, nur eine einzige ISBN zu beantragen, davon rate ich allerdings ab, es sei denn, du bist wirklich ein reiner Hobby-Verleger mit nur einem Buch und willst deinen Verlag auch auf diesem Level fortführen.

Aber selbst dann brauchst du zumindest mittelfristig eine zweite ISBN für die Hörbuchausgabe deines Buches. Mal ganz abgesehen davon, dass dein Verlag wachsen wird, das garantiere ich dir! Also besser gleich die 100 ISBN beantragen.

Die 100 ISBN kosten 113,- EUR zzgl. MwSt. und Porto (zum Vergleich: eine einzelne ISBN kostet 57,- EUR zzgl. MwSt. und Porto).

Mit der Beantragung der 100 ISBN erhältst du eine Kundennummer, die gleichzeitig deine Verlagsnummer ist. Das heißt, du bist jetzt schon automatisch registriert und musst nicht noch extra eine Vollmitgliedschaft beim Börsenverein beantragen.

Von einer Vollmitgliedschaft im Börsenverein rate ich dir als Verlagsgründer überhaupt ab, weil das mit erheblichem finanziellem Aufwand verbunden ist. Es ist keine Pflicht, im Börsenverein Mitglied zu sein, auch nicht später, um in den Barsortimenten[3] aufgenommen zu werden.

Mich hat am Börsenverein immer das Börsenblatt interessiert, das es mittlerweile sogar online gibt: www.mvb-boersenblatt.de

Hier ist insbesondere die Rubrik »Titelschutz« hervorragend, denn man kann direkt online in den Titelschutzanzeigen des Börsenblattes der letzten sechs Monate recherchieren!

 

 

 

Du hast nun einen offiziell registrierten Verlag mit 100 freien ISBN. Du kannst jetzt eine ISBN nehmen und sie deinem Buch (oder deiner CD, CD-ROM, DVD,...) zuordnen. Das nennt man Titelmeldung. Am schnellsten geht das online über www.vlb.de

Die Frage, die sich hier stellt -und die ist wirklich nicht leicht zu beantworten- ist: Wie soll dein Buch eigentlich heißen?

Grundsätzlich ist auch der Titel eines Buches ein geistiges Gut und somit urheberrechtlich geschützt. Die Sache wird dadurch kompliziert, dass es starke und schwache Titel gibt. So ist der Titel »Entspannungstraining« schwach - auf dem Buchmarkt gibt es zahlreiche Bücher und CDs, die so heißen.

»World of Plastics« ist...