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Insolvenzverfahren bei Massearmut und Masseunzulänglichkeit - Chancen der Betriebsfortführung. Optimierung der Verfahrensergebnisse. Haftungsrisiken
Vorwort
5
Einleitung
6
Inhaltsverzeichnis
8
Kapitel 1: Fragestellungen
23
I. Masselosigkeit, Massearmut, Massebedürftigkeit und Masseunzulänglichkeit
23
1. Massebedürftigkeit und Masseunzulänglichkeit
23
2. Ausschluss der Aufhebung des Insolvenzverfahrens
24
3. Auswirkungen auf das weitere Verfahren
24
II. Legitimität massearmer Insolvenzverfahren
25
1. Ordnungsfunktion des Insolvenzverfahrens
25
2. Häsemeyers Kritik
26
3. Veränderung der positiv-rechtlichen Lage
29
III. Erleichterung der Verfahrensdurchführung
30
1. Ziele der Einführung der §§ 207, 208 ff. InsO in der Insolvenzrechtsreform
30
a) Vermeidung der „Flucht in die Massearmut“
30
b) Massearme Verfahren unter der Geltung des § 60 KO
31
c) Unterscheidung von Alt- und Neumasseverbindlichkeiten
32
2. Regeln die §§ 208 ff. InsO ein Notabwicklungsverfahren?
32
a) Teleologische Reduktion des § 208 Abs. 3 InsO?
32
b) Judikatur
33
c) Pflicht des Verwalters zur Verwertung
34
d) Höchstrichterliche Judikatur zur Betriebsfortführung vor 1999
34
IV. Entwicklung der Verfahrensabwicklung gem. §§ 207 ff. InsO seit Inkrafttreten der InsO
35
1. Lückenhaftigkeit der gesetzlichen Regelungen
35
2. Entwicklung und „Ausbau“ des Verfahrens nach den §§ 207, 208 ff. zum Sonderinsolvenzverfahren in der höchstrichterlichen Judikatur
35
a) Einzelne Regelungsbereiche
35
b) Einfluss des ESUG
36
3. Notabwicklung oder Sonderverfahren?
37
V. Masseschulden als Verfahrensabwicklungskosten i.w.S.
37
1. Verhältnismäßigkeit der Verfahrensabwicklungskosten
37
2. Sonderopfer der Insolvenzgläubiger zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben?
39
a) Funktionsgerechtigkeit massearmer Insolvenzverfahren
39
b) Lage unter der Geltung des § 60 KO
40
Kapitel 2: Grundlagen
42
I. Haftungsgemeinschaft der Massegläubiger?
42
1. Einleitung
42
2. Kein Gemeinschaftsverhältnis der Massegläubiger aus der Identität des haftenden Vermögens
42
3. Ausgleichshaftung der Insolvenzgläubiger
43
4. Zweiseitiges Verhältnis der Massegläubiger zum Insolvenzverwalter
49
a) Fragestellung
49
b) § 209 InsO als Verteilungsordnung ohne insolvenzliche Ausgleichshaftung
49
c) Sinn der Ablehnung eines „Konkurses im Konkurs“
50
Kapitel 3: Intensitätsstufen der Massearmut
52
I. Massebedürftigkeit (Massearmut i.e.S.)
53
1. Massearmut und Eröffnungsvoraussetzungen
53
a) Fragestellung
53
b) § 207 InsO als Korrektiv
54
2. Massebedürftigkeit (Massearmut i.e.S.) gem. §§ 26 Abs. 1, 207 InsO
54
a) Rechtslage unter Geltung der KO
54
b) Keine Ermessensentscheidung des Insolvenzgerichts
55
c) Reichweite der nach § 26 Abs. 1 InsO maßgeblichen „Kosten des Verfahrens“
55
3. Liquiditätsbetrachtung
61
4. Verfahren gem. § 207 InsO
61
a) Amtswegige Verfahrenseinstellung durch das Insolvenzgericht
61
b) Rechtsbehelfe gegen die Verfahrenseinstellung
62
5. Beispiele
62
a) Antrag auf Einstellung des Insolvenzverfahrens
62
b) Einstellungsbeschluss
63
6. Aufgaben und Befugnisse des Insolvenzverwalters nach § 207 InsO
64
a) Einstellung des Verfahrens erst nach Verteilung des Restvermögens
64
b) Insolvenzanfechtungen nach § 207 Abs. 3 S. 2 InsO?
65
7. Gläubigerversammlung
67
8. Unterrichtung der Verfahrensbeteiligten
67
a) Unterrichtung der Massegläubiger
67
b) Unterrichtung des Insolvenzschuldners
68
9. Massebedürftigkeit als Einrede
68
a) Bereits erfolgte Zahlungen
68
b) Fall
68
10. Rechtsbehelfe des Verwalters
68
a) Zuständigkeit des Insolvenzgerichts
68
b) Erinnerung. Vollstreckungsgegenklage
69
11. Rückforderung von ausgezahlten Beträgen
69
a) Kein Rückforderungsanspruch der Masse wegen vor Einstellungsbeschluss erfolgter Vorschussentnahmen
69
b) Kein Rückforderungsanspruch der Masse wegen vor Einstellungsbeschluss erfolgter Auszahlungen an weitere Massegläubiger
70
12. Geschäftsunterlagen
70
13. Herstellung der Eröffnungsvoraussetzungen durch Massevorschuss
71
a) Aufgaben
71
b) Mehrheit von Antragstellern
71
c) Judikatur des BGH
72
d) Verfahrenskostenvorschuss und Verfahrenskostenbeitrag gem. § 171 InsO
72
e) Ungenügender Vorschuss
72
f) Behandlung des Vorschusses durch den vorläufigen Verwalter und den Verwalter
72
g) Zur Vorschusserbringung berechtigter Personenkreis
73
h) Vorschussauflage durch Beschluss des Insolvenzgerichts
73
i) Forderungsrücktritte vorrangiger Gläubiger
74
14. Erstattungsansprüche gegen die eigenantragsverpflichteten Organe juristischer Personen
74
a) Voraussetzungen
74
b) Verjährungsfrist
74
15. Massebedürftigkeit im Insolvenzverfahren natürlicher Personen und Verfahrenskostenstundung
75
a) Gesetzliche Regelung
75
b) Verfahren
75
aa) Betroffener Personenkreis
75
bb) Zulässigkeit des Antrags
76
cc) Kein Formzwang für den Antrag
76
c) Maßstäbe der Stundungsgewährung
77
aa) Voraussetzungen
77
bb) Ausschluss der Stundung bei Gründen der Versagung der Restschuldbefreiung
77
d) Insolvenzgerichtliche Entscheidung
78
e) Besondere insolvenzgerichtliche Fürsorgepflicht: Beiordnung eines Rechtsanwalts
79
f) Rechtsbehelfe
80
g) Zeitliche Erstreckung der Stundung
81
aa) Grundsatz
81
bb) Verlängerung der Stundung
81
h) Maßstäbe wirtschaftlichen Unvermögens des Schuldners
81
j) § 4b Abs. 2 InsO: Anpassung oder Aufhebung von Ratenzahlungen und Stundung
82
k) Entscheidung
83
l) Voraussetzungen der Aufhebung
84
m) Rechtsmittel
87
16. Auswirkung der Verfahrenskostenstundung nach §§ 4a ff. InsO auf die Verfahrensabwicklung
87
17. Nachtragsverteilung
88
II. Masseunzulänglichkeit
89
1. Schutz der geordneten Verfahrensabwicklung
89
a) Eröffnung massebedürftiger Verfahren unter unverzüglicher Anzeige der Masseunzulänglichkeit
89
b) Einschnitt durch die Rang-Entscheidung des BVerfG 1993
89
2. Förderung der Risikobereitschaft des Verwalters?
90
a) Anzeige der Masseunzulänglichkeit keine bloße Obliegenheit des Verwalters
90
b) Fall
91
c) Schaffung von Rechtsklarheit durch Anzeige der Masseunzulänglichkeit
91
3. Zeitpunkt der Anzeige der Masseunzulänglichkeit
91
a) Judikatur des BGH
91
b) Beurteilungsspielraum des Verwalters
92
b) Gerichtsnotorietät der Masseunzulänglichkeit aufgrund „Anzeige“ des vorläufigen Verwalters
93
4. Auskunftspflicht des Verwalters und Begründetheit der Anzeige
94
5. Liquiditätszustand der Masse
94
a) Masseunzulänglichkeit als „weniger krasse Form der Massearmut“
94
b) Tatbestände der Masseunzulänglichkeit
94
aa) Grundtatbestände
94
bb) Unterfälle
95
c) Vorbeugende Anzeige der Masseunzulänglichkeit
95
6. Kein Gleichlauf mit der Zahlungsunfähigkeit i.S.v. § 17 InsO
96
a) Funktionsbereich der gesetzlichen Eröffnungsgründe
96
b) Masseunzulänglichkeit beschreibt Status bei der Amtsverwaltung des Schuldnervermögens
97
c) Bestimmung der Masseunzulänglichkeit durch Liquiditätsplanung des Verwalters
98
d) § 208 Abs. 1 S. 2 InsO: Keine drohende Zahlungsunfähigkeit gem. § 18 InsO
98
7. Beispiele
99
a) Anzeige der (drohenden) Masseunzulänglichkeit
99
b) Insolvenzgerichtliche Verfügung nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit
100
Kapitel 4: Wirkungen der Masseunzulänglichkeit
103
I. Bindung von Insolvenzgericht und Prozessgericht an die und Überprüfbarkeit der Anzeige gem. § 208 Abs. 1 InsO
104
1. Bindung an materielle Wirkung – keine bindende Feststellung der Rechtmäßigkeit der Anzeige
104
2. Unzutreffende Anzeige der Masseunzulänglichkeit
104
a) Amtsermittlungen des Insolvenzgerichts
104
b) Unredlichkeit des Verwalters als Grenze der Bindung des Prozessgerichts
104
c) Verfahrensrechtliche Folgen der Bindung des Prozessgerichts an die Anzeige
106
d) Inter partes Wirkungen des Urteils
106
II. Prozessuale Wirkungen der Anzeige der Masseunzulänglichkeit
107
1. Unzulässigkeit der Individualvollstreckung
108
a) Regelung des § 210 InsO
108
b) Rechtsbehelf des Verwalters nach hM: Erinnerung
108
c) Zuständigkeit
108
d) Gegenmeinung: Zulässigkeit der Vollstreckungsabwehrklage
109
2. Vollstreckungsmaßnahmen der öffentlichen Verwaltung
110
3. Kostenfestsetzungsverfahren
110
4. Vergütungsfestsetzung, § 11 RVG
111
5. Klage des Massegläubigers gegen den Insolvenzverwalter
111
a) Zuständigkeit des Prozessgerichts für den Streit zwischen Massegläubiger und Insolvenzverwalter
111
b) Inzidente Feststellung der Masseunzulänglichkeit im Leistungsprozess
111
c) hM: Unzulässigkeit der Leistungsklage des Massegläubigers
112
d) Kritik: Gründe für die Zulässigkeit der Leistungsklage des Massegläubigers
113
aa) Prozessrechtsdogmatische Bedenken
113
bb) Verteidigung des beklagten Insolvenzverwalters
113
cc) Judikatur zu § 60 KO
114
dd) Entsprechende Anwendung der §§ 780 Abs. 1, 786 ZPO
115
6. Abgrenzung: Keine Wirkung der Anzeige der Masseunzulänglichkeit auf die Klage des Aussonderungsberechtigten und Ersatzaussonderungsberechtigten
116
7. Sonderfall: Dinglich gesicherter Massegläubiger
116
a) Vereinbarungen mit dem Insolvenzverwalter
116
b) Hinterlegungsfall OLG Frankfurt/M, B. v. 3. 1. 2017 – 20 VA 3/16
120
8. Eigenverwaltung
122
9. Sonderfall: Klage des Insolvenzverwalters auf Einlagenrückgewähr gem. §§ 171, 172 Abs. 4 HGB nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit
122
III. Materiell-rechtliche Wirkungen der Anzeige der Masseunzulänglichkeit
123
1. Vermeidung einer Zinsbelastung der Masse aus Leistungsverweigerung bei Anzeige der Masseunzulänglichkeit
123
2. Haftungsrechtliche Suspension der Fälligkeit von Masseforderungen
124
3. Masseunzulänglichkeit als Einwendung
124
4. Säumniszuschläge
124
IV. Wirkungen der materiellen Masseunzulänglichkeit ohne deren Anzeige
125
1. Tatsächlicher Eintritt der Masseunzulänglichkeit als Auslöser der Anwendung des § 209 InsO
125
2. Rechtsprechung des BGH
125
V. Materielle Masseunzulänglichkeit bei Verfahrenskostenstundung
126
Kapitel 5: Die Verteilungsordnung des § 209 InsO
128
I. Vorrang der Gerichtskosten und der Vergütungsansprüche
129
1. Regelung des § 209 Abs. 1 Nr. 1 InsO
129
2. Gleichrangigkeit von Gerichtskosten und Insolvenzverwaltervergütung bei Masseunzulänglichkeit
129
3. Gleichrang der Vergütungsansprüche des abgewählten und des neu gewählten Insolvenzverwalters
130
a) Fragestellung
130
b) Fallgestaltungen
130
c) Gesetzliche Regelung
131
d) Reichweite der Herausgabeanordnung
132
e) Herausgabevollstreckung
132
f) Recht des abgewählten Verwalters zur Vergütungsentnahme
133
aa) Berechtigung des abgewählten Verwalters zur Entnahme der Vergütung aufgrund der Vergütungsfestsetzung
133
bb) Grund der Unterscheidung zwischen Alt- und Neumasseverbindlichkeiten
134
cc) Zurückbehaltungsrechte
135
II. Befriedigung der Forderungen von Neumasseverbindlichkeiten
136
1. Regelung des § 209 Abs. 1 Nr. 2 InsO
136
a) Zeitpunkt der „Begründung“ von Neu-Masseverbindlichkeiten
136
aa) Grundfall: § 209 Abs. 2 Nr. 1 InsO
136
bb) Dauerschuldverhältnisse: § 209 Abs. 2 Nr. 2 InsO
136
b) Nachrang oktroyierter Masseverbindlichkeiten
137
c) Fallgestaltungen
137
d) „Kündigen können“ iSv § 209 Abs. 2 Nr. 2 InsO
138
2 Freistellung
140
a) Arbeitsverhältnisse
140
aa) Handlungsoptionen des Insolvenzverwalters
140
bb) Phasen von Betriebsfortführungen: § 108 Abs. 1 InsO
141
cc) Fallgestaltungen
142
dd) Kündigungsschutzrechtliche Risiken
143
ee) Urlaubsentgelt
144
ff) Sonderzahlungen des Arbeitgebers nach Anzeige gem. § 208 Abs. 1 InsO
144
b) „Freistellung“ bei anderen Dauerschuldverhältnissen
145
aa) Besitzeinräumung zugunsten Vermieter
145
bb) Besondere Probleme bei vorangegangener Freigabe gem. § 35 Abs. 2 InsO
145
III. Letztrangigkeit der Altmasseverbindlichkeiten
146
1. Regelung des § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO
146
2. § 324 Abs. 2 InsO
146
IV. Einrede des § 818 Abs. 3 BGB gegen Bereicherungsforderung gem. § 55 Abs. 3 InsO nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit
147
V. Korrektur von Verteilungsfehlern
149
1. Fehlerquellen der Verteilungsordnung des § 209 InsO
149
2. Vor Anzeige der Masseunzulänglichkeit
150
a) Leistung cum causa
150
b) Insolvenzanfechtung der vor Eintritt der Masseunzulänglichkeit erfolgten Zahlung nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit?
150
3. Vorliegen der Masseunzulänglichkeit
150
a) Eingetretene, aber nicht angezeigte Masseunzulänglichkeit
150
b) Angezeigte Masseunzulänglichkeit
151
Kapitel 6: („Zweite“) Erklärung der (Neu-)Masseunzulänglichkeit
152
I. Zwangsvollstreckung aus titulierten Neumasseverbindlichkeiten
152
1. Gesetzliche Regelung
152
2. Problemlagen
153
3. Erweiternde Auslegung des § 210 InsO
153
a) Kein Rechtsschutzinteresse des Neumassegläubigers
153
b) Entspr. Anwendung des § 210 InsO durch den BGH
154
II. Neumasseunzulänglichkeit
154
1. Nicht notwendig Pflichtwidrigkeit des Verwalters
154
2. „Erneute“ Masseunzulänglichkeit
155
a) Neue (zweite) Anzeige der Neumasseunzulänglichkeit
155
b) Prüfungspflicht des Insolvenzverwalters
155
c) Streitstand: Orientierung an § 60 KO?
156
d) Judikatur des BGH
157
aa) Anzeige der Neumasseunzulänglichkeit als Abgrenzungsmittel
157
bb) Rechtsverbindlichkeit der Anzeige der Neumasseunzulänglichkeit?
158
cc) Urt. des BGH v. 20.07.2017 – IX ZR 310/14
158
3. Verteilungsordnung bei Neumasseunzulänglichkeit
159
a) Vorrang von Neumasseverbindlichkeiten aus Verwertungshandlungen
159
b) Judikatur des BAG
159
4. Zahlungsklage oder Feststellungsklage
160
5. Neumasseverbindlichkeitsarmut im Falle des § 207 InsO
160
III. Schaffung einer Rangordnung unter Neumassegläubigern durch „Richterrecht“?
161
1. Fragestellung
161
2. Keine gesetzliche Regelung eines Nachrangs von „Alt-Neumassegläubigern“
162
3. Judikatur des BVerfG zur Verfassungswidrigkeit der richterrechtlichen Kreation von Rangordnungen der Gläubiger im Insolvenzverfahren
162
4. Keine „selektive“ Befriedigung von Neumassegläubigern nach Anzeige der Neumasseunzulänglichkeit
164
Kapitel 7: „Rückkehr“ in das allgemeine Verfahren nach Beseitigung der Masseunzulänglichkeit
165
I. Verfahrensrechtliche Zulässigkeit: Judikatur des BVerfG
165
1. Zweifel des AG Hamburg
165
2. Obiter dictum des BVerfG, B. v. 09.02.2005 Az. 1 BvR 2719
166
3. Verfahrensrechtliche Umsetzung
167
a) Zulänglichkeitsanzeige. Öffentliche Bekanntmachung
167
b) Unzulänglichkeitsanzeige bei erneutem Eintritt der Masseunzulänglichkeit
167
c) In-Verzugsetzung des Insolvenzverwalters durch Massegläubiger
167
4. Beispiele
168
a) Rücknahme der Anzeige der Masseunzulänglichkeit
168
b) Insolvenzgerichtlicher actus contrarius bei Wiederherstellung der Massezulänglichkeit
169
Kapitel 8: Nach § 208 Abs. 3 InsO zulässige prozessuale Instrumente der Masseverwertung
171
I. Erstreckung der Verwaltungsbefugnis gem. § 208 Abs. 3 InsO auf vom Insolvenzbeschlag erfasste Forderungen
171
1. Einziehung von massezugehörigen Ansprüchen
171
2. Erstreckung der Verwaltungsbefugnis gem. § 208 Abs. 3 InsO auf Gesamtforderungen
172
a) § 92 InsO
172
b) § 93 InsO
172
II. Anfechtungsklagen nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit
173
1. Problemlage. Streitstand
173
a) Ablehnende Meinung
173
b) Rechtsprechung des BGH
174
c) Kritik
175
2. Rechtsprechung zur Prozesskostenhilfe zur Finanzierung von Anfechtungsprozessen nach Eintritt der Masseunzulänglichkeit
175
Kapitel 9: Verfahrensteilnahmerechte von Massegläubigern
178
I. Forderungsanmeldung als Begründung von Verfahrensteilnahmerechten
179
1. Mitwirkungsbefugnisse der Massegläubiger bei Eintritt der Masseunzulänglichkeit?
179
2. Verfahrensrechtliche Stellung der Insolvenzgläubiger bei Eintritt der Masseunzulänglichkeit
180
3. Führung einer „Tabelle“ (Liste) der Massegläubiger durch den Insolvenzverwalter
181
4. Keine Forderungsanmeldung durch Massegläubiger
182
a) Anmeldung von Masseforderungen im „Konkurs im Konkurs“?
182
b) Ausschluss der Forderungsanmeldung
182
aa) Vor Eintritt der Masseunzulänglichkeit
182
bb) Nach Eintritt der Masseunzulänglichkeit
183
5. Massegläubiger und Gläubigerselbstverwaltung
183
a) Gläubigerversammlung
183
b) Gläubigerausschuss
184
c) § 210a InsO
184
II. Akteneinsichtsrecht
185
1. Verweis auf § 299 ZPO
185
2. Altmassegläubiger als akteneinsichtsberechtigte Beteiligte
185
Kapitel 10: Verjährung von Masseverbindlichkeiten
186
I. Problemlage
187
1. Widerstreitende Interessenlagen zwischen Insolvenzverwaltung und Massegläubigern
187
a) Pflichtenlage des Insolvenzverwalters
187
b) Dauernde oder temporäre Masseunzulänglichkeit
188
2. Auch Masseforderungen können verjähren
188
II. Probleme bei der Anwendung der bürgerlich-rechtlichen Regelungen der Hemmung der Verjährung
189
1. Nicht durch Forderungsanmeldung, § 204 Abs. 1 Nr. 10 BGB
189
2. Keine Hemmung der Verjährung wegen Leistungsverweigerungsrecht gem. § 205 BGB
190
3. Hemmung der Verjährung wegen Verhandlungen gem. § 203 BGB
191
4. Keine Hemmung der Verjährung wegen Hinderung an der Rechtsverfolgung gem. § 206 BGB?
191
III. Darf sich der Verwalter auf den Verjährungseintritt berufen?
192
1. Abreden zur Verjährungshemmung
192
2. Treu und Glauben
192
a) Fragestellung
192
b) Reichweite des § 242 BGB
193
c) Parallele: Verjährung des Vergütungsanspruchs des vorläufigen Insolvenzverwalters
193
d) Gleichbehandlung gleichgelagerter Sachverhalte
195
IV. Zwischenergebnis
196
V. Judikatur des BGH
196
1. Urteil des BGH vom 14. Dezember 2017-IX ZR 118/17
196
2. Zweifel an der Verallgemeinerungsfähigkeit der Entscheidung des BGH
197
3. Verzicht auf die Einrede der Verjährung
198
a) Reichweite der Entscheidung des BGH
198
b) Kritik der Ungleichbehandlung von „aktiven“ und „passiven“ Massegläubigern
198
c) Inhaltliche und formelle Anforderungen an verjährungshemmende Stillhalteerklärungen
200
aa) Auslegung im Urteil des BGH vom Dezember 2017
200
bb) Fallgruppen
200
VI. Ergebnis
202
Kapitel 11: Masseunzulänglichkeit und unechte Masseverbindlichkeiten
203
I. Einführung und Abschaffung unechter Masseverbindlichkeiten: 1974 bis 1999
203
II. Unechte Masseverbindlichkeiten in der InsO
204
1. Sozialplanforderungen
204
2. Unechte Masseverbindlichkeiten nach § 324 InsO
204
3. Unechte Masseverbindlichkeit gem. § 55 Abs. 4 InsO als Fiskusprivileg
205
4. § 270b Abs. 3 InsO
205
III. Unechte Masseverbindlichkeiten und Insolvenzanfechtung
205
Kapitel 12: Beseitigung der Masseunzulänglichkeit durch „Rangrücktritt“ von Massegläubigern?
207
1. Rangvereinbarungen
208
2. Keine Aussagekraft des Satzes: Qualität als Masseschuld keine „Bevorrechtigung“
208
a) Keine Ausgleichshaftung unter Massegläubigern
208
b) Qualität als Masseforderung oder Insolvenzforderung: insolvenzrechtliche Einordnung von Forderungen
209
3. Gesetzliche Regelung der Disposition des Schuldners über „Heraufstufung“ von Insolvenz- in Masseforderungen
210
a) Funktion der gesetzlichen Regelung im Spiegel der höchstrichterlichen Judikatur
210
b) Generalermächtigung oder Einzelermächtigung
211
4. Keine Disposition des Schuldners zur einseitigen „Herabstufung“ von Masse – in Insolvenzforderungen
211
a) Keine einseitige Herabstufung von Masseforderungen
211
b) Judikatur des BGH zur einseitigen Herabstufung von Masseverbindlichkeiten durch Insolvenzverwalter, Sachwalter oder eigenverwaltenden Schuldner
211
c) Vereinbarung zwischen eigenverwaltendem Schuldner und Gläubiger
212
d) BGH erkennt nicht allgemein auf Unzulässigkeit einer Herabstufung unechter Masseverbindlichkeiten
212
aa) Zulässigkeit der Abstufung von Forderungen aus dem Rang von Masseforderungen in den von Insolvenzforderungen
213
bb) Zulässigkeit der Abstufung von Forderungen aus dem Rang von unechten Masseforderungen in den von Insolvenzforderungen
213
c) Kritik des methodischen Ansatzes des Gegenmodells
214
d) Wortlaut des § 53 InsO
214
e) Entwicklung der Qualität von Forderungen im Verfahren
214
aa) Kritik begriffsjuristischer Fehlentwicklungen
214
f) Vermögensrechtliche Auswirkungen
215
4. Rangverhältnis von Insolvenzforderung und Masseforderung
215
5. Folge: Verzichtbarkeit des insolvenzrechtlichen Ranges einer Forderung
216
a) Fragestellung
216
b) Systematische Stellung des § 55 Abs. 3 InsO
216
c) Rangrücktritt eines nicht-nachrangigen Insolvenzgläubigers
216
1. Haftungsrechtliche Unterschiede zwischen Insolvenzforderung und Masseverbindlichkeit
217
2. Keine Nachhaftung des Schuldners für Masseverbindlichkeit
217
a) Fragestellung
217
b) Nachhaftung betrifft nicht die haftungsrechtliche Zuweisung der Masse an die Insolvenzgläubiger
217
c) Abwehrmöglichkeiten des Schuldners
218
3. Zwischenergebnis
218
1. Anmeldung einer Masseforderung als Masseforderung zur Tabelle
218
2. Anmeldungsgemäße Feststellung von Masseforderungen als Insolvenzforderungen zur Tabelle
219
a) Fragestellung
219
b) Frühere Judikatur bis 2006
220
3. Judikatur des BGH
220
2. Folgerungen aus dem Urteil des BGH v. 13. Juni 2006
223
a) Inhalt der zitierten Entscheidung des BGH
224
b) Möglichkeit des Verzichts auf Geltendmachung einer Forderung als Masseforderung
224
c) Masseverbindlichkeiten als solche können nicht zur Tabelle angemeldet werden
224
3. Zwischenergebnis
225
a) Allgemeines
225
b) Angemeldete Forderung kann nicht bestritten werden
225
5. Folgerungen aus der Judikatur des BGH zur fehlenden Plandisponibilität von Vergütungsansprüchen des Insolvenzverwalters
225
a) Entscheidung des BGH aus dem Februar 2017
225
b) Reichweite der Entscheidung
226
c) § 230 Abs. 3 InsO
226
d) Erfüllung von Altmasseverbindlichkeiten nach Eintritt der Masseunzulänglichkeit
227
Kapitel 13: Insolvenzpläne bei Masseunzulänglichkeit
228
I. Funktion des § 210a InsO – eine Annäherung an die Problemstellung
229
II. Rechtsungewissheit vor dem ESUG
231
1. Schrifttum
231
2. Rechtsprechung vor dem Inkrafttreten des ESUG
233
3. Zulässigkeitsvorschrift oder Einführung eines neuen Insolvenzplanverfahrens durch § 210a InsO?
234
III. Anzeige der Masseunzulänglichkeit als Voraussetzung der Vorlage eines Planes nach § 210a InsO
235
1. Insolvenzgerichtliche Vorprüfung und „Zulassung“ des Insolvenzplans
235
2. Kenntnis des Insolvenzgerichts vom Eintritt der Masseunzulänglichkeit
236
a) Fragestellung
236
b) Verwalterplan gem. § 210a InsO
236
c) Schuldnerplan gem. § 210a InsO
237
IV. Materielle („tatsächliche“) Masseunzulänglichkeit
237
1. Tatsächlich eingetretene Masseunzulänglichkeit
237
2. Drohende und „temporäre“ Masseunzulänglichkeit
239
V. Inhaltsoffenheit des Plans nach § 210a InsO
240
1. Verfahrensbeendigender Plan
240
2. Liquidationsplan
240
3. Gang der weiteren Überlegungen
241
VI. Insolvenzplanrechtliche Reaktionsmöglichkeiten auf finale Masseunzulänglichkeit
242
1. Verfahrensbeendigender Plan nach § 210a InsO
242
2. Kürzung (§ 224 InsO) von Altmasseverbindlichkeiten?
242
3. Regelung zur Befriedigung von Altmasseverbindlichkeiten
243
4. Pflichtwidrigkeit der Vermehrung der Massekosten und Masseverbindlichkeiten durch Ausarbeitung und Vorlage eines Insolvenzplans nach § 210a InsO
243
5. Zwischenergebnis
243
VII. Insolvenzplanrechtliche Reaktionsmöglichkeiten auf temporäre Masseunzulänglichkeit
244
1. Kein verfahrensbeendigender Plan nach § 210a InsO
244
2. Probleme insolvenzgerichtlicher Bestätigung bei temporärer Masseunzulänglichkeit
244
3. Verfahrensbegleitende Elemente des Plans
245
a) Fragestellung
245
b) Zwei-Stufen-Modell
245
4. Inhalt des Darstellenden Teils des Plans nach § 210a InsO
246
a) Vorüberlegung
246
b) Zulässigkeit der Vorlage des Insolvenzplans nach § 210a InsO
246
c) Bewertender Teil des Insolvenzplans i.e.S., § 220 Abs. 2 InsO
246
5. Regelungen im Gestaltenden Teil des Plans nach § 210a InsO
247
a) Vorüberlegung
247
b) Debt-to-equity swap
248
c) Übertragung der Anteile der insolvenzschuldnerischen Gesellschaft auf einen Treuhänder gem. § 225a Abs. 3, 2. Var. InsO
248
6. Lage der nicht nachrangigen Insolvenzgläubiger
248
VIII. Gegenstände eines Schuldnerplans nach § 210a InsO
249
1. Vergleich zum konkursrechtlichen Zwangsvergleich
249
2. Vorlage eines Insolvenzplans bei Masseunzulänglichkeit durch den eigenverwaltenden Schuldner
250
IX. Inhaltliche Anforderungen an den darstellenden Teil des Insolvenzplans nach § 210a InsO beim verfahrensbeendenden Plan
250
X. Gruppenbildung und Stimmrecht
251
1. Gruppe der Altmassegläubiger, § 210a Nr. 1 InsO iVm § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO
251
2. Gruppe bzw. Gruppen der nicht nachrangigen Insolvenzgläubiger, § 210a Nr. 2 InsO*
251
a) „Technische Subordination“ der nicht nachrangigen Insolvenzgläubiger
251
b) „Betroffenheit“ der Insolvenzgläubiger nach § 38 InsO durch den Plan
252
c) Folgerungen
253
aa) Kein Ausschluss von der Teilnahme an der Gläubigerversammlung
253
bb) § 323 RegEInsO 1992
254
cc) Stimmrecht der Insolvenzgläubiger
254
3. Gruppenbildung nach § 222 Abs. 2 InsO
256
4. Absonderungsberechtigte Gläubiger
256
XI. Zustimmungsfiktion des § 246 Nr. 2 InsO
257
1. Regelungsgehalt der Norm
257
2. Sinn der Verweisung des § 210a InsO
257
3. § 246 Nr. 2 InsO als Ausnahmevorschrift
258
a) Verweis in § 210a InsO
258
b) Judikatur
258
XII. Ausblick
259
Kapitel 14: Amtshaftung des Insolvenzverwalters wegen Nichterfüllung der Masseforderungen
260
I. Rechtslage unter Geltung der KO
261
1. Regelung des § 82 KO
261
2. Keine Betriebsfortführung nach Eintritt der Masseunzulänglichkeit
261
II. Eintritt eines Schadens
262
1. Ausfallschaden
262
2. Schaden bei drohender und temporärer Masseunzulänglichkeit
262
III. Verschärfung der Amtshaftung des Insolvenzverwalters gegenüber Massegläubigern durch § 61 S. 1 InsO?
263
1. Reichweite des § 61 S. 1 InsO
263
a) Grund der Haftung
263
b) Verjährung
264
2. Reichweite des § 61 S. 1 InsO: Begriff der Rechtshandlung
265
a) Einschränkung: Nicht allgemeine Handlungen des Insolvenzverwalters als Anknüpfungspunkt
265
b) Rechtshandlung als Begründung von Masseverbindlichkeiten durch Vertragsschluss
265
c) Pflichtenlage. Haftungsgrund
266
3. Judikatur des BGH
266
a) Vertrauensschutz
266
b) Reichweite
266
c) Prozesskostenentscheidung des BGH
267
4. Handeln des Verwalters nach Abschluss des Vertrages mit dem Insolvenzverwalter
268
a) Haftung für die pflichtwidrige Begründung von Masseverbindlichkeiten
268
b) Keine insolvenzspezifische Pflicht zur Erfüllung von Masseverbindlichkeiten
268
5. Pflicht zur Vorab-Befriedigung von Masseschulden aus der Masse, § 53 InsO
269
6. Keine Begründung insolvenzspezifischer Pflichten iSv § 60 Abs. 1 InsO aus § 61 S. 1 InsO
269
a) Massegläubiger als Beteiligte iSv § 60 Abs. 1 InsO
269
b) Judikatur des BGH zur verspäteten Anzeige der Masseunzulänglichkeit
270
c) Grund und Grenzen der Schadenersatzpflicht des Insolvenzverwalters gem. § 60 InsO gegenüber dem Massegläubiger
272
7. „Willentliche“ Begründung von Verbindlichkeiten als Grundlage der Haftung nach § 61 InsO
272
8. Unternehmerische Fehlentscheidungen des Insolvenzverwalters
273
a) Keine Außenhaftung aufgrund vermeintlichen Verstößen gegen die business judgement rule
273
b) Verstöße gegen insolvenzspezifische Pflichten wegen Betriebsfortführung
274
aa) Rechtsprechung des BGH: Untermietfall
274
bb) Rechtsprechung des BAG: Betriebsversammlungsfall
277
c) Inkaufnahme von Prozessrisiken
278
d) Nicht-insolvenzspezifische Pflichten
278
9. Insbesondere: Betriebsfortführung unter Bedingungen der Masseunzulänglichkeit gem. § 208 InsO
279
a) Insbesondere: Betriebsfortführung unter Bedingungen der Masseunzulänglichkeit gem. § 208 InsO
279
b) Betriebsfortführung unter Zustimmung von Gläubigerversammlung und Insolvenzgericht
280
IV. Nichterfüllbarkeit von Masseverbindlichkeiten wegen Abschlagsverteilung
280
1. Insolvenzspezifische Pflicht des Insolvenzverwalters zur Abschlagsverteilung
280
2. Verhältnis zur Pflicht der Vorabbefriedigung der Massegläubiger
282
V. Haftung des Insolvenzverwalters für den Abschluss des Vertrages trotz begründeter Zweifel an seiner Erfüllbarkeit, § 61 S. 1 InsO
282
1. Reichweite der Pflichtenlage des Insolvenzverwalters nach § 61 S. 1 InsO
282
2. Liquiditätsplanung als Grundlage des Entlastungsbeweises gem. § 61 S. 2 InsO
284
3. Zeitraumbezug der Liquiditätsplanung
289
4. Fälle
289
a) Konsignationslagerfall
289
b) Poolfall
291
Literatur
294
Stichwortverzeichnis
303
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