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Die EU-Verordnung REACH in der Praxis am Beispiel eines Ferrochromproduzenten. Ein Leitfaden zur Vorregistrierung und Registrierung für Produzenten und EU-Importeure
"Kapitel 10.1.1 Prüfverfahren
Die Bestimmung der einzelnen physikalisch-chemischen Parameter erfolgt mittels genormter und validierter Messverfahren. In der Stoffrichtlinie 67/548/EWG zur Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe sind in Anhang V, Teil A validierte Prüfmethoden, die von den zuständigen internationalen Stellen anerkannt und empfohlen worden sind, aufgeführt. Es handelt sich um Prüfmethoden der OECD (Organisation for Economic Cooperation and Development), aber auch um einzelstaatliche Normen (z.B. DIN EN, ISO) oder anerkannte validierte Methoden. Wird eine andere als in der Stoffrichtlinie angegebene Norm verwendet, muss die alternativ benutzte Methode begründet werden.
Die Prüfungen werden unter Einhaltung der Grundsätze der „Guten Laborpraxis“(GLP, RL2004/10/EG) durchgeführt. Bei Prüfungen von Stoffen und Zubereitungen im
Rahmen von Zulassungs-, Erlaubnis-, Registrierungs-, Anmelde- oder Mitteilungsverfahren wie z.B. bei der Stoff-Anmeldung oder Anmeldung von Biozidprodukten und deren Wirkstoffe müssen die Analysen in einem qualifizierten Analysenlabor mit GLP-Bescheinigung durchgeführt werden. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat eine Liste von Prüflaboratorien zur Bestimmung von physikalisch-chemischen Eigenschaften veröffentlicht. Liegen Literaturdaten zu den physikalisch-chemischen Parametern vor, ist die Kenntnis der Prüfmethode ebenfalls wichtig, um die Qualität der Ergebnisse beurteilen zu können."
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