Geht die Arbeitslosenversicherung in Rente? - Denkanstoß für ein System privater Arbeitslosen- und Rentenversicherung

von: Roman Lutz, Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB)

wbv Media, 2009

ISBN: 9783763944057 , 260 Seiten

Format: PDF, OL

Kopierschutz: Wasserzeichen

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Geht die Arbeitslosenversicherung in Rente? - Denkanstoß für ein System privater Arbeitslosen- und Rentenversicherung


 

2.5 Kontenmodelle (Seite 22)

Individuelle Arbeitslosigkeitskonten stellen eine vollkommene Abkehr vom Versicherungsprinzip dar (Schäfer 2003a: 56). So spart der einzelne Arbeitnehmer im Laufe seines Erwerbslebens einen Teil seines Einkommens an, auf das er dann im Falle einer Arbeitslosigkeit zurückgreifen kann. Das Risiko der Arbeitslosigkeit trägt folglich allein der Arbeitnehmer. Insofern stellen Kontenmodelle eine Form der Selbstversicherung dar (Stiglitz und Yun 2005: 2066). Konkrete Konzeptionen zu individuellen Arbeitslosigkeitskonten liefern die Arbeiten von Feldstein und Altman (1998), Orszag und Snower (1997 und 2002) sowie Stiglitz und Yun (2005). All diese Vorschläge sehen obligatorische Sparverträge vor, wobei ein etwaiges Guthaben am Ende des Erwerbslebens zur Alterssicherung genutzt oder ausgezahlt wird. Zudem werden positive Kontoendbestände gegebenenfalls vererbt (Feldstein und Altman 1998: 2). Unterschiedlich gehen die einzelnen Konzepte mit einem negativen Kontensaldo während sowie zum Ende des Erwerbslebens um. Feldstein und Altman (1998: 2) setzen im Falle eines vorübergehend negativen Saldos den Staat als Kreditgeber ein, wobei dieser Kredit bei erneuter Erwerbstätigkeit zurückgezahlt werden muss. Negative Kontostände nach Beendigung der Erwerbskarriere werden einfach durch den Staat ausgeglichen (Feldstein und Altman 1998: 2). Auch Stiglitz und Yun (2005: 2065) lassen negative Salden zu. In ihrem Konzept werden verbleibende Defizite am Ende des Arbeitslebens allerdings mit Rentenansprüchen verrechnet, was eine staatlich garantierte Grundrente notwendig macht (Stiglitz und Yun 2005: 2063). Orszag und Snower (2002: 2) schließen negative Kontensalden gänzlich aus. Arbeitslose, deren Sparkonto erschöpft ist, erhalten lediglich eine steuerfinanzierte Grundsicherung.
Was die Höhe der Ein- und Auszahlungen anbelangt, sieht der Vorschlag von Feldstein und Altman (1998: 10 f.) streng definierte Regelungen vor. Einbezahlt wird ein fester Anteil des Bruttoeinkommens bis zu einer am Einkommen orientierten Deckungshöchstsumme. Eine Auszahlung ist in maximaler Dauer und Höhe durch diese Deckungshöchstsumme festgelegt. Orszag und Snower (2002: 2) dagegen schreiben lediglich Mindesteinzahlungs- sowie Maximalentnahmegrenzen vor. Dazwischen besteht ein Spielraum für individuelle Präferenzen der Konteninhaber.