Meine Rechte als Azubi - Alles was ich wissen muss: Vom Ausbildungsvertrag bis zum Zeugnis

von: Jula Müller

wbv Media, 2007

ISBN: 9783763945092 , 140 Seiten

Format: PDF, OL

Kopierschutz: Wasserzeichen

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Preis: 9,90 EUR

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Meine Rechte als Azubi - Alles was ich wissen muss: Vom Ausbildungsvertrag bis zum Zeugnis


 

Wie setze ich mein Recht durch? – Rechtsbehelf für Azubis (S. 124-125)

Verstößt dein Ausbildungsbetrieb gegen seine Pflichten, solltest du es – nach der Probezeit – immer zunächst mit einem Gespräch probieren, bei dem z.B. auch deine Eltern oder ein BR-Mitglied anwesend sind. Wenn sich dadurch nichts ändert, kannst du den Rechtsweg einschlagen. Es ist gut, wenn du dich von Anfang an rechtlich beraten oder vertreten lässt.

1 Der Rechtsweg

Schriftlicher Hinweis, Aufforderung, Geltendmachung, Gegendarstellung und Widerspruch Wenn Gespräche nichts mehr bringen, kannst du den Ausbilder schriftlich auffordern, sich an seine P. ichten zu halten oder Leistungen geltend machen. In den verschiedenen Kapiteln . ndest du dazu Vorlagen, die du verwenden kannst. Hebe dir immer eine Kopie auf, wenn du etwas verschickst. Wenn du den Brief als Einschreiben verschickst, hast du außerdem einen Nachweis über das Datum der Zustellung. Außerdem kannst du bei einer Abmahnung eine Gegendarstellung verfassen und gegen eine Kündigung Widerspruch einlegen (ksiehe Seite 101ff.).

Schlichtung bei der zuständigen Stelle

Ändert sich auch nach der schriftlichen Aufforderung nichts, kannst du eine Schlichtung bei der zuständigen Stelle beantragen. Hier können Probleme im Ausbildungsverhältnis besprochen werden wie z.B. schlechte Ausbildung oder unbezahlte Überstunden. Aber auch bei einer Abmahnung oder Kündigung kannst du eine Schlichtung beantragen. Gleichzeitig solltest du dich rechtlich beraten lassen (ksiehe Seite 128f.). Es lohnt sich, vor einer Schlichtung noch einmal mit einem Ausbildungsberater der zuständigen Stelle zu sprechen. Vielleicht lässt sich das Problem noch anders lösen. Falls es bei deiner zuständigen Stelle einen Schlichtungsausschuss gibt, musst du eine Schlichtung beantragen, bevor du beim Arbeitsgericht klagen kannst!

Den Antrag für ein Schlichtungsverfahren bekommst du bei der zuständigen Stelle. Deinem Antrag kannst du zusätzlich wichtige Unterlagen in Kopie beilegen, z.B. schriftliche Aufforderungen und Geltendmachungen oder das Kündigungsschreiben. Kurze Zeit später wirst du dann zu einer Schlichtungsverhandlung eingeladen. Die Schlichtung . ndet bei der zuständigen Stelle statt und ist kostenlos. Bei der Schlichtungsverhandlung erwarten dich normalerweise ein Schlichter von der zuständigen Stelle und zwei Beisitzer: ein Arbeitgebervertreter und ein Arbeitnehmervertreter, der auf deiner Seite ist. Auch die Gegenseite, also dein Ausbilder oder ein Rechtsanwalt ist dort. Du kannst zur Schlichtung auch jemanden mitnehmen, der dich unterstützen kann. Also z.B. deine Eltern, einen Sozialarbeiter, einen Rechtsanwalt oder einen Gewerkschaftssekretär. Dann wird die Situation besprochen und nach einer Lösung gesucht, die für dich und den Ausbilder zufriedenstellend ist.

Es ist wichtig, dass du in der Schlichtungsverhandlung alle wichtigen Punkte ansprichst. Dem Schlichterspruch können du oder dein Ausbilder innerhalb von einer Woche anerkennen. Wenn beide den Spruch anerkennen, ist der Schlichterspruch rechtswirksam. Arbeitsgericht Wenn du mit dem Ergebnis der Schlichtungsverhandlung nicht zufrieden bist, kannst du innerhalb von zwei Wochen beim Arbeitsgericht Klage erheben. Das kannst du alleine machen, beim Arbeitsgericht hilft man dir dabei. Besser ist es aber in der Regel, wenn du dich rechtlich beraten und vertreten lässt (kSeite 128). Direkt beim Arbeitsgericht klagen musst du, wenn du mit deinem Ausbilder um Leistungen streitest, die erst nach dem Ende der Ausbildung entstanden sind, z.B. das Arbeitszeugnis, oder wenn kein Schlichtungsausschuss existiert. Du musst die Kosten für das Verfahren ganz oder teilweise tragen und deshalb wäre es gut, wenn du Gewerkschaftsmitglied bist oder eine Rechtsschutzversicherung hast, die diese Kosten übernimmt.