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1
Vorwort
8
Inhaltsverzeichnis
10
Kapitel A: Einleitung
26
Kapitel B: Historische Entwicklung und heutiger Stand der Insolvenzverwalterhaftung
28
I. Vor 1855
28
1. Verfahrensziele
28
2. Haftung des „Kurators“
30
II. Die preußische Konkursordnung 1855
30
1. Verfahrensziele
30
2. Verwalterhaftung
31
III. Die Konkursordnung von 1877
31
1. Verfahrensziele
31
2. Verwalterhaftung
32
IV. Die Insolvenzordnung von 1999
33
1. Verfahrensziele
33
2. Verwalterhaftung
34
V. Die Insolvenzrechtsreform von 01.03.2012 – „Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG)“
35
VI. Erkenntnisse aus dieser Entwicklung
35
Kapitel C: Interessenskonflikte im fortgeführten insolvenzschuldnerischen Unternehmen
38
I. Die einzelnen Interessenkonflikt
38
1. Der Konflikt des Insolvenzverwalters mit den Insolvenzgläubigern (Innenverhältnis)
38
a) Insolvenzgläubiger als Residualgläubiger
38
b) Maßgeblichkeit der Residualgläubigerinteressen für den Insolvenzverwalter
42
aa) Die Diskussion zur werbenden Gesellschaft: Pflicht des Leitungsorgans zur Berücksichtigung des Unternehmensinteresses oder alleinige Pflicht zur Berücksichtigung des Gesellschafterinteresses
43
(1) Die Aktiengesellschaft
43
(2) Die GmbH
44
bb) Das fortgeführte insolvente Unternehmen: Berücksichtigung der Beteiligteninteressen oder vorrangige Berücksichtigung der Interessen der Insolvenzgläubiger
45
cc) Stellungnahme
46
c) Reaktion der Insolvenzordnung auf diese Interessenlage
48
d) Konsequenzen für die Ausgestaltung einer Haftungsregel im „Innenverhältnis“
50
2. Der Konflikt des Insolvenzverwalters mit den Massegläubigern (Außenverhältnis)
50
a) Die Insolvenzmasse reicht in jedem Fall zur vollständigen Befriedigung der Massegläubiger aus
51
aa) Massegläubiger als Festbetragsgläubiger
51
bb) Reaktion der Insolvenzordnung auf diese Interessenlage
51
cc) Konsequenzen für die Ausgestaltung einer Haftungsregelung im „Außenverhältnis“
51
b) Die Insolvenzmasse reicht keinesfalls zur vollständigen Befriedigung der Massegläubiger aus
52
aa) Massegläubiger als Residualgläubiger
52
bb) Reaktion der Insolvenzordnung auf diese Interessenlage
53
cc) Konsequenzen für eine Haftungsregelung
55
c) Die Insolvenzmasse reicht möglicherweise zur Befriedigung der Massegläubiger aus
55
aa) Unklarer Residualgläubiger
55
bb) Konsequenzen für die Ausgestaltung einer Haftungsregel
57
3. Der Konflikt des Insolvenzverwalters mit den Absonderungsberechtigten
57
4. Der Konflikt des Insolvenzverwalters mit den Aussonderungsberechtigten
60
II. Notwendigkeit der Differenzierung nach den verschiedenen Beteiligteninteressen unabhängig von der Rechtsstellung des Insolvenzverwalters und der Insolvenzmasse
60
1. Trennung zwischen Innen- und Außenverhältnis nach der Organtheorie
61
2. Trennung zwischen Innen- und Außenverhältnis nach der Amtstheorie
62
3. Unbeachtlichkeit des Unternehmensträgers, Beachtlichkeit des Unternehmens
63
Kapitel D: Die Haftung gegenüber den Insolvenzgläubigern – Innenhaftung
65
I. Pflicht zum sorgfältigen Verhalten („duty of care“)
65
1. Aussagegehalt des § 93 Abs. 1 S. 2 AktG
66
2. Meinungstand in der deutschen Literatur zur Übertragung des § 93 Abs. 1 S. 2 AktG auf die Insolvenzverwalterhaftung
67
3. Rechtfertigung einer Übertragung des § 93 Abs. 1 S. 2 AktG auf den Insolvenzverwalter
69
a) Gleichschaltung des Risikoprofils der Agenten mit dem der Prinzipale
69
aa) Situation bei der werbenden Gesellschaft
69
bb) Fortgeführtes insolventes Unternehmen
71
b) Ersatz für eine volle gerichtliche Überprüfung unternehmerischer Entscheidungen
72
aa) Intern
73
(1) Möglichkeit, den Agenten zu überwachen
73
(a) Situation bei der werbenden Aktiengesellschaft
73
(b) Situation beim fortgeführten insolventen Unternehmen
73
(aa) Individuelle Auskunftsrechte
73
(bb) Auskunftsrechte der Gläubigerversammlung
74
[1] Berichtspflichten
74
[2] Informationsrechte
75
[3] Einschränkungen
75
(cc) Auskunftsrechte des Gläubigerausschusses
75
(dd) Zwischenergebnis
76
(2) Möglichkeit, den Agenten anzuweisen.
76
(a) Situation im Kapitalgesellschaftsrecht
76
(b) Situation im Insolvenzrecht
77
(aa) „Echtes“ Weisungsrecht
77
[1] Versuch der Herleitung eines allgemeinen Weisungsrechts
78
[2] Widerlegung der Existenz eines allgemeinen Weisungsrechts
78
(bb) „Faktisches“ Weisungsrecht durch Ausbedingung von Zustimmungsvorbehalten
80
(3) Möglichkeit, den Agenten auszuwechseln
81
(a) Situation bei der werbenden Aktiengesellschaft
81
(b) Situation im insolventen fortgeführten Unternehmen
82
(aa) Einfluss auf die Wahl des ersten Insolvenzverwalters durch den vorläufigen Gläubigerausschuss
82
(bb) Einfluss auf die Wahl weiterer Insolvenzverwalter durch die Gläubigerversammlung
83
(4) Erwirkung eines gerichtlichen Einschreitens
85
(5) Vergütung
86
(a) Situation bei der werbenden Gesellschaft
86
(b) Situation bei der insolventen fortgeführten Gesellschaft
87
(6) Abschließende Beurteilung der Kontrollrechte
87
bb) Extern
88
(1) Beteiligungsmarkt
88
(a) Situation bei der werbenden Gesellschaft
88
(b) Situation bei der fortgeführten insolventen Gesellschaft
89
(2) Führungskräftemarkt
89
(a) Werbende Gesellschaft
89
(b) Fortgeführtes insolventes Unternehmen
89
(aa) Ursprüngliche Auswahlentscheidung des Gerichts
90
(bb) Später gewählter Insolvenzverwalter
92
(3) Produktmarkt
93
(4) Zwischenergebnis
93
c) Fehlender Maßstab einer gerichtlichen Kontrolle
93
4. Zwischenergebnis
97
II. Pflicht zur Treue („duty of loyalty“)
97
1. Herleitung von Treuepflichten
97
a) Situation bei der werbenden Gesellschaft
98
b) Übertragung auf den Insolvenzverwalter
99
c) Zwischenergebnis
103
2. Wettbewerbsverbot
103
a) Rechtslage bei Leitungsorganen einer werbenden Gesellschaft
103
b) Rechtslage beim Insolvenzverwalter
105
aa) Verbote des § 88 AktG auf den Insolvenzverwalter als Interessenwahrer trotz § 268 Abs. 3 AktG übertragbar
105
bb) Möglichkeit des Verzichts auf das Verbot durch den Interessenträger
108
cc) Rechtsfolgen eines Verbotsverstoßes
110
(1) Unterlassungsanspruch
110
(2) Schadensersatzanspruch
110
(3) Eintrittsrecht
111
3. Geschäftschancenlehre
113
a) Situation in der werbenden Gesellschaft
113
b) Übertragung auf den Insolvenzverwalter
114
aa) Übertragung der im Gesellschaftsrecht geltenden Abgrenzungsgrundsätze
114
bb) Freigabe der Geschäftschance
115
cc) Rechtsfolgen
116
4. Verschwiegenheitspflicht
116
a) Rechtslage bei der werbenden Gesellschaft
116
b) Übertragung dieser Grundsätze auf den Insolvenzverwalter
117
aa) In die Insolvenzmasse fallende Geheimnisse
117
bb) Nicht in die Insolvenzmasse fallende Geheimnisse
119
III. Der Verzicht auf entstandene Innenhaftungsansprüche
119
1. Rechtslage bei der werbenden Gesellschaft
119
a) Meinungsstand in Literatur und Rechtsprechung
120
b) Tragende Rechtsgedanken für eine nur eingeschränkte Verzichtsmöglichkeit
121
2. Rechtslage beim fortgeführten insolventen Unternehmen
123
a) Meinungsstand in Literatur und Rechtsprechung
123
b) Sachliche Reichweite der Entlastungswirkung eines Beschlusses der Gläubigerorgane
125
aa) Uneingeschränkte Entlastungswirkung soweit die Insolvenzgläubiger betroffen sind
125
bb) Beschränkte Entlastungswirkung soweit die Massegläubiger betroffen sind
125
(1) Begrenzung durch die insolvenzrechtliche Verteilungsordnung, §§ 187ff. InsO
125
(2) Begrenzung durch die Insolvenzanfechtung, §§ 129ff. InsO
127
(3) Begrenzung durch die besondere Natur einzelner Schadensersatzansprüche
130
c) Voraussetzung der Entlastungswirkung eines Beschlusses der Gläubigerorgane
130
aa) Keine Differenzierung zwischen Beschlüssen von Gläubigerausschuss und Gläubigerversammlung
130
bb) Keine Differenzierung nach den Zeitpunkten der Beschlussvornahme
131
Kapitel E: Die Haftung wegen Verletzung der Interessen des Anlegerpublikums – Innenhaftung wegen fehlerhafter Kapitalmarktinformation
133
I. Fortbestehen von Börsenzulassung und Emittenteneigenschaft in der Insolvenz
134
1. Bisherige Verwaltungspraxis
134
2. Potentielle Änderungen durch Einführung des „ESUG“
135
II. Weiterbestehen der Pflichten nach dem BörsG und WpHG zulasten der Masse
138
1. Abgrenzung zwischen Insolvenzverwalterkompetenz und Kompetenz des Leitungsorgans
138
a) Abgrenzung danach, ob die Bezugsobjekte kapitalmarktrechtlicher Pflichten in die Insolvenzmasse fallen
138
b) Abgrenzung danach, ob sich die Erfüllbarkeit kapitalmarktrechtlicher Pflichten aus der „Masseverwaltung“ ergibt
139
c) Abgrenzung danach, zu wessen Gunsten die kapitalmarktrechtlichen Pflichten nach Insolvenzverfahrenseröffnung bestehen
140
aa) Keine Zuständigkeit des Insolvenzverwalters für Pflichten, die allein zugunsten der Aktionäre bestehen
141
bb) Zuständigkeit des Insolvenzverwalters für Pflichten, die auch zugunsten der Insolvenzgläubiger bestehen
142
2. Zuordnung der Einzelpflichten
144
a) Pflicht nach § 26 WpHG zur Veröffentlichung der Mitteilungen nach §§ 21ff. WpHG
144
b) Pflicht nach § 15 WpHG zur ad hoc Mitteilung
145
c) Pflicht zur Mitteilung über „Directors Dealings“, § 15a WpHG
146
d) Pflicht zur Führung eines Insiderverzeichnisses, § 15b WpHG
148
e) Pflicht zur Erstellung von Finanzberichten nach §§ 37v ff. WpHG
149
f) Pflicht zur Unterlassung von Marktmanipulationen, § 20a WpHG
149
g) Pflicht zur Zahlung einer Umlage nach §§ 16, 17d FinDAG und zur Zahlung einer Notierungsgebühr
150
h) Zulassungsfolgepflichten nach §§ 40, 41 BörsG
150
III. Haftungsrisiken für den Insolvenzverwalter
151
1. Haftung bei direkter Verletzung einer kapitalmarktrechtlichen Pflicht
151
a) Haftung nach § 26 WpHG i.V.m. § 823 Abs. 2 BGB
151
b) Haftung nach §§ 37b, c WpHG
152
aa) Mögliche Erfüllung des Tatbestands durch den Insolvenzverwalter
152
bb) Keine unmittelbare Außenhaftung des Insolvenzverwalters als Privatperson
152
cc) Kein Verstoß gegen insolvenzrechtliche Prinzipien
153
(1) Kein Verstoß gegen die vorrangige Befriedigung der Massegläubiger
153
(2) Kein Verstoß gegen den Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung
157
dd) Rechtsfolge
158
c) Haftung nach § 826 BGB
159
d) Haftung nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 15a WpHG, 15b WpHG oder 20a WpHG
160
2. Haftung bei unterlassener Unterstützung des Schuldners bei der Erfüllung einer kapitalmarktrechtlichen Pflicht
160
a) Innenhaftung
161
b) Außenhaftung
162
aa) Haftung nach § 61 InsO
162
bb) Keine Haftung nach § 60 InsO
162
cc) Keine Haftung nach § 280 BGB
163
c) Zwischenergebnis
163
IV. Beendigung der kapitalmarktrechtlichen Pflichtenbindung durch Delisting
164
1. Reguläres Delisting
164
a) Antragskompetenz des Insolvenzverwalters
164
b) Keine Mitwirkung der Hauptversammlung
165
c) Rechtsfolge des Antrags auf Delisting
165
2. Kaltes Delisting
166
Kapitel F: Die Haftung gegenüber den Massegläubigern I – Außenhaftung nach § 61 InsO
168
I. Entwicklungsgeschichte
168
1. Die Entwicklung bis BGH, Urteil vom 10. 4. 1979 – VI ZR 77/77
169
2. BGH, Urteil vom 10. 4. 1979 – VI ZR 77/77
169
3. BGH, Urteil vom 04. 12. 1986 – IX ZR 47/86
170
4. BGH, Urteil vom 14. 04. 1987 – IX ZR 260/86
170
5. Kodifizierung und Weiterentwicklung dieser Rechtsprechung durch § 61 InsO
171
6. Reaktionen von Literatur und Rechtsprechung
172
7. Weiteres Vorgehen
173
II. Haftungsgrund des § 61 InsO
173
1. Vergleich der Haftung aus § 61 InsO mit der Leitungsorganhaftung gegenüber Gläubigern
173
a) Vergleich mit deliktischen Haftungstatbeständen, die die Nichterfüllung einer Forderung erfassen
173
b) Vergleich mit der Haftung aus „culpa in contrahendo“, §§ 280, 311 Abs. 3 BGB
174
c) Vergleich mit der Insolvenzverschleppungshaftung aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 15a InsO
176
2. Betrachtung des § 61 InsO anhand dieser möglichen Vergleichsmaßstäbe
179
a) Wortlaut
180
b) Systematik
181
aa) Kein systematischer Anknüpfungspunkt für eine Haftung wegen Nichterfüllung einer Masseverbindlichkeit
181
bb) Systematischer Vergleich mit der Insolvenzverschleppungshaftung und der Haftung aus „culpa in contrahendo“
184
(1) Verhältnis der Haftung aus „culpa in contrahendo“ und Insolvenzverschleppungshaftung bei der werbenden Gesellschaft
185
(a) Ansicht von Rechtsprechung und h.M.
185
(b) Ansicht von Altmeppen/Wilhelm
185
(c) Ansicht von Flume und K. Schmidt
186
(d) Stellungnahme
186
(2) Bedeutung für das Verständnis der Haftung aus § 61 InsO als „culpa in contrahendo“
188
(3) Bedeutung für das Verständnis der Haftung aus § 61 InsO als Insolvenzverschleppungshaftung
189
c) Historie
191
d) Telos
192
3. Zwischenergebnis
195
III. Konsequenzen des Verständnisses von § 61 InsO als „Masseunzulänglichkeitsverschleppungshaftung
195
1. Gebot der restriktiven Auslegung des § 61 InsO
197
a) Prinzip der begrenzten Vertreteraußenhaftung
197
aa) Regelungslage im BGB
197
(1) Stellvertretungsrecht
197
(2) Mittelbare Stellvertretung
198
(3) Geschäftsvermittler
199
bb) Regelungslage im Gesellschaftsrecht
199
(1) Keine umfassende Haftung gegenüber den Gläubigern
199
(2) Haftung in Ausnahmekonstellationen
199
(3) Haftung der Liquidatoren
199
(a) Körperschaften
200
(b) Gesellschaften im engeren Sinne
201
cc) Regelungslage bei sonstigen Vermögensverwaltern
201
(1) Haftung von Vormund, Betreuer, Pfleger
201
(2) Haftung des Nachlasspflegers
201
(a) Haftung gegenüber den „Altnachlassgläubigern“
202
(b) Haftung gegenüber den „Neunachlassgläubigern“
203
(c) Ergebnis
205
(3) Haftung des Testamentsvollstreckers
205
(4) Haftung des Zwangsverwalters
206
b) Maßgeblichkeit des Prinzips der begrenzten Vertreteraußenhaftung für die Insolvenzverwalterhaftung
207
c) Mögliche Gründe für eine schärfere Außenhaftung des Insolvenzverwalters nach § 61 InsO
208
aa) Zweck des § 61 InsO
208
bb) Förderung des vom Gesetzgebers intendierten Zwecks durch § 61 InsO
210
(1) Perspektive der Neumassegläubiger
211
(2) Perspektive des Insolvenzverwalters
211
2. Auslegung des § 61 InsO anhand des erarbeiteten Maßstabs
213
a) Zeitpunkt und Umfang der nach § 61 InsO abverlangten Liquiditätsprognose
213
aa) Prognosezeitraum
213
(1) Zeitpunktabhängiges Verbot bei der Insolvenzverschleppungshaftung
213
(2) Verständnis des § 61 InsO nach der h.M.
214
(3) Stellungnahme
214
bb) Prognosewahrscheinlichkeit
215
(1) Fortführungswahrscheinlichkeit bei der Insolvenzverschleppungshaftung
215
(2) Erfüllbarkeitswahrscheinlichkeit bei der Haftung nach § 61 InsO
216
(3) Stellungnahme
217
cc) Prognoseermessen
218
(1) Beurteilungsspielraum bei der Einschätzung der Überschuldung im Rahmen der Insolvenzverschleppungshaftung
218
(2) Beurteilungsspielraum bei der Einschätzung der Erfüllbarkeit im Rahmen des § 61 InsO
219
(3) Stellungnahme
219
dd) Beweislast
219
(1) Beweislastregelung bei der Insolvenzverschleppungshaftung
219
(2) Beweislastregelung bei § 61 InsO
220
(3) Stellungnahme
220
ee) Auflösung dieser Widersprüche durch vollumfängliche Angleichung der nach § 61 InsO abverlangten Erfüllbarkeitsprognose an die nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 15a InsO abverlangte Fortführungsprognose durch Einführung der Masseunzulänglichkeit als objektives Tatbestandsmerkmal
221
b) Haftung auf das negative Interesse
223
aa) Keine Haftung auf das positive Interesse im Rahmen der Insolvenzverschleppungshaftung
223
bb) Keine Haftung auf das positive Interesse im Rahmen des § 61 InsO
225
c) Übertragung der „Drei-Wochen-Frist“ des § 15a Abs. 1 InsO
226
aa) Beginn der „Drei-Wochen-Frist“
227
(1) Meinungsbild für die werbende Gesellschaft
227
(2) Übertragung auf § 61 InsO
229
bb) Konkretisierung der Antragsfrist im Rahmen des § 15a Abs. 1 InsO
230
d) Einbeziehung gesetzlicher Gläubiger in den Schutzbereich
231
aa) Argumente gegen die Einbeziehung gesetzlicher Gläubiger in den Schutzbereich der Haftung nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 15a InsO, die auch im Rahmen des § 61 InsO Geltung beanspruchen könnten
232
(1) Schutzbedürfnis deliktischer Gläubiger
232
(2) Kein insolvenzunabhängiger Schutz deliktischer Gläubiger durch deliktische Ansprüche gegen den Interessenvertreter persönlich
233
(3) Insolvenzspezifischer Schutz deliktischer Gläubiger
236
(4) Erstreckung dieses Schutzes auf sonstige gesetzliche Gläubiger
236
(a) Schutz des Geschäftsführers ohne Auftrag
237
(b) Schutz der Gläubiger vertraglicher Sekundäransprüche
237
(c) Schutz von Bereicherungsgläubigern
238
bb) Argumente gegen die Einbeziehung gesetzlicher Gläubiger in den Schutzbereich der Haftung nach § 61 InsO
239
(1) „Begründung“ gesetzlicher Verbindlichkeiten „durch eine Rechtshandlung“
240
(2) Einbeziehung gesetzlicher Verbindlichkeiten in eine Liquiditätsprognose
241
(a) Generelle Möglichkeit der Einbeziehung gesetzlicher Verbindlichkeiten in eine Liquiditätsprognose
242
(aa) Vertragliche Sekundäransprüche
242
(bb) Deliktische Schadensersatzansprüche
245
(cc) Ansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag oder Bereicherungsrecht
246
(b) Möglichkeit der Miteinbeziehung gesetzlicher Verbindlichkeiten in eine Liquiditätsprognose zum Zeitpunkt ihrer Begründung
247
(aa) Vertragliche Sekundäransprüche
247
(bb) Deliktische Schadensersatzansprüche
250
(cc) Ansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag oder Bereicherungsrecht
252
cc) Ergebnis
252
e) Haftung für oktroyierte (aufgezwungene) Verbindlichkeiten
252
f) Haftung bei vor Eröffnung bestehendem Dauerschuldverhältnis
253
g) Vorteilsausgleichung
254
aa) Abtretung des quotal zu befriedigenden Anspruchs gegen die Masse nach §§ 255, 320 Abs. 1 BGB an den Schädiger
254
bb) Keine Anrechnung von Zahlungen auf Altforderungen
257
Kapitel G: Die Haftung gegenüber den Massegläubigern II – Besondere Außenhaftung nach § 60 InsO
259
I. Ergänzende Masseverkürzungshaftung nach § 60 InsO
259
1. Haftung auf Ersatz des Gesamtschadens der Altmassegläubiger aus § 60 InsO
260
a) Insolvenzspezifische Pflicht zur Masseunzulänglichkeitsanzeige
260
b) Altmassegläubiger als Beteiligte
261
2. Analoge Anwendung des § 92 InsO
261
a) Geltendmachung eines Gesamtschadens
261
b) Geltendmachung des Anspruchs
262
aa) Neu gewählter und bestellter Insolvenzverwalter
263
bb) Neu bestellter, aber nicht gewählter Insolvenzverwalter; Sonderinsolvenzverwalter
263
3. Ergebnis
264
II. Ergänzende Masseunzulänglichkeitsverursachungshaftung nach § 60 InsO
264
1. Eingriff in die jeweilige Vermögensmasse, die diese potentiell aufzehren können
264
a) Situation bei der werbenden Gesellschaft
264
b) Situation beim fortgeführten insolventen Unternehmen
266
2. Kompensation dieser Eingriffe
267
a) Werbende Gesellschaft
268
b) Fortgeführtes insolventes Unternehmen
269
III. Haftungsmaßstab im Außenverhältnis
270
1. Keine Anwendung der „business judgment rule“ auf die Haftung nach § 61 InsO und eine Masseverkürzungshaftung nach § 60 InsO
271
a) Interessenlage der Altmassegläubiger und Neumassegläubiger
272
aa) Alternative Mechanismen zur Kontrolle des Insolvenzverwalters
272
(1) Interne Anreize für den Insolvenzverwalter im Sinne der Massegläubiger zu handeln
272
(2) Externe Anreize für den Insolvenzverwalter im Sinne der Massegläubiger zu handeln
272
bb) Diversifikation der Massegläubiger
272
cc) Fehlender Maßstab gerichtlicher Kontrolle
273
b) Andere Rechtfertigungsversuche
273
2. Anwendung der „business judgment rule“ auf die Masseunzulänglichkeitsverursachungshaftung nach § 60 InsO
273
Kapitel H: Die Haftung gegenüber dem Insolvenzschuldner – Subsidiäre Innenhaftung
275
I. Haftung gegenüber dem Insolvenzschuldner bei Beeinträchtigung der Masse
275
1. Keine insolvenzspezifische Pflicht zur Schuldbefreiung
275
a) Keine Doppelzuständigkeit während des Insolvenzverfahrens
276
b) Keine Doppelzuständigkeit nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens
277
2. Haftung bei Beeinträchtigung von dem Insolvenzschuldner zugeordneten Massepositionen
278
a) Haftung bei Überschuldung
279
b) Haftung bei Zahlungsunfähigkeit
280
II. Haftung bei Beeinträchtigung von dem Insolvenzschuldner zugeordneten massefreien Positionen
280
1. Beeinträchtigung von unpfändbaren Vermögenswerten
280
2. Beeinträchtigung von freigegebenen Vermögenswerten
281
Kapitel I: Die Haftung gegenüber den Aussonderungsberechtigten
282
I. Haftungssituation bei der werbenden haftungsbeschränkten Gesellschaft
283
1. Haftung bei der Verletzung von Rechten, die in der Insolvenz ein Aussonderungsrecht vermitteln würden
283
2. Rechtsfolge der Verletzung von Rechten, die in der Insolvenz ein Aussonderungsrecht vermitteln würden, wenn später ein Insolvenzverfahren eröffnet wird
284
II. Haftungssituation beim fortgeführten insolventen Unternehmen
285
1. Haftung bei der Verletzung von Aussonderungsrechten
285
2. Rechtsfolge der Verletzung von Aussonderungsrechten
285
III. Folgerungen aus dieser Gegenüberstellung für die persönliche Insolvenzverwalterhaftung
286
1. Haftungserweiterung durch die Annahme einer insolvenzspezifischen Pflicht
286
a) Tatbestand des § 60 Abs. 1 InsO subjektiv weiter als der von §§ 826, 823 Abs. 2 BGB
287
b) Tatbestand des § 60 Abs. 1 InsO objektiv weiter der von § 823 Abs. 1 BGB
287
aa) Pflicht zur Inbesitznahme und Verwertung der Masse, §§ 148, 156ff. InsO
287
bb) Pflicht zur Verwahrung und Sicherung der mit Aussonderungsrechten belasteten Gegenstände
288
cc) Pflicht zur Prüfung des Bestehens von Aussonderungsrechten
288
dd) Zusammenfassung
288
b) Erweitertes Einstehenmüssen für das Verhalten Dritter
289
c) Zusammenfassung
289
2. Widerlegung von insolvenzspezifischen Pflichten i.S.v. § 60 InsO zugunsten der Aussonderungsberechtigten
289
a) Keine insolvenzspezifische Pflicht zur Inbesitznahme und Verwertung der Masse des Insolvenzverwalters persönlich gegenüber den Aussonderungsberechtigten
289
b) Keine insolvenzspezifische Pflicht zur Verwahrung und Sicherung der mit Aussonderungsrechten belasteten Gegenstände des Insolvenzverwalters persönlich
291
c) Keine insolvenzspezifische Pflicht zur Prüfung des Bestehens von Aussonderungsrechten des Insolvenzverwalters persönlich
292
Kapitel J: Die Haftung gegenüber den Absonderungsberechtigten
294
I. Haftung als Insolvenzgläubiger
294
II. Haftung als Massegläubiger
294
III. Haftung aufgrund Bestandsverletzung
295
Kapitel K: Strategien zur abweichenden Risikoverteilung
296
I. Versicherung des Risikos
296
1. Risikoverlagerung durch Verlagerung der Versicherungskosten
296
2. Führung von Verhandlungen mit dem Ziel der Risikoverschiebung
298
3. Konkrete Ausgestaltung von Versicherungsverträgen
298
a) Haftungshöchstsummen
300
b) Ausschluss von wissentlichen Verletzungen
301
c) Selbstbehalt
302
4. Ergebnis
303
II. Einsetzung juristischer Personen zum Insolvenzverwalter
303
1. Generelle Zulässigkeit der Bestellung juristischer Personen
303
a) Regelung des § 56 Abs. 1 S. 1 InsO
303
b) Verstoß der Beschränkung auf natürliche Personen gegen die Dienstleistungsrichtlinie
304
2. Zulässigkeit als Mittel zur Haftungsbegrenzung
307
a) Nachteile der Bestellung einer haftungsbeschränkten juristischen Person zum Insolvenzverwalter
308
b) Vorteile der Bestellung einer haftungsbeschränkten juristischen Person zum Insolvenzverwalter
308
c) Anforderungen an eine interessengerecht ausgestaltete haftungsbeschränkte juristische Person als Insolvenzverwalter
309
aa) Gesellschaftsrechtliche Lösungsmodelle
310
bb) Europarechtliche Lösungsmodelle
311
Kapitel L: Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse in Thesenform
312
Literaturverzeichnis
316
Sachregister
332
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