Datenschutz im Unternehmen - Handbuch

von: Tim Wybitul, Jyn Schultze-Melling

Fachmedien Recht und Wirtschaft, 2016

ISBN: 9783800590315 , 489 Seiten

2. Auflage

Format: PDF, ePUB, OL

Kopierschutz: Wasserzeichen

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Preis: 97,99 EUR

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Datenschutz im Unternehmen - Handbuch


 

Cover

1

Titel

3

Impressum

4

Vorwort zur zweiten Auflage

5

Vorwort zur ersten Auflage

6

Inhaltsverzeichnis

8

Teil 1: Grundzüge des BDSG

19

Kapitel 1: Einführung

19

I. Einleitung

19

II. Was sollte man zur Entwicklung des BDSG von 1977 – 2014 wissen?

20

1. Verkündung 1977

21

2. Volkszählungsurteil von 1983

21

3. Erste Neufassung 1990

22

4. BDSG-Reform von 2001

22

5. BDSG-Novelle von 2009

23

6. Entwurf eines „Gesetzes zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes“

23

III. Welche europäischen Entwicklungen haben Auswirkungen auf die Anwendung des BDSG?

24

1. Relevante EuGH-Rechtsprechung zum BDSG

24

a) Entscheidung vom 6.3.2003 (Rs. C-101 / 01)

24

b) Urteil vom 20.5.2003 (Rs. T-179 / 02)

25

c) Urteil vom 8.11.2007 (Rs. T-194 / 04)

25

d) Urteil vom 16.12.2008 (C-524 / 06)

25

e) Entscheidung vom 9.3.2010 (Rs. C-518 / 07)

26

f) Entscheidung vom 24.11.2011 (verb. Rs. C-468 / 10, C-469 / 10)

26

2. Die EU-Datenschutz-Grundverordnung

27

IV. Mit welchen Problemen muss man beim Umgang mit dem BDSG in der Praxis rechnen?

28

1. Sprachliche Schwächen des BDSG

28

2. Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe

29

3. Fehlende Vorgaben von Gerichten und Aufsichtsbehörden

29

4. Verschachtelter Aufbau des BDSG

31

V. Warum sollten Unternehmen das BDSG beachten?

33

Kapitel 2: Welche Grundprinzipien des BDSG sollte man kennen?

35

I. Was bedeuten Begriffe wie Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, Datenvermeidung oder Datensparsamkeit?

35

1. Recht auf informationelle Selbstbestimmung

35

2. Interessenabwägung

36

3. Datenvermeidung und Datensparsamkeit, § 3a BDSG

37

4. Prüfung der Verhältnismäßigkeit einer konkreten Maßnahme

38

a) Geeignetheit

38

b) Erforderlichkeit

39

c) Angemessenheit

40

II. Was hat es mit dem Verbot mit Erlaubnisvorbehalt auf sich?

40

III. Was besagt der Grundsatz der Zweckbindung bei der Verarbeitung personenbezogener Daten?

41

IV. Was bedeutet Transparenz gegenüber dem Betroffenen im deutschen Datenschutzrecht?

42

Kapitel 3: Was gehört zum Basiswissen bei der praktischen Anwendung des BDSG?

44

I. Wer ist für die Einhaltung der Regeln des BDSG verantwortlich?

44

II. Für welche Formen der Datenverarbeitung gilt das BDSG?

46

1. Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen oder dateimäßige Verarbeitung

46

2. Keine Anwendung des BDSG für ausschließlich persönliche oder familiäre Tätigkeiten

48

3. Keine Anwendung des BDSG, wenn es durch Spezialgesetze verdrängt wird

49

III. Was sind personenbezogene Daten?

50

1. Einzelangaben

50

2. Persönliche oder sachliche Angaben

51

3. Bestimmbarkeit einer natürlichen Person durch die fraglichen Daten

52

IV. Was sind besondere Arten personenbezogener Daten?

52

V. Was bedeutet das Erheben personenbezogener Daten?

52

1. Bedeutung des Begriffs „Erheben“

53

2. Grundsatz der Direkterhebung

54

3. Ausnahmen vom Grundsatz der Direkterhebung

55

4. Information des Betroffenen bei der Direkterhebung

57

VI. Was ist das Verarbeiten personenbezogener Daten?

58

1. Bedeutung des Begriffs „Speichern“

58

2. Bedeutung des Begriffs „Verändern“

58

a) Anonymisieren von Daten

60

b) Pseudonymisieren von Daten

62

3. Bedeutung des Begriffs „Übermitteln“

63

4. Bedeutung des Begriffs „Löschen“

65

5. Bedeutung des Begriffs „Sperren“

66

VII. Was versteht man unter dem Nutzen von personenbezogenen Daten?

67

VIII. Was ist eine Auftragsdatenverarbeitung?

68

1. Anwendungsbereich von § 11 BDSG

68

2. Wesentliche Voraussetzung einer Auftragsdatenverarbeitung: Weisungsgebundenheit des Auftragnehmers

70

3. Auftragsdatenverarbeitung nur innerhalb der EU oder EWR

71

4. Auswahl und Überwachung des Auftragnehmers

72

5. Sonderfall: Cloud Computing

72

Kapitel 4: Was muss man zur Verwendung von Einwilligungen wissen?

75

I. Kann man Einwilligungen der Betroffenen auch neben gesetzlichen Erlaubnistatbeständen einsetzen?

76

II. Welche praktischen Probleme müssen bei der Verwendung von Einwilligungen berücksichtigt werden?

78

1. Zeitpunkt

80

2. Widerrufbarkeit

80

3. Inhaltliche und formelle Anforderungen an eine Einwilligung des Betroffenen

81

a) Transparenz der Einwilligung

81

b) Freiwilligkeit der Einwilligung

82

c) Informierte Einwilligung

84

d) Formelle Anforderungen an Einwilligungserklärungen

85

Kapitel 5: Gesetzliche Erlaubnisnormen des BDSG

89

I. Datenverarbeitung aufgrund gesetzlicher Anordnung

90

1. Beispiele für anordnende Gesetzesnormen

90

2. Inhaltliche Anforderungen an derartige Spezialnormen

91

3. Reichweite derartiger Spezialvorschriften

93

II. Datenverarbeitung aufgrund gesetzlicher Erlaubnis(§ 28 BDSG)

93

1. Datenverarbeitung zur Begründung, Durchführung oder Beendigung von Schuldverhältnissen, § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BDSG

94

a) Das Schuldverhältnis im Sinne von § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BDSG

95

b) Erforderlichkeit im Sinne von § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BDSG

96

c) Angemessene Berücksichtigung der schutzwürdigen Interessen des Betroffenen

97

2. Datenverarbeitung zur Wahrung berechtigter Interessen der verantwortlichen Stelle, § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BDSG

97

a) Erfüllung eigener Geschäftszwecke

98

b) Wahrung berechtigter Interessen

100

c) Überwiegende schutzwürdige Interessen des Betroffenen

101

3. Datenverarbeiten für Zwecke des Adresshandels oder der Werbung, § 28 Abs. 3 BDSG

105

4. Verarbeitung sensibler Daten, § 28 Abs. 6-9 BDSG

107

III. Datenverarbeitung im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses (§ 32 BDSG)

108

1. Umgang mit Beschäftigtendaten für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses, § 32 Abs. 1 Satz 1 BDSG

114

a) Geeignet für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses

114

b) Erforderlich für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses

117

c) Berücksichtigung schutzwürdiger Interessen des Betroffenen (Angemessenheit)

118

d) Sonderfall: „Whistleblowing“ (Hinweisgebersysteme) und § 32 Abs. 1 Satz 1 BDSG

121

e) Sonderfall: Kontrolle der E-Mails von Beschäftigten

125

aa) Bei verbotener Privatnutzung der E-Mail-Systeme

125

bb) Bei erlaubter Privatnutzung der E-Mail-Systeme

126

cc) Regelungen zur Nutzung betrieblicher IT-Systeme

129

dd) Durchführung von E-Mail-Kontrollen

131

2. Aufdeckung von Straftaten im Beschäftigungsverhältnis, § 32 Abs. 1 Satz 2 BDSG

133

a) Anwendungsbereich von § 32 Abs. 1 Satz 2 BDSG

133

b) Anforderungen an den Umgang mit Beschäftigtendaten zur Aufdeckung von Straftaten

136

aa) Geeignet für Zwecke der Aufdeckung von Straftaten

136

bb) Erforderlich zum Zweck der Aufdeckung von Straftaten

137

cc) Angemessene Berücksichtigung schutzwürdiger Interessen des Betroffenen

137

c) Vorgaben der Rechtsprechung

140

d) Allgemeine Empfehlungen zum Umgang mit Beschäftigtendaten

141

e) Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

143

aa) Gesetzliche Aufgaben des Betriebsrats

144

bb) Information des Betriebsrats

144

cc) Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

145

f) Betriebsvereinbarungen als Rechtsgrundlage für Datenumgang

146

aa) Regelungsrahmen von Betriebsvereinbarungen

146

bb) Beispielsfall: Betriebsvereinbarung zur Videoüberwachung

148

Kapitel 6: Der Datenschutzbeauftragte im Unternehmen

159

I. Wann müssen Unternehmen einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten bestellen?

161

1. Unternehmen, die 10 oder mehr Personen mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen

163

2. Unternehmen, die 20 oder mehr Personen mit der nicht-automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen

165

3. Unternehmen, die besondere Voraussetzungen erfüllen

166

a) Geschäftsmäßige Datenverarbeitung zum Zweck der Übermittlung oder der Markt- oder Meinungsforschung

167

b) Verarbeitungen, die einer Vorabkontrolle unterliegen

167

II. Welche Stellung und Rechte muss der Datenschutzbeauftragte im Unternehmen haben?

167

1. Erforderliche Fachkunde

168

2. Erforderliche Zuverlässigkeit

168

III. Welche Aufgaben hat der Datenschutzbeauftragte?

169

1. Hinwirken auf die Befolgung der Vorschriften über den Datenschutz

169

2. Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung von Datenverarbeitungsprogrammen

170

3. Schulung der bei der Verarbeitung personenbezogener Daten tätigen Personen

171

4. Bekanntmachung des Verfahrensverzeichnisses

171

5. Durchführung einer Vorabkontrolle

173

a) Besonders riskante automatisierte Verfahren

173

b) Durchführung der Vorabkontrolle durch den Datenschutzbeauftragten

175

c) Umfang der Vorabkontrolle

175

IV. Welche Stellung und Befugnisse hat der betriebliche Datenschutzbeauftragte?

176

1. Direkte Berichtslinie zur Unternehmensleitung

176

2. Kündigungsschutz, Widerruf der Bestellung und Benachteiligungsverbot

177

3. Unterstützung, Kontrollbefugnisse und Fortbildung

177

a) Unterstützung bei Kontrollaufgaben des Datenschutzbeauftragten

177

b) Kontrollbefugnisse des betrieblichen Datenschutzbeauftragten

178

c) Fort- und Weiterbildung des Datenschutzbeauftragten

179

4. Verschwiegenheitspflichten des betrieblichen Datenschutzbeauftragten

179

Kapitel 7: Anforderungen an den grenzüberschreitenden Datenverkehr

180

I. Wie prüft man in der ersten Stufe die Zulässigkeit der Übermittlung an sich?

182

II. Wie wird in der zweiten Stufe die Zulässigkeit der grenzüberschreitenden Datenübermittlung geprüft?

182

1. Der Sitz des Datenempfängers als Ausgangspunkt

182

2. Entgegenstehende schutzwürdige Interessen

183

a) Drittstaaten mit anerkanntem angemessenen Schutzniveau

184

b) Sonderregelung für Datenempfänger in den USA: Safe Harbor-Abkommen

184

c) Ausnahmen vom Verbot der Übermittlung an Stellen ohne angemessenes Schutzniveau

186

aa) Einwilligungen

187

bb) Übermittlung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen

188

d) Sonderfälle: Standardvertragsklauseln oder verbindliche Unternehmensregelungen („Binding Corporate Rules“)

189

aa) Verwendung der EU-Standard-Vertragsklauseln

189

bb) Verbindliche Unternehmensregelungen („Binding Corporate Rules“)

190

cc) Verbindliche Unternehmensregelungen für Auftragsverarbeiter („Binding Corporate Rules for Processors“)

191

Kapitel 8: Umgang mit Datenpannen nach § 42a BDSG

193

I. Wozu dient § 42a BDSG?

193

II. Welche Voraussetzungen hat § 42a Satz 1 BDSG?

195

1. Unrechtmäßige Kenntniserlangung durch Dritte

195

2. Feststellung der Datenpanne

197

3. Relevante Datenarten nach § 42a Satz 1 Nr. 1– 4 BDSG

197

a) Besondere Arten personenbezogener Daten nach § 3 Abs. 9 BDSG

198

b) Personenbezogene Daten, die einem Berufsgeheimnis unterliegen

198

c) Personenbezogene Daten, die im Zusammenhang mit Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten stehen

198

d) Personenbezogene Daten zu Bank- oder Kreditkartenkonten

199

4. Drohende schwerwiegende Beeinträchtigungen

199

a) Schwere der drohenden Beeinträchtigungen

199

b) Beurteilungsspielraum des Unternehmens

200

III. Was sind die Rechtsfolgen von § 42a Satz 1 BDSG?

201

1. Information der Aufsichtsbehörde

201

2. Information der Betroffenen

202

Kapitel 9: Organisatorische und technische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten

205

I. Was umfassen Zutritts-, Zugangs- und Zugriffskontrollen?

206

II. Worum geht es bei Weitergabe-, Eingabe-, Auftrags und Verfügbarkeitskontrollen?

208

III. Was verlangt das Trennungsgebot?

209

Kapitel 10: Die Unterrichtung des Betroffenen

210

I. Wann muss man den Betroffenen nach § 33 BDSG informieren?

210

1. Voraussetzungen der Benachrichtigungspflicht

211

2. Umfang der Benachrichtigungspflicht

211

3. Ausnahmen von der Benachrichtigungspflicht

212

4. Folgen einer Nichtbeachtung der Benachrichtigungspflicht

212

II. Wann muss dem Betroffenen Auskunft erteilt werden?

213

1. Voraussetzungen der Auskunftspflicht nach § 34 BDSG

213

2. Umfang der Auskunftspflicht

214

3. Ausnahmen von der Auskunftspflicht

216

4. Folgen bei Nichtbeachtung der Auskunftspflicht

216

Kapitel 11: Folgen von Verstößen gegen das BDSG

217

I. Wen trifft die Verantwortung für Datenschutzverstöße im Unternehmen?

217

II. Welche strafrechtlichen Risiken drohen bei Datenschutzverstößen?

218

1. Anforderungen an eine Strafbarkeit nach § 44 BDSG

218

a) Begehung einer vorsätzlichen Ordnungswidrigkeit nach § 43 Abs. 2 BDSG

219

b) Handeln gegen Entgelt

219

c) Handeln in (Selbst- oder Fremd-)Bereicherungsabsicht

221

d) Handeln mit Schädigungsabsicht

221

e) Strafantrag nach § 44 Abs. 2 BDSG

224

2. Kritik an dem geltenden § 44 BDSG

224

3. Weitere Strafnormen zur Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs

225

4. Von Strafbarkeitsrisiken bedrohte Betroffene im Unternehmen

225

a) Strafbarkeit des Datenschutzbeauftragten

226

b) Strafbarkeit der Unternehmensleitung

228

III. Welche ordnungsrechtlichen Sanktionen drohen bei Datenschutzverstößen?

229

IV. Welche zivilrechtlichen Risiken drohen beiDatenschutzverstößen?

230

1. Ansprüche nach § 7 BDSG

230

a) Vermögensschaden

230

b) Kausalität

231

c) Verschulden

231

2. Sonstige zivilrechtliche Ansprüche wegen Verstößen gegen das BDSG

232

Kapitel 12: Welche Aufgaben und Rechte die Aufsichtsbehörden für den Datenschutz?

233

I. Wie ist die Datenschutzaufsicht in Deutschland organisiert?

233

II. Wie kontrollieren die Aufsichtsbehörden die Einhaltung des Datenschutzes in Unternehmen?

234

1. Anlässe für die Durchführung von Datenschutz-Kontrollen

234

2. Ablauf einer Datenschutz-Kontrolle

235

III. Was passiert, wenn die Aufsichtsbehörde anlässlich der Kontrolle tatsächlich Mängel feststellt?

237

1. Anordnung von Maßnahmen zur Beseitigung festgestellter Verstöße

237

2. Untersagung schwerwiegender Verstöße

238

a) Schwerwiegende Verstöße oder Mängel

238

b) Erfolglose Anordnung zur Beseitigung

238

3. Zuständigkeit für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten

239

IV. Wann kann die Aufsicht den betrieblichen Datenschutzbeauftragten abberufen?

239

V. Welche weiteren Aufgaben haben Aufsichtsbehörden?

241

1. Veröffentlichen von Tätigkeitsberichten

241

2. Beratung und Unterstützung der Unternehmen

241

Teil 2: Abdruck und Kurzkommentierung der wichtigsten Vorschriften des BDSG

244

Einleitung

244

Erster Abschnitt: Allgemeine und gemeinsame Bestimmungen

245

§ 1 Zweck und Anwendungsbereich des Gesetzes

245

§ 2 Öffentliche und nicht-öffentliche Stellen

248

§ 3 Weitere Begriffsbestimmungen

250

§ 3a Datenvermeidung und Datensparsamkeit

255

§ 4 Zulässigkeit der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung

256

§ 4a Einwilligung

259

§ 4b Übermittlung personenbezogener Daten ins Ausland sowie an über- oder zwischenstaatliche Stellen

262

§ 4c Ausnahmen

267

§ 4d Meldepflicht

271

§ 4e Inhalt der Meldepflicht

275

§ 4f Beauftragter für den Datenschutz

276

§ 4g Aufgaben des Beauftragten für den Datenschutz

282

§ 5 Datengeheimnis

284

§ 6 Rechte des Betroffenen

286

§ 6a Automatisierte Einzelentscheidung

288

§ 6b Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optischel ektronischen Einrichtungen

289

§ 6c Mobile personenbezogene Speicher- und Verarbeitungsmedien

292

§ 7 Schadensersatz

294

§ 8 Schadensersatz bei automatisierter Datenverarbeitung durch öffentliche Stellen

295

§ 9 Technische und organisatorische Maßnahmen

295

§ 9a Datenschutzaudit

299

§ 10 Einrichtung automatisierter Abrufverfahren

299

§ 11 Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten im Auftrag

301

Zweiter Abschnitt: Datenverarbeitung der öffentlichen Stellen

304

§ 12 Anwendungsbereich

304

§ 13 Datenerhebung

305

§ 14 Datenspeicherung, -veränderung und -nutzung

306

§ 15 Datenübermittlung an öffentliche Stellen

308

§ 16 Datenübermittlung an nicht-öffentliche Stellen

309

§ 17 (weggefallen)

309

§ 18 Durchführung des Datenschutzes in der Bundesverwaltung

309

§ 19 Auskunft an den Betroffenen

310

§ 19a Benachrichtigung

311

§ 20 Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten; Widerspruchsrecht

312

§ 21 Anrufung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

313

§ 22 Wahl des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

314

§ 23 Rechtsstellung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

315

§ 24 Kontrolle durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

317

§ 25 Beanstandungen durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

318

§ 26 Weitere Aufgaben des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

319

Dritter Abschnitt: Datenverarbeitung nicht-öffentlicher Stellen und öffentlich-rechtlicher Wettbewerbsunternehmen

320

§ 27 Anwendungsbereich

320

§ 28 Datenerhebung und -speicherung für eigene Geschäftszwecke

321

§ 28a Datenübermittlung an Auskunfteien

331

§ 28b Scoring

333

§ 29 Geschäftsmäßige Datenerhebung und -speicherung zum Zweck der Übermittlung

335

§ 30 Geschäftsmäßige Datenerhebung und -speicherung zum Zweck der Übermittlung in anonymisierter Form

338

§ 30a Geschäftsmäßige Datenerhebung und -speicherung für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung

340

§ 31 Besondere Zweckbindung

341

§ 32 Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses

343

§ 33 Benachrichtigung des Betroffenen

347

§ 34 Auskunft an den Betroffenen

349

§ 35 Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten

354

§§ 36 und 37 (weggefallen)

357

§ 38 Aufsichtsbehörde

357

§ 38a Verhaltensregeln zur Förderung der Durchführung datenschutzrechtlicher Regelungen

361

Vierter Abschnitt: Sondervorschriften

362

§ 39 Zweckbindung bei personenbezogenen Daten, die einem Berufs- oder besonderen Amtsgeheimnis unterliegen

362

§ 40 Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch Forschungseinrichtungen

364

§ 41 Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch die Medien

364

§ 42 Datenschutzbeauftragter der Deutschen Welle

365

§ 42a Informationspflicht bei unrechtmäßiger Kenntniserlangung von Daten

366

Fünfter Abschnitt: Schlussvorschriften

368

§ 43 Bußgeldvorschriften

368

§ 44 Strafvorschriften

371

Sechster Abschnitt: Übergangsvorschriften

372

§ 45 Laufende Verwendungen

372

§ 46 Weitergeltung von Begriffsbestimmungen

373

§ 47 Übergangsregelung

373

§ 48 Bericht der Bundesregierung

373

Anhang

375

1. German Federal Data Protection Act (BDSG)

375

2. Praktiker-Glossar

433

3. Ausgewählte Beschlüsse des Düsseldorfer Kreises von 2006 bis 2014

471

4. Ausgewählte Stellungnahmen und Entscheidungen der Artikel 29 Datenschutzgruppe von 2008 – 2014

473

Sachregister

481