Die Mitwirkung der Hauptversammlung bei der Ausübung der Personalkompetenz durch den Aufsichtsrat. - Überlegungen de lege lata und de lege ferenda zur Beteiligung der Aktionäre an der Bestellung, dem Widerruf der Bestellung, der Festsetzung der Vorst

von: Philipp Otto Neideck

Duncker & Humblot GmbH, 2015

ISBN: 9783428545711 , 379 Seiten

Format: PDF

Kopierschutz: Wasserzeichen

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Preis: 119,90 EUR

Mehr zum Inhalt

Die Mitwirkung der Hauptversammlung bei der Ausübung der Personalkompetenz durch den Aufsichtsrat. - Überlegungen de lege lata und de lege ferenda zur Beteiligung der Aktionäre an der Bestellung, dem Widerruf der Bestellung, der Festsetzung der Vorst


 

Die Personalkompetenz in Bezug auf den Vorstand wird in der Aktiengesellschaft vom Aufsichtsrat wahrgenommen. Die Aktionäre haben nur sehr begrenzte Mitwirkungsmöglichkeiten. Diese Arbeitsteilung ist im Prinzip seit Einführung des Aktiengesetzes von 1937 in Deutschland unverändert. Soweit Reformen diskutiert und tatsächlich umgesetzt wurden, beschränken sich diese häufig auf den öffentlichkeitswirksamen Bereich der Vorstandsvergütung. Der Autor untersucht, wo die Schwächen des aktuellen Systems liegen und diskutiert unterschiedliche Regulierungsansätze. Dabei wird insbesondere behandelt, welche dogmatischen, ökonomischen und institutionellen Gründe für und gegen eine stärkere Einbeziehung der Hauptversammlung in Personalfragen sprechen. Aus den daraus gewonnenen Ergebnissen werden sodann Rückschlüsse für die einzelnen Aspekte der Personalkompetenz gezogen, wobei der Autor insbesondere Änderungen bei der Festsetzung der Vergütungspolitik und beim Widerruf der Bestellung nach § 84 Abs. 3 AktG befürwortet.

Philipp Otto Neideck studierte Rechtswissenschaften an der Ruprecht-Karls-Universität in Heidelberg. 2012 Masterstudium, gefördert vom CB Davidson Fund, an der University of Aberdeen, Schottland, mit dem Schwerpunkt »International Commercial Law«. 2009 bis 2011 und 2012 bis 2015 wissenschaftlicher Mitarbeiter und examinierte Hilfskraft am Institut für Mittelstandsfragen an der Universität Osnabrück sowie am Lehrstuhl von Herrn Professor Dr. Andreas Fuchs. 2009 bis 2014 Lehrbeauftragter an der Hochschule Osnabrück u.a. für Wirtschaftsprivatrecht. Seit 2013 Referendar im Bezirk des OLG Oldenburg.