Studienführer Jura

von: Ronja Serena Ringelstein

Eden Books - ein Verlag der Edel Verlagsgruppe, 2015

ISBN: 9783959100397 , 256 Seiten

Format: ePUB

Kopierschutz: frei

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Preis: 7,99 EUR

Mehr zum Inhalt

Studienführer Jura


 

KAPITEL 3

DAS LIEBE GELD – DIE FINANZIERUNG DES STUDIUMS


Das liebe Geld bringt ja bekanntlich immer Probleme mit sich. Schwer hat es, wer kein Kind reicher Eltern ist und sich allein durchschlagen muss. Aber wer hilft? Ja, Vater Staat. Wer ein Kind reicher Eltern ist, der kann sich von ihnen einfach alles bezahlen lassen. Außer die Eltern wollen das nicht, dann bezahlen weder sie noch Vater Staat. Und Du gehst leer aus. Ich sage es ja: Nur Probleme! Wie Du mit ihnen umgehst, verrate ich Dir hier.

Vorab: Was kostet der Spaß?


Bevor Du erfährst, wie Du das Geld aufbringen kannst, musst Du erst einmal wissen, wie viel es überhaupt sein wird. Die Varianz ist auch bei diesem Thema groß, je nach Studienort und Deinem persönlichen Lebensstil. Die folgende Auflistung soll Dir einen durchschnittlichen Überblick vermitteln:10

Monatliche Kosten

Wohnungskosten (Miete und Nebenkosten)

211–359 €

Ernährung

152–167 €

Fahrtkosten (wenn nur Öffentlicher Nah- und

Fernverkehr)

41 €

Fahrtkosten (wenn nur Auto)

120 €

Kleidung

48–55 €

Kommunikation (Telefon, Internet, GEZ, Post)

33 €

Lernmittel

18–65 €

Krankenversicherung, Arztkosten und

Medikamente

0–128 €

Freizeit, Kultur und Sport

57–77 €

Semesterweise auftretende Kosten (auf Monat

umgelegt, z. B. auch Studiengebühren)

10–170 €

Mindestkosten insgesamt

(günstigster vs. ungünstigster Durch-

schnittsfall)

570–ca. 1100 €

Wie aussagekräftig diese Zahlen für Dich sein mögen, ist fraglich. Aber sie zeigen, dass Du nicht mit einem 450-Euro-Job allein zurechtkommen wirst. Als Student muss man sich das Geld aus mehreren Töpfen zusammenklauben. Ein Job, Unterstützung aus der Familie, BAföG als Unterstützung vom Staat, Kindergeld und so weiter. Insgesamt sollten Dir im Monat mindestens um die 600 bis 700 Euro zur Verfügung stehen, sonst werden Dich Geldsorgen plagen.

3.1 KINDERGELD


Das Kindergeld ist eine staatliche Leistung, die dazu beitragen soll, den Lebensunterhalt von Kindern zu sichern. Anspruchsberechtigt sind in der Regel die Eltern. Praktisch funktioniert die Auszahlung so, dass ein Teil des elterlichen Einkommens steuerfrei bleibt. Für volljährige Kinder besteht vor allem dann ein Anspruch auf Kindergeld, wenn sie für einen Beruf ausgebildet werden, das wirst Du als Student. Die Höhe des Kindergeldes beträgt für das erste und zweite Kind 184 Euro im Monat, für das dritte Kind 190 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind 215 Euro.11

3.2 BAFÖG


BAföG steht für Bundesausbildungsförderungsgesetz. Du wirst aber natürlich nicht das Gesetz bekommen, sondern die Förderung in Form von Geld. Richtigerweise muss es theoretisch heißen, Du bekommst die »BAfö«. Das sagt aber niemand, BAföG hat sich als Begriff, warum auch immer, für die Förderung eingebürgert.

Wie viel kannst Du bekommen? Der Höchstsatz der Förderung liegt bei etwa 670 Euro im Monat, sofern Du nicht mehr bei Deinen Eltern wohnst. Wohnst Du noch bei Deinen Eltern, bekommst Du höchstens um die 500 Euro. Mit dem 25. BAföG-Änderungsgesetz wurde im Dezember 2014 eine Erhöhung der Bedarfs- und Freibeträge um sieben Prozent beschlossen, die ab dem Wintersemester 2016/17 in Kraft tritt. Ausführliche Informationen dazu findest Du auf den Seiten des Bundesministeriums für Forschung und Bildung.

www.bmbf.de/de/24198.php

BAföG ist kein Geschenk ohne Regeln und Auflagen. Die Hälfte des Förderungsbetrages wird als unverzinsliches Staatsdarlehen geleistet, was bedeutet, dass Du es später einmal zurückzahlen musst.

Keine Panik: Die Gesamtsumme des zurückzuzahlenden Betrages ist begrenzt, auch gibt es Möglichkeiten, Teile des Darlehens erlassen zu bekommen. BAföG bekommst Du nur während Deiner Regelstudienzeit.

Leg Dir, wenn Du es finanziell schaffst, jeden Monat einen Teil des BAföGs zurück. Wenn Du am Ende größere Summen auf einmal zurückzahlen kannst und die Darlehensrückzahlung nicht abkleckern musst, wird Dir wiederum ein Teil des Geldes erlassen.

Wofür überhaupt BAföG?


Die Förderungssumme dient der Finanzierung Deiner Ausbildung, beziehungsweise Deines Studiums, wenn Dein Elternhaus nicht die ausreichenden finanziellen Mittel dafür hat. Das bedeutet, dass der Gesetzgeber also grundsätzlich davon ausgeht, dass Eltern die Ausbildung ihrer Kinder bezahlen, solange sie das können. Dazu sind Deine Eltern gesetzlich verpflichtet. Dafür wird von Dir erwartet, dass Du alles tust, um Deine Ausbildung so effektiv wie möglich durchzuziehen, damit Deine Eltern Dich nicht länger als nötig unterstützen müssen. Entlastet werden Deine Eltern hierbei durch das Kindergeld. Soweit Deine Eltern Dir den Unterhalt nicht in Naturalunterhalt, sprich einem Dach über dem Kopf und Essen auf dem Tisch, gewähren, müssen sie, je nachdem wie viel sie verdienen, eine entsprechend hohe monatliche Summe als Unterhalt an Dich zahlen.

Die Unterhaltspflicht Deiner Eltern geht Deinem Anspruch auf Ausbildungsförderung (BAföG) immer vor.

Die Einzelheiten rund ums BAföG sind ziemlich kompliziert. Ich möchte Dich hier auch nicht langweilen und halte es deshalb recht kurz mit den Grundinformationen, alles Weitere findest Du unter den angegebenen Links und beim BAföG-Amt Deiner Uni.

Du hast jedenfalls Aussicht auf staatliche Förderung, wenn …12

Ø Du an einer Universität eingeschrieben bist.

Ø Du die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.

Ø Du jünger als 30 Jahre bist.

Ø Du Dich in Erstausbildung befindest.

Erfüllst Du diese Anforderungen oder treffen gewisse Ausnahmen auf Dich zu, so hast Du ein Anrecht auf BAföG. Das zuständige BAföG-Amt wird mithilfe der Gehaltsnachweise Deiner Eltern und anderer Unterlagen ausrechnen, wie hoch Dein tatsächlicher Anspruch ist. Diesen kannst Du Dir auch vorab im Internet ausrechnen lassen, zum Beispiel unter: www.bafoeg-rechner.de.

Wo beantragst Du BAFÖGß?


Den Antrag stellt man schriftlich beim BAföG-Amt. Das für Dich zuständige Amt befindet sich an Deiner jeweiligen Hochschule. Die Adresse Deines BAföG-Amtes und weitere Infos und Antragshilfen rund um die Förderung findest Du unter folgenden Links:

Ø www.bafoeg.bmbf.de

Ø www.studis-online.de

Ein wichtiger Aspekt beim Beziehen von BAföG ist die Regelstudienzeit. Die ist bei Jura je nach Uni entweder acht oder neun Semester. Dann macht man die erste Staatsprüfung, die schriftliche kommt ein halbes Jahr vor der mündlichen. Aber leider wird Dir die Förderung nur bis zum Moment der schriftlichen Prüfung gezahlt. Dein Studium im eigentlichen Sinne ist hier vorbei. Aber in der Realität musst Du natürlich bis zur mündlichen Prüfung weiterlernen und hast noch gar keinen Abschluss samt Zeugnis in der Tasche. So kann man also noch nicht arbeiten und BAföG gibt es auch nicht mehr. Hierfür kann ich leider nur einen Tipp geben: Vorsorgen. Sparen und einen Nebenjob haben, der zusätzlich etwas abwirft.

3.3 NEBENJOB


Ein Nebenjob ist ab dem ersten Semester absolut empfehlenswert. Er bietet Dir Abwechslung und einen Blick über den Tellerrand. Außerdem arbeitest...