Analyse von Aufbau und Struktur der Diakonie unter besonderer Berücksichtigung der Finanzierung sozialer Dienste

von: Necla Özdogan

Bachelor + Master Publishing, 2015

ISBN: 9783863419691 , 84 Seiten

Format: PDF, OL

Kopierschutz: Wasserzeichen

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Preis: 19,99 EUR

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Analyse von Aufbau und Struktur der Diakonie unter besonderer Berücksichtigung der Finanzierung sozialer Dienste


 

Textprobe: Kapitel 3, Organisationsstruktur der Diakonie als größter Träger sozialer Dienste: Die Diakonie definiert sich selbst als primär der christlichen Tradition der Nächstenliebe verpflichtet. Aus diesem Grund stellt sie die soziale Arbeit, worunter die Hilfe für Notleidende oder sozial ungerecht behandelte Menschen verstanden wird, an erste Stelle ihrer Arbeit. Dabei richtet sich die Diakonie an alle Gruppen Hilfebedürftiger. Das Diakonische Werk der EKD ist durch den Zusammenschluss der Organisationen 'Innere Mission' und 'Hilfswerk' im Jahre 1975 entstanden. Sie verpflichtet sich dem Auftrag von Jesus und setzt die Tätigkeiten dieser zwei Organisationen fort. 3.1, Struktur des Diakonischen Werkes der EKD: Das Diakonische Werk der EKD ist eingetragener Verein, einer der sechs Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege und Teil der evangelischen Kirche in Deutschland zugleich. Damit ist es ein sehr kompliziertes Rechtsgebilde. Die Stellung des Diakonischen Werks der EKD kann nur bei einer gleichzeitigen Betrachtung dieser drei Elemente staatlich und kirchlich eingeordnet werden. Aus diesem Grund werden im Folgenden diese drei Elemente genauer beschrieben, wobei aufgezeigt wird, wie sich diese Elemente auf die Organisationsstruktur des Diakonischen Werks auswirken. 3.1.1, Elemente des Verbands: Das Diakonische Werk der EKD ist der Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege. Gemeinsam mit den fünf anderen Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege ist es auf Bundesebene zur Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) zusammengeschlossen. 3.1.1.1, Aufgabe als Spitzenverband: In Form der Bundesarbeitsgemeinschaft vertreten die Verbände die Gesamtinteressen der freien Wohlfahrtspflege gegenüber dem Staat und der Gesellschaft. Ein Charakteristikum der Spitzenverbände ist ihre Multifunktionalität. Sie agieren auf Bundes- und Landesebene in erster Linie als verbandspolitische Interessensvertreter des jeweiligen Spitzenverbands und ihrer Mitgliedsorganisationen. Zudem sind die Bundes- und Landesverbände in die Politikformulierung und den sozialpolitischen Gesetzgebungsprozess eingebunden. Des Weiteren sind einige Landesverbände neben der Interessensvertretung auch selbst Träger sozialer Dienste und Einrichtungen. 3.1.1.2, Stellung als Spitzenverband und die Auswirkung auf die Organisation: Die Grundlage für das Selbstverständnis und die Stellung der Wohlfahrtsverbände bilden drei Prinzipien des dritten Sektors: das Subsidiaritätsprinzip, das Selbstverwaltungsprinzip und das Prinzip der Gemeinwirtschaft. Das Subsidiaritätsprinzip ist dabei das wichtigste Prinzip. Jeder Spitzenverband ist föderalistisch strukturiert. Das bedeutet, dass sie sich auf Landesebene und kommunale Ebene gliedern. Ausschlaggebend für die Gliederung und den Aufbau des Gesamtsystems der freien Wohlfahrtspflege ist das Subsidiaritätsprinzip. Das Subsidiaritätsprinzip bedeutet, dass die Selbsthilfe eines Menschen Vorrang vor der Fremdhilfe hat. Aus diesem Prinzip folgt, dass falls ein Einzelner sich nicht selbst helfen kann, zunächst die Familie, die Nachbarschaft, die Selbsthilfegruppe, die freie Wohlfahrtspflege, die Gemeinde und erst dann eine staatliche Institution helfend eingreifen soll. Die gesellschaftlichen Selbsthilfekräfte (auch die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege) haben also Vorrang vor der Aufgabenerfüllung durch den Staat. Der Staat und die Kommunen sind somit verpflichtet, die ihr untergeordneten Wohlfahrtsverbände bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu unterstützen. Das Selbstverwaltungsprinzip drückt wiederum aus, dass der Gesetzgeber einen Handlungsrahmen sowie Aufgaben vorgibt und dass die Organe der Selbstverwaltung diese Aufgaben innerhalb des Handlungsrahmens eigenverantwortlich erfüllen. Sie verfügen somit über eine staatsunmittelbare Autonomie. Die Begründung des Selbstverwaltungsprinzips liegt in der Überlegung, Zentralisierung und Dezentralisierung, Machtkonzentration und Machtbeschränkung sowie staatliche Steuerung und freie Selbstregulierung miteinander zu verbinden. Nach dem Prinzip der Gemeinwirtschaft steht nicht die Gewinnerzielungsabsicht als Triebkraft der Aktivitäten der Verbände, sondern die Befriedigung der Bedürfnisse der Allgemeinheit, die Herstellung sozialer Gerechtigkeit und die unmittelbare Bedarfsdeckung der Gesellschaft. Die staatsrechtliche Verortung der Wohlfahrtsverbände ist in mehreren Gesetzen festgehalten (insbesondere im Bundessozialhilfegesetz, SGB XII). Die deutlichste Stellung der freien Wohlfahrtspflege findet sich im Einigungsvertrag ('Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands') vom 31. August 1990. In Art. 32 des Einigungsvertrages heißt es: 'die Verbände der freien Wohlfahrtspflege und die Träger der Jugendhilfe leisten mit ihren Einrichtungen und Diensten einen unverzichtbaren Beitrag zur Sozialstaatlichkeit des Grundgesetzes'. Somit sind die Regierung und die Verwaltung verpflichtet, mit den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege zum Wohl der hilfebedürftigen Bürger zusammenzuarbeiten. Das Diakonische Werk der EKD ist also ein integraler Bestandteil des deutschen Sozialstaats und setzt sich für seine Weiterentwicklung ein. Dabei richtet es seine Aktivitäten an den drei Prinzipen aus, die den Sozialstaat tragen: Solidarität, Personalität und Subsidiarität. Solidarität bedeutet, dass die Leistungsstarken mit den Leistungsschwachen teilen. Personalität bedeutet, dass individuell auf die Nöte Einzelner eingegangen wird. Durch das Subsidiaritätsprinzip schließlich erfüllt es sozialstaatliche Aufgaben im Auftrag und refinanziert diese durch die sozialen Sicherheitssysteme des Staates.