Die Bad Bank als mögliches Mittel zur Bewältigung der Finanzkrise

von: Benjamin Höber

Bachelor + Master Publishing, 2015

ISBN: 9783958205963 , 49 Seiten

Format: PDF, OL

Kopierschutz: Wasserzeichen

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Preis: 16,99 EUR

Mehr zum Inhalt

Die Bad Bank als mögliches Mittel zur Bewältigung der Finanzkrise


 

Textprobe: Kapitel 4.1, Das Finanzmarktstabilisierungsgesetz: Am 13. Oktober 2008 legte die Bundesregierung einen ersten Entwurf des FMStG vor. Kernpunkt dieses Gesetzes ist in Artikel 1 das Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz mit der Gründung des Finanzmarktstabilisierungsfonds, auch Sonderfonds Finanzmarkstabilisierung genannt (SoFFin), unter der Verwaltung der Finanzmarktstabilisierungsanstalt (FMSA). Der Fonds hat einen Umfang von 480 Mrd. Euro und sollte die in die Krise geratenen Banken mit Finanzierungshilfen unterstützen. Das FMStG wurde in einem Eilverfahren am 17. Oktober 2009 verabschiedet und trat am 18. Oktober in Kraft. Das Gesetz erlaubt den Kreditinstituten bis zum 31. Dezember 2009 die Hilfe des Fonds in Anspruch zu nehmen. Die Funktion und die Aufgaben des Finanzmarktstabilisierungsfonds und der Finanzmarktstabilisierungsanstalt werden im weiteren Verlauf der vorliegenden Arbeit noch näher erläutert. 4.2, Das Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz: Das Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz (FMStErgG) wurde am 07. April 2009 beschlossen und trat dann am 09. April in Kraft. Mit der Änderung des bestehenden FMStG hat nun die Bundesregierung die Möglichkeit zur Übernahme eines in die Krise geratenen Kreditinstitutes. Die Anwendung des Gesetzes soll aber nur zum Tragen kommen, wenn alle anderen Maßnahmen zur Rettung einer Bank nicht den erhofften Erfolg gebracht haben. Mit Hilfe dieses Gesetzes konnte die Bundesregierung die HRE verstaatlichen und sie so vor der Zahlungsunfähigkeit bewahren, da die HRE immer mehr neues Kapital benötigte. Im Zuge der Verstaatlichung beschloss die Hauptversammlung zunächst eine Kapitalerhöhung durch die Ausgabe neuer Aktien, die allerdings nur vom SoFFin bezogen werden konnten. Im weiteren Verlauf des Verfahrens unterbreitete der SoFFin den verbleibenden Aktionären ein Kaufangebot für ihre Aktien, um so die vollständige Übernahme über die HRE zu erlangen. Falls die restlichen Aktionäre diesem Kaufangebot nicht zugestimmt hätten, gäbe es durch das Inkrafttreten des FMStErgG die Möglichkeit zur Enteignung ihrer Anteile, was aber im Falle der HRE-Übernahme nicht notwendig geworden war. 4.3, Das Finanzmarkstabilisierungsfortentwicklungsgesetz: Die eigentliche gesetzliche Grundlage für die Einführung der Bad Bank in Deutschland ist das Finanzmarktstabilisierungsfortentwicklungsgesetz. Erst mit dem Erlass dieses Gesetzes am 17. Juli und dem Inkrafttreten am 23. Juli 2009 war es nun für Banken möglich, ihre Bilanzen durch die Auslagerung von Problemaktiva in Zweckgesellschaften weiter zu entlasten. Bei den Zweckgesellschaften werden zwei Modellvarianten unterschieden: es gibt das Zweckgesellschaftsmodell und das Konsolidierungsmodell, welches noch einmal in zwei Varianten unterschieden werden kann. Während das Konsolidierungsmodell auf den Sektor der Landesbanken abzielt, ist das Zweckgesellschaftsmodell mehr auf die privaten Banken ausgerichtet. Beim Konsolidierungsmodell können nicht nur Problemaktiva, sondern auch ganze risikobehaftete Geschäftsbereiche in die Zweckgesellschaft ausgelagert werden. Das Zweckgesellschafts- und das Konsolidierungsmodell werden jeweils in separaten Kapiteln behandelt.