Steuermoral: Eine empirische Studie zur Akzeptanz von Steuerhinterziehung

von: Anja Catharina Jirjahlke

Bachelor + Master Publishing, 2015

ISBN: 9783958206274 , 44 Seiten

Format: PDF, OL

Kopierschutz: Wasserzeichen

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Preis: 14,99 EUR

Mehr zum Inhalt

Steuermoral: Eine empirische Studie zur Akzeptanz von Steuerhinterziehung


 

Textprobe: Kapitel 4.3, Steuermoral im Kontext anderer Verhaltensnormen: Die Moral bezeichnet die in einer Gesellschaft und auch bei einzelnen Personen gebräuchlichen Normen und Werte sowie die Einstellung zu einer bestimmten Thematik, wie zu jener der Steuerhinterziehung. Die moralische Haltung gegenüber dem Steuerdelikt ist somit ähnlich zur moralischen Einstellung gegenüber anderen Gesetzwidrigkeiten oder umstrittenen und teilweise tabuisierten Themen in der Gesellschaft verankert. Gleichsam wie die moralische Haltung gegenüber dem Steuerdelikt entsteht auch die Akzeptanz anderer Straftaten, wie der Sozialleistungsbetrug oder die Annahme von Bestechungsgeldern, vorwiegend im Rahmen gesellschaftlicher Faktoren. Die Moral kann ebenso eine Verhaltensnorm einer einzelnen Person darstellen, welche lediglich auf individueller Ebene besteht. Gleiches gilt für umstrittene Themen wie Homosexualität, Abtreibung und Scheidung, wobei diese beispielweise in Deutschland im Vergleich zu den zuvor genannten Delikten bis auf Ausnahmefälle nicht strafrechtlich verfolgt werden. Im Folgenden wird die Frage untersucht, inwieweit moralische Vorstellungen miteinander verknüpft sind. Die Einstellung zu den oben genannten Thematiken bestimmt sich ebenso wie die Haltung gegenüber dem Steuerdelikt anhand der Frage des WVS, inwieweit die Probanden diese Handlungen für in Ordnung halten. Dabei erhalten die Befragten eine Skala mit Werten von 1 bis 10, wobei 1 bedeutet 'unter gar keinen Umständen in Ordnung' und 10 'in jedem Fall in Ordnung'. Die generierten Variablen erhalten somit Ordinalskalenniveau. Um festzustellen, ob eine hohe Steuermoral gleichzeitig mit hohen Moralvorstellungen über andere Handlungen auftritt, wird der Rangkorrelationskoeffizient nach Spearman herangezogen. Dieser eignet sich besonders dafür, die Stärke des Zusammenhangs zwischen zwei ordinalskalierten Variablen zu bestimmen. Für jedes Variablenpaar, welches sich aus der abhängigen Variablen und den möglichen Determinanten bilden lässt, wird ein Korrelationskoeffizient berechnet. Da die Ergebnisse für Deutschland, Spanien, Schweden und Polen ähnlich ausfallen, werden diese am Beispiel von Deutschland veranschaulicht (vgl. Tabelle 6 des Anhangs). Es zeigt sich, dass eine hohe moralische Einstellung gegenüber der Steuerhinterziehung gleichzeitig mit hohen Moralvorstellungen über andere Delikte einhergeht: Die Korrelationskoeffizienten der Variablenpaare Steuerhinterziehung und Annahme von Bestechungsgeldern sowie Steuerhinterziehung und Sozialleistungsbetrug nehmen Werte von über 0.5 an. Die Koeffizienten sind zudem mit einem p-Wert von 0.00 höchst signifikant: Je weniger also eine deutsche Person eine Steuerhinterziehung für vertretbar hält, desto weniger akzeptiert sie auch eine Annahme von Bestechungsgeldern sowie einen Sozialleistungsbetrug. Es fällt auf, dass jene umstrittenen, nicht strafbaren Handlungen nur eine geringe Korrelation mit dem Steuerdelikt und den anderen beiden Straftaten aufweisen. Die Koeffizienten der Variablenpaare der Einstellung gegenüber Abtreibung und Steuerhinterziehung sowie Scheidung und Steuerhinterziehung weisen nur geringe Korrelationen auf, welche allerdings signifikant sind. Eine hohe Steuermoral geht somit nicht unmittelbar mit einer hohen Moralvorstellung über häufig tabuisierte, nicht strafbare Themen einher. Allerdings korrelieren letztere relativ stark miteinander. Alle Variablenpaare bzgl. der nicht strafbaren Handlungen zeigen Korrelationskoeffizienten über 0.5, teilweise auch über 0.6, welche ein Signifikanzniveau von 0.00 aufweisen. Wird also in der Grundgesamtheit beispielweise eine Scheidung als nicht vertretbar angesehen, gilt dies gleichzeitig auch für eine Abtreibung und gleichgeschlechtliche Liebe. Gleiche Ergebnisse zeigen sich ebenso für Spanien, Schweden und Polen: Lediglich die Höhe der Korrelationskoeffizienten weicht marginal voneinander ab. Es lässt sich somit festhalten, dass die Höhe der Steuermoral mit der Moralvorstellung über andere Delikte zusammenhängt. Hält eine Person das Annehmen von Bestechungsgeldern oder Sozialleistungsbetrug für unvertretbar, lehnt sie höchstwahrscheinlich auch eine Hinterziehung von Steuern ab.