'Das da draußen ist ein Zoo, und wir sind die Dompteure' - Polizisten im Konflikt mit ethnischen Minderheiten und sozialen Randgruppen

von: Thomas Schweer, Hermann Strasser, Steffen Zdun

VS Verlag für Sozialwissenschaften (GWV), 2008

ISBN: 9783531909622 , 180 Seiten

Format: PDF, OL

Kopierschutz: Wasserzeichen

Windows PC,Mac OSX für alle DRM-fähigen eReader Apple iPad, Android Tablet PC's Online-Lesen für: Windows PC,Mac OSX,Linux

Preis: 24,27 EUR

Mehr zum Inhalt

'Das da draußen ist ein Zoo, und wir sind die Dompteure' - Polizisten im Konflikt mit ethnischen Minderheiten und sozialen Randgruppen


 

Die Asylbewerber (S. 65-66)

Marion Lillig

Einleitung

Weltweit sind 25 bis 50 Millionen Menschen auf der Flucht. Die Angaben variieren je nach Organisation. Darunter befinden sich nicht nur politische, sondern auch Umwelt-, Bürgerkriegs- und Armutsflüchtlinge. Die reichen Aufnahmeländer wie Deutschland nehmen eine klare gesetzliche Trennung vor. Danach lautet die Frage an jeden Flüchtling: Flüchtet er nachweislich vor politischer Verfolgung und damit aus Angst um sein Leben oder flüchtet er vor Armut und Ausbeutung? Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist unter Art. 16 Abs. 2 der Schutz politisch Verfolgter fest verankert.

Dieses Grundrecht sichert einem Asylsuchenden, der die Grenze Deutschlands erreicht hat, den Zugang zum Asylverfahren, auch dann, wenn er bereits in einem anderen Vertragsstaat der Genfer Flüchtlingskonvention einen Asylantrag gestellt hat, der dort abgelehnt worden ist. Diesen Antrag nimmt die Ausländerbehörde entgegen. Sie führt eine Anhörung durch und entscheidet dann über das Weiterleiten an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Die inhaltliche Entscheidung, d.h. eine Anerkennung oder Ablehnung wird im Bundesamt gefällt. Im Jahr 2002, dem Jahr dieser Teiluntersuchung, haben in Deutschland .

Asylbewerber einen Erstantrag und 20.344 einen Folgeantrag gestellt. Davon wurden 2.379 Anträge anerkannt. Für weitere 5.728 Antragsteller wurden andere Abschiebungshindernisse festgestellt. Damit lag der Prozentsatz der anerkannten Asylanten, wie in den Jahren davor, bei rund 5%. In diesem Beitrag geht es daher um den Personenkreis, der sich 2002 entweder im schwebenden Asylverfahren befindet oder dessen Asylantrag bereits abgelehnt wurde, dessen Abschiebung aber aus verschiedenen Gründen nicht möglich ist. In Duisburg beläuft sich ihre Zahl auf insgesamt 2.500 Menschen. Ihr Handlungsspielraum ist rechtlich stark eingeschränkt.

Über die Hälfte von ihnen sind männliche Personen unter 30 Jahren, meist alleinstehend. Ihr Alltag ist von Langeweile und Perspektivlosigkeit geprägt. Im Stadtbild fallen sie op tisch besonders auf durch „Herumstehen in Gruppen", „Herumlungern" (z.B. am Bahnhof) und durch ihre Hautfarbe, denn ein großer Teil der jungen Männer stammt aus Schwarzafrika. Familien leben dagegen eher unauffällig. Schon durch die notwendige Versorgung der Kinder halten sie sich eher in der Nähe ihrer „Übergangswohnheime" auf. Die besondere Lebenssituation der Asylbewerber, wozu mangelnde gesellschaftliche Teilhabe sowie eine angespannte Wohnsituation, ein sozialer Statusverlust sowie oft mangelnde Bildung(smöglichkeiten) zählen, machen Konflikte mit der Mehrheitsgesellschaft unausweichlich.

Dadurch kommt es auch zu Kontakten mit der Polizei. Gegenstand dieser Untersuchung ist das Verhältnis zwischen Asylbewerbern und der Duisburger Polizei (vgl. auch Lillig 2004, Lillig/Strasser 2004): Wie gestalten sich die Begegnungen? Wie schätzt diese Personengruppe die Polizeiarbeit ein? Wie groß ist das Vertrauen in die Ordnungshüter?

Theoretischer Hintergrund

Begriffsbestimmung und rechtliche Situation der Asylbewerber

Die ethnische(n) Minderheit(en) innerhalb der Bundesrepublik, die wir unter dem Begriff der Asylanten oder Asylbewerber subsumieren, lässt sich kaum durch eine bestimmte Definition zusammenfassen. Angesichts ihrer Notlage und Zugehörigkeit zu verschiedenen Ethnien liegt sogar nahe, sie nicht so sehr als ethnische Minderheit, denn als soziale Randgruppe zu begreifen.