Gesundheitsbetriebslehre - Management von Gesundheitsunternehmen

von: Wolfgang Greiner, Johann-Matthias G Schulenburg, Christoph Vauth (Hrsg.)

Hogrefe AG, 2008

ISBN: 9783456945965 , 560 Seiten

Format: PDF, OL

Kopierschutz: Wasserzeichen

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Preis: 57,99 EUR

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Gesundheitsbetriebslehre - Management von Gesundheitsunternehmen


 

1.1.2 Warum besondere BWL im Gesundheitswesen

Die Frage ist, ob überhaupt eine BWL im Gesundheitswesen erforderlich ist, da doch viele Unternehmen im Gesundheitswesen einem starken Regulierungsrahmen unterliegen und deshalb kaum Entscheidungsspielräume haben. So hat der niedergelassene Arzt ebenso wenig Freiheit bei der Preisgestaltung aufgrund der ihm vorgegebenen Honorarregelungen wie dies auch für Krankenhäuser gilt. Apotheker müssen bei der Führung ihres Unternehmens Apotheke Vorschriften zum Geschäftsbetrieb, zur Preisbildung, zur Abgabe von Medikamenten und zur Außendarstellung (Werbung) beachten. Zusätzlich dürfen Apotheken nicht von Nichtapothekern betrieben werden (Fremdbesitzverbot) und ein Apotheker darf nicht mehr als vier Apotheken gleichzeitig besitzen (Mehrbesitzverbot). Gesetzliche Krankenkassen unterliegen dem Risikostrukturausgleich, ab 2009 dem Diktat einer Einheitsprämie und – soweit sie geöffnet sind – dem Kontrahierungszwang.

Allerdings ist es ein Irrtum, dass man in stark regulierten Märkten keine unternehmerischen Gestaltungsspielräume hat. Vielleicht ist es gerade in solchen Märkten besonders wichtig, die Erkenntnisse der Betriebswirtschaftslehre als Erfahrungs(empirische BWL) und Erkenntniswissenschaft (theoriegeleitete BWL) anzuwenden, um die betrieblichen Ziele bestmöglich zu erfüllen (vgl. Neuss, 2005).

Was heißt es nun, nach den Erkenntnissen der Betriebswirtschaft zu handeln? Es geht um den Betrieb oder das Unternehmen als Entscheidungsinstanz. Dabei werden hier die Begriffe Unternehmen und Betrieb synonym verwendet, obwohl in manchen Lehrbüchern die Unterscheidung getroffen wird, dass das Unternehmen die rechtliche, wirtschaftlich und finanziell selbstständige Wirtschaftseinheit ist, während der Betrieb „eine planvoll organisierte Wirtschaftseinheit (ist) ..., in der Sachgüter und Dienstleistungen erstellt und abgesetzt werden“ (Wöhe, 2002, S. 2).

Nach dieser Unterscheidung kann ein Unternehmen – aber auch der Staat und andere Institutionen in unserer Gesellschaft – viele Betriebe haben. Wirtschaften heißt die planvolle menschliche Tätigkeit, die unter Beachtung des ökonomischen Prinzips (Rationalitätsprinzip, Optimierungsprinzip) mit dem Zweck erfolgt, die Ziele des Wirtschaftssubjektes (Unternehmen, Konsument) unter Beachtung der Handlungsbegrenzungen bestmöglich zu erreichen (Optimierungsprinzip).

Wirtschaftssubjekte sind sowohl Konsumenten, als auch staatliche Institutionen, öffentliche Betriebe und privatwirtschaftliche Unternehmen. In der BWL geht es um das Wirtschaften des Betriebes. Dabei hängt die Zielsetzung von der Art des Betriebes (siehe Abb. 1-1), der Unternehmensform (siehe Abb. 1-2) und der Unternehmensverfassung (siehe Abb. 1-3) ab. Dabei sind in den jeweils unteren Beispiele von Betrieben im Gesundheitswesen angegeben.

Es gibt kaum eine Branche in unserem Wirtschaftsleben, die so vielfältige Unternehmensstrukturen hat wie das Gesundheitswesen. Im Gesundheitswesen ist die Streuung zwischen großen und kleinen, die Vielfalt der Unternehmensformen und Unternehmensverfassungen sowie die Gestaltung der betrieblichen Prozesse enorm hoch. Generell kann das Gesundheitssystem als ein Netzwerk von Institutionen dargestellt werden, wobei die einzelnen Elemente dieses Netzwerkes durch monetäre Ströme, Leistungsund Güterströme, Machtabhängigkeiten, Vertragsbeziehungen, regulativen Vorschriften und Sachbezügen verbunden sind. Während die Marktwirtschaft durch horizontale Beziehungen gekennzeichnet ist, ist für das Gesundheitswesen charakteristisch, dass die Betriebe durch eine Vielzahl von horizontalen als auch vertikale Beziehungen verbunden sind. Horizontale Beziehung heißt, dass die Vertragspartner auf einer Ebene stehen und auch die Freiheit haben, auf den Vertrag zu verzichten. Vertikale Beziehungen sind dann vorhanden, wenn eine Wirtschaftseinheit von einer anderen stark abhängt.