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Die Auflösung von Unternehmenszusammenschlüssen nach § 41 Abs. 3 GWB. - Unter Berücksichtigung der Auflösung des Erwerbs von Anteilen über die Börse nach der aktuellen Rechtslage und nach Inkrafttreten der 8. GWB-Novelle.


 

Titelbild

 

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