Goodwillbilanzierung nach US-GAAP - Kapitalmarktreaktionen auf die Abschaffung der planmäßigen Abschreibung

von: Andreas Pfauth

Gabler Verlag, 2008

ISBN: 9783834996435 , 530 Seiten

Format: PDF, OL

Kopierschutz: Wasserzeichen

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Preis: 67,43 EUR

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Goodwillbilanzierung nach US-GAAP - Kapitalmarktreaktionen auf die Abschaffung der planmäßigen Abschreibung


 

Kapitel 2 Grundlagen (S. 2)

2.1 Goodwill im Sinne der Unternehmensbewertung

Die heute vorherrschende Meinung ist, dass der Goodwill aus investitionstheoretischer Sicht der Differenzbetrag zwischen dem Zukunftserfolgswert und dem Substanzwert, verstanden als Teilrekonstruktionswert, ist. In der Unternehmensbewertung kann der Unternehmenswert als Zukunftserfolgswert u.a. mittels des Ertragswertverfahrens ermittelt werden, weshalb der Goodwill auch als Differenz zwischen dem Ertragswert und dem Substanzwert bezeichnet wird. Der Zukunftserfolgswert ist der Barwert der künftigen Erfolge im Sinne von Einzahlungsüberschüssen an die Eigner, wobei als Diskontierungssatz die interne Rendite der bestmöglichen Alternativanlage verwendet wird.

Unter dem Substanzwert versteht man hier den Teilrekonstruktionswert, d.h. die zu Wiederbeschaffungskosten bewerteten einzelbewertungsfähigen Vermögenswerte abzüglich der Schulden. Die in der Bilanz angesetzten Vermögenswerte und Schulden können zwar die Grundlage bilden, aber in die Bewertung sollten alle einzelbewertungsfähigen Vermögenswerte und Schulden Eingang finden, auch wenn sie nicht in der Bilanz angesetzt werden, wie z.B. selbstgescha.ene Marken- oder Patentrechte.

Für die Bewertung muss zur Ermittlung der Wiederbeschaffungskosten Zustand und Alter der Vermögenswerte berücksichtigt werden. Deshalb erfolgt hier die Bewertung auch zu Wiederbeschaffungsaltwerten und nicht zu Wiederbescha.ungsneuwerten und somit müssen Abschreibungen abgezogen werden. Allerdings werden nur die betriebsnotwendigen Vermögenswerte mit den Wiederbeschaffungsaltwerten bewertet. Die nicht betriebsnotwendigen Vermögenswerte werden zu Liquidationswerten bewertet. Der Substanzwert kann auch als Vollrekonstruktionswert verstanden werden.

Im Unterschied zum Teilrekonstruktionswert beinhaltet dieser auch sämtliche immateriellen Vermögenswerte, unabhängig von ihrer Einbeziehung in die Bilanz, wie beispielsweise die Organisation, Erfahrung und das Know-how oder der Kundenstamm, die schwer einzeln zu bewerten sind, was dazu führt, dass er praktisch kaum bestimmt werden kann. Zwar stellt der Vollrekonstruktionswert einen unsicheren Wert dar, jedoch darf auch nicht übersehen werden, dass der Teilrekonstruktionswert ebenfalls ermessensbehaftet ist, weil dazu die Wiederbeschaffungskosten der Vermögensgegenstände bestimmt werden müssen.

Der Goodwill ergibt sich damit als Differenz der Gesamtbewertungsgröße Zukunfts erfolgswert und der Einzelbewertungsgröße Teilrekonstruktionswert. Durch die Gesamtbewertung des Unternehmens mit dem Zukunftserfolgswert werden auch wertsteigernde Effekte (sogenannte Synergieeffekte) durch das Zusammenwirken der einzelnen Teile des Gesamtbewertungsobjekts berücksichtigt. Der Zukunftserfolgswert ist ein Entscheidungswert. Entscheidungswerte sind wiederum Grenzpreise. Der Verkäufer-Grenzpreis spiegelt den Preis wider, den er mindestens erzielen möchte, um sich nicht schlechter gegenüber der bestmöglichen Alternative zu stellen.

Der Grenzpreis eines Käufers spiegelt seine maximale Zahlungsbereitschaft wider, um sich nicht schlechter gegenüber der bestmöglichen Alternative zu stellen. Wird das Unternehmen aus Verkäufersicht bewertet, können auch Synergieeffekte eines Käufers in den Grenzpreis des Verkäufers eingehen. Dann nämlich, wenn er die Synergieeffekte mit einer beliebigen Anzahl von Käufern erzielen könnte.Würden die Verhandlungen des Verkäufers mit einem Käufer scheitern, könnte er trotzdem mit anderen potenziellen Käufern verhandeln, die auch diese Synergiee.ekte erzielen können. Die Synergieeffekte wären dann auch in der bestmöglichen Alternativanlage erzielbar und damit im Grenzpreis des Verkäufers enthalten.

2.2 Originärer Goodwill

Beim originären Goodwill handelt es sich um einen selbst geschaffenen und nicht einen durch den Kaufpreis beim Unternehmenserwerb abgegoltenen Goodwill. Ein originärer Goodwill kann aufgrund verschiedener Faktoren entstehen. In der Literatur existiert eine Vielzahl von Systematisierungen der Faktoren, die zur Entstehung eines originären Goodwills beitragen können. Da eine Auflistung von Faktoren immer nur unvollständig sein kann, da die Faktoren letztlich unternehmensindividuell sind und eine Einteilung der Faktoren in Gruppen auch auf vielfältige Weise möglich ist, sei nur kurz beispielhaft auf die Einteilung von Schmidt (2002) eingegangen.