Reform der Leasingbilanzierung durch IFRS: Änderungen und Auswirkungen durch ED/2010/9

von: Thomas Philippen

Bachelor + Master Publishing, 2013

ISBN: 9783863416492 , 64 Seiten

Format: PDF, OL

Kopierschutz: frei

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Preis: 14,99 EUR

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Reform der Leasingbilanzierung durch IFRS: Änderungen und Auswirkungen durch ED/2010/9


 

Textprobe: Kapitel 2.2.1, Aktuelle Behandlung von Leasingverhältnissen: Die Leasingbilanzierung im Rahmen der internationalen Rechnungslegung nach IFRS ist - sowohl für Leasingnehmer, als auch für Leasinggeber - überwiegend im International Accounting Standard 17 geregelt. Darüber hinaus existiert, neben SIC 15 und SIC 27 noch eine weitere Interpretation (IFRIC 4), die zum Zwecke der Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis beinhaltet, verabschiedet worden ist. Im IAS 17 erfolgt eine negative Abgrenzung zum Anwendungsbereich. Demnach werden Leasingverhältnisse in Bezug auf die Entdeckung und Verarbeitung von Mineralien, Öl, Erdgas und ähnlichen nichtregenerativen Ressourcen und Lizenzvereinbarungen über immaterielle Vermögenswerte (IAS 38) ausgeschlossen. Darüber hinaus findet IAS 17 keine Anwendung für bestimmte, als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien (IAS 40) und für bestimmte biologische Vermögenswerte (IAS 41). In den folgenden Unterkapiteln wird aus Platzgründen nicht auf Sonderformen des Leasings, wie z.B. die Bilanzierung eines Hersteller- oder Händlerleasing oder die Behandlung von Sale-and-Leaseback Transaktionen eingegangen. Ebenso werden nachträgliche Änderungen von Leasingvereinbarungen und die Bilanzierung von kundengebundenen Werkzeugen nicht näher betrachtet. 4.2.2.1 Klassifizierung von Leasingverhältnissen: Bevor die Bilanzierung von Leasingverhältnissen erfolgen kann, muss dieses zunächst als Finanzierungsleasing oder Operating-Leasingverhältnis klassifiziert werden. Dazu ist die Grundsatzfrage zu stellen, inwiefern alle wesentlichen mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen des geleasten Vermögenswertes auf den Leasingnehmer übertragen wurden Bei einem Finanzierungsleasing werden alle wesentlichen mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen des Vermögenswertes übertragen. Das bedeutet, dass das Leasingverhältnis beim Leasinggeber wie ein Verkauf und beim Leasingnehmer wie ein Kauf behandelt wird. Bei einem Operating-Leasingverhältnis werden alle wesentlichen mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen des Vermögenswertes eben nicht übertragen. Für die Klassifizierung als Finanzierungs- bzw. Operating-Leasing gilt der Bilanzierungsgrundsatz substance over form. Das bedeutet, dass nicht der rechtliche Gehalt einer Vereinbarung Vorrang hat, sondern der wirtschaftliche Gehalt. Die Klassifizierung eines Leasingverhältnisses hat stets zu Beginn dessen stattzufinden. Grds. ist eine Gesamtbetrachtung aller Indikatoren und Vertragsmerkmale bei Beginn des Leasingverhältnisses vorzunehmen. Die nachfolgende Abbildung gibt nähere Beispiele und Indikatoren, ob ein Operating-Leasing oder ein Finanzierungsleasing vorliegt. Dabei ist es ausreichend, wenn einer der Indikatoren vorliegt, das Leasingverhältnis als Finanzierungsleasing zu klassifizieren.