Landfrieden im Spätmittelalter. Mittel zur Herrschaftssicherung?

von: Andreas Seibel

GRIN Verlag , 2013

ISBN: 9783656564348 , 15 Seiten

Format: PDF

Kopierschutz: frei

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Preis: 13,99 EUR

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Landfrieden im Spätmittelalter. Mittel zur Herrschaftssicherung?


 

Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Geschichte Europas - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 2,0, Technische Universität Darmstadt (Institut für Geschichte), Veranstaltung: Die Goldene Bulle, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Ewige Landfriede von 1495 unter dem damaligen deutschen König und späteren römischen Kaiser Maximilian I. von Habsburg bildete den Abschluss einer langen Tradition mittelalterlicher Friedensbewegungen. Diese reicht von den frühen Gottesfrieden , über verschiedenste Landfriedenseinungen bis hin, eben zu diesem 'Ewigen Landfrieden'. Das dieser in etwa in die Zeit fällt, von der aus heutiger, mitteleuropäischer Sicht die Epoche des Spätmittelalters und somit des Mittelalters generell ihren Abschluss findet, ist allenfalls eine interessante Randnotiz. Schlüsse für die in dieser Hausarbeit gestellte Frage lassen sich hieraus sicher nicht ableiten. Doch was genau möchte ich überhaupt mit meiner Fragestellung klären? Die Frage inwieweit Landfrieden als Herrschaftssicherung, oder 'staatstragendes Element' zu verstehen sind möchte ich anhand mehrerer Überlegungen veranschaulichen und mich hierbei, mit Hinblick auf das Proseminar zur Goldenen Bulle , auf das deutsche Spätmittelalter hauptsächlich zur Zeit Karls IV. beschränken. Doch was könnte man für Indikatoren nennen um diese Frage zu beantworten? Zum einen ist wohl von Bedeutung welche Landfrieden direkt von Karl initiiert wurden, und vor allem wann er dies tat? Kann man anhand einer zeitlichen Betrachtung einen Hintergrund der Frieden erkennen? Welchen Stellenwert nehmen Landfrieden in der 'Goldenen Bulle' ein? Versucht Karl seine Landfrieden auf das gesamte Reichsgebiet auszudehnen oder sind diese lokal begrenzt? Doch zunächst einmal möchte ich dem Leser verdeutlichen was überhaupt unter dem Begriff 'Landfrieden' zu verstehen ist. Auch in der heutigen Rechtsprechung kennen wir noch den Tatbestand des Landfriedensbruches. Dieser wird immer noch hart sanktioniert, doch ist er natürlich mit den mittelalterlichen Landfrieden nur noch marginal vergleichbar.