Schreiben - Ein Handbuch für Pflege- und Gesundheitsberufe

von: Klaus Reinhardt

Hogrefe AG, 2006

ISBN: 9783456943084 , 314 Seiten

2. Auflage

Format: PDF, OL

Kopierschutz: Wasserzeichen

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Preis: 26,99 EUR

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Schreiben - Ein Handbuch für Pflege- und Gesundheitsberufe


 

Die Diplomarbeit (S. 164-165)

Mit der Diplomarbeit als Bestandteil der Diplomprüfungen wird das Studium abgeschlossen. Die Studierenden stellen mit dieser Arbeit unter Beweis, dass sie während des Studiums gelernt haben, sich selbständig und unter Verwendung wissenschaftlicher Methoden mit einer selbst gewählten oder vorgegebenen Thematik auseinander zu setzen. Wiederum als Groborientierung können Sie für eine Diplomarbeit an Fachhochschulen von einem Umfang von 40–80 Textseiten ausgehen. Die exakte Bearbeitungsdauer und der erwartete Umfang von Diplomarbeiten werden im Einzelfall durch die jeweilige Prüfungsordnung geregelt. So heißt es z.B. im § 17 der Prüfungsordnung des Diplomfernstudiengangs an der Fachhochschule Jena:

(1) Die Diplomarbeit soll zeigen, dass der Kandidat in der Lage ist, ein Thema aus den Studienbereichen des Hauptstudiums auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden innerhalb einer vorgegebenen Frist selbständig zu bearbeiten.

(2) Die Ausgabe der Diplomarbeit über den Prüfungsausschuss des Fachbereiches kann erst erfolgen, nachdem der Kandidat die Bestätigung des Prüfungsamtes gemäß § 16 Abs. 3 Satz 1a–c und e RSPO FH [Rahmenstudien- und Prüfungsordnung Fachhochschulen] beigebracht hat. Thema und Zeitpunkt sind aktenkundig zu machen.

(3) Das Diplomthema kann einmal zurückgegeben werden. Der Antrag ist schriftlich zu begründen und innerhalb von vier Wochen nach Beginn der Bearbeitungszeit an den Prüfungsausschuß zur Entscheidung zu richten. § 24(10) RPO FH gilt entsprechend.

(4) Die Bearbeitungszeit umfasst fünf Monate und kann auf Antrag des Kandidaten aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, um maximal zwei Monate verlängert werden.

(5) In der Regel soll der Textteil der Diplomarbeit einen Umfang von 40 bis 60 Seiten haben.

(6) Die Diplomarbeit wird von einem am Fachbereich Lehrenden oder einer anderen nach § 21 Abs. 4 ThürHG berechtigten Person betreut. Im Übrigen wird auf § 10 RSPO verwiesen.

(7) Die Diplomarbeit ist fristgemäß beim Prüfungsausschuss des Fachbereiches Sozialwesen abzugeben.Der Abgabezeitpunkt ist aktenkundig zu machen.Wird die Diplomarbeit nicht fristgemäß abgeliefert, gilt sie als mit 5 bewertet.

(8) Die Diplomarbeit wird vom Betreuer bewertet.Die Bewertung der Diplomarbeit ist dem Kandidaten spätestens 4 Wochen nach Abgabe der Arbeit bekannt zu geben. Wird die Diplomarbeit mit 5 bewertet, kann einmalig eine zweite Diplomarbeit mit anderer Thematik ausgegeben werden. Auf Antrag des Studierenden wird ein 2. Prüfer hinzugezogen.Wird die Arbeit schlechter als 4 bewertet, muss ein 2. Prüfer hinzugezogen werden, ebenso bei einer Wiederholungsprüfung. Der 2. Prüfer wird vom Prüfungsausschuss benannt. Bei voneinander abweichenden Noten wird das arithmetische Mittel gebildet.

(9) Im Übrigen gelten die §§ 10, 24 RPO FH entsprechend.

Je nach Hochschule kann die Diplomarbeit auch mit einem Diplomkolloquium, einem Expertengespräch oder einer öffentlichen Verteidigung verbunden sein. Dabei werden von der Kandidatin bzw. dem Kandidaten die wesentlichen Ergebnisse der Diplomarbeit in entsprechender Form präsentiert und gemeinsam mit den Gutachtern, Fachexperten und/oder der (Hochschul-) Öffentlichkeit diskutiert.