Filesharing-Haftungsregime, insbesondere in Familiensachverhalten

Filesharing-Haftungsregime, insbesondere in Familiensachverhalten

von: Marvin Lindtke

GRIN Verlag , 2021

ISBN: 9783346508867 , 33 Seiten

Format: PDF

Kopierschutz: frei

Windows PC,Mac OSX für alle DRM-fähigen eReader Apple iPad, Android Tablet PC's

Preis: 15,99 EUR

Mehr zum Inhalt

Filesharing-Haftungsregime, insbesondere in Familiensachverhalten


 

Studienarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Jura - Sonstiges, Note: 12.30, Freie Universität Berlin (Fachbereich Rechtswissenschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Arbeit soll die hier naheliegende Frage beantwortet werden, inwieweit dem Anschlussinhaber eine solche Störung des Familienlebens zumutbar ist und welche Pflichten ihn dahingehend treffen können. Zu diesem Zwecke wird sowohl die einschlägige höchstrichterliche als auch instanzgerichtliche Rechtsprechung unter zivilrechtlichen und grundrechtlichen Gesichtspunkten analysiert. Dabei werden anhand der jeweiligen Haftungsinstitute - der täterschaftlichen Haftung und der mittelbaren Haftung als Störer und Aufsichtspflichtiger - auch die Unterschiede bei volljährigen und minderjährigen Familienangehörigen erläutert. Das Streaming hat den Zugang sowohl zu Filmen und Serien als auch zur Musik grundlegend verändert und sich über die Jahre fest im Alltag vieler Menschen verankert. Angesichts dieser Möglichkeit eines einfachen und kostengünstigen Zugangs zu einer nahezu unbegrenzten Auswahl verschiedenster Werke erscheint eigentlich naheliegend, dass gerade die Attraktivität von unerlaubtem Werkgenuss im Internet immer weiter sinkt. Trotzdem machen vor allem Rechtsverletzungen durch illegales Filesharing im Internet weiterhin einen großen Teil urheberrechtlicher Rechtsstreitigkeiten aus und die Nachfrage nach Filesharing-Programmen und auf sogenannten Tauschbörsen scheint nicht nachzulassen. Die zentrale Problematik der Rechtsverfolgung in Filesharing-Sachverhalten ist, dass nicht der Täter der Rechtsverletzung, sondern nur der Anschlussinhaber, über dessen Anschluss die Rechtsverletzung begangen wurde, unmittelbar identifiziert werden kann. Beim Versuch der Täterermittlung im Prozess kollidiert somit regelmäßig das berechtigte Durchsetzungsinteresse des Rechteinhabers mit der abzusichernden Integrität personaler und familialer Beziehungen aufseiten des Anschlussinhabers.