Verfassungstreuepflicht von Beamten. Zu den Folgen einer NPD-Mitgliedschaft für das Beamtenverhältnis - Eine Zusammenfassung der historischen Rechtsprechung des BVerfG vom 17.01.2017

Verfassungstreuepflicht von Beamten. Zu den Folgen einer NPD-Mitgliedschaft für das Beamtenverhältnis - Eine Zusammenfassung der historischen Rechtsprechung des BVerfG vom 17.01.2017

von: Anonym

GRIN Verlag , 2020

ISBN: 9783346197108 , 18 Seiten

Format: PDF

Kopierschutz: frei

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Preis: 13,99 EUR

Mehr zum Inhalt

Verfassungstreuepflicht von Beamten. Zu den Folgen einer NPD-Mitgliedschaft für das Beamtenverhältnis - Eine Zusammenfassung der historischen Rechtsprechung des BVerfG vom 17.01.2017


 

Studienarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,3, Universität Kassel, Sprache: Deutsch, Abstract: Am 17.01.2017 sind durch Urteil des BVerfG Anträge auf Parteiverbot der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) abgewiesen worden (BVerfG 2017: 5 f.). Es ist jedoch in den Leitsätzen festgehalten, dass das Parteikonzept der NPD mit dem grundgesetzlichen Demokratieprinzip unvereinbar ist. Hieran soll vorliegende Arbeit anschließen. Die Betrachtung der Folgen für verbeamtete NPD-Mitglieder nach neuer Rechtsprechung des BVerfG ist aufgrund deren Aktualität noch ein offenes Forschungsfeld. Vor diesem Hintergrund interessieren vor allem die Folgen einer NPD Mitgliedschaft nach dieser neuesten Rechtsprechung für das Beamtenverhältnis. Die Erarbeitung erfolgt literaturbasiert. Um die Fragestellung zu klären, gliedert sich die Arbeit in folgende Struktur: Zunächst werden die den nachfolgenden Betrachtungen zugrunde liegenden gesetzlichen Vorschriften betrachtet. Sodann wird die Terminologie des Beamtenverhältnisses erläutert, die für die Untersuchung notwendig ist. Anschließend wird im folgenden Kapitel die aktuelle Rechtsprechung des BVerfG zum Verbotsantrag der NPD erörtert. Diese wird in Kapitel fünf im Kontext mit den beamtenrechtlichen Pflichten betrachtet. Fazit und Ausblick beschließen die Arbeit.