Theoretische Ansätze zur Erklärung von Entstehung und Wirkung der Benachteiligung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt und im Betrieb

von: Iryna Spektor

GRIN Verlag , 2006

ISBN: 9783638473491 , 15 Seiten

Format: PDF, ePUB

Kopierschutz: frei

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Preis: 15,99 EUR

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Theoretische Ansätze zur Erklärung von Entstehung und Wirkung der Benachteiligung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt und im Betrieb


 

Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Führung und Personal - Sonstiges, Note: 1,3, Universität Hamburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Einleitung Die Erwerbstätigkeit von Frauen galt Mitte des 19. Jahrhunderts als Zuverdienst und wurde mit dem Argument der vermeintlichen 'Lohndrücker- und Konkurrenzfunktion' der Arbeitsnehmerinnen bekämpft. Neben den Versuchen, Frauen möglichst aus der Erwerbsarbeit herauszudränen, wurden erwerbstätige Frauen auch im Lohn diskriminiert und erhielten nur ca. 30-60% der Löhne der Männer, die die gleiche Arbeit verrichteten. Erst in den Nachkriegsjahren wandten sich vielfache Bestrebungen in den Gewerkschaften wie auch Regelungen in Länderverfassungen gegen die Ungleichbehandlung zwischen Frauen und Männern. Diese waren sicher auch Ausdruck der in dieser Zeit 'überdeutlich gewordenen Notwendigkeit von Gleichberechtigung und Gleichbehandlung gerade angesichts der besonders wichtigen Rolle der erwerbsätigen Frauen'1. Diese Einsicht schlug sich dann auch bei der Schaffung des Grundgesetzes im Jahre 1949 wieder, in dem im Art, 3 II (GG) geregelt ist: 'Männer und Frauen sind gleichberechtigt'. Trotz zunehmender Erwerbsbeteiligung und obwohl eine Reihe von Diskriminierungsverboten und Gleichstellungsmaßnahmen realisiert wurden, sind Frauen in vielfacher Hinsicht im Berufsleben benachteiligt. Im meiner Hausarbeit wird der theoretische Rahmen geschidert, d.h. es werden Begriffe definiert und ein Überblick über verschiedene Formen von Frauendiskriminierung gegeben. --- 1 Vgl. Ministerialrat Dr. Hellmut Wißmann; Arbeits- und Sozialrecht, Heft 12, EuGH: Neues zur Geschlechtsdiskriminierung, Anmerkung zum Urteil des EuGH vom 08.11.1990, Bonn 1991