Steuerspareffektbedingte Kapitalkostensenkung

von: Kai Brinkmann

GRIN Verlag , 2005

ISBN: 9783638398312 , 69 Seiten

Format: PDF

Kopierschutz: frei

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Preis: 29,99 EUR

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Steuerspareffektbedingte Kapitalkostensenkung


 

Diplomarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main, Sprache: Deutsch, Abstract: Auf dem Kapitalmarkt existiert eine große Vielfalt von Finanzprodukten, die den Anforderungen der Kapitalanleger angepasst sind. Neben den Aspekten der Sicherheit und Liquidität spielt bei der Kapitalüberlassung von Seiten der Privatinvestoren die Forderung nach einer risikoadäquaten Rendite sowie die Steueroptimierung eine wichtige Rolle. Im Zusammenhang mit den letztgenannten Faktoren ist für den privaten Anleger dabei die Maximierung der Rendite nach Steuern ausschlaggebend, da Erträge aus Kapitalanlagen grundsätzlich steuerpflichtig sind. Folglich sind Kapitalanlagen aus Sicht des Kapitalgebers, die einer im Vergleich zu anderen Kapitalanlagen günstigeren Besteuerung unterliegen, auch mit geringeren Renditen konkurrenzfähig. Demgegenüber fokussiert der Kapitalnehmer seine Bestrebungen darauf, eine Anlage zu kreieren, die den Anforderungen der Kapitalgeber entspricht und die zugleich eine Minimierung der Kapitalkosten für die Kapitalbeschaffung ermöglicht, um so einen maximalen Unternehmenswert zu schaffen. Konstruiert der Kapitalnehmer eine Kapitalanlage, die die Nachsteuerrendite beim Kapitalgeber optimiert, erzielt er damit zugleich eine Senkung seiner Kapitalkosten. Dies führt immer wieder dazu, dass sog. Finanzinnovationen entwickelt werden, durch die eine Besteuerung - zu Lasten des Fiskus - umgangen werden soll. Vorbehaltlich der §§ 17, 23 EStG wird der durch Realisierung von Vermögen erzielte Gewinn im Privatvermögen einkommensteuerlich grundsätzlich nicht besteuert. Werden Entgelte für die Kapitalüberlassung auf die Vermögensebene verlagert, können die Kapitalgeber somit nichtsteuerbare Erträge erzielen. Aufgrund der schrittweisen Erweiterung des § 20 EStG werden inzwischen jedoch wirtschaftlich der Ertragsebene zuzuordnende Erträge als Einkünfte aus Kapitalvermögen erfasst, selbst wenn sie zivilrechtlich auf der Vermögensebene liegen. Aufgrund dieser gesetzlichen Regelungen ist eine Verlagerung von Entgelten für die Kapitalüberlassung auf die Vermögensebene nur dann erfolgreich, wenn die Kapitalanlage rechtlich wie wirtschaftlich keiner bloßen Kapitalüberlassung entspricht. Diese Gegebenheit versucht die Kreditwirtschaft durch die Emission von Zertifikaten zu nutzen. Es handelt sich dabei um Wertpapiere, die die Tatbestandsmerkmale des § 20 EStG und damit die Besteuerung verfehlen sollen.