Schröders Vertrauensfrage über den Afghanistan Einsatz der Bundeswehr: keine unerhörte Ausnahme, sondern ein normales Instrument etablierter politischer Systeme?

von: Reinhard Schumacher

GRIN Verlag , 2005

ISBN: 9783638383950 , 12 Seiten

Format: PDF, ePUB

Kopierschutz: frei

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Preis: 13,99 EUR

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Schröders Vertrauensfrage über den Afghanistan Einsatz der Bundeswehr: keine unerhörte Ausnahme, sondern ein normales Instrument etablierter politischer Systeme?


 

Essay aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Politik - Politische Systeme - Allgemeines und Vergleiche, Note: 1,7, Universität Potsdam, Veranstaltung: Deutschlands politisches Profil im internationalen Vergleich, Sprache: Deutsch, Abstract: Direkt nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 in New York und Washington hatte Bundeskanzler Gerhard Schröder den Vereinigten Staaten von Amerika uneingeschränkte Solidarität zugesichert. US-Präsident Bush entschied sich im Oktober 2001 für einen Angriff auf Afghanistan, da die Attentäter zu einem Großteil in diesem, von den Taliban beherrschtem Land ausgebildet wurden. Als die NATO den Bündnisfall festgestellt hatte, sollte sich auch die Bundeswehr an diesem Krieg beteiligen. Bei einem Einsatz der Bundeswehr außerhalb des NATO-Gebietes muss jedoch der Bundestag zustimmen. Die Bundesregierung stellte daher ein Antrag auf Zustimmung zum Einsatz der Streitkräfte in Afghanistan. Bei der Abstimmung im deutschen Bundestag schien eine breite Mehrheit für den Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan sicher, da auch ein Großteil der Oppositionsabgeordneten der CDU/CSU-Fraktion und der FDPFraktion ihre Zustimmung signalisierte (vgl.http://de.wikipedia.org/wiki/Vertrauensfrage_(Grundgesetz) vom 08.05.2005). Allerdings gab es innerhalb der Regierungsfraktionen eine kleine Gruppe von Abweichlern, d ie gegen den Bundeswehreinsatz in Afghanistan stimmen wollten und somit eine eigenen Regierungsmehrheit verhindert hätten (vgl. Der Spiegel 47/2001, S. 28). Daraufhin entschied sich der Bundeskanzler Gerhard Schröder, dass er eine Vertrauensfrage mit dem Antrag über den Bundeswehreinsatz verbindet (vgl. ebd., S. 29). [...]