Kreditverkauf als Verstoß gegen das Bankgeheimnis

von: Nicole Brand

GRIN Verlag , 2005

ISBN: 9783638389365 , 26 Seiten

Format: PDF, ePUB

Kopierschutz: frei

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Preis: 16,99 EUR

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Kreditverkauf als Verstoß gegen das Bankgeheimnis


 

Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Bank, Börse, Versicherung, Note: 1,7, Technische Hochschule Köln, ehem. Fachhochschule Köln, Sprache: Deutsch, Abstract: Bei einer ABS-Transaktion sind eine Vielzahl von Beteiligten teilhabend. Trotz individueller Gestaltungsmöglichkeiten von Asset Backed Securities liegt meistens dennoch eine einheitliche Struktur zu Grunde. Ohne Kreditnehmer kann eine Kreditforderung nicht verbrieft werden, so dass dieser den Ausgangspunkt aller Überlegungen darstellt. Er hat mit dem Originator (Verkäufer der Kreditforderung), meistens eine Bank, einen Darlehens- oder Leasingvertrag abgeschlossen. Beim Verkauf dieser Forderungen werden diese in einem Pool zusammengefasst, der besondere Eigenschaften aufweisen sollte: Die Forderungen sollten gleichartig sein, gegenüber vielen Schuldnern bestehen, technisch und juristisch leicht zu separieren sein und einen gut voraussagbaren Cashflow aufweisen. Aus diesem Cashflow werden später die Zins- und Tilgungsleistungen der emittierten Wertpapiere beglichen. Ein möglicher Kaufpreis der ABS ergibt sich aus dem Barwert der Forderungen. Der Originator bildet das zentrale Element einer ABS-Transaktion, da von ihm der Anstoß des Verkaufs der Kreditforderung ausgeht. Hierbei kann es sich neben Banken auch um Leasinggesellschaften, Kreditkartenorganisationen sowie Industrie-, Dienstleistungs- und Handelsunternehmen handeln. Die Forderungen sollten lediglich in dem oben beschriebenen Pool zusammenfassbar sein. Der Originator verkauft seine Kreditforderung mit bilanzbefreiender Wirkung regresslos an eine Zweckgesellschaft. Bei der Zweckgesellschaft handelt es sich um eine rechtlich selbständige Einheit, die oft nur den Mindestanforderungen Genüge trägt. Einzige Aufgabe ist es, die Forderungen des Originators zu kaufen und die Emission der Wertpapiere zu refinanzieren. Die Bonität der Zweckgesellschaft ist unwichtig, da die Bonität der Wertpapiere durch eine Rating-Gesellschaft bewertet wird. Ein Treuhänder vertritt die Interessen der Investoren, verwaltet deren Sicherheiten treuhänderisch und hat Kontrollrechte gegenüber der Zweckgesellschaft, dem Originator und dem Service-Agenten. Der letztere übernimmt administrativen Aufgaben, wie Buchhaltung, Kreditüberwachung, Mahnwesen, Verwertung der Kreditsicherheiten und Weiterleitung des Cashflows. [...]