Privatisierung der Justiz. - Zur Bedeutung und verfassungsrechtlichen Zulässigkeit von Privatisierungen in Rechtsprechung, Strafvollzug, Zwangsvollstreckung und Handelsregister.

von: Julian Zado

Duncker & Humblot GmbH, 2013

ISBN: 9783428539666 , 452 Seiten

Format: PDF, OL

Kopierschutz: Wasserzeichen

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Preis: 99,90 EUR

Mehr zum Inhalt

Privatisierung der Justiz. - Zur Bedeutung und verfassungsrechtlichen Zulässigkeit von Privatisierungen in Rechtsprechung, Strafvollzug, Zwangsvollstreckung und Handelsregister.


 

»Absurd. Gerade die Justiz ist doch eine Aufgabe des Staates Schiedsgerichte und Mediation in der Rechtsprechung, Teilprivatisierungen von Gefängnissen im Strafvollzug, Übertragung der Aufgaben des Gerichtsvollzugs auf private Inkasso-Unternehmen. Auch die Privatisierung des Handelsregisters steht immer wieder zur Diskussion. Das Grundgesetz erlaubt solche Privatisierungen nur in sehr geringem Umfang. »Private« Rechtsprechung darf es lediglich ergänzend, niemals anstelle staatlicher Gerichte geben. Wenn es zur Anwendung von Gewalt kommen kann, wie im Strafvollzug und bei der Zwangsvollstreckung, dann muss dies durch staatliche Beamte erfolgen. Nur untergeordnete Hilfstätigkeiten dürfen (teil-)privatisiert werden. Doch die Wirkungen von Privatisierungen werden auch grundsätzlich in den Blick genommen: Sie führen zu einer Verschiebung der Kräfteverhältnisse im Staat. Durch Privatisierungen werden Aufgaben der demokratischen Kontrolle entzogen. Dies ist umso bedenklicher, je weiter diese Tätigkeiten die Grundrechte der Menschen berühren.

Julian Zado (*1984) begann sein Studium der Rechtswissenschaften an der Goethe-Universität in Frankfurt am Main und wechselte dann an die Humboldt-Universität zu Berlin. Dort absolvierte er den Studienschwerpunkt »Staat und Verwaltung im Wandel«. Daneben arbeitete er während seines Studiums für das Bundestagsbüro von Brigitte Zypries, Bundesministerin der Justiz a.D. Im Anschluss an das erste Staatsexamen ist er seit Ende 2009 ebenfalls an der Humboldt-Universität als wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Prof. Dr. R. Will, Inhaberin eines Lehrstuhls für Öffentliches Recht, beschäftigt. 2012 wurde er ebendort zum Dr. jur. promoviert. Zur Zeit ist er Rechtsreferendar am Kammergericht Berlin.